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Ablehnung eines Besuchervisum
#3 RE: Ablehnung eines Besuchervisum
#7 RE: Ablehnung eines Besuchervisum
Zitat
Versicherung
Hast du sie beim Deutschen Staat versichert?
Du könntest sie als Nichte einladen, oder als Enkelin.
.
Ich musste mal eine Multa für eine novia bezahlen.
Ich erklärte mich als tio.
Obwohl un blanco aleman und sie un poco (de colol) negra.
Es ging nur um 20 Pesos MN.
Die bei der Botschaft beschäftigten sind ja auch nicht blöd.
Die laufen ja auch in den Strassen von Havanna rum und verstehen Spanisch (hoffe ich doch)
und werden sicher von Cubanitas/cubanos angemacht.
Blancos werden auf 500 Meter erkannt. Fulas a do(s) pie
Sag ich doch:
Erklärung: Ist meine Enkelin
.
#13 RE: Ablehnung eines Besuchervisum
Zitat von flicflac im Beitrag #5
Meist sind schon alle Gründe vorgetragen. Dann heißt es wiederholen, ausschmücken und vor allen Dingen deutlich machen, dass man nicht aufgibt. Zielführend auch das gemeinsames (Eingeladener + Einlader) Auftreten beim Konsulat
Dem ist nicht viel hinzuzufügen.
Wenn die Mutter 80 (?) ist sollte gut dargelegt werden, inwiefern sich die Tochter normalerweise um sie kümmert, wer das während ihrem Besuch in Deutschland macht und wieso das nicht länger als die Zeit dauern kann, in der sie von zu Hause weg ist.
Das gleiche mit der Tochter. Wer kümmert sich während der Abwesenheit um sie und wieso könnte das kein dauerhafter Zustand werden?
Daher ist der Satz
Zitat
die restliche Familie ist auch in Kuba und wohnt zusammen weshalb das mit dem Kind und mit der Mutter kein Problem ist.
so gesagt schon mal ein Eigentor.
Außer dem Mutter-Kind Argument, was alleine etwas dürftig ist, sollte am besten noch etwas zum Lebensunterhalt der Eingeladenen bzw. der Familie gesagt werden. Wenn da Yuma der Alleinversorger ist und die Dame sonst kein Geld verdient (womit auch immer, sei es Schweine züchten oder sonst was), hat sie auch schlechte Karten.
Und wie Sandro schon schrieb, es gibt auch weitere Faktoren, wie den Altersunterschied, wie lange man sich wie gut kennt usw.
Ich hab so eine Remo auch schon durch. Da muß man schon recht überzeugend und auch überzeugt sein, dass die Eingeladene wieder zurückkehrt und dies auch sehr gut begründen können. Ich hatte zudem das Glück, alleine in die Kabine gehen zu können und mit der Zuständigen zu quatschen.
#14 RE: Ablehnung eines Besuchervisum
Zitat von jan im Beitrag #8Zitat
Versicherung
Hast du sie beim Deutschen Staat versichert?
Du könntest sie als Nichte einladen, oder als Enkelin.
.
Ich musste mal eine Multa für eine novia bezahlen.
Ich erklärte mich als tio.
Obwohl un blanco aleman und sie un poco (de colol) negra.
Es ging nur um 20 Pesos MN.
negra azul o color del telefono?
Zitat von flicflac im Beitrag #9Meistens ja, aber nicht immer. Ich habe schon andere Gründe erlebt,z.B falscher Antrag abgegeben, falsche Angaben im Antrag, fehlende Papiere wie Arbeits- Urlaubsbescheinigung etc., Probleme mit Behörden bei früheren Aufenthalten im Schengenraum, Einreiseverbot usw. Schon um eine detaillierte Begründung von Seiten der Botschaft zu erzwingen lohnt sich eine Remonstration, außerdem stehen die Chancen, das ist meine Erfahrung, bei einer Remonstration nicht schlecht.
Die Gründe sind immer gleich :
nicht glaubhaft dargelegte "Verwurzelung im Heimatland" und "Rückkehrwilligkeit"
Zitat von el prieto im Beitrag #13
Wenn die Mutter 80 (?) ist sollte gut dargelegt werden, inwiefern sich die Tochter normalerweise um sie kümmert, wer das während ihrem Besuch in Deutschland macht und wieso das nicht länger als die Zeit dauern kann, in der sie von zu Hause weg ist.
Außer dem Mutter-Kind Argument, was alleine etwas dürftig ist, sollte am besten noch etwas zum Lebensunterhalt der Eingeladenen bzw. der Familie gesagt werden. Wenn da Yuma der Alleinversorger ist und die Dame sonst kein Geld verdient (womit auch immer, sei es Schweine züchten oder sonst was), hat sie auch schlechte Karten.
Und wie Sandro schon schrieb, es gibt auch weitere Faktoren, wie den Altersunterschied, wie lange man sich wie gut kennt usw.
Sorry wenn ich mich hier einmische alle, die mich kennen, wissen, das ich den Nachweis der Rückkehrbereitschaft für puren Blödsinn halte weil es den Erstens nicht gibt und sich zweitens der Einlader verpflichtet die Rückkehr sicherzustellen und dafür auch haftbar gemacht werden kann.
Ja was hätten wir den als Rückkehrgründe anzubieten :
- einen Job in dem man 10-20 € im Monat verdient ( das kann Cubine in Dtl. auch mit Leergutsammeln verdienen )
- pflegebedürftige Angehörige ( denen kann man wohl mit Yumadineros aus dem Ausland besser helfen als ohne Geld dort )
- Haus-und Grundbesitz ( hat am Ende der Yuma bezahlt )
- zurückgelassenes Kind ( wird zwar vermißt - dem geht es aber bei Oma mit Muttis Kohle aus dem Ausland besser als vorher )
Die Minimouse war inzwischen 3 mal für 90 Tage in Dtl. und ist jedesmal pünklich wieder ausgereist - und das nicht, weil sie eine hausbesitzende Kindsmutter mit pflegebdürftigen Anghörigin ist - sondern einfach, weil das Visum endete.
Klar mag es Cubinen geben, die sich ´nen alten Mann für die Einladung suchen, um dann zu Ihrem Novio nach Spanien zu flüchten.
Das ist sowohl schlecht für das Sexleben des "alten Mannes" als auch für die Asylstatistik - aber den Staat kostet es nix, wenn man die entstandenen Ausgaben, gemäß der Verpflichtungserklärung, dem Einlader in Rechnung stellen würde.
#20 RE: Ablehnung eines Besuchervisum
Zitat von Flipper20 im Beitrag #19
Hi, George, bist ja wieder da.
War nie weg - nur disskutiere ich in einem Cubaforum nicht über Rot-Rot-Grüne Regierungen oder über in China umfallende Reissäcke - da es hier aber leider so ist, wie es ist, erlaube ich mir die Frechheit mich zurückzuhalten.
Sorry, das dies nix mit dem Thema zu tun hat - wollte ich aber trotzdem mal gesagt haben.
#21 RE: Ablehnung eines Besuchervisum
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