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Anrechnungszeiten in Rentenversicherung
Nach 4 Jahren sozialversicherungspflichtiger angestellter Tätigkeit in Deutschland ist nun mein Mann (Kubaner) zur Kontenklärung der Rentenversicherung angeschrieben worden. Diese Woche wollen wir das in Angriff nehmen. Weiss jemand, ob Studium in Kuba als Ausbildungszeiten angerechnet werden müssen? Wie sieht es aus mit den Berufszeiten in Kuba? Oder gibt es mit Kuba gar kein Abkommen, das sozialrechtliche Fragen bei der Rentenversicherung zum Gegenstand hat?
Danke für Input / Infos.
cachorro
#2 RE: Anrechnungszeiten in Rentenversicherung
#4 RE: Anrechnungszeiten in Rentenversicherung
Habe gerade die Antwort gefunden. In der Drucksache 17 / 5268 Anfrage 46 der Linken in 17. Wahlperiode aus 2011. Inhaltlich geht es um die Frage, ob nach Deutschland Rentenansprüche aus Kuba "übertragen" werden können.
Antwort: "Im Verhältnis zu Kuba ergab sich aus Sicht der Bundesregierung bisher
noch keine Notwendigkeit, Verhandlungen über ein Sozialversicherungsabkommen
aufzunehmen."
Quelle: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/052/1705268.pdf Seite 31.
Werde morgen mal bei der RV nachfragen, ob die das auch so sehen.
Ist ´ne interessante Angelegenheit.
Zitat aus der Antwort:
Darin ist unter anderem geregelt, dass für die Prüfung eines Rentenanspruchs sämtliche in den anderen Mitgliedstaaten
zurückgelegten Versicherungszeiten zu berücksichtigen sind.
Nun, die Anerkennung von Versicherungszeiten ist eine Sache. "Zeit" alleine bringt kaum Geld.
Weiß zufällig jemand, wie denn eine gewisse Parität zwischen den Versicherungsjahren im Ausland (z.B. Bulgarien) und denen von Beitragsjahren hiesiger Rentenbeitragszahler berechnet wird?
Der Rentenanspruch hier orientiert sich ganz maßgeblich an der Höhe der gezahlten Beiträge.
Die wiederum orientieren sich an der Höhe des Einkommens.
Was wird bei den im Ausland anzurechnenden Jahren dabei unterstellt bzw. angenommen?
"Eine Zusammenrechnung von Versicherungszeiten erfolgt nur für die Erfüllung der Mindestversicherungszeiten und der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. Die Zahlung einer Gesamtrente durch einen Staat, unter Berücksichtigung der Versicherungszeiten in den anderen Staaten, erfolgt nicht."
"Waren Sie also in mehreren Mitgliedstaaten oder Abkommensstaaten beschäftigt, erhalten Sie von jedem Staat, in dem Sie Versicherungszeiten zurückgelegt haben, eine eigene Rente, sofern die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind; abgesehen von der Ausnahme „Kleinstrente“."
http://www.deutsche-rentenversicherung.d...e_anspruch.html
http://www.deutsche-rentenversicherung.d...cationFile&v=12
#8 RE: Anrechnungszeiten in Rentenversicherung
Esposo hat letztes Jahr alle möglichen Ämter in Santiago de Cuba für eine Rentenzahlung abgeklappert. Überall war die Antwort gleich: er kriegt keine Rente von Cuba. Dabei hat er 35 Jahre lang für diesen sogenannten "sozialen" Staat gearbeitet. Nicht das die Rente umwerfend ist (ca. 12 CUC pro Monat), er findet aber, dass dies sein gutes Recht wäre.
Natürlich gibt es kein Abkommen Cuba/Schweiz in dieser Angelegenheit und ich kann mich kaum vorstellen, dass ein solches Abkommen mit anderen Ländern besteht, sei es in Europa oder sonstwo. Sonst müssten sie ja zugeben wie schäbig sie ihre Pensionierten behandeln...
Zitat von Quimbombó im Beitrag #7
"Eine Zusammenrechnung von Versicherungszeiten erfolgt nur für die Erfüllung der Mindestversicherungszeiten und der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. Die Zahlung einer Gesamtrente durch einen Staat, unter Berücksichtigung der Versicherungszeiten in den anderen Staaten, erfolgt nicht."
Ist ja wohl auch logisch bei unserer Form der Rentenversicherung, nur wer eingezahlt hat bekommt etwas. Auch wer als selbstständiger Deutscher immer malocht hat, sich aber keine private Rentenversicherung leisten konnte steht im Alter mittellos da.
#10 RE: Anrechnungszeiten in Rentenversicherung
"...,nur wer eingezahlt hat bekommt was." Kann ja so nicht richtig sein, denn die Russen oder Polen (u.a.), die mit deutscher Abstammung hierhin kommen, bekommen ihre Arbeitszeiten so angerechnet, als ob sie hier eingezahlt hätten. Wer im europäischen Ausland einbezahlt, kann ja auch unter bestimmten Bedingungen diese Gelder in die Deutsche RV "überführen" lassen.
Also... es ist ein ziemlich komplexes Gebiet. Um es einfach zu machen:
Wir haben Donnerstag folgendes erfahren:
Arbeitszeiten in Cuba werden nicht berücksichtigt und führen zu keiner Rentenerhöhung in Deutschland.
Schul- und Studienzeiten können anerkannt werden, um bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Z.B. die 35-Jahre Regel für die Altersrente. Aber das wird mein Süsser mit seinem jetzigen Alter sowieso nicht schaffen. Ich bin ja kein Kinderficker.
Jetzt haltet Euch fest: Die Zeugnisse über Schule und Studium können einfach bei der RV vorgelegt werden. Ohne Legalisierung und Überbeglaubigung und Übersetzung und erneuter Beglaubigung. Einfach die ORIGINALZEUGNISSE. Sie hätten eigene Übersetzer in der DRV und würden sich darum kümmern! Ich habe dreimal nachgefragt.
Und dann entstand ein schönes Gespräch über ausländische Diplome und Zeugnisse. Das Abschlußzeugnis der Uni Havana ist ein echtes Gemälde. Und mein Zeugnis einer deutschen Uni ein schnödes Din-A-4 Blatt. -schnüff-
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