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Schwerer Fehler von mir
Schwerer Fehler von mir , zwar aus unkenntnis aber
Ich möchte davon berichten,damit es anderen nicht auch passiert.
Als meine Frau im Jahre 2011 ein Aufenthaltsgenehmigung bekam,war diese für ein Jahr
gültig . Sie wurde hier angemeldet, mit Sozialversicherungs nummer usw. auch war sie
fortan in "meiner" Krankenversicherung versichert, und sie bekam die Versicherungskarte.
Im Dez.2012 wurde die Aufenthaltsgenehmigung verlängert um zwei Jahre ( normal wären
es mehr Jahre gewesen,aber ihr Pass ist nur noch zwei Jahre gültig.
Und jetzt ,sechs Monate später hat sie einen Termin beim Frauenarzt,und da wird ihr
gesagt sie sei nicht versichert mir entglitten sämtliche Gesichtszüge,ja mir
wurde regelrecht schlecht, bei dem Gedanken sie hätte in der Zeit mal ins Krankenhaus
gemusst. Ich war einfach in dem Gedanken, wir sind im Computer Zeitalter wo jeder mit
jedem vernetzt ist aber dem war nicht so ,und die Karte von Cubine habe ich natürlich nicht angeschaut. Bei jeder verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung muss man dies der Krankenversicherung melden. Jetzt habe ich natürlich alles in die wege geleitet,und zum Glück ist Cubine bei guter Gesundheit
aber ich ärgere mich immer noch über diesen Fehler von mir .
Nee ich wohne und arbeite zur Zeit in NRW . Ich ruf die morgen gleich an . Das will ich wissen. Ich habe vor Jahren mal eine Uebersetzung der Heiratsurkunde geschickt und darauf hin die Versicherungskarte erhalten. Dann nach Belgien gezogen und wieder zurück nach Deutschland.
Hast Du bei der Krankenkasse auch nachgefragt, ob sie im Zweifelsfall tatsächlich nicht versichert gewesen wäre?
Hat man das bestätigt?
Der Arzt kann eigentlich nur merken, dass die Karte abgelaufen ist, O.K., aber das muss nicht zwangsläufig auch heißen, dass sie wegen eines formalen Versäumnisses nicht versichert gewesen wäre, oder doch?
Dann hätte es tatsächlich eine teure Angelegenheit werden können...
Zitat von Flipper20 im Beitrag #6
Hast Du bei der Krankenkasse auch nachgefragt, ob sie im Zweifelsfall tatsächlich nicht versichert gewesen wäre?
Hat man das bestätigt?
Der Arzt kann eigentlich nur merken, dass die Karte abgelaufen ist, O.K., aber das muss nicht zwangsläufig auch heißen, dass sie wegen eines formalen Versäumnisses nicht versichert gewesen wäre, oder doch?
Dann hätte es tatsächlich eine teure Angelegenheit werden können...
Nein das habe ich nicht , aber wenn auf der Karte steht Gültig bis 12/ 12 ist für mich
alles klar, ich denke zwar das meine Versicherung gut und Fair ist,aber die Rechtslage
spricht wohl eher gegen mich . Deswegen habe ich ja den Thread eröffnet,wegen solch einem
Fehler kann man sich ruinieren denn was heut zu tage eine OP kostet ist wohl
jedem Klar .
Zitat von Montishe im Beitrag #8
Anruf kann ich mir sparen . Meine Perle hat bis 12.21.Und das schon seit 2 Jahren.
@Montishe ich will ja nicht den Oberlehrer spielen ,
aber auch wenn deine Perle den Deutschen Pass bis 12 /21 besitzt,
ist sie noch lange nicht Krankenversichert , weil das gibt es nicht für lau.
Zitat von Flipper20 im Beitrag #6
Hast Du bei der Krankenkasse auch nachgefragt, ob sie im Zweifelsfall tatsächlich nicht versichert gewesen wäre?
Hat man das bestätigt?
Der Arzt kann eigentlich nur merken, dass die Karte abgelaufen ist, O.K., aber das muss nicht zwangsläufig auch heißen, dass sie wegen eines formalen Versäumnisses nicht versichert gewesen wäre, ....
Exakt, man muss hier schon bei der Krankenkasse nachfragen, hätte aber auch sofort beim Arztbesuch erfolgen können.
Seitdem es solche Wundergeräte wie Telefone gibt, wäre eine umgehende Klärung möglich gewesen.
Die Krankenkassen wollen durch die Begrenzung der Kartengültigkeit primär Missbrauch vermeiden.
Vermutlich besteht der Anspruch auf Mitversicherung aber weiter solange ein ununterbrochener, legaler Aufenthaltstitel in Deutschland besteht.
Richtig schwierige Fälle entstehen eher wenn eine Noch-Ehefrau bei einer Trennung private Arztrechnungen versucht über den Noch-Ehemann abzurechnen, was bereits bei einer Zahnarztrechnung richtig teuer werden kann...
Zitat von Montishe im Beitrag #2
Wie bitte ??? Ich bekomme doch jedes Jahr von der Krankenkasse ein Formular zur Aktualisierung der Daten. Da steht nichts von Daten der Aufenthaltsgenehmigung.
Vermute auch, daß unser Pauli hierbei "gepennt" hat!
Ich habe auch noch nie andere Mitteilungen an die KK gemacht....
falko
Nur weil auf der Versichertenkarte der GKV ein bestimmtes Ablaufdatum steht, heisst das noch nicht, dass bei der Krankenkasse ein Versicherungsverhältnis (immer noch) besteht. Wenn der Versicherte die Karte beim Arzt vorlegt, und der Versicherte dort gar nicht (mehr) versichert ist, begeht er Mißbrauch mit der Karte. Seit einigen Jahren gibt es in Deutschland ein Gesetz, dass niemand nicht krankenversichert sein darf. Von daher kann man/frau den Ball flachhalten, wenn er/sie einmal in Deutschland krankenversichert war einen geklärten Aufenthaltstitel hat. Aber im Zweifel sollte jeder klären, ob ein Versichertenverhältnis besteht. Häufiger gibt es Probleme bei An-Abmeldungen mit Zeiten von ALG I oder ALG II oder Arbeitgeberwechsel. Manchmal unterschlagen Arbeitgeber auch die Sozialversicherungsbeiträge und und und....
#15 RE: Schwerer Fehler von mir
Meine Krankenversicherung (NRW, gesetzlich) hat mich vor ein paar Monaten kurz vor Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung angeschrieben und um eine Kopie der Verlängerung gebeten. Da hatte meine Frau aber schon die deutsche Staatsbürgerschaft und ich habe die Kopie der Einbürgerungsurkunde geschickt. Von selbst hätte ich auch nicht dran gedacht.
Also erstmal hat der Ablauf der Krankenkassenkarte ja nun wenig mit der Gültigkeit des Krankenversicherungsverhältnisses zu tun. Weiterhin ist es doch sehr ungewöhnlich, dass eine Krankenversicherung enden soll, ohne dass man von der KV angeschrieben wird. Ansonsten kann es sich ja hier wohl nur um eine Familienversicherung handeln. Bei einer eigenständigen Versicherung werden ja entsprechende Beträge an die KV abgeführt.
#17 RE: Schwerer Fehler von mir
Zitat von San_German im Beitrag #17
ja sie ist Familienversichert, wie man es in Paulis Beitrag #1 lesen kann.
Meine Einschätzung ist, dass der Versicherungsschutz weiterbestand und weiterbesteht und dies aus folgenden rechtlichen Gründen:
1) Das Prinzip der Familienversicherung der GKV besteht ja gerade darin, dass der Ehepartner automatisch mit versichert ist und wird.
2) Der Aufenthaltstitel wurde erwartungsgemäß regulär verlängert. Die GKV kann deshalb nicht umgekehrt davon ausgehen, dass der Aufenthalt endet, sondern muss den wahrscheinlicheren Fall annehmen, wenn sie keine Meldung erhält.
3) Es gibt ( wie schon erwähnt ) für alle Bürger Deutschlands - zumindest mit einem legalen Aufenthaltstitel - eine Versicherungspflicht, an die eben auch die GKV gebunden ist. Insbesondere eine Kündigung der Krankenversicherung ist komplett unmöglich für die Versicherung und auch der Versicherte darf nur kündigen, wenn er eine direkte Ersatzversicherung nachweisen kann. Eine Kündigung durch die Versicherung ist auch dann ausgeschlossen, wenn die Beiträge nicht gezahlt werden usw...
Zumindest der Punkt 3 erscheint mir rechtlich so eindeutig zu sein, dass eine Verweigerung des Versicherungsschutzes auch bei diesen kleinen Versäumnis rechtswidrig wäre. D.h. sollte in einem solchen Fall eine Krankenkasse Zahlungen versuchen zu verweigern, würde ich eine Klage bei den Sozialgerichten androhen, dies reicht vermutlich...
#20 RE: Schwerer Fehler von mir
Zitat von Pauli im Beitrag #19
Ja so langsam denke ich auch,daß "meine" Kasse auch eine Mitschuld trägt.
Ansonsten bin ich aber mit der Knappschaft sehr zufrieden,ich werde aber nochmal mit
denen telefonieren.
Die Knappschaft Bahn See (KBS) wird bestimmt Verständnis für deine Situation zeigen. Früher war die Knappschaft eine Sozialversicherung für Bergleute, sie ist die älteste der Welt. Mach dir keine Sorgen!
Zitat von Varna 90 im Beitrag #20
Die Knappschaft Bahn See (KBS) wird bestimmt Verständnis für deine Situation zeigen. Früher war die Knappschaft eine Sozialversicherung für Bergleute, sie ist die älteste der Welt. Mach dir keine Sorgen!
Hey Varna 90 du kennst dich aus , ja stimmt .
Ich möchte auch in keiner anderen Kasse sein, und die Knappschafts-Rente ist noch
besser Sorgen mache ich mir jetzt nicht mehr, nur als ich davon erfuhr war
ich doch
Pauli, falls das an deinem Wohnort nicht klappt. dann schreib die KBS, Hauptverwaltung, Pieperstraße 14-28, 44789 Bochum an. Siehe auch www.kbs.de .
#23 RE: Schwerer Fehler von mir
#24 RE: Schwerer Fehler von mir
Warum hast du dir denn die einjährige Aufenthaltsgenehmigung andrehen lassen? Sie hat doch ein Anrecht auf eine dreijährige! Das hat ja auch nichts mit der Gültigkeit des Passes zu tun. So musst du den Zirkus ja jedes Jahr wieder mitmachen.
Ach ich seh grad, SC hat hier ja ein Fossil ausgegraben.
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