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Gültigkeitsdauer dtsch. Reisepass
Hallo, ich habe hier eine Frage,auf die ich trotz einiger Recherchen im Internet keine befriedigende Auskunft erhalten habe. Folgende Situation:
Ich möchte meine Tochter Ende Oktober mit in den Urlaub nach Deutschland nehmen. Ihr deutscher Reisepass ist noch bis 11. November 2017 gültig. Da sie Deutsche ist, hat sie sicherlich keine Probleme bei der Einreise in Deutschland. Aber was ist mit der Ausreise am 20. September? Da hat ihr Reisepass nur noch knapp 2 Monate Gültigkeit. Könnte es da am Flughafen Probleme geben? Sie hat ja außerdem den kubanischen Reisepass, der noch fast 2 Jahre gültig ist, und mit dem reist sie ja in Kuba ein. Mir geht es eigentlich darum zu wissen, ob die unter diesen Umständen aus Deutschland wieder rausgelassen wird. Der Reisepass ist in Havanna ausgestellt worden, und auf der Botschaft sagte man mir, dass die Ausstellung eines neuen Reisepasses bis zu 5 Wochen dauern könnte. Das wäre viel zu knapp, und wennn sich das verzögert, dann muss sie hierbleiben und das Flugticket verfällt.
#2 RE: Gültigkeitsdauer dtsch. Reisepass
Jeder Deutsche darf sein Land verlassen und auch wieder zurückkehren.
Wie ist es, wenn du für sie einen Personalausweis beantragst?
Ist möglich seit einiger Zeit, wenn man nicht in der BäErDä wohnt.
Den könntest DU, bzw. Deine Tochter auch in Leipzig beantragen und bekommen.
Die Geburtsurkunde mitnehmen
@kdl Wann reist du aus? am 20. September oder Ende Oktober? wann ist die Rueckkehr nach Cuba geplant?
Als deutsche Staatsbuergerin ist ihr Pass auch nach Ablauf noch 1 Jahr gueltig um nach Deutschland zurueckzukehren, aber es wird zu Schwierigkeiten kommen bei der Ausreise aus Deutschland, wenn sie dafuer den deutschen Pass beim Checkin nutzt. Wenn Sie mit einem gueltigen kubanischen pass also mit einer gueltigen Verlaengerung ausreist, gibt es keine Probleme.
Bzgl. dem Visa, was ja durch den deutschen Pass entfaellt, gibt es keine Probleme beim BGS, da durch den Pass, ja die deutsche Nationalitaet nachgewiesen ist.
Ich wuerde Euch trotzdem raten den neuen zu beantragen, zur Not kann die Botschaft auch einen vorlaeufigen Pass ausstellen, der 1 Jahr gueltig ist.
Geehrter kdl, die DDR ist kaputo, sorry
http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertret...dswohnsitz.html
Personalausweis für deine Tochter ausstellbar in Leipzig.
Die Frage von kdl kann ich nicht verbindlich beantworten, leider.
Bundespersonalausweis:
Die Bearbeitungszeit dauert ca. 3 Wochen, der Ausweis kann nur in der Bundesdruckerei Berlin hergestellt werden. Der Antrag kann nur persönlich gestellt werden. Scheckkartenformat; neue Funktionen: Online-Ausweisfunktion für den Einsatz im Internet und an Automaten und Terminals, freiwillige Speicherung der Fingerabdrücke usw. siehe: www.personalausweisportal.de
Benötigt wird folgendes: ein aktuelles , biometrisches Lichtbild, Personalausweis oder Reisepass, auch wenn diese bereits ungültig sind
Gebühren 28,80 EUR, 22,80 EUR bei Antragsteller unter 24 J. (Quelle: Bürgeramt / 03.05.17 / die Gültigkeit bei dem Perso von meinem Sohn läuft in Kürze ab)
Ja;JA;
Sie ist DEUTSCHE und darf Deutschland verlassen.
PUNKT
Zitat von Varna 90 im Beitrag #6
Die Frage von kdl kann ich nicht verbindlich beantworten, leider.
Bundespersonalausweis:
Die Bearbeitungszeit dauert ca. 3 Wochen, der Ausweis kann nur in der Bundesdruckerei Berlin hergestellt werden. Der Antrag kann nur persönlich gestellt werden. Scheckkartenformat; neue Funktionen: Online-Ausweisfunktion für den Einsatz im Internet und an Automaten und Terminals, freiwillige Speicherung der Fingerabdrücke usw. siehe: www.personalausweisportal.de
Benötigt wird folgendes: ein aktuelles , biometrisches Lichtbild, Personalausweis oder Reisepass, auch wenn diese bereits ungültig sind
Gebühren 28,80 EUR, 22,80 EUR bei Antragsteller unter 24 J. (Quelle: Bürgeramt / 03.05.17 / die Gültigkeit bei dem Perso von meinem Sohn läuft in Kürze ab)
Im Ausland gelten andere Zeiten:
Zitat
von der deutschen Botschaft in Spanien, gilt aber auch fuer andere Vertretungen:
Vorläufige Reisepässe können in begründeten Ausnahmefällen und grundsätzlich nur bei gleichzeitiger Beantragung eines ePasses oder Personalausweises beantragt werden. Bei Minderjährigen müssen zusätzlich beide Elternteile bzw. der allein sorgeberechtigte Elternteil persönlich vorsprechen.
Bitte beachten Sie, dass bei den Honorarkonsuln die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses nicht möglich ist. Sie können dort jedoch Ihren Antrag einreichen, der dann an die jeweils zuständige Vertretung zur weiteren Bearbeitung übersandt wird.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nur vollständige Anträge angenommen werden können. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Anträgen eine erneute Vorsprache mit Termin notwendig ist.
.......................................................................................................................................................
Ein vorläufiger Reisepass kann nur ausnahmsweise beantragt werden, wenn ein Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig für den benötigten Zweck ausgestellt werden kann. Für die Eilbedürftigkeit benötigt die Vertretung entsprechende Nachweise (z. B. Flugbuchung u. ä.).
Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem jeweiligen Nutzungszweck angepasst und beträgt maximal ein Jahr. Der vorläufige Pass wird mit der Aushändigung des neuen ePasses wieder eingezogen.
Bitte beachten Sie, dass manche Staaten (z.B. die USA) die Einreise mit dem vorläufigen Reisepass nicht oder nur mit einem Visum gestatten.
Bearbeitungsdauer:
Der vorläufige Reisepass kann von den Vertretungen in Madrid, Barcelona, Las Palmas de Gran Canaria, Malaga und Palma de Mallorca häufig am selben oder binnen ein bis zwei Arbeitstagen ausgestellt werden, sofern die Unterlagen für den Antrag vollständig vorliegen. Bei Antragstellung bei einem Honorarkonsul kommen die Postlaufzeiten für den sicheren Versand von Antrag bzw. Reisepass hinzu.
Welche Unterlagen sind vorzulegen ?
Bitte informieren Sie sich anhand des nebenstehenden Merkblatts, welche Unterlagen Sie benötigen.
Dort ist auch das Antragsformular eingestellt, falls Sie es selbst ausdrucken und zu Hause ausfüllen möchten. Sie erhalten das Antragsformular selbstverständlich auch in der Auslandsvertretung.
Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Die Kosten für die einzelnen Pass- und Ausweispapiere finden Sie ebenfalls in unserem Merkblatt.
Biometrische Passfotos
Bitte lesen Sie die Informationen (siehe rechte Spalte) sorgfältig durch. Passfotos, die den beschriebenen Kriterien nicht entsprechen, können nicht angenommen werden.
Bei vielen Vertretungen ist ein Fotoautomat im Wartebereich der Konsularstelle verfügbar. Andernfalls gibt man Ihnen gerne Auskunft, wo der nächstgelegene Fotoautomat/Fotograf zu finden ist.
Achten Sie bitte darauf, dass Sie:
- das Antragsformular vollständig ausfüllen,
- die richtigen Passfotos einreichen und
- alle benötigten Unterlagen (siehe Merkblatt) beifügen.
Sie vermeiden so unnötige Rückfragen und helfen sich und uns, die Bearbeitungszeiten möglichst kurz zu halten.
weiter Infos sind hier zu finden:
http://www.spanien.diplo.de/Vertretung/s...egenheiten.html
Zitat von Aymimadre im Beitrag #4
@kdl Wann reist du aus? am 20. September oder Ende Oktober? wann ist die Rueckkehr nach Cuba geplant?
Als deutsche Staatsbuergerin ist ihr Pass auch nach Ablauf noch 1 Jahr gueltig um nach Deutschland zurueckzukehren, aber es wird zu Schwierigkeiten kommen bei der Ausreise aus Deutschland, wenn sie dafuer den deutschen Pass beim Checkin nutzt. Wenn Sie mit einem gueltigen kubanischen pass also mit einer gueltigen Verlaengerung ausreist, gibt es keine Probleme.
Wir reisen am 20. September wieder aus Deutschland aus. Die Gültigkeit des deutschen Passses gilt bis zum 6. November. Und sie muss den deutschen Pass beim Check-In benutzen, da sie mit diesem auch eingereist ist.
Zitat von kdl im Beitrag #10Zitat von Aymimadre im Beitrag #4
@kdl Wann reist du aus? am 20. September oder Ende Oktober? wann ist die Rueckkehr nach Cuba geplant?
Als deutsche Staatsbuergerin ist ihr Pass auch nach Ablauf noch 1 Jahr gueltig um nach Deutschland zurueckzukehren, aber es wird zu Schwierigkeiten kommen bei der Ausreise aus Deutschland, wenn sie dafuer den deutschen Pass beim Checkin nutzt. Wenn Sie mit einem gueltigen kubanischen pass also mit einer gueltigen Verlaengerung ausreist, gibt es keine Probleme.
Wir reisen am 20. September wieder aus Deutschland aus. Die Gültigkeit des deutschen Passses gilt bis zum 6. November. Und sie muss den deutschen Pass beim Check-In benutzen, da sie mit diesem auch eingereist ist.
Dann kein Problem, da sie ja einen gueltigen kubanischen Pass hat. Das ist der Vorteil bei der Doppelstaatsbuergerschaft
#13 RE: Gültigkeitsdauer dtsch. Reisepass
Zitat von Che im Beitrag #13
Ich dachte immer ein deutscher Reisepass sollte noch immer 6 Monate gültig sein, wenn man reisen will.
Die Bearbeitungszeit meines neuen Reisepasses dauerte 3 Wochen.Das aber nur am Rande.
Kommt natürlich darauf an, wann man ihn beantragt. Jetzt zu Beginn der Ferienzeiten, kann es länger dauern.
Zitat von falko1602 im Beitrag #14Zitat von Che im Beitrag #13
Ich dachte immer ein deutscher Reisepass sollte noch immer 6 Monate gültig sein, wenn man reisen will.
Die Bearbeitungszeit meines neuen Reisepasses dauerte 3 Wochen.Das aber nur am Rande.
Kommt natürlich darauf an, wann man ihn beantragt. Jetzt zu Beginn der Ferienzeiten, kann es länger dauern.
im Ausland kann es laenger dauern
Zitat
Der Reisepass wird bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt und von dieser an die jeweilige Passbehörde (Auslandsvertretung) übersandt. Die Erteilung eines Reisepasses nimmt daher in der Regel vier bis acht Wochen ab Antragstellung in Anspruch. Hinzu kommen noch die Postlaufzeiten, falls Sie den Pass bei einem Honorarkonsul beantragen.
....
In dringenden Fällen kann der Reisepass gegen Gebührenzuschlag im Expressverfahren beantragt werden. Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei verkürzt sich dadurch auf zwei Werktage ab Eingang der Bestellung. Wie schnell dann der Pass bei der Auslandsvertretung ankommt, hängt von den jeweiligen Kurierverbindungen ab. Im günstigsten Fall trifft der Reisepass nach 8 bis 15 Tagen bei der Auslandsvertretung ein; bei ungünstiger Kurierverbindung nach rund vier Wochen.
#16 RE: Gültigkeitsdauer dtsch. Reisepass
Zitat von kdl im Beitrag #3
Danke Jan, aber mein Problem besteht darin, ob sie Deutschland verlassen kann, wenn der Reisepass nur noch 2 Monate gültig ist. Die Einreise in Kuba ist kein Problem, denn ihr kubanischer Reisepass gilt ja für die deutschen Behörden sozusagen als Visum.
Gruß
kdl
Eigentlich kann man mit dem deutschen Reisepass ausreisen solange der gültig ist.
Frag mal bei Deiner zuständigen Behörde in D nach dem:Express Reisepass nach. Ist vielleicht billiger als auf der Botschaft in HAV.
PS: Hauptwohnsitz sollte hier in A beachtet werden - also ist eine hiesige Beantragung der Pässe eher nicht möglich.
#18 RE: Gültigkeitsdauer dtsch. Reisepass
Zitat von Che im Beitrag #13
Ich dachte immer ein deutscher Reisepass sollte noch immer 6 Monate gültig sein, wenn man reisen will.
Die Bearbeitungszeit meines neuen Reisepasses dauerte 3 Wochen.Das aber nur am Rande.
Nein, der Reisepass sollte einfach gültig sein, wie lange noch ist egal. Abweichend schreiben einige Staaten eine bis zu 6 monatige Restgültigkeit vor. Deshalb sagt man den Leuten "Der muss noch 6 Monate gültig sein" weill dann können sie überall einreisen.
#20 RE: Gültigkeitsdauer dtsch. Reisepass
Zitat von Aymimadre im Beitrag #11Zitat von jan im Beitrag #8
Ja;JA;
Sie ist DEUTSCHE und darf Deutschland verlassen.
PUNKT
Falsch, Deutschland verlassen nur mit gueltigem Reisepass oder Personalausweis!!!!
In dem Fall egal, weil der Pass von kdls Tochter noch 2 Monate gültig ist.
Edith: Übrigens wurde mir in der Schulung erklärt dass man auch mit höchstens 1 Jahr abgelaufenen Pass ausreisen darf. Nur oft schreibt die Airline einen gültigen Pass vor.
Aber die Lehrmeister lag ja letztens auch falsch - hat da jeman ne Quelle?
Nochmal Edith: Beim Auswärtigen Amt steht dass man mit abgelaufenen Pass in die Türkei kann. Wenn man gar nicht erst aus Deutschland ausreisen dürfte, würde das wohl kaum da stehen!
@kdl:
Wichtiger Hinweis für Doppelstaater
Bei Doppelstaatern (Erwachsene und Kinder) ist zu beachten, dass nach internationaler Übung
die Einreise nach und die Ausreise aus Deutschland nur mit deutschem Reisepass oder Passersatz, z.B. Personalausweis
die Einreise in und die Ausreise aus dem anderen Staat (dessen Staatsangehörigkeit die Betreffenden ebenfalls besitzen) nur mit den nationalen Dokumenten des anderen Staates
Zitat von Timo im Beitrag #17
@kdl
Den kubanischen Pass beim Check In benutzen dann ist das okey!
Wohl eher nicht, da der kub. Reisepass kein Visum aufweist. Sie reist hier mit kub. Reisepass aus (dtsch. Reisepass muss vorgelegt werden, gilt alsVisum)und reist in Deutschland mit dem dtsch. Pass ein und wieder aus. In Kuba reist sie wiederum mit kub.Pass ein. Da interessiert der deutsche nicht mehr. Aber du hattest ja auch geschrieben:
Zitat
...der Reisepass sollte einfach gültig sein, wie lange noch ist egal.
Und das ist für mich ausschlaggebend. Der neue Pass wird dann im November bei der deutschen Botschaft in Havanna beantragt.
Vielen Dank an alle für eure Ratschläge.
LG
kdl
Zitat von Aymimadre im Beitrag #21
@kdl:
Wichtiger Hinweis für Doppelstaater
Bei Doppelstaatern (Erwachsene und Kinder) ist zu beachten, dass nach internationaler Übung
die Einreise nach und die Ausreise aus Deutschland nur mit deutschem Reisepass oder Passersatz, z.B. Personalausweis
die Einreise in und die Ausreise aus dem anderen Staat (dessen Staatsangehörigkeit die Betreffenden ebenfalls besitzen) nur mit den nationalen Dokumenten des anderen Staates
Genau so ist es. Meine Tochter war ja nun schon 7 x in Deutschland, und so haben wir es immer gemacht. Habe es ja auch so in meinem letzten Post dargestellt. Du warst bloß etwas schneller
Gruß
kdl
Zitat von kdl im Beitrag #22Zitat von Timo im Beitrag #17
@kdl
Den kubanischen Pass beim Check In benutzen dann ist das okey!
Wohl eher nicht, da der kub. Reisepass kein Visum aufweist. Sie reist hier mit kub. Reisepass aus (dtsch. Reisepass muss vorgelegt werden, gilt alsVisum)und reist in Deutschland mit dem dtsch. Pass ein und wieder aus. In Kuba reist sie wiederum mit kub.Pass ein. Da interessiert der deutsche nicht mehr. Aber du hattest ja auch geschrieben:Zitat
...der Reisepass sollte einfach gültig sein, wie lange noch ist egal.
Und das ist für mich ausschlaggebend. Der neue Pass wird dann im November bei der deutschen Botschaft in Havanna beantragt.
Vielen Dank an alle für eure Ratschläge.
LG
kdl
Du solltest den kubanischen Pass am Check Im vorzeigen und erklären dass sie damit nach Kuba einreist. Damit die dich in Ruhe lassen wegen TK.
Übrigens hat mir der hotte Bundespolizist von der Ausreise bestätigt das man auch mit bis zu einem Jahr abgelaufenen Pass ausreisen darf. Nur verlangen halt viele Airlines gültige Papiere.
Somit habe ich in der Schulung das richtige gelernt.
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