Urteil zu Airline-Codesharing: Gebuchte Fluggesellschaft muss bei Verspätung zahlen

05.02.2015 11:23
#1 Urteil zu Airline-Codesharing: Gebuchte Fluggesellschaft muss bei Verspätung zahlen
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Rey/Reina del Foro

Zitat
Urteil zu Airline-Codesharing: Gebuchte Fluggesellschaft muss bei Verspätung zahlen

Mehr als 21 Stunden Verspätung: Das wollten einige Flugpassagiere nicht hinnehmen und forderten eine Ausgleichszahlung. Die Airline muss zahlen, entschied ein Gericht - auch wenn sie den Flug gar nicht selbst durchgeführt hat.


http://www.spiegel.de/reise/aktuell/urte...-a-1016812.html

--
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05.02.2015 18:26
#2 RE: Urteil zu Airline-Codesharing: Gebuchte Fluggesellschaft muss bei Verspätung zahlen
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Rey/Reina del Foro

Amtsgericht Rüsselsheim --> Condor.

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Der Gesunde hat viele Wünsche - der Kranke nur einen.

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05.02.2015 20:39
avatar  UJKEI
#3 RE: Urteil zu Airline-Codesharing: Gebuchte Fluggesellschaft muss bei Verspätung zahlen
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spitzen Mitglied

Heute hat mir flightright ( nach mehr als ein Jahr ) mitgeteilt, dass Thomas Cook Airlines der richtige Klagegegner ist und nicht Condor.
Ich habe bei Condor gebucht und somit ist Condor der richtige Klagegegner.

Danke für den Link ElHombreBlanco


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