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Achtung: Nach Einladung ergolgt Strafe
26.06.2017 21:16
#2 RE: Achtung nach Einladung folgt Strafe
Zitat von ElHombreBlanco im Beitrag #2
Falsches Unterforum, aber was ist denn passiert?
Der Sohn eines Bekannten ist vor drei Jahren mit Besuchervisum eingereist . Der Jung hat Asyl beantragt und ist noch hier . Jetzt vor 3 Wochen wurde die Verpflichtungserklärung eingefordert . 9000 € der Jung kann zwar hier bleiben aber ist zu zahlen . In Raten zu 100 € . Also Vorsicht bei Gefälligkeitseinladungen .
26.06.2017 21:27 (zuletzt bearbeitet: 26.06.2017 21:27)
#4 RE: Achtung nach Einladung folgt Strafe
Die Raten mit 100 € sind ja sehr human gestaltet - man hätte auch 9000 € sofort einfordern können. Dies ist der Regelfall bei Buss- und Ordnungsgeldern, welche von deutschen Behörden verhängt werden... Zivilrechtlich kann er diese Forderungen natürlich vom Kubaner einklagen, sehr unsicher ist aber ob dort etwas zu holen ist. Ein vollstreckbaren Titel kann man aber schon erwirken und dieser bleibt dann auch plus Zinsen sehr lange in Deutschland gültig.
26.06.2017 21:58
#6 RE: Achtung nach Einladung folgt Strafe
Zitat von Montishe im Beitrag #3Zitat von ElHombreBlanco im Beitrag #2
Falsches Unterforum, aber was ist denn passiert?
Der Sohn eines Bekannten ist vor drei Jahren mit Besuchervisum eingereist . Der Jung hat Asyl beantragt und ist noch hier . Jetzt vor 3 Wochen wurde die Verpflichtungserklärung eingefordert . 9000 € der Jung kann zwar hier bleiben aber ist zu zahlen . In Raten zu 100 € . Also Vorsicht bei Gefälligkeitseinladungen .
100,00 EUR je Monat sind ja extrem niedrig, aber der Ärger ist am schlimmsten. Der von jojo erwähnte Titel ist meistens gar nichts wert. So einen Schein habe ich mal erhalten (Mietnomaden), er war gut für die Tonne. Die W.XX.. sind ständig umgezogen, Geld habe ich NIE gesehen. Den Mietvertrag habe ich aber total leichtsinnig ausgehändigt (wie ein Blödmann!!). Aus diesem Grund habe ich das Thema schnell abgehakt, aus Schaden wird man klug.
26.06.2017 22:49 (zuletzt bearbeitet: 26.06.2017 22:51)
#10 RE: Achtung nach Einladung folgt Strafe
Zitat von Montishe im Beitrag #8
Mehr als 100 ist nicht zu holen. Die haben ja nichts . Der Eingeladene zählt 70 und der Einlader 30 . Ist der Deal
Der "Einlader" hat also nur 30% der 9000 € zu zahlen entsprechend nur 2700 €. Und dies in 90 Monatsraten. Da kann man sich kaum beschweren, denn es sind fast genau 1 € pro Tag für den "Einlader"...
[quote=Varna 90
Den Mietvertrag habe ich aber total leichtsinnig ausgehändigt (wie ein Blödmann!!). [/quote]
Du brauchst nicht einmal den Mietvertrag auszuhändigen, Schlüsselübergabe genügt.
.
27.06.2017 14:32 (zuletzt bearbeitet: 27.06.2017 14:36)
#13 RE: Achtung nach Einladung folgt Strafe
Zitat von jan im Beitrag #12
Den Mietvertrag habe ich aber total leichtsinnig ausgehändigt (wie ein Blödmann!!).
Du brauchst nicht einmal den Mietvertrag auszuhändigen, Schlüsselübergabe genügt.
.
Schlüsselübergabe, Mietvertrag, Auswahl der Mieter war von meiner Seite aus UNMÖGLICH, schlimmer ging es gar nicht.
Makler beauftragt?
Selber Schuld
Zitat von jojo1 im Beitrag #10Zitat von Montishe im Beitrag #8
Mehr als 100 ist nicht zu holen. Die haben ja nichts . Der Eingeladene zählt 70 und der Einlader 30 . Ist der Deal
Der "Einlader" hat also nur 30% der 9000 € zu zahlen entsprechend nur 2700 €. Und dies in 90 Monatsraten. Da kann man sich kaum beschweren, denn es sind fast genau 1 € pro Tag für den "Einlader"...
Also der Einlader hat die Rechnung bekommen . Hat mit der Behörde Raten ausgemacht . Und vom Einlader der Sohn zahlt es jetzt zum Großteil selbst . Der Vater gibt was zu .
Sollt einer eine Chicka einladen und die Gute geht laufen hat er die Rechnung an der Backe .
Zitat von Montishe im Beitrag #15Zitat von jojo1 im Beitrag #10Zitat von Montishe im Beitrag #8
Mehr als 100 ist nicht zu holen. Die haben ja nichts . Der Eingeladene zählt 70 und der Einlader 30 . Ist der Deal
Der "Einlader" hat also nur 30% der 9000 € zu zahlen entsprechend nur 2700 €. Und dies in 90 Monatsraten. Da kann man sich kaum beschweren, denn es sind fast genau 1 € pro Tag für den "Einlader"...
Also der Einlader hat die Rechnung bekommen . Hat mit der Behörde Raten ausgemacht . Und vom Einlader der Sohn zahlt es jetzt zum Großteil selbst . Der Vater gibt was zu .
Sollt einer eine Chicka einladen und die Gute geht laufen hat er die Rechnung an der Backe .
Ist doch eine kleine Rate. Wenn mir dagegen meine damaligen Unterhaltskosten ansehe.
Zitat von Montishe im Beitrag #3Zitat von ElHombreBlanco im Beitrag #2
Falsches Unterforum, aber was ist denn passiert?
Der Sohn eines Bekannten ist vor drei Jahren mit Besuchervisum eingereist . Der Jung hat Asyl beantragt und ist noch hier . Jetzt vor 3 Wochen wurde die Verpflichtungserklärung eingefordert . 9000 € der Jung kann zwar hier bleiben aber ist zu zahlen . In Raten zu 100 € . Also Vorsicht bei Gefälligkeitseinladungen .
versteh ich nicht - lassen wir die Familiengeschichte ( Sohn des Bekannten ) einmal außenvor, da man ja aus deinen Aussagen weder etwas über die Staatsangehörigkeit der einzelnen noch über das Alter des Sohnes weis.
Aber davon einmal ab - wenn er jetzt erst - nach 3 Jahren Asyl beantragt hat und dieses, bei Cubis nahezu immer, logischerweise abgeleht wurde, steht die Abschiebung ins Haus, die aber nicht erfolgen kann, da Cubi seine 24 Monate Auslandsaufenthaltserlaubnis überzugen hat - also gibt es ne Duldung - kostet also den Einlader garnix.
Hat er aber den Asylantrag zB gleich nach Ablauf des 90-Tage-Visums gestellt, dieses wurde dann abgelehnt und er hat dagegen geklagt ergeben sich natürlich schnell mal 6000 und mehr Euronen Anwaltskosten, die dann auch einmal jemand wiederhaben will.
Der Sinn eines Asylantrages durch einen Cubi ist ja schlußendlich nur die Abschiebung solange herauszuzögern bis die aufgrund der 24-Monate Regelung nicht mehr möglich ist.
Die dafür nötigen Kosten Miete für Erstaufnahmeeinrichtung, Anwaltskosten, ... trägt natürlich der Einlader - mit einer STRAFE hat das aber nix zu tun.
28.06.2017 10:53
#18 RE: Achtung nach Einladung folgt Strafe
Zitat von Jose Ramon im Beitrag #18
Was verbirgt sich hinter der "24-Monate-Regelung?
Cubi darf offiziell 24 Monate ohne besonderen Antrag das Land verlassen, danach gilt er als Exilanten.
Zitat von George1 im Beitrag #19Zitat von Jose Ramon im Beitrag #18
Was verbirgt sich hinter der "24-Monate-Regelung?
Cubi darf offiziell 24 Monate ohne besonderen Antrag das Land verlassen, danach gilt er als Exilanten.
Waren bzw. sind es nicht 12 Monate Kann mich da erinnern, dass Cubis die Asyl beantragt hatten, leider ihren Pass "verloren",
Termine bei der Botschaft zwecks Beschaffung von Ersatzpapieren versaeumten, Asylfolgeantraege stellten nur um die 12 Monate zu erreichen
um damit nicht mehr abschiebbar zu sein.
Zitat von Espanol im Beitrag #20Zitat von George1 im Beitrag #19Zitat von Jose Ramon im Beitrag #18
Was verbirgt sich hinter der "24-Monate-Regelung?
Cubi darf offiziell 24 Monate ohne besonderen Antrag das Land verlassen, danach gilt er als Exilanten.
Waren bzw. sind es nicht 12 Monate Kann mich da erinnern, dass Cubis die Asyl beantragt hatten, leider ihren Pass "verloren",
Termine bei der Botschaft zwecks Beschaffung von Ersatzpapieren versaeumten, Asylfolgeantraege stellten nur um die 12 Monate zu erreichen
um damit nicht mehr abschiebbar zu sein.
Sind jetzt bzw schon seit einiger Zeit 24 Monate. Rosa Raul nennt das Reise Erleichterung.
04.07.2017 10:00
#23 RE: Achtung nach Einladung folgt Strafe
Zitat von Montishe im Beitrag #1
Also entgegen Eurer Meinung wenn der Gast hier bleibt folgt keine Strafe . Falsch nach drei Jahren kam die Rechnung . 9000€ zu zahlen in Raten zu 100€. nicht bei mir aber bei einen guten Bekannten.
Wäre mal interessant zu erfahren, für was genau diese 9000 Euro in Rechnung gestellt werden.
Strafe? Kommt mir eher unwahrscheinlich vor. Was genau wird bestraft?
Kosten einer Abschiebehaft?
Kosten für sozialen Leistungen?
Gerichts- Anwaltskosten?
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