Kubanischer Füherschein - Gültig in Deutschland?

17.03.2016 21:45
avatar  andyy
#1 Kubanischer Füherschein - Gültig in Deutschland?
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Top - Forenliebhaber/in

wir hatten dieser Tage Besuch aus Afrika, Kenia und Tansania - durften nicht Autofahren, Führerschein gilt nicht, wogegen USA (einmal um den Block) bei uns ein Jahr lang ohne Probleme gilt. Weiß jemand wie es mit dem kubanischen Führerschein in Deutschland ist oder braucht man in Kuba keinen?


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17.03.2016 22:08
#2 RE: Kubanischer Füherschein - Gültig in Deutschland?
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Rey/Reina del Foro

In Cuba braucht man auf jeden Fall einen, auch wenn es manchmal nicht so aussieht.ruf mal beim Strassenverkehrsamt an, die müssten es wissen ob sie hier fahren dürfen.

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

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17.03.2016 22:22
avatar  condor
#3 RE: Kubanischer Füherschein - Gültig in Deutschland?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von andyy im Beitrag #1

wir hatten dieser Tage Besuch aus Afrika, Kenia und Tansania - durften nicht Autofahren, Führerschein gilt nicht, wogegen USA (einmal um den Block) bei uns ein Jahr lang ohne Probleme gilt. Weiß jemand wie es mit dem kubanischen Führerschein in Deutschland ist oder braucht man in Kuba keinen?


Warum sollten Afrikaner (Touristen) hier nicht durch die Gegegend düsen dürfen? Übersetzung verausgesetzt:

Zitat

Eine Übersetzung des nationalen Führerscheins müssen Sie mitführen, wenn dieser:

nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) (Island, Liechtenstein, Norwegen) ausgestellt ist oder
nicht in deutscher Sprache abgefasst ist oder
nicht dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 (Anhang 6) entspricht. Ob Ihr Führerschein dem Anhang 6 entspricht, können Sie bei den zuständigen Behörden des Ausstellungsstaates erfragen.
Deutschsprachige Übersetzungen dürfen unter anderem von deutschen oder international anerkannten Automobilclubs des Ausstellungsstaates des Führerscheins, amtlichen Stellen des Ausstellungsstaates des Führerscheines, gerichtlich bestellten und allgemein vereidigten Dolmetschern und Übersetzern gefertigt werden.

Bei folgenden Staaten verzichtet die Bundesrepublik Deutschland auf das Mitführen einer Übersetzung:

Andorra,
Hongkong,
Monaco,
Neuseeland,
San Marino,
Schweiz und
Senegal.


https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artike...c21710bodyText1


Sollten sie hier ihren festen Wohnsitz haben, dann ein halbes Jahr mit internationaler Fahrerlaubnis.

Hier könnte Ihr Zitat stehen.

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17.03.2016 22:23 (zuletzt bearbeitet: 17.03.2016 22:25)
avatar  condor
#4 RE: Kubanischer Füherschein - Gültig in Deutschland?
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Rey/Reina del Foro

>Doppelt gewoppelt

Hier könnte Ihr Zitat stehen.

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17.03.2016 22:47
avatar  andyy
#5 RE: Kubanischer Füherschein - Gültig in Deutschland?
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Top - Forenliebhaber/in

Zitat von condor im Beitrag #3
Zitat von andyy im Beitrag #1

wir hatten dieser Tage Besuch aus Afrika, Kenia und Tansania - durften nicht Autofahren, Führerschein gilt nicht, wogegen USA (einmal um den Block) bei uns ein Jahr lang ohne Probleme gilt. Weiß jemand wie es mit dem kubanischen Führerschein in Deutschland ist oder braucht man in Kuba keinen?


Warum sollten Afrikaner (Touristen) hier nicht durch die Gegegend düsen dürfen? Übersetzung verausgesetzt:

Zitat

Eine Übersetzung des nationalen Führerscheins müssen Sie mitführen, wenn dieser:

nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) (Island, Liechtenstein, Norwegen) ausgestellt ist oder
nicht in deutscher Sprache abgefasst ist oder
nicht dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 (Anhang 6) entspricht. Ob Ihr Führerschein dem Anhang 6 entspricht, können Sie bei den zuständigen Behörden des Ausstellungsstaates erfragen.
Deutschsprachige Übersetzungen dürfen unter anderem von deutschen oder international anerkannten Automobilclubs des Ausstellungsstaates des Führerscheins, amtlichen Stellen des Ausstellungsstaates des Führerscheines, gerichtlich bestellten und allgemein vereidigten Dolmetschern und Übersetzern gefertigt werden.

Bei folgenden Staaten verzichtet die Bundesrepublik Deutschland auf das Mitführen einer Übersetzung:

Andorra,
Hongkong,
Monaco,
Neuseeland,
San Marino,
Schweiz und
Senegal.


https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artike...c21710bodyText1


Sollten sie hier ihren festen Wohnsitz haben, dann ein halbes Jahr mit internationaler Fahrerlaubnis.



auf die Seite kam ich auch schon - konnte es auch nicht nachvollziehen, ist nicht ein Touri, sondern ein Padre, immerhin arbeitet er hier.

Ich dachte auch, man dürfe bis zu einem Jahr. bevor man ihn umschreiben muss.


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17.03.2016 23:10
avatar  Pauli
#6 RE: Kubanischer Füherschein - Gültig in Deutschland?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von condor im Beitrag #3

Warum sollten Afrikaner (Touristen) hier nicht durch die Gegegend düsen dürfen?



Weil wir hier keine Kamele haben


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17.03.2016 23:17
avatar  condor
#7 RE: Kubanischer Füherschein - Gültig in Deutschland?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von andyy im Beitrag #5


Sollten sie hier ihren festen Wohnsitz haben, dann ein halbes Jahr mit internationaler Fahrerlaubnis.

auf die Seite kam ich auch schon - konnte es auch nicht nachvollziehen, ist nicht ein Touri, sondern ein Padre, immerhin arbeitet er hier.

Ich dachte auch, man dürfe bis zu einem Jahr. bevor man ihn umschreiben muss.



Dann hätte er ab der Begündung des festen Wohnsitzes hier, die Möglichkeit gehabt mit einem internationalen Führerschein sechs Monate am Straßenverkehr teilzunehmen, danach braucht der Fahrzeugführer den deutschen Lappen.

Umschreibung möglich:

Zitat

II. Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse
Da der hier angesprochene Personenkreis selten oder nie
aus einem EU- bzw. EWR-Land kommt, kann von einer
ausländischen Fahrerlaubnis regelmäßig nach Ablauf von
sechs Monaten im Inland kein Gebrauch mehr gemacht
werden. Dies kann verhindern, wer rechtzeitig, spätestens
aber drei Jahre nach Begründung eines ordentlichen
Wohnsitzes, die Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis
beantragt. Das Verfahren der Umschreibung ist in
§ 31 FeV geregelt. Dabei ist von Bedeutung, ob der Flüchtling
im Besitz der Fahrerlaubnis eines sogenannten „Listenstaates”
ist oder nicht.
In der Anlage 11 zu § 31 FeV sind eine Reihe von Staaten
aufgeführt, bei denen angenommen wird, dass Inhalt
und Anforderungen der Fahrerlaubnisprüfung denen in
der Bundesrepublik entsprechen. Die Zusammensetzung
der Liste ändert sich gelegentlich. Die derzeitige Fassung
ist am Ende dieses Textes auszugsweise abgedruckt


http://www.asyl.net/fileadmin/user_uploa...5-Stiegeler.pdf

Wenn man die Fahrlaubnis aus folgenden Staaten besitzt.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_11.html

Hier könnte Ihr Zitat stehen.

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18.03.2016 00:01 (zuletzt bearbeitet: 18.03.2016 00:30)
avatar  Timo
#8 RE: Kubanischer Füherschein - Gültig in Deutschland?
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Rey/Reina del Foro

Kubaner dürfen ihren Führerschein hier problemlos benutzen.

Er ist in einer Amtsspracche der EU verfasst, und sie haben die selben Fahrerlaubnisklassen wie wir.

Als mein Freund im Sommer hier war, haben wir bei Avis ein Auto gemietet und sie haben ihn ohne Probleme als Zweitfahrer eingetragen.

Mietwagenfirmen sind da immer SEHR streng, also gehe ich mal davon aus dass sie die Rechtslage kennen.


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18.03.2016 00:39 (zuletzt bearbeitet: 18.03.2016 00:41)
avatar  condor
#9 RE: Kubanischer Füherschein - Gültig in Deutschland?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Timo im Beitrag #8
Kubaner dürfen ihren Führerschein hier Problemlos benutzen.

Er ist in eine Amtsspracche der EU verfasst, und sie haben die selben Fahrerlaubnisklassen wie wir.

Als mein Freund im Sommer hier war, haben wir bei Avis ein Auto gemietet und sie haben ihn ohne Probleme als Zweitfahrer eingetragen.

Mietwagenfirmen sind da immer SEHR streng, also gehe ich mal davon aus dass sie die Rechtslage kennen.


Amtssprache hat wohl weniger damit zu tuen, denn die ist in afrikanischen Länder auch oft franzmännisch.

Die zweite Aussage halt ich für sehr wichtig, da ich mich selbst fragte, ob Kubaner hier versicherungstechnisch ein Mietwagen bekommen. Du hast sie beantwortet.

Ich hatte mal einem Kubaner einen Wagen "geliehen", dessen Halter ich war. Wegen den Park-Knöllchen wußte ich dann genau, wo der sich herumgetrieben hat - im Gegensatz zu den Ehemännern der beglückten kubanischen Damen.

Hier könnte Ihr Zitat stehen.

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18.03.2016 00:42
avatar  Timo
#10 RE: Kubanischer Füherschein - Gültig in Deutschland?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von condor im Beitrag #9
Zitat von Timo im Beitrag #8
Kubaner dürfen ihren Führerschein hier Problemlos benutzen.

Er ist in eine Amtsspracche der EU verfasst, und sie haben die selben Fahrerlaubnisklassen wie wir.

Als mein Freund im Sommer hier war, haben wir bei Avis ein Auto gemietet und sie haben ihn ohne Probleme als Zweitfahrer eingetragen.

Mietwagenfirmen sind da immer SEHR streng, also gehe ich mal davon aus dass sie die Rechtslage kennen.


Amtssprache hat wohl weniger damit zu tuen, denn die ist in afrikanischen Länder auch oft franzmännisch.

Die zweite Aussage halt ich für sehr wichtig, da ich mich selbst fragte, ob Kubaner hier versicherungstechnisch ein Mietwagen bekommen. Du hast sie beantwortet.

Ich hatte mal einem Kubaner einen Wagen "geliehen", dessen Halter ich war. Wegen den Park-Knöllchen wußte ich dann genau, wo der sich herumgetrieben hat - im Gegensatz zu den Ehemännern der beglückten kubanischen Damen.





Na du kennst aber vielleicht Hengste!


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18.03.2016 00:45 (zuletzt bearbeitet: 18.03.2016 00:46)
avatar  condor
#11 RE: Kubanischer Füherschein - Gültig in Deutschland?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Timo im Beitrag #10


Na du kennst aber vielleicht Hengste!




Alles ganz normal a lo cubano und sehr menschlich.

Hier könnte Ihr Zitat stehen.

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22.03.2016 22:08
avatar  clara
#12 RE: Kubanischer Füherschein - Gültig in Deutschland?
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Forenliebhaber/in

Wie gesagt halbes Jahr mit Übersetzung. Danach muss Theorie und Praxis -Prüfung absolviert werden (inkl Erste'Hilfe-Kurs). Wobei es die Bögen und Lernprogramme auch auf Spanisch gibt.


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23.03.2016 01:51
#13 RE: Kubanischer Füherschein - Gültig in Deutschland?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von clara im Beitrag #12
Wie gesagt halbes Jahr mit Übersetzung. Danach muss Theorie und Praxis -Prüfung absolviert werden (inkl Erste'Hilfe-Kurs). Wobei es die Bögen und Lernprogramme auch auf Spanisch gibt.

Würde so etwas auch vice versa gelten?

Oder ist "unser" Führerschein von höherer "Quali"?

_______________________________________________________

Der Gesunde hat viele Wünsche - der Kranke nur einen.

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23.03.2016 06:57 (zuletzt bearbeitet: 23.03.2016 06:58)
avatar  clara
#14 RE: Kubanischer Füherschein - Gültig in Deutschland?
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Forenliebhaber/in

Zitat von Flipper20 im Beitrag #13
Zitat von clara im Beitrag #12
Wie gesagt halbes Jahr mit Übersetzung. Danach muss Theorie und Praxis -Prüfung absolviert werden (inkl Erste'Hilfe-Kurs). Wobei es die Bögen und Lernprogramme auch auf Spanisch gibt.

Würde so etwas auch vice versa gelten?

Oder ist "unser" Führerschein von höherer "Quali"?


Keine Ahnung,ob ein dt. Führerschein in Kuba dauerhaft gültig ist... das entscheidet ja jeder Staat selbst, wie die Spielregeln im Straßenverkehr sind. Wenn ich raten soll, würde ich mal sagen, ein paar CUC werden die Kubis aus dieser Angelegenheit schon rauszuquetschen wissen.


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23.03.2016 09:27
avatar  Mocoso
#15 RE: Kubanischer Füherschein - Gültig in Deutschland?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Flipper20 im Beitrag #13
Zitat von clara im Beitrag #12
Wie gesagt halbes Jahr mit Übersetzung. Danach muss Theorie und Praxis -Prüfung absolviert werden (inkl Erste'Hilfe-Kurs). Wobei es die Bögen und Lernprogramme auch auf Spanisch gibt.

Würde so etwas auch vice versa gelten?

Oder ist "unser" Führerschein von höherer "Quali"?


Gilt vice versa, wobei ich mir nicht sicher wäre, ob es Bögen und Lernprogramme auf Deutsch gibt und wie es beim Erste Hilfe Kurs aussieht

Bei uns in Ösi-Land gilt der Kuba-FS auch 1/2 Jahr (ohne irgendwelche Übersetzungsschnickschnacks) und dann ist eine Praxis-Prüfung fällig, Rest bei uns nicht notwendig.

P. Kropotkin: Competition is the law of the jungle but cooperation is the law of civilisation.

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