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Aufenthaltsgenehmigung/Was brauche ich?
#1 Aufenthaltsgenehmigung/Was brauche ich?
Hallo,
ich bin am Überlegen für 6 Monate oder länger nach Kuba zu gehen. Meine Tochter (4) soll mitkommen. Ich möchte einfach die Sprache besser lernen & soviel Zeit wie mölich mit meiner Familie dort verbringen.
Ich bin zwar Halb-Kubanerin, habe die dt. Staatsangehörigkeit. Meine Tochter auch.
Ich habe mich dumm und dusselig gesucht um herauszufinden, was ich für dieses Vorhaben brauche, auf was ich achten muss. Finde aber nichts.
Was brauche ich für die Resdidencia Pernamente? Wie lange dauert das Verfahren der Beantragung? Würde meine Tochter auch eine bekommen? (Verwandtschaftsverhältnis)
Der Vater meiner Tochter gibt seine Zustimmung (er will nicht mitkommen, sondern uns lieber vor Ort besuchen ;-))
Das Ganze hat noch etwas Zeit, spätestens zum Schulanfang müssten wir dann aber zurück sein.
LG :)
ANTRAG AUF VISUM FÜR STÄNDIGEN AUFENTHALT IN KUBA.
Der Antrag auf Visum für einen ständigen Aufenthalt in Kuba kann bei der Konsularabteilung der Außenstelle Bonn der Botschaft von Kuba von jedem deutschen oder ausländischen Staatsbürger mit unbefristeten Aufenthaltstitel der Bundesrepublik Deutschland gestellt werden, der kubanische Familienangehörige ersten Grades - z. B. einen Ehegatten oder Kinder- mit Wohnsitz in Kuba hat.
Dieser Antrag kann weder persönlich in Kuba noch von kubanischen Familienangehörigen mit Wohnsitz in Kuba gestellt werden. Es sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Antragsformular AP1
2. Geburtsurkunde des Antragsstellers. Bürger mit Geburtsort in einem Drittland müssen ihre Geburtsurkunde von dem kubanischen Konsulat in ihrem Geburtsland legalisieren lassen.
3. Kubanische Heiratsurkunde. Die Originalurkunde darf nicht älter als zwei Jahre ab Ausstellungsdatum sein und muss nur vorgelegt werden in dem Fall, dass der Ehegatte seinen Wohnsitz in Kuba hat.
4. Geburtsurkunde von ausländischen Kindern, die die antragstellende Person bei Ihrem ständigen Aufenthalt in Kuba begleiten werden oder von kubanischen Kindern mit Wohnsitz in Kuba.
5. Aufenthaltsbescheinigung. Diese Urkunde bestätigt den Wohnort des Antragsstellers.
6. Ergebnisse der röntgenographischen Untersuchungen des Torax sowie der Serologieuntersuchungen (KLEIN UND GROSS BLUTBILD) und HIV/AIDS Tests. Die Ergebnisse der Untersuchungen dürfen zur Vorlage beim Konsulat, gerechnet ab Ausstellungsdatum, nicht älter als 6 Monate sein. Die vorgenannten ärztliche Untersuchungen können auch in zur Behandlung von ausländische Staatsbürger autirisierte kubanischen Medizineinrichtungen durchgeführt werden. Werden die ärztlichen Untersuchungen in nicht kubanischen Medizineinrichtungen durchgeführt, müssen solche Unterlagen bei der zuständigen Behörden am Wohnort des Antragsstellers übersetzt und beglaubigt werden.
7. Nachweise über technische und praktische Fähigkeiten von Personen, die das 16. Lebensjahr überschritten jedoch das 60. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Z.B.: Studiumdiplome, Jahre mit Berufserfahrung, Zeugnisse der Facharbeit oder eines Ausbildungsberufs, sowie Rentennachweise.
8. Wirtschaftliche Solvenz (nicht mehr erforderlich)
9. Bescheinigung über Vorstrafe im Herkunftsland, ausgestellt durch die Bundesstaatsanwaltschaft, Adenaueralle 99-103, 53113 Bonn. Dieses Dokument darf zur Vorlage beim Konsulat nicht älter als 3 Monate ab Ausstellungsdatum sein.
10. Persönliches Antragsschreiben. Dieses Schreiben muss Namen und Nachnamen, Privatadresse in Kuba der Referenzperson mit ständiger Wohnsitz in Kuba und mit der Sie verwandt sind, enthalten.
11. Zwei Passfotos. Die Fotos müssen frontal sein und ohne jegliche Gegenständen, die vermeiden, die Gesichtszüge des Antragsstellers zu erkennen.
12. Reisepass.
13. Fotokopie des Reisepasses
Alle oben genannten Unterlagen müssen im Original zusammen mit den entsprechenden Übersetzungen in spanischer Sprache vorgelegt werden.
Die Originalurkunden und deren Übersetzungen müssen vom zuständigen Regierungspräsidium, Bezirksregierung oder Landgericht des Wohnortes des Antragstellers vorbeglaubigt werden. Außerdem müssen sie von der Konsularabteilung der Außenstelle Bonn der kubanischen Botschaft legalisiert und zertifiziert werden. Die Gebühren der Legalisierung betragen pro Dokument € 110.
Die Übersetzungen sollen von einem vereidigten Übersetzer gemacht werden. Internationale Dokumente benötigen keine Übersetzung ins Spanische.
Du kannst spanisch?
http://www.cubadiplomatica.cu/Portals/10...-Permanente.pdf
Die Recidencia Permanente ist aufwändig und teuer und dauert. Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit der Visum Familiar, wenn du Verwandte in Kuba hast. Das ist einfach. Du erhältst es für 40 Cuc auf der Immigration. Es läuft 60 Tage und kann auf 90 Tage verlängert werden.
Dann fliegen die meisten für ein paar Tage in z.B. die DomRep und das Spiel geht von vorne los. Macht zusammen dann 1/2 Jahr. So würde ich das eher machen.
#5 RE: Aufenthaltsgenehmigung/Was brauche ich?
Zitat von Cristal Otti im Beitrag #5
24 Stunden ausreisen reicht aus.
Da wage ich mich jetzt mal aus dem Fenster, meines Wissens reicht die Ausreise (=Stempel) und dann kann man eigentlich 'sofort' wieder einreisen (zB mit TK und bekommt einen Stempel mit dem gleichen Datum). Geht aber nicht am Flughafen Departure und dann gleich umdrehen beim Eingang Arrivals ;), man muss von einem anderen Land oder internationalem Gewässer (aber eben auch gleich wieder möglich) einreisen.
Hi@all!
Zitat von luiseidavera im Beitrag #1
Hallo,
ich bin am Überlegen für 6 Monate oder länger nach Kuba zu gehen. Meine Tochter (4) soll mitkommen. Ich möchte einfach die Sprache besser lernen & soviel Zeit wie mölich mit meiner Familie dort verbringen.
Ich bin zwar Halb-Kubanerin, habe die dt. Staatsangehörigkeit.
Visa Familiar beantragen und Fertig.
joerg
Hi@all!
Zitat von Mocoso im Beitrag #9Zitat von nico_030 im Beitrag #7
Hi@all!
Visa Familiar beantragen und Fertig.
joerg
Neben dem Nachteil der 60 Tage ist auch noch die Frage, ob denn da noch Familie in Kuba existiert? Oder sind alle in DE oder sonstwo?
Was für 60 Tage?
Unverheiratet und ohne Kind galt bis jetzt 2 x Prorroga, also 3 Monate.
Die letzten 2 Jahre bin ich zur 3. Prorroga auf der Immi erschienen und hab die Verlängerung problemlos bekommen, bin allerdings
auch nicht gefragt worden ob ich verheiratet bin.
joerg
Hi@all!
Zitat von tom2134 im Beitrag #11
Familienvisum sind 60 Tage, du kannst 1x verlängern um 30 Tage, also 90. Du brauchst aber auch ein Familiendokument, in meinem Fall die Heiratsurkunde, die kubanische. Und, ganz wichtig: eine Auslandskrankenversicherung.
Nö, brauche ich nicht! Und das schon 7 Jahre.
Wenn du verheiratet bist kannst Du bis zu 6 Monate, sollte Dein Ehepartner mit im Ausland wohnen bis zu 11 Monate bleiben.
joerg
#14 RE: Aufenthaltsgenehmigung/Was brauche ich?
Das müsstest bzw. solltest Du als Experte doch wissen!
5 Mal die gleiche Frage an 5 verschiedene Stellen, Personen, etc; mindestens 4 verschiedene Antworten!
Ich habe mich schon länger mit dem A2 nicht mehr beschäftigt; mir war's aber dass man vor Jahren als "Verheirateter"
bis zu 11 Monate verlängern konnte, ohne ausreisen zu müssen! Ob das jezt noch gilt
Siehe oben!!
Ralfw
(
gelöscht
)
#15 RE: Aufenthaltsgenehmigung/Was brauche ich?
ich habe mal versucht etwas "offizielles" zu finden bin aber nicht sicher wie "offiziell" die Information ist:
http://www.conexioncubana.net/viaje/635-...a-viajar-a-cuba
dort steht:
¿Tiempo de estancia en Cuba?
- Para familiares de cubanos con Permiso de Residencia en el Exterior (PRE) la visa tiene una validez de 90 días a partir de su arribo a Cuba.
- Para familiares de cubanos con pasaporte Habilitado o PSI la validez de la visa es de 30 días a partir de que se arriba a Cuba.
dieselbe Information finde ich unter:
http://www.dcubanos.com/blog/visa-famili...jar-a-cuba-a-2/
d.h. es tendiert nach diesen Quellen zu 90 Tagen für Verheiratete falls die Frau die PRE/RE hat. Irgendwo habe ich dann noch gelesen, dass dies verlängerbar wäre, vermutlich nochmals um 90 Tage. Dass wären dann 6 Monate, falls der Partner die PRE/RE hat.
Vielleicht hat ja jemand eine bessere Quelle, in den "Gacetas" habe ich nicht wirklich etwas gefunden (die Suchfunktion funktioniert da nicht wirklich).
#16 RE: Aufenthaltsgenehmigung/Was brauche ich?
Wenn man mit einem kubanischen Staatsbürger verheiratet ist, der auf Kuba lebt, kann man sein Touristenvisum vor Ort in einem Familienvisum umwandeln, und damit bis zu einem halben Jahr auf der Insel bleiben. Das Visum muss allerdings alle 30 Tage bei der Imigracion gebührenpflichtig verlängert werden. Habe das gerade durch. Zwischendurch rief auch mal die Einwanderungsbehörde an und fragte, wie lange ich noch bleiben wolle. Offenbar wird in Havanna nur das Einreisevisum registriert, nicht aber die Umwandlung.
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