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Klagen gegen die Ablehnung eines Besuchervisums
#1 Klagen gegen die Ablehnung eines Besuchervisums
#3 RE: Klagen gegen die Ablehnung eines Besuchervisums
Vergiss es!
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Da wurde schon mal mehr geschrieben.
Verweise auf Dialoge Esperanto - Willi66 vor fünf Jahren, 2002.
Würde gern wissen ob jemand ähnliches in letzter Zeit versucht hat, klagen gegen die Ablehnung.
Gibts den Willi66 noch, vielleicht unter einem anderen Nick?
(
Gast
)
#4 RE: Klagen gegen die Ablehnung eines Besuchervisums
Auf dem Klageweg ist nichts zu erreichen. Es gibt wohl auch niemanden hier, der dies versucht hat.
Die Ablehnung wird fast ausschließlich mit der fehlenden Rückkehrwilligkeit begründet. Hier ist die Zusammenarbeit mit den Behörden angesagt. Zunächst erneut mit der Visastelle in Havanna auch wenn diese zunächst einmal das Besuchsvisum ablehnten. Frag Candela. Sie hat sich schließlich dort bewunderswert durchgesetzt, obwohl man ihr die allergrößten Schwierigkeiten machte.
#6 RE: Klagen gegen die Ablehnung eines Besuchervisums
Zitat von el prieto
Kenne auch jemanden (einen ziemlichen Kolleriker) aus Süddeutschland, der nach Ablehnung des Visums für seine zukünftige Frau dort aufgekreuzt ist und den halben Laden zusammen geschrien hat - und daraufhin durch eine gewisse Frau Peloto (oder so ähnlich) das Visum erhalten hat.
Die wird sich wohl gedacht haben das die Kleine nach 3 Monaten froh ist von dem Typen weg - wieder nach Cuba zu kommen . Somit währe dann an der Rückkehrwilligkeit nicht mehr zu zweifeln .
#9 RE: Klagen gegen die Ablehnung eines Besuchervisums
Wau .
Seit 4 Monaten Mitglied, verweist aber auf Dialoge von vor 5 Jahren.
Ich habe Probleme mit 2 wochen.
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Suchfunktion machts möglich.............
Auf konkrete Fragen hier im Forum muss man sich konstruktive Antworten manchmal mmühsam zusammensuchen.
Und was die Praxis der Visumsvergabe betrifft hat sich in den letzten fünf Jahren amscheinend nicht viel verändert.
Bei Willi66 wurde das Visum für den Schwager verweigert weil der Antragsteller als Student keinen festen Arbeitsplatz nachweisen konnte. Letzte Woche Ablehnungsgrund u.a. wegen Arbeitslosigkeit (Studentin) bekam ich auf Anfrage beim AA die Auskunft, die Antragstellerin müsste ihren "Lebenshintergrund" ändern, als Studentin hätte sie keine Chance auf ein Besuchervisum.
#10 RE: Klagen gegen die Ablehnung eines Besuchervisums
Zitat von George1
Die wird sich wohl gedacht haben das die Kleine nach 3 Monaten froh ist von dem Typen weg - wieder nach Cuba zu kommen . Somit währe dann an der Rückkehrwilligkeit nicht mehr zu zweifeln .
Am Rande - die haben dann hier geheiratet, nun auch ein Kind einjähriges Kind zusammen und sie ist nach zwei Jahren immer noch hier (und fühlt sich anscheinend auch ganz wohl).
... Sachen gibts!
el carino
(
gelöscht
)
#11 RE: Klagen gegen die Ablehnung eines Besuchervisums
In Antwort auf:
und sie ist nach zwei Jahren immer noch hier (und fühlt sich anscheinend auch ganz wohl).
... Sachen gibts!
el prieto
"schon" zwei jahre?! na dann hält es für immer.
Frau Peloto sagst du, hat das visa ausgestellt? dann sollte ich`s vielleicht auch mal probieren.
(
Gast
)
#12 RE: Klagen gegen die Ablehnung eines Besuchervisums
Zitat von El Timonel
als Studentin hätte sie keine Chance auf ein Besuchervisum.
Dann hätte sie aber gute Chancen für ein Sprachvisum. Du solltest mal bei Deiner Ausländerbehörde danach fragen und vorher den neuesten Thread von Serena zum Thema Sprachvisum durchlesen.
Übrigens, Esperanto hatte seinerzeit beim AA mehr Erfolg. Schau zu, dass Du wenigstens Deine Ausländerbehörde über die Notwendigkeit und Vorteile eines nationalen Visums für die Teilnahme eines Sprachkurses Deines Gastes in Deutschland überzeugen kannst.
#13 RE: Klagen gegen die Ablehnung eines Besuchervisums
Wir wollten ein ganz normales Besuchervisum.
Ablehnungsgründe sind meineserachtens nur vorgeschoben und werden zu überwiegendem Teil pauschal mit Textbausteinen mitgeteilt. Namen braucht man gar nicht löschen, sind gar nicht eingetragen.
z.B.
Sie teilten mit, dass Sie ab deutsch lernen, bisher haben Sie jedoch keinerlei Interesse an der Sprache gezeigt. Sollte es Ihnen ernst mit Ihren Studienplänen sein, ist unverständlich, warum Sie ab bisher nichts unternommen haben, um die Sprache zu erlernen.
Die begründeten Zweifel der Botschaft an Ihrer Rückkehrwilligkeit konnten im Remonstrationsverfahren nicht ausgeräumt werden. Nach reiflicher Abwägung ist festzustellen, dass die Interessen der Bundesrepublik Deutschland und der Schengener Staaten an einer Verhinderung der illegalen Einreise in Ihrem Fall Ihr privates Interesse an einer Besuchsreise insgesamt überwiegen. Es ist nicht unzumutbar, sie darauf zu verweisen, Ihre Beziehung zu Herrn weiterhin durch dessen Besuche in Kuba sowie durch telefonischen und brieflichen Kontakt zu pflegen. Daher führt auch die erneute Überprüfung der Ablehnung vom zu keinem anderen Ergebnis.
Das Visum war deshalb zu versagen.
und von der Internetsdeite der Botschaft in Havanna:
Wichtig!
Post- und Telefonverbindungen von und nach Kuba sind äußerst schlecht.
Normale Postsendungen benötigen 3 bis 6 Wochen oder sogar mehr, um (wenn überhaupt) ans Ziel zu gelangen.
Zitat von der Visastelle
"Sollte es Ihnen ernst mit Ihren Studienplänen sein, ist unverständlich, warum Sie ab bisher nichts unternommen haben, um die Sprache zu erlernen."
Quatsch!
Die Visastelle kann das Sprachvisum auf Grundlage eines Schengenvisums (Sprachkurs mit einer Dauer unter 3 Monaten) ablehnen. Ein Sprachkurs über 3 Monate ist Sache Deiner Ausländerbehörde. Versuch es dort.
#15 RE: Klagen gegen die Ablehnung eines Besuchervisums
(
Gast
)
#16 RE: Klagen gegen die Ablehnung eines Besuchervisums
Mein Eindruck ist, dass man konsequent den Grund der Visumsbeantragung vertreten muss und diesen nicht mit anderen Absichtsgründen vermischen darf.
Wer also ein Besuchsvisum beantragt hat sich dabei zurückzuhalten, dass es sich um seine Novia handelt und spätere Heiratsabsichten bestehen. Möglichweise war auch der Hinweis auf den Besuch eines Sprachkurses des Guten zuviel. Offenbar reagieren sie negativ, wenn der Grund der Einladung nicht eindeutig ist.
Nachdem sie sich durch die Remonstration festgelegt haben und auch die Beschwerde beim AA kein positives Ergebnis ergab, solltest Du es über die ABH versuchen. Du mußt dort aber wegen des Sprachkurses überzeugen. Nur so werden sie dann helfen können.
#17 RE: Klagen gegen die Ablehnung eines Besuchervisums
Dass man sich zurückhalten sollte bezüglich Novio/Novia und eventuellen Heiratsabsichten kann ich nicht bestätigen. Genauso haben wir jetzt (Juli2007) unser Visum und zwar ohne Probleme erhalten. Die Botschaft hat uns sogar noch viel Glück für unsere weitere Beziehung gewünscht...
(
Gast
)
#20 RE: Klagen gegen die Ablehnung eines Besuchervisums
Zitat von Alemancito
Dass man sich zurückhalten sollte bezüglich Novio/Novia und eventuellen Heiratsabsichten kann ich nicht bestätigen.
Nachdem alle Unterlagen mit dem Visumsantrag vorgelegt und auch sonst keine Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden, ist die Begründung der Ablehnung des Besuchsvisums immer dieselbe. Nämlich Zweifel an der Rückkehrwilligkeit. Bekannt sind die Fakten die für eine „Verwurzelung“ und damit für eine Rückkehr sprechen: Geregeltes Arbeitsverhältnis, minderjähriges Kind, Hausbesitz. Auch der Vertrauensschutz nach Einhaltung der Visabestimmungen infolge einer rechtzeitigen Rückkehr von einem vorangegangenen Auslandsbesuch spricht für die Erteilung des Visums.
Darüber hinaus: Alles was Zweifel an der Rückkehrwilligkeit stärkt ist schlecht, alles was dafür spricht gut. Also spricht die große Liebe in D zu haben dafür, dass man D wieder verlässt? Wohl eher nicht! Die große Liebe in Kuba spräche dafür (wobei das keinen interessiert, weil eh nicht nachweisbar). Hier eventuell studieren zu wollen spricht doch auch nicht dafür, dass man weiter in Kuba leben möchte. Hier heiraten auch nicht usw. Es ist doch eigentlich ganz einfach und man kann sich alles selbst ausrechnen.
Nur so läßt sich erklären, dass die Visastelle sich anmaßt, den Antrag El Timonels auf ein Besuchsvisum nach den Vorgaben des Schengener Visums ablehnen zu können und dafür folgender Begründung angibt:
Zitat von der Visastelle lt. El Timonel
Sie teilten mit, dass Sie ab deutsch lernen, bisher haben Sie jedoch keinerlei Interesse an der Sprache gezeigt. Sollte es Ihnen ernst mit Ihren Studienplänen sein, ist unverständlich, warum Sie ab bisher nichts unternommen haben, um die Sprache zu erlernen. Die begründeten Zweifel der Botschaft an Ihrer Rückkehrwilligkeit konnten im Remonstrationsverfahren nicht ausgeräumt werden. Nach reiflicher Abwägung ist festzustellen, dass die Interessen der Bundesrepublik Deutschland und der Schengener Staaten an einer Verhinderung der illegalen Einreise in Ihrem Fall Ihr privates Interesse an einer Besuchsreise insgesamt überwiegen. ……
Es bleibt dabei. Besser ist es, sich allein auf den angegebenen Zweck der Einreise zu beschränken. Besuch ist Besuch, Sprachkurs ist Sprachkurs und kein Mittel zur Erfüllung seiner Heiratsabsichten. Dass natürlich auch Sympathien gegenüber dem Eingeladenen bestehen, muss ja deshalb nicht ausgeschlossen werden.
In Antwort auf:
Bekannt sind die Fakten die für eine „Verwurzelung“ und damit für eine Rückkehr sprechen: Geregeltes Arbeitsverhältnis, minderjähriges Kind, Hausbesitz.
nicht mal ein Kind lassen die gelten.
Die erste Einladung wurde auch abgelehnt, hatte dann aber keine Zeit mehr um zu remonstrieren. Bei der 2. Einladung 1/2 Jahr spaeter hats dann geklappt.
Blacky
#22 RE: Klagen gegen die Ablehnung eines Besuchervisums
Zitat von El_Timonel
Die Antragstellein ist Mutter eines dreijährigen Kindes und so "verwurzelt", dass sie gar nicht länger als diese 90 Tage aus Kuba weg will. Nur dies paranoiden Botschaftsangestellten zu vermitteln scheint unmöglich zu sein.
Hey, wie redest Du über die Botschaftsangestellten!
Nur weil Du DEINEN Willen nicht bekommst sind die noch lange nicht PARANOID. Wer weiß wie sich die Kubanerin dort angestellt hat? Vielleicht ist sie ja dort schon bekannt. Ausserdem wollen viele Kubaner das Land verlassen weil das Leben dort so HART ist. Die Zweifel sind also begründet. Ein Kind ist auch kein Rückkehrgrund. Viele holen ihre Kinder nach. Man für wie dumm hält man die Diplomaten??
Auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
Meiner Schwägerin wurde ein Visum verweigert, weil die spanische otschaft 1 Jahr zuvor auch ein Visum abgelehnt hat. Im Brief stand dann als Begründung das ein Visum deswegen nicht erteilt werden kann und sie erst Widerspruch in der spanischen Botschaft einreichen soll. Ausserdem stand da auch drin das im Normalfall nicht Begründen müssen. Das sie das gemacht haben spricht für sie und Du beschimpfst sie hier noch. Echt Klasse!
Ich war mit meiner Frau auch dort und wir haben nur 10min gebraucht um das Visum zu bekommen. Wir haben am 2. Tag um 11:55 ein Schreiben von der Stadt vorgelegt und um 12:05 klebte das Visum im Pass.
Saludos desde alemania
#23 RE: Klagen gegen die Ablehnung eines Besuchervisums
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