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Visum für Deutschland, Reiseziel --> Serbien
Zitat von Flipper20 im Beitrag #24
Wie Clara richtig schreibt, schließt das Besuchsvisum eindeutig den Zweck der Heirat aus.
Das stimmt nicht. Auch mit Besuchsvisum kann man heiraten, haben schob etliche gemacht. Nur gleich hierbleiben ginge nicht.
Zitat von Flipper20 im Beitrag #24
-Selbst wenn Deine Freundin ein Schengenvisum bekäme, so berechtigte dies zur einmaligen Einreise in den Schengenraum.
Das stimmt auch nicht. Seit Inkrafttreten des Visakodex von 2010 sind Schengenvisa grundsätzlich MULT-Visa, berechtigen also für mehrmalige Einreisen.
#27 RE: Visum für Deutschland, Reiseziel --> Serbien
Zitat von juan72 im Beitrag #26Zitat von Flipper20 im Beitrag #24
Wie Clara richtig schreibt, schließt das Besuchsvisum eindeutig den Zweck der Heirat aus.
Das stimmt nicht. Auch mit Besuchsvisum kann man heiraten, haben schob etliche gemacht. Nur gleich hierbleiben ginge nicht.
In Deutschland geheiratet oder in Dänemark? Letzteres "zählt" ja nicht in Bezug auf die hier besprochene Thematik. Soweit ich weiß wird irgendwo in den Visa-Bestimmungen darauf hingewiesen, dass man mit einem Besuchsvisum nicht berechtigt ist, in Dtld. zu heiraten. Ob das Standesamt die Art des Aufenthaltsstatus kontrolliert, weiß ich nicht. Auf jeden Fall hat man m.E. keine guten Karten, wenn man es bei Antragsstellung ankündigt, da es ja wie beschrieben nicht erwünscht ist. Wozu gäbe es sonst das Visum zur Eheschließung.
#28 RE: Visum für Deutschland, Reiseziel --> Serbien
Das hier ist von 2011, vielleicht interessant zum Thema. K.A., ob sich dazwischen was getan hat, aber man kann nicht autoamtisch davon ausgehen, aus einem Besuchsvisum heraus nach Eheschließung (wo auch immer) sofort eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen:
http://www.bverwg.de/presse/pressemittei...?jahr=2011&nr=3
Zitat
Kein visumfreier Ehegattennachzug nach falschen Angaben für Besuchsvisum
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat erneut über die Frage entschieden, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Ausländer, der mit einem sog. Schengen-Visum zu Besuchszwecken eingereist ist und in Dänemark die Ehe mit einem Deutschen geschlossen hat, eine auf Dauer gerichtete Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug erhalten kann, ohne zuvor vom Ausland aus das hierfür erforderliche Visumverfahren durchgeführt zu haben (vgl. bereits Urteil vom 16. November 2010 - BVerwG 1 C 17.09 - Pressemitteilung Nr. 102/2010).
EDIT: Hab gesehen, hat Juan auch geschrieben, dass man wieder ausreisen muss. Mich würde mal interessieren, wie das in der Praxis gehandhabt wird...
Der eigentliche Grund in Dänemark zu heiraten ist nicht, dass es auf einem deutschen Standesamt nicht möglich wäre. Das Standesamt interessiert der Pass nur zur Identifkationsprüfung. Dänemark verlangt einfach weniger Unterlagen als die entsprechenden deutschen Behörden.
Wenn man jedoch mit dem Schengen-Visum heiratet, egal ob in Deutschland oder Dänemark, dann hat man keinen Anspruch auf den Aufenthaltstitel. Und ja, in der Praxis werden die ausländischen Ehegatten in so einem Fall in der Regel zur Ausreise aufgefordert, um dann von dort ein Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen. Aber es gibt mit Sicherheit auch Fälle, wo dies nicht durchgesetzt wurde. Verlassen darf man sich darauf keinesfalls. (Quelle: Die Erfahrungen meines besten freundes, der Abschnittsleiter in einer Ausländerbehörde ist.)
Also in Serbien geht das auf jeden Fall. Ich habe mit der Botschaft telefoniert und mir wurde gesagt, dass meine Freundin nach Serbien erstmal mit einem Touristen-Visum kommen soll. Nachdem wir da heiraten, kann sie Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Ich hoffe, es wird alles so laufen wie besprochen, zumindest in Serbien.
Ich habe mir überlegt...meine Freundin wird in Europa eher wieder Studieren müssen, denn in Kuba hat sie Marxismus und Leninismus studiert. Ich glaube nicht, dass sie damit hier etwas anfangen kann. Und diesbezüglich dachte ich mir, dass es vllt. leichter wäre ein Studentenvisum hier zu bekommen. Dafür bräuchte sie nur Immatrikulationsbescheinigung von einer UNI und Verpflichtungserklärung...das war zumindest bei mir so.
Aber jetzt eine andere Frage...weis jemand ob sie ein Transit-Visum für Deutschland braucht. Sie wird auf dem Weg nach Belgrad in Ffm umsteigen müssen. Und wenn ja, ist es kompliziert und wie lange dauert es, um dieses zu bekommen?
LG, Jasko
Frankfurt/Main
München
Hamburg (zeitlich befristet von 4.30 Uhr bis 23.30 Uhr)
Düsseldorf (zeitlich befristet von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr) und vorherige Anmeldepflicht des Beförderungsunternehmens bei den mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden (Bundespolizei)
Köln-Bonn (zeitlich befristet von 4.30 Uhr bis 23.00 Uhr)
Bei den fünf obigen Flughäfen ist kein Transitvisum erforderlich. Bei anderen Flughäfen schon.
Er hat doch einen Onkel, Deutscher Staatsangehöriger, wahrscheinlich ex-Yugo?
Aber ob der Kubanerin das alles zusagt?
Hatte sie schon mal von YU oder Serbien was gehört?
Bürger Serbiens brauchen übrigens kein Visum um nach D. einzureisen.
Auf´m Balkan ist vieles möglich.
Sicher machen sie sie in 3 Monaten zur Serbin
Ja, der Onkel hat all das schon mal für mich unterschieben. Aber ich habe auch mit einem Freund von mir darüber gesprochen. Er ist Deutsche und hat sich auch bereiterklärt das zu unterschreiben, aber ich glaube, dass ich bis September schon eine feste Arbeitsstelle haben werde so dass ich auch für meine Freundin sorgen kann.
Und es stimmt, auf Balkan ist vieles möglich wenn mann richtige Leute kennt. Leider kann ich das nicht von mir behaupten . So wie ich das gelesen habe, muss man mit einem Serben 3 Jahre verheiratet sein, um die Serbische Staatsangehörigkeit zu bekommen... aber bis dahin, werden wir, hoffentlich, die Situation schon irgendwie regeln...
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