Bitte geben Sie einen Grund für die Verwarnung an
Der Grund erscheint unter dem Beitrag.Bei einer weiteren Verwarnung wird das Mitglied automatisch gesperrt.
ist das möglich? Schwierige Konstellation
Folgendes:
Kubanerin, mit deutschem Mann verheiratet, beide wohnhaft in Deutschland, hat die spanische und die kubanische Staatsbürgerschaft+Pass, weil ihre Vorfahren aus Spanien kamen. Darum konnte sie vor ein paar Jahren die spanische Staatsbürgerschaft beantragen, ihre Kinder allerdings nicht, weil sie nur die Urenkel von Spaniern sind.
Die Kubanerin würde nun gern ihre erwachsenen Kinder nach Deutschland holen. Die beiden können einigermaßen deutsch, waren bereits öfter in Deutschland zu Besuch und wollen hier arbeiten. So weit, so verwirrend.
Soweit mir bekannt ist, ist das nach deutschem Recht nicht möglich, nur bei minderjährigen Kindern kann man die Familienzusammenführung beantragen. Allerdings stellt sich mir die Frage, ist das deutsche Recht hier überhaupt zuständig, oder wäre die erste Anlaufstelle die spanische Botschaft/Konsulat? Also gilt der Wohnsitz oder die Staatsbürgerschaft des Einladenen? Gibt es denn nach spanischem Recht die Möglichkeit, die Kinder in die EU zu bringen?
Ich habe versprochen, mich zu erkundigen, sehe aber ehrlich gesagt kaum eine Chance für ihr Vorhaben. Für Tipps wäre ich dankbar.
Zitat von hola2 im Beitrag #1Für den Aufenthalt in Deutschland gilt deutsches Recht.
Allerdings stellt sich mir die Frage, ist das deutsche Recht hier überhaupt zuständig, oder wäre die erste Anlaufstelle die spanische Botschaft/Konsulat? Also gilt der Wohnsitz oder die Staatsbürgerschaft des Einladenen?
Mir fällt da als möglicher Weg die Adoption von Erwachsenen durch den deutschen Gatten ein.
Nicht leicht, aber es gibt anscheinend ein paar "Schlupflöcher"
http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/erwachse1.htm
Zitat von condor im Beitrag #3Das würde auch nicht helfen. Volljährige ausländische Kinder von deutschen Staatsangehörigen erhalten grundsätzlich auch keinen dauerhaften Aufenthaltstitel - nur in absoluten Ausnahme-/Härtefällen (z.B. Pflegebedürftigkeit).
Mir fällt da als möglicher Weg die Adoption von Erwachsenen durch den deutschen Gatten ein.
#5 RE: ist das möglich? Schwierige Konstellation
#8 RE: ist das möglich? Schwierige Konstellation
Naja, die Jungs haben beide Frau und Kinder in Kuba, mit ersteren sind sie zwar nicht verheiratet, aber sie wollen auch keine Scheinehe eingehen. ;) Studienaufenthalt wäre schwierig, weil beide kein (kubanisches) Abitur haben. Ein Sprachaufenthalt wäre das einzige, was ich mir vorstellen könnte, aber selbst wenn sämtliche Prüfungen mit Topergebnissen bestanden werden, bringt das doch rein gar nichts für einen dauerhaften Aufenthalt bzw. Arbeitserlaubnis, oder?
Danke schon mal für eure Hilfe.
Zitat von hola2 im Beitrag #1
Folgendes:
Kubanerin, mit deutschem Mann verheiratet, beide wohnhaft in Deutschland, hat die spanische und die kubanische Staatsbürgerschaft+Pass, weil ihre Vorfahren aus Spanien kamen. Darum konnte sie vor ein paar Jahren die spanische Staatsbürgerschaft beantragen, ihre Kinder allerdings nicht, weil sie nur die Urenkel von Spaniern sind.
Die Kubanerin würde nun gern ihre erwachsenen Kinder nach Deutschland holen. Die beiden können einigermaßen deutsch, waren bereits öfter in Deutschland zu Besuch und wollen hier arbeiten. So weit, so verwirrend.
Soweit mir bekannt ist, ist das nach deutschem Recht nicht möglich, nur bei minderjährigen Kindern kann man die Familienzusammenführung beantragen. Allerdings stellt sich mir die Frage, ist das deutsche Recht hier überhaupt zuständig, oder wäre die erste Anlaufstelle die spanische Botschaft/Konsulat? Also gilt der Wohnsitz oder die Staatsbürgerschaft des Einladenen? Gibt es denn nach spanischem Recht die Möglichkeit, die Kinder in die EU zu bringen?
Ich habe versprochen, mich zu erkundigen, sehe aber ehrlich gesagt kaum eine Chance für ihr Vorhaben. Für Tipps wäre ich dankbar.
-------
Der Wohnsitz ist falsch...
Würde besagtes Paar in Spanien leben, stände einer Familienzusammenführung nichts im Wege.
Spanien - Deutschland sollte nicht so schwierig sein.
#11 RE: ist das möglich? Schwierige Konstellation
Zitat von hola2 im Beitrag #1
Folgendes:
Kubanerin, mit deutschem Mann verheiratet, beide wohnhaft in Deutschland, hat die spanische und die kubanische Staatsbürgerschaft+Pass, weil ihre Vorfahren aus Spanien kamen. Darum konnte sie vor ein paar Jahren die spanische Staatsbürgerschaft beantragen, ihre Kinder allerdings nicht, weil sie nur die Urenkel von Spaniern sind.
Die Kubanerin würde nun gern ihre erwachsenen Kinder nach Deutschland holen. Die beiden können einigermaßen deutsch, waren bereits öfter in Deutschland zu Besuch und wollen hier arbeiten. So weit, so verwirrend.
Soweit mir bekannt ist, ist das nach deutschem Recht nicht möglich, nur bei minderjährigen Kindern kann man die Familienzusammenführung beantragen. Allerdings stellt sich mir die Frage, ist das deutsche Recht hier überhaupt zuständig, oder wäre die erste Anlaufstelle die spanische Botschaft/Konsulat? Also gilt der Wohnsitz oder die Staatsbürgerschaft des Einladenen? Gibt es denn nach spanischem Recht die Möglichkeit, die Kinder in die EU zu bringen?
Ich habe versprochen, mich zu erkundigen, sehe aber ehrlich gesagt kaum eine Chance für ihr Vorhaben. Für Tipps wäre ich dankbar.
Das wundert mich, bei uns im Bekanntenkreis hatten wir die Konstellation und der Urenkel erhält demnächst seinen Pass. Allerdings wohnt die Mama in Spanien.
einfach mal die AHB befragen.
ups Panfilo war schneller
LG
Felix
Also die spanische Botschaft (oder Konsulat?) in Deutschland hat zu ihr gemeint, man müsse sich an die deutsche Botschaft in Havanna wenden.
Sagen wir mal, die Kubanerin würde irgendwann nach Spanien umziehen, dann könnte sie ihre erwachsenen Söhne problemlos nachholen? Habe ich das jetzt richtig verstanden? Gibt's dazu irgendein Gesetz, wo ich das nachlesen könnte?
- 🇨🇺 Das Kubaforum 🇨🇺
- 🇨🇺 Kubaforum
- 🇨🇺 Neu im Kubaforum?
- ℹ️ Info-Sparte!
- 📄 Visa: Fragen und Probleme zum Thema Visa
- 🇩🇪 🇪🇸 Übersetzungshilfe vom spanischen ins deutsche und umgekehrt
- 📜 Einladung eines kubanischen Staatsbürgers:
- 📰 Presseveröffentlichungen und Medienberichte über Kuba
- ⛈ Wetter 🌪 Hurrikan Nachrichten
- 🛫 Reiseforum
- ✈ Kubaflüge 🛳 Kreuzfahrten 🧳 Hotels 🚗 Mietwagen 🚕 Transfers 🚌 Busverbi...
- 🛏 Casas Particulares
- 📕 Sprachkurse in Kuba/Deutschland? Wo gibt es 🕺💃 Tanzkurse usw?
- 🌐 Reiseberichte
- 🕯 In Gedenken an Guzzi
- 🇨🇺 Allgemeines und Sonstiges mit Kubabezug
- ⚾ 🏐 🥊 Das Kuba Sport-Forum.
- 📖 Literatur und Kunst aus/über Kuba
- 🏝 Flora und 🐊 Fauna auf Kuba
- 👨🍳 Kubanische Küche
- ⚙ Technikforum: Fragen zu Themen 🖥︎ Computer,📱 Smartphone, ☎ Telefonve...
- Für Mitglieder und Kubafreunde:
- Sonstige Themen
- 🇪🇸 Foro en español 🇪🇸
- 🗣 Debate de Cuba
- 🎶 Música de Cuba
- 🤡 Los Chistes - Risas y humor sin limite
- ✈ Vuelos 🧳 Hoteles 🛏 Casas
- 🇪🇸 Forum in spanisch-Foro en espanol. für alle die es können oder noc...
- 🌎 Lateinamerika und karibische Inseln ( kleine und große Antillen )
- 🌎 Lateinamerika und karibische Inseln ( kleine und große Antillen)
- 👥 Administration und Moderation:
Ähnliche Themen
Jetzt anmelden!
Jetzt registrieren!