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Hausbau und Hauskauf in Kuba
21.02.2014 22:31
#76 RE: Hausbau und Hauskauf in Kuba
Zitat von Elisabeth im Beitrag #44
Ich ziehe aus klimatologischen Gründen in Santiago auf jeden Fall ein Schrägdach mit Ziegeln vor. Bessere Durchlüftung, keine Betonspeicher der unerträglichen Hitze und deswegen viel besseres Raumklima.
Hab nix dagegen, das alle lieber die Coloniales haben wollen - das hält die Preise der Plaquas niedrig
Natürlich sind casas con techo schicker und thermisch besser aber eben auch windanfälliger und pflegebedürftiger.
Außerdem hat man natürlich mit der Plaqua schon mal per se mehr Nutzfläche und bei Bedarf kann man da auch mal noch eine Etage draufsetzen.
Zitat von Varna 90 im Beitrag #79
George, schaust du schon in die Ferne? Planst du bereits Kinder ein .
Was heißt planen Wir versuchen einfach nichtmehr es zu vermeiden bzw haben wir das sowieso noch nie gemacht
Wenn ich sowas "planen" würde, könnte ich ja gleich ne Hütte kaufen, die über die planentsprechende Zimmeranzahl verfügt.
Da ich aber nicht planen will, ist mir ein casa lieber, in dem ich um die Wiege mal schnell ein Zimmer ringsrumbauen kann.
Danke!
Zitat von phil66 im Beitrag #50
Hier noch ein weiterer Link mit Angeboten aus Camaguey
http://www.cubisima.com/casas/anuncios/c...&sdate=19022014
Viel Glück
23.02.2014 12:35 (zuletzt bearbeitet: 23.02.2014 12:37)
Ralfw
(
gelöscht
)
#87 RE: Hausbau und Hauskauf in Kuba
Ralfw
(
gelöscht
)
Details
Zitat von nadjalika im Beitrag #86
Danke!Zitat von phil66 im Beitrag #50
Hier noch ein weiterer Link mit Angeboten aus Camaguey
http://www.cubisima.com/casas/anuncios/c...&sdate=19022014
Viel Glück
um zum Ausgangsthema zurückzukommen, wie gedeiht Dein Hauskauf?
Du bist Dir ja wohl bewusst inwieweit Du da "Eigentümer" wirst, bzw. Mitspracherecht hast:
- Bist Du verheiratet mit dem zukünftigen Besitzer, dann wirst Du auf der Vivienda als Geldgeber und Ehefrau/Ehemann vermerkt. Du musst dann auch bei einem Notar vortraben und Deine Unterschrift leisten. Dafür liest Dir der Notar einen ca. 5-10 seitigen Vertrag vor und Du kannst dazu Fragen stellen. Du musst auch bestätigen, dass Du des Spanisch mächtig bist und danach alles unterschreiben. Eingetragen im Register gibt Dir wohl irgendwelche theoretischen Anrechte, die aber wohl selten relevant, bzw. im "Krisenfall" einklagbar wären. Aber Du bist immerhin soweit in einem Register vermerkt, dass es bei irgendwelchen Aenderungen in Cuba von Belang sein könnte.
- Bist Du nicht verheiratet dann gilt nicht einmal das Obige. D.h. Du schenkst jemanden Geld "a fond perdu" und hast NULL Rechte oder Zugriffsmöglichkeiten danach; Dein Name taucht genau "nirgends" auf. Da braucht es entweder viel Vertrauen oder Du hast soviel Geld, dass Du ein Haus in Cuba aus der Portkasse zahlst. Geht es schief hast Du genau ein Anrecht, nämlich bei Deinen cubansichen Bekannten als "Yuma boba" betrachtet zu werden.
Zitat von Ralfw im Beitrag #87
[quote=nadjalika|p7887026]Danke!
Du bist Dir ja wohl bewusst inwieweit Du da "Eigentümer" wirst, bzw. Mitspracherecht hast:
- Bist Du verheiratet mit dem zukünftigen Besitzer, dann wirst Du auf der Vivienda als Geldgeber und Ehefrau/Ehemann vermerkt. Du musst dann auch bei einem Notar vortraben und Deine Unterschrift leisten. Dafür liest Dir der Notar einen ca. 5-10 seitigen Vertrag vor und Du kannst dazu Fragen stellen. Du musst auch bestätigen, dass Du des Spanisch mächtig bist und danach alles unterschreiben. Eingetragen im Register gibt Dir wohl irgendwelche theoretischen Anrechte, die aber wohl selten relevant, bzw. im "Krisenfall" einklagbar wären. Aber Du bist immerhin soweit in einem Register vermerkt, dass es bei irgendwelchen Aenderungen in Cuba von Belang sein könnte.
- Bist Du nicht verheiratet dann gilt nicht einmal das Obige. D.h. Du schenkst jemanden Geld "a fond perdu" und hast NULL Rechte oder Zugriffsmöglichkeiten danach; Dein Name taucht genau "nirgends" auf. Da braucht es entweder viel Vertrauen oder Du hast soviel Geld, dass Du ein Haus in Cuba aus der Portkasse zahlst. Geht es schief hast Du genau ein Anrecht, nämlich bei Deinen cubansichen Bekannten als "Yuma boba" betrachtet zu werden.
Der Viviendaeintrag hat wohl zumindest den Vorteil, das die Hütte nicht einfach verkauft werden kann, ohne das der miteingetragene Yuma dem Verkauf zustimmt ( wird sich aber wohl sicher auch umgehen lassen ).
Das man unverheiratet auf Cuba nix kauft sondern nur dem Partner das Geld schenkt etwas zu kaufen sollte wohl langsam jedem klar sein.
Und das man dies deshalb nur mit Geld tun sollte was sonst nur nutzlos herumliegt sollte eigentlich auch jedem, der ohne Beaufsichtigung ins Ausland fliegen darf klar sein
Soll aber durchaus schon Leute gegeben haben, die für das casa auf Cuba in Dtl. einen Kredit aufgenommen haben und sich dann gewundert haben, das beim nächsten Cubabesuch im Haus ganz andere Leute lebten und la novia nicht mehr auffindbar war
Aber es gibt schließlich auch Yumas, die noch nie das casa ihrer Novia gesehen haben, weil, wie novia meint, das Haus so schäbig ist, das sie sich schämt ihm das zu zeigen.
23.02.2014 16:53 (zuletzt bearbeitet: 23.02.2014 16:55)
Ralfw
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gelöscht
)
#89 RE: Hausbau und Hauskauf in Kuba
Ralfw
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gelöscht
)
Details
Zitat von George1 im Beitrag #88
Soll aber durchaus schon Leute gegeben haben, die für das casa auf Cuba in Dtl. einen Kredit aufgenommen haben und sich dann gewundert haben, das beim nächsten Cubabesuch im Haus ganz andere Leute lebten und la novia nicht mehr auffindbar war
die Gesichter hätte ich gerne gesehen
aber wir vergessen dabei natürlich, dass der Novio von Nadjalika ja ganz anders ist
Zitat von Ralfw im Beitrag #89
die Gesichter hätte ich gerne gesehen
aber wir vergessen dabei natürlich, dass der Novio von Nadjalika ja ganz anders ist
Jep - das Gesicht hätte wohl auch seiner Ex viel Spaß bereitet
Aber mal im Ernst - auch wenn es sowas auch gibt - Normalität ist sowas auch auf Cuba nicht.
Mag ja sein, das die Frustrierten mehr Zeit haben hier zu schreiben - schließlich kommt man mit einer warmherzigen Cubine auf dem Schoß schlecht an die Compitasten.
Zitat
Der Viviendaeintrag hat wohl zumindest den Vorteil, das die Hütte nicht einfach verkauft werden kann, ohne das der miteingetragene Yuma dem Verkauf zustimmt
Soweit ich informiert bin, aber andere wissen das vielleicht besser, wird der ausländische Ehefrau/-Mann in der Kaufakte nur als das was sie/er ist aufgeführt, also als Ehepartner. So ungefähr: "Pepita, Cubana, ist verheiratet mit Pepito, Deutscher". Das sagt natürlich nicht viel über Eigentumsrechte aus.
Da aber Cubas Erbrecht grösstenteils auf der schweizer Code Civil basiert, wird diese Info im Falle des Ablebens des cubanischen Ehepartners schon wichtig. In dem Fall erbt nämlich der ausländische Partner und/oder gemeinsame Kinder wenn diese vorhanden sind.
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