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Legalksierungen in Bonn
Liebe Mitglieder,
da es unmöglich ist bei der Botschaft in Bonn durchzukommen,hoffe ich, daß ich von euch eine Antwort erhalte:
Frage: ich muss meine Meldebescheinigung etc. zur Übersetzung/Legalisierung nach Bonn schicken.
Auf der Rückseite der Meldebescheinigung und Geburtsurkunde wurden die Beglaubigungen vom Reg.Pr. mit Stempel angebracht.
Jetzt stellt sich die Frage, werden nun für die Rückseite auch die Gebühren von € 25.-- erhoben ?
Ich bin echt in Zeitdruck...wäre nett, wenn mir jemand dies beantworten könnte.
Danke und schönes Wochenende.
Zitat von butterfly im Beitrag #1
Liebe Mitglieder,
da es unmöglich ist bei der Botschaft in Bonn durchzukommen,hoffe ich, daß ich von euch eine Antwort erhalte:
Frage: ich muss meine Meldebescheinigung etc. zur Übersetzung/Legalisierung nach Bonn schicken.
Auf der Rückseite der Meldebescheinigung und Geburtsurkunde wurden die Beglaubigungen vom Reg.Pr. mit Stempel angebracht.
Jetzt stellt sich die Frage, werden nun für die Rückseite auch die Gebühren von € 25.-- erhoben ?
Ich bin echt in Zeitdruck...wäre nett, wenn mir jemand dies beantworten könnte.
Danke und schönes Wochenende.
Eigentlich pro Seite.....
Warum besorgst du dir keine Internationale Geburtsurkunde?
Da brauchst Du nichts mit machen....
falko
Hallo liebe Mitglieder,
vielen Dank für die Antworten.
Legalisierung kostet immer noch € 110.--, aber pro Seite werden € 25.-- für die Übersetzung erhoben.
Das war meine Frage, ob z.B. bei der Meldebescheinigung die Rückseite mit den Beglaubigungen auch übersetzt wird
und dadurch € 25.-- fällig werden .. Eine Internat.Geburtsurkunde habe ich..Habe vor 2 Wochen eine Mail an Bonn
geschickt, bis dato noch keine Antwort und telefonisch jemanden zu erreichen, geht überhaupt nicht.
#10 RE: Legalksierungen in Bonn
Hallo liebe Mitglieder,
nur zur Kenntnis, es wurden keine Übersetzungsgebühren für die Beglaubigungen. Inter.Geburtsurkunde und
Meldebescheinigung berechnet.
Eine positive Nachricht: Dokumente nach Bonn am 22.12.2014 geschickt und am 08.01.2105 hatte ich diese schon
im Briefkasten ( trotz der vielen Feiertage )
Muss doch auch mal gesagt werden, wenn was ohne Probleme klappt.
super, dass das jetzt so einfach geht .
Früher galt ja bei der Botschaft zur Meldebescheinigung folgendes:
Jedes deutsche Dokument muss im Original vorliegen und auf Regierungsebene mit einer Legalisierung vorbeglaubigt sein.
Wenn es sich nicht um internationale Dokumente handelt, auf denen u. a. auch der spanische Wortlaut erscheint, dann müssen diese Dokumente von einem beeideten Übersetzer übersetzt werden und der Name des Übersetzers vom entsprechenden Landgericht vorbeglaubigt (legalisiert) werden.
Bei nicht internationalen, übersetzten Dokumenten handelt es sich immer um zwei Legalisierungen (deutsches Dokument und Übersetzung).
Pro Legalisierung fallen 110,00 € Gebühren an.
Man musste also mit seiner Meldebescheinigung (je nachdem wo man wohnte) erst zum Landrat zwecks Vorbeglaubigung, danach dann zum Innenministerium
zur sogenannten Überbeglaubigung.
Damit fuhr man zu einem amtlich zugelassenen Übersetzer und ließ den Wisch ins Spanische übersetzen. Der musste an die Übersetzung noch einen weiteren vom Präsidenten des Landgerichtes seines Bezirkes überbeglaubigten Zettel anheften, in der die Echtheit seiner Unterschrift sowie seine erlesene Befugnis (zum amtlichen Übersetzen) bescheinigt wurde.
Schließlich ging man zur Cubanischen Botschaft, in der die Jefa bestätigte, dass (in Kurzform) die Unterschriften auf der Botschaft bekannt sind. Das ganze für die Übersetzung und den Wisch im Original. Kosten damals 2 x € 95.
Das Original wollte später in Cuba keine Sau mehr sehen .
Viele Grüsse
Hellemut
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