Achtung: Nach Einladung ergolgt Strafe

26.06.2017 21:13
#1 Achtung nach Einladung folgt Strafe
avatar
Forums-Senator/in

Also entgegen Eurer Meinung wenn der Gast hier bleibt folgt keine Strafe . Falsch nach drei Jahren kam die Rechnung . 9000€ zu zahlen in Raten zu 100€. nicht bei mir aber bei einen guten Bekannten.


 Antworten

 Beitrag melden
26.06.2017 21:16
#2 RE: Achtung nach Einladung folgt Strafe
avatar
Rey/Reina del Foro

Falsches Unterforum, aber was ist denn passiert?

--
La vida debería ser amarilla... amar y ya.

 Antworten

 Beitrag melden
26.06.2017 21:22
#3 RE: Achtung nach Einladung folgt Strafe
avatar
Forums-Senator/in

Zitat von ElHombreBlanco im Beitrag #2
Falsches Unterforum, aber was ist denn passiert?




Der Sohn eines Bekannten ist vor drei Jahren mit Besuchervisum eingereist . Der Jung hat Asyl beantragt und ist noch hier . Jetzt vor 3 Wochen wurde die Verpflichtungserklärung eingefordert . 9000 € der Jung kann zwar hier bleiben aber ist zu zahlen . In Raten zu 100 € . Also Vorsicht bei Gefälligkeitseinladungen .


 Antworten

 Beitrag melden
26.06.2017 21:27 (zuletzt bearbeitet: 26.06.2017 21:27)
avatar  jojo1
#4 RE: Achtung nach Einladung folgt Strafe
avatar
Rey/Reina del Foro

Die Raten mit 100 € sind ja sehr human gestaltet - man hätte auch 9000 € sofort einfordern können. Dies ist der Regelfall bei Buss- und Ordnungsgeldern, welche von deutschen Behörden verhängt werden... Zivilrechtlich kann er diese Forderungen natürlich vom Kubaner einklagen, sehr unsicher ist aber ob dort etwas zu holen ist. Ein vollstreckbaren Titel kann man aber schon erwirken und dieser bleibt dann auch plus Zinsen sehr lange in Deutschland gültig.

--
„Nach meiner Auffassung steckt die Welt voll unermesslicher Chancen, wenn wir sie nur zu nutzen verstehen würden.“ v. Ludwig Erhard, Wirtschaftsminister und Bundeskanzler in D.

 Antworten

 Beitrag melden
26.06.2017 21:56
#5 RE: Achtung nach Einladung folgt Strafe
avatar
Rey/Reina del Foro

Verschoben ins richtige Unterforum.
Zwar mit Tipfehler im Titel, aber der Wille zählt...

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

 Antworten

 Beitrag melden
26.06.2017 21:58
#6 RE: Achtung nach Einladung folgt Strafe
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von falko1602 im Beitrag #5
Zwar mit Tipfehler im Titel, aber der Wille zählt...

Dirk ist Online, der kann das sicher korrigieren. 😉

--
La vida debería ser amarilla... amar y ya.

 Antworten

 Beitrag melden
26.06.2017 22:29
#7 RE: Achtung nach Einladung folgt Strafe
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von Montishe im Beitrag #3
Zitat von ElHombreBlanco im Beitrag #2
Falsches Unterforum, aber was ist denn passiert?




Der Sohn eines Bekannten ist vor drei Jahren mit Besuchervisum eingereist . Der Jung hat Asyl beantragt und ist noch hier . Jetzt vor 3 Wochen wurde die Verpflichtungserklärung eingefordert . 9000 € der Jung kann zwar hier bleiben aber ist zu zahlen . In Raten zu 100 € . Also Vorsicht bei Gefälligkeitseinladungen .


100,00 EUR je Monat sind ja extrem niedrig, aber der Ärger ist am schlimmsten. Der von jojo erwähnte Titel ist meistens gar nichts wert. So einen Schein habe ich mal erhalten (Mietnomaden), er war gut für die Tonne. Die W.XX.. sind ständig umgezogen, Geld habe ich NIE gesehen. Den Mietvertrag habe ich aber total leichtsinnig ausgehändigt (wie ein Blödmann!!). Aus diesem Grund habe ich das Thema schnell abgehakt, aus Schaden wird man klug.


 Antworten

 Beitrag melden
26.06.2017 22:44
#8 RE: Achtung nach Einladung folgt Strafe
avatar
Forums-Senator/in

Mehr als 100 ist nicht zu holen. Die haben ja nichts . Der Eingeladene zählt 70 und der Einlader 30 . Ist der Deal


 Antworten

 Beitrag melden
26.06.2017 22:49
#9 RE: Achtung nach Einladung folgt Strafe
avatar
Rey/Reina del Foro

O. K., verstanden ! Das ist ja dann besonders hart für den Einlader (oft trifft es die kleinen Fische).


 Antworten

 Beitrag melden
26.06.2017 22:49 (zuletzt bearbeitet: 26.06.2017 22:51)
avatar  jojo1
#10 RE: Achtung nach Einladung folgt Strafe
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von Montishe im Beitrag #8
Mehr als 100 ist nicht zu holen. Die haben ja nichts . Der Eingeladene zählt 70 und der Einlader 30 . Ist der Deal


Der "Einlader" hat also nur 30% der 9000 € zu zahlen entsprechend nur 2700 €. Und dies in 90 Monatsraten. Da kann man sich kaum beschweren, denn es sind fast genau 1 € pro Tag für den "Einlader"...

--
„Nach meiner Auffassung steckt die Welt voll unermesslicher Chancen, wenn wir sie nur zu nutzen verstehen würden.“ v. Ludwig Erhard, Wirtschaftsminister und Bundeskanzler in D.

 Antworten

 Beitrag melden
26.06.2017 23:01
#11 RE: Achtung nach Einladung folgt Strafe
avatar
Rey/Reina del Foro

Ich bin ehrlich , das verstehe ich nicht jojo. Der Cubaner, der die Einladung erhielt, ist 30 Jahre alt. (Früher habe ich immer gedacht 70 std/kmh bezog sich pro Person , Mathe ist und bleibt ein Problem).


 Antworten

 Beitrag melden
27.06.2017 10:38
avatar  jan
#12 RE: Achtung nach Einladung folgt Strafe
avatar
jan
Rey/Reina del Foro

[quote=Varna 90
Den Mietvertrag habe ich aber total leichtsinnig ausgehändigt (wie ein Blödmann!!). [/quote]

Du brauchst nicht einmal den Mietvertrag auszuhändigen, Schlüsselübergabe genügt.
.

27.06.2017 14:32 (zuletzt bearbeitet: 27.06.2017 14:36)
#13 RE: Achtung nach Einladung folgt Strafe
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von jan im Beitrag #12

Den Mietvertrag habe ich aber total leichtsinnig ausgehändigt (wie ein Blödmann!!).


Du brauchst nicht einmal den Mietvertrag auszuhändigen, Schlüsselübergabe genügt.
.



Schlüsselübergabe, Mietvertrag, Auswahl der Mieter war von meiner Seite aus UNMÖGLICH, schlimmer ging es gar nicht.


 Antworten

 Beitrag melden
27.06.2017 14:39
avatar  jan
#14 RE: Achtung nach Einladung folgt Strafe
avatar
jan
Rey/Reina del Foro

Makler beauftragt?

Selber Schuld

27.06.2017 15:11
#15 RE: Achtung nach Einladung folgt Strafe
avatar
Forums-Senator/in

Zitat von jojo1 im Beitrag #10
Zitat von Montishe im Beitrag #8
Mehr als 100 ist nicht zu holen. Die haben ja nichts . Der Eingeladene zählt 70 und der Einlader 30 . Ist der Deal


Der "Einlader" hat also nur 30% der 9000 € zu zahlen entsprechend nur 2700 €. Und dies in 90 Monatsraten. Da kann man sich kaum beschweren, denn es sind fast genau 1 € pro Tag für den "Einlader"...


Also der Einlader hat die Rechnung bekommen . Hat mit der Behörde Raten ausgemacht . Und vom Einlader der Sohn zahlt es jetzt zum Großteil selbst . Der Vater gibt was zu .
Sollt einer eine Chicka einladen und die Gute geht laufen hat er die Rechnung an der Backe .


 Antworten

 Beitrag melden
27.06.2017 18:55
avatar  Che
#16 RE: Achtung nach Einladung folgt Strafe
avatar
Che
Top - Forenliebhaber/in

Zitat von Montishe im Beitrag #15
Zitat von jojo1 im Beitrag #10
Zitat von Montishe im Beitrag #8
Mehr als 100 ist nicht zu holen. Die haben ja nichts . Der Eingeladene zählt 70 und der Einlader 30 . Ist der Deal


Der "Einlader" hat also nur 30% der 9000 € zu zahlen entsprechend nur 2700 €. Und dies in 90 Monatsraten. Da kann man sich kaum beschweren, denn es sind fast genau 1 € pro Tag für den "Einlader"...


Also der Einlader hat die Rechnung bekommen . Hat mit der Behörde Raten ausgemacht . Und vom Einlader der Sohn zahlt es jetzt zum Großteil selbst . Der Vater gibt was zu .
Sollt einer eine Chicka einladen und die Gute geht laufen hat er die Rechnung an der Backe .


Ist doch eine kleine Rate. Wenn mir dagegen meine damaligen Unterhaltskosten ansehe.

"Ay, me gusta una yuma"

 Antworten

 Beitrag melden
27.06.2017 20:38
avatar  George1
#17 RE: Achtung nach Einladung folgt Strafe
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von Montishe im Beitrag #3
Zitat von ElHombreBlanco im Beitrag #2
Falsches Unterforum, aber was ist denn passiert?




Der Sohn eines Bekannten ist vor drei Jahren mit Besuchervisum eingereist . Der Jung hat Asyl beantragt und ist noch hier . Jetzt vor 3 Wochen wurde die Verpflichtungserklärung eingefordert . 9000 € der Jung kann zwar hier bleiben aber ist zu zahlen . In Raten zu 100 € . Also Vorsicht bei Gefälligkeitseinladungen .


versteh ich nicht - lassen wir die Familiengeschichte ( Sohn des Bekannten ) einmal außenvor, da man ja aus deinen Aussagen weder etwas über die Staatsangehörigkeit der einzelnen noch über das Alter des Sohnes weis.
Aber davon einmal ab - wenn er jetzt erst - nach 3 Jahren Asyl beantragt hat und dieses, bei Cubis nahezu immer, logischerweise abgeleht wurde, steht die Abschiebung ins Haus, die aber nicht erfolgen kann, da Cubi seine 24 Monate Auslandsaufenthaltserlaubnis überzugen hat - also gibt es ne Duldung - kostet also den Einlader garnix.
Hat er aber den Asylantrag zB gleich nach Ablauf des 90-Tage-Visums gestellt, dieses wurde dann abgelehnt und er hat dagegen geklagt ergeben sich natürlich schnell mal 6000 und mehr Euronen Anwaltskosten, die dann auch einmal jemand wiederhaben will.
Der Sinn eines Asylantrages durch einen Cubi ist ja schlußendlich nur die Abschiebung solange herauszuzögern bis die aufgrund der 24-Monate Regelung nicht mehr möglich ist.
Die dafür nötigen Kosten Miete für Erstaufnahmeeinrichtung, Anwaltskosten, ... trägt natürlich der Einlader - mit einer STRAFE hat das aber nix zu tun.

_________
Die USA-Massenverblödung(,)die in Deutschland immer mehr um sich greift, ist eine der schlimmsten Kriegsfolgen(A. Schweitzer)


 Antworten

 Beitrag melden
28.06.2017 10:53
#18 RE: Achtung nach Einladung folgt Strafe
avatar
Forums-Senator/in

Was verbirgt sich hinter der "24-Monate-Regelung?


 Antworten

 Beitrag melden
28.06.2017 11:19
avatar  George1
#19 RE: Achtung nach Einladung folgt Strafe
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von Jose Ramon im Beitrag #18
Was verbirgt sich hinter der "24-Monate-Regelung?


Cubi darf offiziell 24 Monate ohne besonderen Antrag das Land verlassen, danach gilt er als Exilanten.

_________
Die USA-Massenverblödung(,)die in Deutschland immer mehr um sich greift, ist eine der schlimmsten Kriegsfolgen(A. Schweitzer)


 Antworten

 Beitrag melden
28.06.2017 11:41
avatar  Espanol
#20 RE: Achtung nach Einladung folgt Strafe
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von George1 im Beitrag #19
Zitat von Jose Ramon im Beitrag #18
Was verbirgt sich hinter der "24-Monate-Regelung?


Cubi darf offiziell 24 Monate ohne besonderen Antrag das Land verlassen, danach gilt er als Exilanten.



Waren bzw. sind es nicht 12 Monate Kann mich da erinnern, dass Cubis die Asyl beantragt hatten, leider ihren Pass "verloren",
Termine bei der Botschaft zwecks Beschaffung von Ersatzpapieren versaeumten, Asylfolgeantraege stellten nur um die 12 Monate zu erreichen
um damit nicht mehr abschiebbar zu sein.


 Antworten

 Beitrag melden
28.06.2017 11:52
avatar  George1
#21 RE: Achtung nach Einladung folgt Strafe
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von Espanol im Beitrag #20
Zitat von George1 im Beitrag #19
Zitat von Jose Ramon im Beitrag #18
Was verbirgt sich hinter der "24-Monate-Regelung?


Cubi darf offiziell 24 Monate ohne besonderen Antrag das Land verlassen, danach gilt er als Exilanten.



Waren bzw. sind es nicht 12 Monate Kann mich da erinnern, dass Cubis die Asyl beantragt hatten, leider ihren Pass "verloren",
Termine bei der Botschaft zwecks Beschaffung von Ersatzpapieren versaeumten, Asylfolgeantraege stellten nur um die 12 Monate zu erreichen
um damit nicht mehr abschiebbar zu sein.



Sind jetzt bzw schon seit einiger Zeit 24 Monate. Rosa Raul nennt das Reise Erleichterung.

_________
Die USA-Massenverblödung(,)die in Deutschland immer mehr um sich greift, ist eine der schlimmsten Kriegsfolgen(A. Schweitzer)


 Antworten

 Beitrag melden
28.06.2017 12:11
avatar  MarionS
#22 RE: Achtung nach Einladung folgt Strafe
avatar
Forenliebhaber/in

Gilt doch schon seit Januar 2013 seit Inkrafttreten des neuen Reisegesetzes und wer die RE in der kubanischen Botschaft beantragt, darf noch länger im Ausland bleiben (ich weiß garnicht, ob es da eine zeitliche Beschränkung gibt?)

Schönen Tag Marion


 Antworten

 Beitrag melden
04.07.2017 10:00
#23 RE: Achtung nach Einladung folgt Strafe
avatar
super Mitglied

Zitat von Montishe im Beitrag #1
Also entgegen Eurer Meinung wenn der Gast hier bleibt folgt keine Strafe . Falsch nach drei Jahren kam die Rechnung . 9000€ zu zahlen in Raten zu 100€. nicht bei mir aber bei einen guten Bekannten.


Wäre mal interessant zu erfahren, für was genau diese 9000 Euro in Rechnung gestellt werden.

Strafe? Kommt mir eher unwahrscheinlich vor. Was genau wird bestraft?
Kosten einer Abschiebehaft?
Kosten für sozialen Leistungen?
Gerichts- Anwaltskosten?


 Antworten

 Beitrag melden
Seite 1 von 1 « Seite Seite »
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!