Führungszeugnis zur Permanente

16.09.2014 12:10
avatar  viejero
#1 Führungszeugnis zur Permanente
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Cubaliebhaber/in

Hallo zusammen,

wer kann mir weiterhelfen.
Für die Permanente in CU benötige ich ja ein Führungszeugnis das von der kub. Botschaft zu legalisieren ist.
Welches der beiden Führungszeugnisse soll es den sein das ich zunächst an die Botschaft zur Legalisierung zu senden haben? Genügt das Führungszeugnis mit Apostille oder muss ein überbeglaubigtes FZ sein ?
Danke


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16.09.2014 13:28
avatar  juan72
#2 RE: Führungszeugnis zur Permanente
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Top - Forenliebhaber/in

Apostille wäre falsch, da Kuba nicht dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation ("Haager Apostille") beigetreten ist.

Du benötigst ein Führungszeugnis, das vom Bundesamt für Justiz vorbeglaubigt ist:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen...g/FAQ_node.html
http://www.konsularinfo.diplo.de/content....pdf#download=1

Die Überbeglaubigung (= Legalisierung) macht die kubanische Botschaft.


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16.09.2014 14:40 (zuletzt bearbeitet: 16.09.2014 14:54)
avatar  Mocoso
#3 RE: Führungszeugnis zur Permanente
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Rey/Reina del Foro

Also wenn ich das lese, kommt doch noch eine Beglaubigung des Bundesverwaltungsamtes dazu?

Bei uns (Österreich) wäre das das Aussenministerium.

Grundsätzlich: Wenn nicht Übereinkünfte wie Haager Apostille zutreffen, dann gilt:
Aussenministerien sprechen miteinander. D.h. normalerweise beglaubigt ein Aussenministerium (nachdem in DE alles den legalen Prozess durchlief) und dann geht das ganze zur lokalen Botschaft (in dem Fall Kuba, vertritt das kubanische Aussenministerium in DE), welche wieder bestätigen kann, daß das das Aussenministerium ist mit dem es normal verkehrt. Damit hat das Dokument dann die Grenze zu Kuba überschritten.
(war weniger juan72 als mehr zum allgemeinen Verständnis dieser Prozedur)

P. Kropotkin: Competition is the law of the jungle but cooperation is the law of civilisation.

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16.09.2014 15:03 (zuletzt bearbeitet: 16.09.2014 15:05)
avatar  juan72
#4 RE: Führungszeugnis zur Permanente
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Top - Forenliebhaber/in

Zitat von Mocoso im Beitrag #3
Also wenn ich das lese, kommt doch noch eine Beglaubigung des Bundesverwaltungsamtes dazu?

Nein, in dem Fall nicht.

Zitat von http://www.konsularinfo.diplo.de/content....pdf#download=1
Die Vertretungen der nachfolgend genannten Staaten verlangen für die Legalisation deutscher
Urkunden - unabhängig von der oben beschriebenen Vorbeglaubigung - zusätzlich eine sogenannte
Endbeglaubigung:
Bangladesch, China, Irak, Iran (außer für Hochschulzeugnisse), Jordanien, Kambodscha, Katar,
Libanon (nur für Schul- und Ausbildungsnachweise), Mali, Myanmar, Nepal, Ruanda, Saudi
Arabien, Somalia, Sudan, Syrien, Togo.


Das Auswärtige Amt hat die Erteilung der Endbeglaubigung deutscher Urkunden auf das Bundesverwaltungsamt übertragen [...]


In der Liste ist Kuba nicht dabei.

Das Führungszeugnis ist vom Bundesjustizamt vorzubeglaubigen. Das FZ muss dann noch von einem gerichtlich vereidigten Übersetzer übersetzt werden und die Übersetzung muss vom zuständigen Landgerichtspräsidenten beglaubigt werden. Dann kann das FZ und die Übersetzung dem kubanischen Konsulat in Berlin bzw. Bonn vorgelegt werden.


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16.09.2014 17:11
avatar  Mocoso
#5 RE: Führungszeugnis zur Permanente
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Rey/Reina del Foro

Ok, wieder was über DE dazugelernt.

Übersetzung: Die müssten sie doch auch (wahrscheinlich billiger) in CU machen können?

Die CU-Botschaft hier muss zumindest soviel Deutsch können, daß sie die Papiere durchwinken wenn legalisiert. Die Übersetzung ist dann eben ein anderer Schuh (was nicht heissen soll, daß dein Weg auch geht).

P. Kropotkin: Competition is the law of the jungle but cooperation is the law of civilisation.

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16.09.2014 17:32
avatar  juan72
#6 RE: Führungszeugnis zur Permanente
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Top - Forenliebhaber/in

Zitat von Mocoso im Beitrag #5
Ok, wieder was über DE dazugelernt.

Übersetzung: Die müssten sie doch auch (wahrscheinlich billiger) in CU machen können?

Die CU-Botschaft hier muss zumindest soviel Deutsch können, daß sie die Papiere durchwinken wenn legalisiert. Die Übersetzung ist dann eben ein anderer Schuh (was nicht heissen soll, daß dein Weg auch geht).

Laut Webseite verlangt die Botschaft die Vorlage einer Übersetzung. Ob es auch ohne geht, bzw. es praktikabel bzw. möglich ist, der Botschaft eine Übersetzung aus Kuba vorzulegen: Ich habe keine Ahnung.


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16.09.2014 17:40
avatar  Mocoso
#7 RE: Führungszeugnis zur Permanente
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Rey/Reina del Foro

Äh, er will die Permanente in Kuba, sprich die kubanische Botschaft hier legalisiert sein deutsches Führungszeugnis (das meinte ich mit sie können hier Deutsch). Dann geht er mit dem Packen Papier nach Kuba und lässt es dort übersetzen (zB esti), die werden doch lokal anerkannte Übersetzer haben? Und dann marschiert er los um damit die Permanente zu bekommen.

P. Kropotkin: Competition is the law of the jungle but cooperation is the law of civilisation.

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16.09.2014 19:21
avatar  viejero
#8 RE: Führungszeugnis zur Permanente
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Cubaliebhaber/in

Zitat von Mocoso im Beitrag #7
Äh, er will die Permanente in Kuba, sprich die kubanische Botschaft hier legalisiert sein deutsches Führungszeugnis (das meinte ich mit sie können hier Deutsch). Dann geht er mit dem Packen Papier nach Kuba und lässt es dort übersetzen (zB esti), die werden doch lokal anerkannte Übersetzer haben? Und dann marschiert er los um damit die Permanente zu bekommen.


Vielen Dank an euch beide, Juan y Mucoso, habt mir sehr geholfen. Verstehe jetzt auch mal Ablauf und Vorgehen.

Muco genauso hatte ich das vor. Bei der Botschaft überbeglaubigen = legalisieren und dann in Cuba zur ESTI.


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