Einladungsbrief/ Carta de invitacion

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02.03.2013 02:37
avatar  El_Rafa
#26 RE: Einladungsbrief/ Carta de invitacion
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normales Mitglied

Ich habe die Verpflichtungserklärung unterzeichnen können und sie ist seit gestern via DHL Express auf dem Weg nach Havanna.

Vielleicht ist es richtig, vielleicht ist es falsch, dass mag keiner zu beurteilen.
Ich bin mir dem Risiko bewusst und dennoch muss ich es eingehen.

Wo wären wir heute wenn alle Menschen immer getan hätten was für richtig erachtet wurde?


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02.03.2013 11:20 (zuletzt bearbeitet: 02.03.2013 11:22)
#27 RE: Einladungsbrief/ Carta de invitacion
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Rey/Reina del Foro

Zitat von El_Rafa im Beitrag #26
Ich habe die Verpflichtungserklärung unterzeichnen können und sie ist seit gestern via DHL Express auf dem Weg nach Havanna.

Vielleicht ist es richtig, vielleicht ist es falsch, dass mag keiner zu beurteilen.
Ich bin mir dem Risiko bewusst und dennoch muss ich es eingehen.

Wo wären wir heute wenn alle Menschen immer getan hätten was für richtig erachtet wurde?

Und wo wären wir, wenn wir immer gedacht (und gemacht) hätten, was andere gedacht haben?
Dann wäre die Welt noch heute eine Scheibe.

Also: Mach nur, Junge, andere können Dir Entscheidungen nicht abnehmen. In anderen Bereichen muss man auch in jungen Jahren Entscheidungen treffen - insbesondere im Hinblick auf Schule und Beruf - die man dann viele Jahre - u.U. ein ganzes Leben lang - tragen muss.

Gratuliere zur Erringung der Verpflichtungserklärung!

Wenn Du sie als Student allein hinbekommen hast, kannst Du schon mal stolz drauf sein.

Im Übrigen kann man bei Heirat immer noch mit einem Ehe- und Erbvertrag - worüber man ja mal nachdenken kann, egal, ob man nun eine Kubanerin oder eine Deutsche heiratet - größeren Schaden (aber leider auch nur wirtschaftlichen) verhindern.

Viel Glück jedenfalls mit Deiner Kubanerin.

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Der Gesunde hat viele Wünsche - der Kranke nur einen.

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02.03.2013 11:28
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#28 RE: Einladungsbrief/ Carta de invitacion
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( gelöscht )

was solls, er ist erwachsen und sollte abschaetzen koennen was da unter Umstaenden auf ihn zukommen koennte.

Das mit dem Ehevertrag also Erbansprueche liessen sich damit weitesgehend ausschliessen wenn er in diesem zarten Alter schon etwas zu vererben hat was die
unter Umstaenden anfallenden Unterhaltsansprueche betrifft, da haben einige schon ihr blaues Wunder vor Gericht erlebt trotz Ehevertrag!!!!!


Viel Glueck Mucha Suerte ich denke das werden sie beide brauchen.


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02.03.2013 12:27
#29 RE: Einladungsbrief/ Carta de invitacion
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Español im Beitrag #28
was solls, er ist erwachsen und sollte abschaetzen koennen was da unter Umstaenden auf ihn zukommen koennte.

Das mit dem Ehevertrag also Erbansprueche liessen sich damit weitesgehend ausschliessen wenn er in diesem zarten Alter schon etwas zu vererben hat was die
unter Umstaenden anfallenden Unterhaltsansprueche betrifft, da haben einige schon ihr blaues Wunder vor Gericht erlebt trotz Ehevertrag!!!!!


Viel Glueck Mucha Suerte ich denke das werden sie beide brauchen.


Das sehe ich ein bisschen anders.

Du schreibst: "Das mit dem Ehevertrag, also Erbansprüche..."

Das Ding heißt - wenn ich richtig informiert bin - "Ehe- und Erbvertrag mit Gütertrennung" und regelt also nicht nur das Vererben ( das Sterben und Vererben steht hier nicht im Vordergrund), sondern im Wesentlichen den Zugewinn, den man damit durchaus trennen kann.

Und "blaue Wunder" kann es eigentlich auch nur geben, wenn man vergesslich ist, weil der Notar die Beteiligten darüber ausführlich belehrt, was man überhaupt trennen (und ausschließen) kann und was nicht.

Unterhaltsansprüche gehören - soweit ich weiß - nicht dazu. So kann es einen seit 8 Jahren Geschiedenen (also alles abgewickelt und getrennt) durchaus auch dann "erwischen", dass er zum Unterhalt des Anderen beizutragen hat, wenn der z.B. ein Versorgungsfall wird und eigene Mittel nicht ausreichen, die Kosten zu tragen. Sozialämter greifen da bis zu 10 Jahren zurück.

Auf gar keinen Fall kann man den Versorgungsausgleich ausschließen, was durchaus Sinn macht.

Mein Fazit: "Blaue Wunder" gibt es - zumindest wenn man in Deutschland heiratet - eigentlich nicht.

Aber das kann ja auch jeder halten, wie er will.

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02.03.2013 13:30
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#30 RE: Einladungsbrief/ Carta de invitacion
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( gelöscht )

Du schreibst es ja selbst Flipper und nichts andetes habe ich gemeint, UNterhaltsansprueche lassen sich durch einen Ehevertrag nicht
ausschliessen auch wenn beide das unterschrieben haben sittenwidrig nennen die Richter / Richterinnen das gern
Ist gerade einem Bekannten von mir passiert, waehnte sich auf der sicheren Seite, aber muss jetzt doch Unterhalt zahlen.


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02.03.2013 14:32
#31 RE: Einladungsbrief/ Carta de invitacion
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Forums-Senator/in

Das Problem ist wohl, das zu viele solche Verträge ohne entsprechende Rechtsberatung aufsetzen.
Was allerdings ein Student mit einem solchen Ehevertrag anfangen soll, ist mir schleierhaft.


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02.03.2013 14:41 (zuletzt bearbeitet: 02.03.2013 14:42)
avatar  Ralfw ( gelöscht )
#32 RE: Einladungsbrief/ Carta de invitacion
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Ralfw ( gelöscht )

Zitat von flicflac im Beitrag #31
Das Problem ist wohl, das zu viele solche Verträge ohne entsprechende Rechtsberatung aufsetzen.
Was allerdings ein Student mit einem solchen Ehevertrag anfangen soll, ist mir schleierhaft.

schon mal etwas von "Zugewinn" gehört , wer weiss wie sich das Konto des Studenten entwickelt oder ob er z.B. etwas erben wird?
Ich hätte nie ohne Ehevertrag in eine Heirat eingewilligt. Allerdings wie Du auch schreibst, das ganze muss sauber aufgesetzt sein, d.h. mit in solchen Sachen erfahrener Rechtsberatung und auch entsprechender Uebersetzung.


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02.03.2013 16:15 (zuletzt bearbeitet: 02.03.2013 16:18)
#33 RE: Einladungsbrief/ Carta de invitacion
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Rey/Reina del Foro

Zitat von flicflac im Beitrag #31
Das Problem ist wohl, das zu viele solche Verträge ohne entsprechende Rechtsberatung aufsetzen.
Was allerdings ein Student mit einem solchen Ehevertrag anfangen soll, ist mir schleierhaft.

Vielleicht lüftet das ein wenig den Schleier:

Es werden so gut wie keine Verträge ohne Rechtsberatung gemacht.

Um sicher zu gehen, dass die Verträge im Zweifelsfall auch was taugen, macht man sie "notariell". Das hat sich mittlerweile rumgesprochen.

Natürlich kann man jederzeit privatrechtliche Verträge aufsetzen. Darin könnte man sogar den Versorgungsausgleich ausschließen. Papier ist schließlich geduldig. Die Verträge wären aber selbiges Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben wurden.

Und ohne Rechtsberatung geht beim Notar gar nichts. Einer der Unterschiede zwischen einem Notar und einem Rechtsanwalt ist, dass der Notar beiden Seiten gegenüber zur Neutralität verpflichtet ist.

Und wenn ein Notar am Pass sieht, dass einer der Partner Ausländer ist, wird er sich selbstverständlich auch davon überzeugen, dass der/die Ausländer/in ihn auch versteht. Alles wird protokolliert.

Und was die zweite Frage betrifft:

Der Student bleibt ja nicht immer Student. Die Einkommensentwicklung kann schon sehr unterschiedlich ein.

Und was heute Friede, Freude, Eierkuchen ist, kann in 10, 20 Jahren ganz anders aussehen.

(Gilt alles, wenn man in Deutschland heiratet mit eben solch einem Vertrag. Im Ausland kenne ich mich nicht aus.)

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02.03.2013 16:30
avatar  jan
#34 RE: Einladungsbrief/ Carta de invitacion
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jan
Rey/Reina del Foro

Du glaubst, dass die cubanita auch nur 10 Jahre bei ihrem Studenten bleibt?

3 Jahre plus X ist doch die Regel
.

02.03.2013 16:37 (zuletzt bearbeitet: 02.03.2013 16:41)
#35 RE: Einladungsbrief/ Carta de invitacion
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Rey/Reina del Foro

Zitat von jan im Beitrag #34
Du glaubst, dass die cubanita auch nur 10 Jahre bei ihrem Studenten bleibt?

Nö.

Wie sollte sie auch können?

Nur, weil Du glaubst, dass er in 10 Jahren noch Student ist?

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02.03.2013 17:36
#36 RE: Einladungsbrief/ Carta de invitacion
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Forums-Senator/in

1. Wenn Alle nach ordentlicher Beratung einen Ehevertrag aufsetzen, würde es nicht zu den Fällen kommen, "das so mancheiner anschließend vor Gericht ein blaues Wunder erlebt"
2. Ein Ehevertrag muß vor einem Notar geschlossen werden. Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet. D.h. auch, er hat sich davon zu überzeugen, das die Vertragspartner in der Lage sind, den Vertrag zu verstehen (geistige Verwirrtheit oder Sprachprobleme oder unter Zwang stehen.)
Der Notar ist allerdings nicht für den Inhalt verantwortlich. Er wird höchstens anmerken, das ggfl. Passagen, und damit ggfl. der ganze Vertrag, gegen geltendes Recht verstößt.
Wenn beide Vertragspartner einverstanden sind, hat er jeden Vertrag zu beurkunden. Er beurkundet die Form, nicht den Inhalt.


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02.03.2013 18:17 (zuletzt bearbeitet: 02.03.2013 18:17)
avatar  Ralfw ( gelöscht )
#37 RE: Einladungsbrief/ Carta de invitacion
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Ralfw ( gelöscht )

Zitat von flicflac im Beitrag #36
1. Wenn Alle nach ordentlicher Beratung einen Ehevertrag aufsetzen, würde es nicht zu den Fällen kommen, "das so mancheiner anschließend vor Gericht ein blaues Wunder erlebt"
2. Ein Ehevertrag muß vor einem Notar geschlossen werden. Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet. D.h. auch, er hat sich davon zu überzeugen, das die Vertragspartner in der Lage sind, den Vertrag zu verstehen (geistige Verwirrtheit oder Sprachprobleme oder unter Zwang stehen.)
Der Notar ist allerdings nicht für den Inhalt verantwortlich. Er wird höchstens anmerken, das ggfl. Passagen, und damit ggfl. der ganze Vertrag, gegen geltendes Recht verstößt.
Wenn beide Vertragspartner einverstanden sind, hat er jeden Vertrag zu beurkunden. Er beurkundet die Form, nicht den Inhalt.

ein guter Notar hat Vorlagen für Eheverträge welche dann dem geltenden Recht entsprechen. Ein guter Notar macht einem auch auf kritischen Inhalt aufmerksam und bespricht diesen mit beiden Parteien. Alles andere ist (i) kein guter Notar für diese Belange, und (ii) ist sein Geld nicht Wert.
Dies ist mindestens in der Schweiz der Fall. Sollte dies in Deutschland anders sein, hoffe ich nie mit einem Deutschen Notar zu tun zu haben.


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02.03.2013 18:23
#38 RE: Einladungsbrief/ Carta de invitacion
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Forums-Senator/in

Genau, meine Rede.


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02.03.2013 19:38
#39 RE: Einladungsbrief/ Carta de invitacion
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Ralfw im Beitrag #37
Zitat von flicflac im Beitrag #36
1. Wenn Alle nach ordentlicher Beratung einen Ehevertrag aufsetzen, würde es nicht zu den Fällen kommen, "das so mancheiner anschließend vor Gericht ein blaues Wunder erlebt"
2. Ein Ehevertrag muß vor einem Notar geschlossen werden. Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet. D.h. auch, er hat sich davon zu überzeugen, das die Vertragspartner in der Lage sind, den Vertrag zu verstehen (geistige Verwirrtheit oder Sprachprobleme oder unter Zwang stehen.)
Der Notar ist allerdings nicht für den Inhalt verantwortlich. Er wird höchstens anmerken, das ggfl. Passagen, und damit ggfl. der ganze Vertrag, gegen geltendes Recht verstößt.
Wenn beide Vertragspartner einverstanden sind, hat er jeden Vertrag zu beurkunden. Er beurkundet die Form, nicht den Inhalt.

ein guter Notar hat Vorlagen für Eheverträge welche dann dem geltenden Recht entsprechen. Ein guter Notar macht einem auch auf kritischen Inhalt aufmerksam und bespricht diesen mit beiden Parteien. Alles andere ist (i) kein guter Notar für diese Belange, und (ii) ist sein Geld nicht Wert.
Dies ist mindestens in der Schweiz der Fall. Sollte dies in Deutschland anders sein, hoffe ich nie mit einem Deutschen Notar zu tun zu haben.



Stimmt alles, und keine Angst, das ist in Deutschland genauso.

Wenn es dennoch später zu blauen Wundern kommt, liegt es meist auch nur an Fehlern der Betroffenen wie z.B. der Vergesslichkeit.

Man wird nämlich auch vom Notar darauf hingewiesen, dass der Vertrag immer eine "Momentaufnahme" ist, d.h., dass er natürlich nachgehalten und gepflegt werden muss.

Und hier liegt der "Hase im Pfeffer".

Wer will schon gern "alle Nase lang" wieder mit dem Partner über Auffrischungen reden und sich anhören: "Wie, willst Du Dich scheiden lassen?" oder "Traust Du mir nicht?"

Ohne Regelung gehört später der Porsche eben doch beiden, auch wenn nur einer im KFZ-Brief drinsteht und er (oder sie) den bezahlt hat.

Ist auch logisch: Wem es wert war, zu Beginn der Ehe einen Vertrag über gebrauchte Autos und Möbel zu machen, und es dann versäumt, über erhebliche neue Wertgegenstände eine klare Regelung zu treffen, dem wird unterstellt, dass er das mit Absicht tut.

Fazit: Es ist durchaus richtig - geschlechter-neutral - über das Eingehen einer Ehe nachzudenken. So manch einem ist nicht bewußt, in was für eine Schlinge er den Kopf steckt. Aber ohne Risiko gibt´s wenig im Leben - auch die guten Ehen nicht.

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02.03.2013 22:26
avatar  derbeamte ( gelöscht )
#40 RE: Einladungsbrief/ Carta de invitacion
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derbeamte ( gelöscht )

Weil hier mal der Versorgungsausgleich genannt wurde...

Da war ich ehrlich gesagt bei meiner Hochzeit nicht informiert drüber. Aber bei der Scheidung von meiner Ex bin ich dem über die Scheidung in Kuba aus dem Weg gegangen. Die Scheidung auf Kuba ging allerdings ja nur, weil Ex zurückgegangen ist.


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30.04.2013 15:26
avatar  chulo
#41 RE: Einladungsbrief/ Carta de invitacion
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Forums-Senator/in

Eine Frage aus akt. Anlass (habe das Forum gescreent aber keine akt. Infos gefunden).

Ich möchte meine Schwager einladen: Die Visumbeantragung läuft ab 8 Mai.

Frage:
Muss über die kub. Botschaft noch die Einladung gemacht werden oder fällt das jetzt weg ?
Was muss auf kub. Seite passieren, wenn das Visum zur Einreise nach D vorliegt ? Nur zur immigracion hoppeln oder muss von unserer Seite noch eine Einladung formuliert werden ?

Danke für Info.


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30.04.2013 15:34
#42 RE: Einladungsbrief/ Carta de invitacion
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Rey/Reina del Foro

Wenn er einen Pass hat und das Visum bekommt, braucht er sich nur noch ein Ticket zu kaufen und fliegen.

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07.05.2013 01:44
avatar  El_Rafa
#43 RE: Einladungsbrief/ Carta de invitacion
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normales Mitglied

Hallo zusammen, damit ihr auch alle auf dem laufenden seit,
alles hat funktioniert! :D

Zwar wurde der Visumantrag zuerst abgelehnt, aber der angegebende Grund unter Punkt 9 im Ablehnungsbescheid war völlig unbegründet,(Punkt 9 unterstellt das keine Rückkerwilligkeit besteht) da meine Freundin einen Sohn hat der zur Zeit bei den Großeltern ist. Also wurde nach "erneuter Prüfung" dem Antrag eine Woche später stattgegeben. Da hat wohl einer die bereits eingereichte Geburtsurkunde übersehen bzw. verschlampt.

Jedenfalls ist sie jetzt seit einem Monat in Deutschland und bleibt noch bis Anfang Juli.
Der Aufwand hat sich auf jedenfall gelohnt :)


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07.05.2013 02:18
#44 RE: Einladungsbrief/ Carta de invitacion
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Rey/Reina del Foro

Na dann viel Spaß weiterhin bei der Probeehe.

Was sagt sie denn? Wie gefällt ihr Deutschland?

_______________________________________________________

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20.05.2013 21:47
avatar  Bernd
#45 RE: Einladungsbrief/ Carta de invitacion
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spitzen Mitglied

Zitat

Auf gar keinen Fall kann man den Versorgungsausgleich ausschließen, was durchaus Sinn macht.




Definitiv falsch deine Aussage. Sobald der andere Partner Vermögen oder Rentenansprüche erwirtschaftet hat kann man den Versorgungsausgleich ausschließen!!!!!!


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