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Dauer Termin Botschaft - erhalt visum
Wenn schon eine Lizenz vorliegt, die älter ist als ein paar Wochen ist das doch schonmal super! Wenn ihr dazu noch Kontobelege auftreiben könnt, bzw Quittungen oder irgendwas, ist es natürlich noch besser, das wollen die halt zusätzlich als Beweis, dass derjenige auch tatsächlich dieser Beschäftigung nachgeht. Ich finde auch nicht, das Arbeit an sich auf Kuba einen besonders tollen Rückkehrgrund darstellt, ich glaub dabei geht es mehr um den Gesamteindruck der Person. Es macht einfach einen viel besseren Eindruck, wenn jemand einer geregelten Arbeit nachgeht, als jemand, der nur rumhockt und darauf wartet, das Yuma ihn von der Insel runterholt. Daher glaube ich, besser zumindest irgendwas vorweisen als gar nichts.
Ich kann mich nur wiederholen, macht nicht so viel Wind. Bleibt glaubwürdig. Vor allen Dingen glaubwürdig im Interview. Cubaner sind schlechte Lügner und die Interviewer jahrelange Erfahrung. Geschätzt / gefühlt werden 80 % der Touristenvisum beim 1. Antrag abgelehnt. Dann heißt es dran bleiben, zeigen das wirklich und hartnäckig Interesse besteht. Remonstration auch wenn es keine neuen Argumente gibt. Halt die gleichen nochmal und etwas blumiger darstellen. Wenn auch abgelehnt wird, halt in der nächsten Woche (geht inzwischen) neuen Antrag stellen. So kommt dann auch eine Bewilligungsquire von 80 % zustande.
Einfach hartnäckig dran bleiben
Ich kann mich nur wiederholen, macht nicht so viel Wind. Bleibt glaubwürdig. Vor allen Dingen glaubwürdig im Interview. Cubaner sind schlechte Lügner und die Interviewer haben jahrelange Erfahrung. Geschätzt / gefühlt werden 80 % der Touristenvisum beim 1. Antrag abgelehnt. Dann heißt es dran bleiben, zeigen das wirklich und hartnäckig Interesse besteht. Remonstration auch wenn es keine neuen Argumente gibt. Halt die gleichen nochmal und etwas blumiger darstellen. Wenn auch abgelehnt wird, halt in der nächsten Woche (geht inzwischen) neuen Antrag stellen. So kommt dann auch eine Bewilligungsquote von 80 % zustande.
Einfach hartnäckig dran bleiben
Zitat von flicflac im Beitrag #27
... Bleibt glaubwürdig. ...
Das ist vollkommen rchtig. Es geht der Botschaft gegenüber nichts über eine glaubwürdige Story. Dabei empfiehlt es sich, so nahe an der Wahrheit zu bleiben wie irgend möglich. Schon wegen eventueller Kontrollen aber mehr noch, weil Lügen meist doch nicht so gut vorgebracht werden.
Ich habe gute Erfahrung gemacht mit einem kleinen Rollenspiel. Ich habe den Botschaftsvertreter gemimt und Cubana sollte ihr Anliegen vortragen. In beiden Fällen hätte ich das Visum abgelehnt beim ersten Versuch! Cubaner sind es nicht gewohnt, mit Obrigkeiten zu reden. Meist verstummen sie und sagen nicht mehr als das unbedingt Notwendige, was der kubanischen Polizei oder anderen Kontrollen gegenüber auch sinnvoll ist. Das ist aber nicht das sinnvolle Vorgehen der Botschaft gegenüber, denn die muss man überzeugen. Das geht nicht mit 1-2 Dreiwortsätzen.
Nach einigen Proberunden in unserem Rollenspiel konnten meine Gäste gut dartellen, warum sie nach Deutschland wollten und warum sie unbedingt zurück kommen würden. Sie bekamen jeweils beim ersten Anlauf und ohne Probleme ihr Visum, obwohl bei beiden die Bedingungen keinesfalls optimal waren. Ich kann solches Probevorsprechen also nur empfehlen.
#33 RE: Dauer Termin Botschaft - erhalt visum
Zitat von Timo im Beitrag #24
Aber eine gefakefte Bescheinigung hinzuzulegen ist auch nicht sinnvoll, ein Anruf bei der Nummer auf der Bescheiningung genügt dass die Sache auffliegt...
Aber andereseits, ob sie sich wohl die Mühe machen???
@Timo: Eindeutig ja! Botschaftspersonal geht in der Regel in aller Welt bei solchen Vorgängen einheitlich vor (oder sollte es zumindest). Es gilt in jedem Fall, Schaden vom deutschen Staat und seinen Bürgern abzuwenden.
Selbst erlebt: ukrainischer Arbeitsvertrag vorgelegt (auf einem realen Arbeitsverhältnis beruhend) - Besuchsvisum abgelehnt. Remonstration - zurückgewiesen. Einsicht in die Akte auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes: Da konnte ich genau die ziemlich beeindruckende Prüfung seitens der Botschaft verfolgen. Was hatten die gemacht? Bei den Sozialbehörden und dem Finanzamt nachgefragt, ob tatsächlich Beiträge entrichtet wurden. Antwort jeweils: nein. Tja, dumm gelaufen. Nun gut, in der Ukraine hat kaum jemand, der nicht gerade für den Staat arbeitet, einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Das Arbeitsverhältnis beruht in der Regel auf einem Handschlag, natürlich ohne die Zahlung von solchen "lästigen" Dingen wie Sozialabgaben und Steuern. Wir würden das "Schwarzarbeit" nennen ... So kann ein Staat auch nicht auf die Beine kommen, aber das ist schon ein anderes Thema ... Aber gut, in Kuba dürften die meisten, die arbeiten, ordentliche Arbeitsunterlagen haben bzw. zumindest legal besorgen können. An der eingehenden Prüfung anhand einer festgelegten Prüffolge durch die Botschaftsmitarbeiter werden sie trotzdem nicht vorbeikommen. Deshalb kann ich nur raten: Finger weg von fingierten Dokumenten! Die Leute von der Botschaft machen ihre Hausaufgaben!
Und noch was, vor allem an Hamburger1887 gerichtet: Auch wenn eine selbstständige Tätigkeit "nachgewiesen" werden kann - kann der Selbstständige es sich tatsächlich leisten, monatelang sein Gewerbe ruhen zu lassen, um nach Europa zu reisen? So was wird auch geprüft! In meinem Fall war es z. B. so, dass bei einem frischen Arbeitsvertrag (der einfach fix aufgesetzt wurde, es gab ja keinen schriftlichen bisher) auch dort eine Probezeit besteht, in der man in der Regel keinen Urlaubsanspruch hat. Wie kann dann die Antragstellerin trotzdem mehrere Wochen nach D-Land ausreisen wollen, welcher Arbeitgeber macht das mit? Tja, also Obacht, es wird in der Regel genau geprüft, und das zu Recht!
#34 RE: Dauer Termin Botschaft - erhalt visum
Zitat von hombre del norte im Beitrag #34Zitat von Timo im Beitrag #32
Die hat er zum Glück nie getragen!
Wäre sonst Trennungsgrund.
Damit habe ich auch gedroht als er sich die Haare blond färben wollte!
Timo, du wirst mir immer sympathischer!
Hi@all!
Zitat von hombre del norte im Beitrag #33Zitat von Timo im Beitrag #24
Aber eine gefakefte Bescheinigung hinzuzulegen ist auch nicht sinnvoll, ein Anruf bei der Nummer auf der Bescheiningung genügt dass die Sache auffliegt...
Aber andereseits, ob sie sich wohl die Mühe machen???
@Timo: Eindeutig ja! Botschaftspersonal geht in der Regel in aller Welt bei solchen Vorgängen einheitlich vor (oder sollte es zumindest). Es gilt in jedem Fall, Schaden vom deutschen Staat und seinen Bürgern abzuwenden.
Selbst erlebt: ukrainischer Arbeitsvertrag vorgelegt (auf einem realen Arbeitsverhältnis beruhend) - Besuchsvisum abgelehnt. Remonstration - zurückgewiesen. Einsicht in die Akte auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes: Da konnte ich genau die ziemlich beeindruckende Prüfung seitens der Botschaft verfolgen. Was hatten die gemacht? Bei den Sozialbehörden und dem Finanzamt nachgefragt, ob tatsächlich Beiträge entrichtet wurden. Antwort jeweils: nein. Tja, dumm gelaufen. Nun gut, in der Ukraine hat kaum jemand, der nicht gerade für den Staat arbeitet, einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Das Arbeitsverhältnis beruht in der Regel auf einem Handschlag, natürlich ohne die Zahlung von solchen "lästigen" Dingen wie Sozialabgaben und Steuern. Wir würden das "Schwarzarbeit" nennen ... So kann ein Staat auch nicht auf die Beine kommen, aber das ist schon ein anderes Thema ... Aber gut, in Kuba dürften die meisten, die arbeiten, ordentliche Arbeitsunterlagen haben bzw. zumindest legal besorgen können. An der eingehenden Prüfung anhand einer festgelegten Prüffolge durch die Botschaftsmitarbeiter werden sie trotzdem nicht vorbeikommen. Deshalb kann ich nur raten: Finger weg von fingierten Dokumenten! Die Leute von der Botschaft machen ihre Hausaufgaben!
Und noch was, vor allem an Hamburger1887 gerichtet: Auch wenn eine selbstständige Tätigkeit "nachgewiesen" werden kann - kann der Selbstständige es sich tatsächlich leisten, monatelang sein Gewerbe ruhen zu lassen, um nach Europa zu reisen? So was wird auch geprüft! In meinem Fall war es z. B. so, dass bei einem frischen Arbeitsvertrag (der einfach fix aufgesetzt wurde, es gab ja keinen schriftlichen bisher) auch dort eine Probezeit besteht, in der man in der Regel keinen Urlaubsanspruch hat. Wie kann dann die Antragstellerin trotzdem mehrere Wochen nach D-Land ausreisen wollen, welcher Arbeitgeber macht das mit? Tja, also Obacht, es wird in der Regel genau geprüft, und das zu Recht!
Ich glaube Ihr macht euch zuviel Sorgen.
Mehrere Bekannte haben dieses Jahr im Gegensatz zu früheren Visa beantragungen Ihre "Liebste"
dieses Jahr nach D bekommen.
Ohne das eine Arbeitsvertrag, Wohneigentum oder ein leibliches Kind von der Antragstellerin
vorgelegt wurde.
joerg
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