Vollmacht für Enkel

01.07.2015 17:18
#1 Vollmacht für Enkel
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neues Mitglied

Hallo , ich hoffe das mir jemand helfen kann. Wir möchten mit meinem Enkel im Februar nach Kuba fliegen, brauche Ich eine beglaubigte Vollmacht für ihn?Wenn ja, auch in spanisch? Ich weiß von einer Bekannten,das sie für die Türkei sowas braucht

Schon mal vielen Dank Mummel


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01.07.2015 17:48
#2 RE: Vollmacht für Enkel
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Mummel55 im Beitrag #1
Hallo , ich hoffe das mir jemand helfen kann. Wir möchten mit meinem Enkel im Februar nach Kuba fliegen, brauche Ich eine beglaubigte Vollmacht für ihn?Wenn ja, auch in spanisch? Ich weiß von einer Bekannten,das sie für die Türkei sowas braucht

Schon mal vielen Dank Mummel

Wenn Du mit "wir" Dich, die Eltern des Kindes und das Kind meinst => nein.

Sollte das Kind mit nur einem Erziehungsberechtigten reisen wollen => ja.

Aber vorneulich ist auch erst wieder jemand (nur ein Elternteil) mit Kind gereist.

Besser, man ist für den Fall der Fälle vorbereitet, auch wenn´s teuer wird.

_______________________________________________________

Der Gesunde hat viele Wünsche - der Kranke nur einen.

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01.07.2015 21:34
#3 RE: Vollmacht für Enkel
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Rey/Reina del Foro

Sicher braucht ihr eine beglaubigte Vollmacht ihr seid ja schließlich nicht die Eltern.
Wir haben vor einiger Zeit mal 45€ bezahlt für Übersetzung und beglaubigung ins Spanische.


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01.07.2015 21:45
#4 RE: Vollmacht für Enkel
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Rey/Reina del Foro

Hat das Kind einen kubanischen und/oder deutschen Pass?

Carnicero


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02.07.2015 05:46
avatar  dania1a
#5 RE: Vollmacht für Enkel
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spitzen Mitglied

Also. Meine Frau ist Kubanerin und hat keinen Deutschen Pass.
Sie ist mit unserer Tochter Stefanie die 13Jahre alt ist alleine
letzte Woche nach Kuba geflogen.Unsere Tochter hat nur den Deutschen Pass.
Alles gut gegangen.


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02.07.2015 09:40
#6 RE: Vollmacht für Enkel
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Forenliebhaber/in

Meine Frau ist in den letzten 5 Jahren mehrfach alleine mit unserem Sohn hin- und zurück gereist, nie wurde eine Vollmacht erfragt. Dieses mal hätte sie eine dabei (deutsch/spanisch), aber unbeglaubigt.


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04.07.2015 15:34
#7 RE: Vollmacht für Enkel
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neues Mitglied

Mit wir , meine ich meinen FReund (er ist Kubaner) und ich( deutsch) bin die Oma des Kindes. Seine Eltern kommen nicht mit. Wo kann ich das beglaubigen lassen?


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04.07.2015 20:16 (zuletzt bearbeitet: 04.07.2015 20:18)
#8 RE: Vollmacht für Enkel
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Rey/Reina del Foro


Frag´ besser nicht.
Das volle Programm sähe in etwa so aus:

-Notar Vollmacht auf Deutsch (alle Beteiligten tanzen beim Notar mit ´nem Haufen Unterlagen an zur Identifizierung und Unterschrift, nur Kind unterschreibt nix)
-die Vollmacht zu einer vereidigten Übersetzerin => Übersetzung ins Spanische
-spanische Version zum Landgericht => beglaubigt die Übersetzung
-kubanische Botschaft Bonn/Berlin beglaubigt die Beglaubigung

Kosten insgesamt ca. € 250,-

Viel Spaß und gutes Gelingen!

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05.07.2015 16:01
#9 RE: Vollmacht für Enkel
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Rey/Reina del Foro

Ja ABER...
Als ich Mit meiner Tochter, damals 13, aus Ägypten zurück kam und auf deutschem Boden landete, hatten wir einen aufmerksamen Zöllner. Ich hatte keine Vollmacht der Mutter und er wollte uns nicht einreisen lassen. Die Tränen meiner Tochter und ein Anruf bei der Mutter bzw. deren Wortschwall ermöglichten uns die Heimkehr. Bei der Hinreise hätte das vielleicht anders ausgesehen. Nach Dresden ist, wenn man in Dresden wohnt, weniger suspekt als aus Deutschland heraus.

Die Gefahr, nicht fliegen zu dürfen, ist also durchaus real. Da würde ich wenigstens eine Unterschrift der Eltern mit Ausweisnummer und Telefonnummer dabei haben.

Dass kubanische Behörden in solchem Fall nicht ein- oder ausreisen lassen ist weniger wahrscheinlich als dass deutsche Zöllner eine Entführung verhindern wollen.

----
Aus aktuellem Anlass: "Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Jeder ist überzeugt, er habe genug davon."

La mulata es la mejor creación de los españoles!

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05.07.2015 17:11
avatar  nico_030 ( gelöscht )
#10 RE: Vollmacht für Enkel
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nico_030 ( gelöscht )

Hi@all!

Zitat

a ABER...
Als ich Mit meiner Tochter, damals 13, aus Ägypten zurück kam und auf deutschem Boden landete, hatten wir einen aufmerksamen Zöllner.



Hättest sie halt ordentlich verzollen sollen.

joerg


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08.07.2015 13:26
avatar  Iraida
#11 RE: Vollmacht für Enkel
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super Mitglied

Wie es mit der Vollmacht aussieht, weiss ich nicht genau. Wir hatten immer höchstens unbeglaubigte Vollmachten dabei. Einmal wurde ich dazugerufen, als mein Mann mit der einjährigen Tochter aus der Schweiz ausreisen wollte Richtung Kuba. Ich musste Ausweis vorlegen und bestätigen, dass das in Ordnung ist.
In Kuba ist wichtig, dass die/der Angestellte an der Passkontrolle auf der Touristenkarte den Vermerk macht, dass du mit Kind reist ("viaja con menor"). Wenn bei der Ausreise dieser Vermerk fehlt, dann wird es schwierig - übrigens auch umgekehrt, also wenn ein Kind eingetragen ist und bei der Ausreise keins mehr dabei ist.


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