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Fragen bzgl. Einladungsformular
Hallo Forenmitglieder,
ich bin gerade dabei, das Einladungsformular für meine Freundin fertig zu machen und habe noch ein paar Fragen und der Einladung:
1. In dem Formular trage ich die Nummer meines deutschen Personalausweises ein ? Mein Reisepass bzw. die Passnummer brauche ich nicht ?
2. Das Sprachvisum wird von der Deutschen Botschaft ja für 3 Monate erteilt, daher trage ich bei Reisedauer 3 Monate ein, obwohl Sie eigentlich 11 Monate (Sprachvisum) hierbleiben soll/will ?
3. Wenn ich zum Konsulat nach Bonn fahre, brauche ich meinen Personalausweis, das Einladungsschreiben mit Beglaubigung+Apostille, 200 Euro in Bar und einen Briefumschlag mit 0,55 Euro frankiert. Habe ich noch etwas vergessen ?
4. Muss man mit dem Konsulat vorher einen Termin vereinbaren oder kann man da so hinfahren und früh um 9 Uhr da aufschlagen ? Hat jemand eine aktuelle Telefonnummer/EMail-Adresse vom Konsulat?
Ich freue mich auf Eure Tipps.
Gruß Dirk
Hier ein paar Daten.
KONSULARABTEILUNG DER BOTSCHAFT KUBA-AUßENSTELLE BONN
KENNEDYALLEE 22-24
53175 BONN, NORDRHEIN-WESTFALEN
Telefon: 0228-3090
Fax: 0228-309244
Du kannst ohne Anmeldung dort hin,ans Telefon gehen die eher selten.
guggst du hier :http://www.cubadiplomatica.cu/alemania/E...arServices.aspx
Auf Einladung klicken
im Endeffekt ist es egal, was du da einträgst, aber am besten die gesamte geplante Dauer. Die muss natürlich mit der Bestätigung der Sprachschule übereinstimmen. Wenn ihr erstmal nur einen Kurs über 3 oder 6 Monate habt, dann am besten erstmal nur solange angeben. Du musst ja, sobald sie hier ist, sie beim Einwohnermeldeamt anmelden und dann auch bald die befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Und da interessiert sich sowieso keiner mehr für die Angaben auf dem Visumsantrag, wichtig ist hier dann nur die Bestätigung der Sprachschule, wie lang der gebuchte Kurs geht.
Es geht hier um die Einladung für die Kubanische Seite, soweit ich das verstanden habe, interessiert sich die kubanische Seite nicht für die Dauer des gebuchten Sprachkurses (ich habe erstmal 2 Kurse A1+A2 für insgesamt 4 Monate gebucht). Die deutsche Botschaft stellt das Visum zunächst für 3 Monate aus, welches später hier in Deutschland auf 11 Monate (Gesamtdauer der Kurse) verlängert werden soll. Meine Frage daher an alle, die schon einmal ein Sprachvisum beantragt haben: Was habt ihr für eine Aufenthaltsdauer in das Einladungsformular eingeschrieben ?
Gruß Dirk
#8 RE: Fragen bzgl. Einladungsformular
Weiss jemand wie lange es dauert bis eine PVE ausgestellt wird? Meine Freundin hat am 4. Oktober einen Antrag gestellt und wird nach telefonischen Rückfragen ueber den Verbleib der PVE ständig vertröstet.... Muss man sich nun sorgen machen? Bestimmt gibt es Erfahrungswerte bezüglich der Dauer des Ausstellungsverfahrens. Uebrigens, alle ihre Papiere, einschl. Visa, Einladung, Genehmigung ihres Direktors usw. liegen vor. Es handelt sich eigentlich nur um eine 18tägige Deutschlandreise welche sie am 16. November antreten sollte.
Handelt es sich wirklich nur um die PVE oder noch um die Freistelllung? Du schreibst, Genehmigung des Direktors liegt vor. Wenn ich mich richtig erinnere, musste bei uns erst der Firmen-Direktor sein OK geben und das Ganze ist dann durchs zuständige Ministerium gewandert und dort abgesegnet worden. Erst dann ist die Freistellung komplett und die PVE kann beantragt werden. Letztere, also die reine PVE, hat dann nur wenige Tage geadauert. Aber da ist vermutlich von - bis auch alles möglich.
Hallo Clara, vielen Dank für Dein feedback. Es handelt sich hierbei um die Carta Blanca welche sie bei der INMI beantragt hat. Allerdings hat sie mir auch mitgeteilt, dass sie mit den Antragsunterlagen auch den Brief des Direktors vorlegen musste. Dass das alle auch noch durch ein Ministerium wandert ist mir nicht bekannt... Wir hatten mit der ganzen Prozedur bereits im Juni begonnen. Man muss wirklich guten Nerven haben...und den Flug auf Risiko buchen weil der Urlaub bereits 3 Monate im voraus von der Arbeitgeberin für die Brigade festgelegt wird und nicht individuell genommen werden kann.
Liebe Grüsse, Lothar
PS: Diesen Text habe ich im Forum http://www.cubagreenscreen.com entdeckt:
There is no card that is titled "Carta Blanca". It is a name they use for the PVE; the stamp you get in the bank is just the fee, which has to be bought in the bank, because the immigration office cannot handle money. You take the stamp to the immigration office, together with your passport, and the "carta de invitación" is supposed to be there, sent from the Cuban consulate in your destination country, bought by your friend/spouse/relative. At the immigration office, the stamp is put into your passport and obliterated with a rubber stamp and the terms of validity is adjoined.
There's a fairly correct account of the procedure at http://kundejo.wordpress.com/category/carta-blanca/
The raindance is not always the same; it may change with time, and it also may be applied a bit at random in different locations. However, The permit is needed in the passport in order to leave the country, and the visa must be presented to the airport staff, without it you will not be allowed on the plane.
So "carta blanca" is just a popular name, there is no such document.
Zitat
So "carta blanca" is just a popular name, there is no such document.
Das sind ja total neue Informationen
Wie gut, daß du Englisch kannst.
Hier hättest du das nicht erfahren können.
.
Zitat von Lothar im Beitrag #9
Weiss jemand wie lange es dauert bis eine PVE ausgestellt wird? Meine Freundin hat am 4. Oktober einen Antrag gestellt und wird nach telefonischen Rückfragen ueber den Verbleib der PVE ständig vertröstet.... Muss man sich nun sorgen machen? Bestimmt gibt es Erfahrungswerte bezüglich der Dauer des Ausstellungsverfahrens. Uebrigens, alle ihre Papiere, einschl. Visa, Einladung, Genehmigung ihres Direktors usw. liegen vor. Es handelt sich eigentlich nur um eine 18tägige Deutschlandreise welche sie am 16. November antreten sollte.
Mein novio hat ein Visum, ist Sportlehrer und die PVE Beantragungsdauer hängt wohl entescheidend vom Beruf/Job ab und beträgt zwischen 2 Wo und 1 Jahr, angeblich (Cuba) nur 1 Mo.
Wir haben nach 4 Wo PVE jetzt bekommen, aber dann wieder zur Inmi rennen und alles dauert, so ist Cuba...
Drücke die Daumen, aber 4 Wo scheinen Durchschnitt zu sein...
Grüße
Zitat von Lothar im Beitrag #12
Hallo Clara, vielen Dank für Dein feedback. Es handelt sich hierbei um die Carta Blanca welche sie bei der INMI beantragt hat. Allerdings hat sie mir auch mitgeteilt, dass sie mit den Antragsunterlagen auch den Brief des Direktors vorlegen musste. Dass das alle auch noch durch ein Ministerium wandert ist mir nicht bekannt....
Das ist wohl auch nicht immer so, je nach Anstellung und Beruf etc. Nach deinen Schilderungen glaube ich aber eher, dass es sich wirklich "nur" um die PVE handelt, die als letztes bei der Imni beantragt wird und dann eigentlich auch relativ zügig geht. Bei uns hat mein Freund glaube ich den Brief des Direktors selbst zum Ministerium gebracht, um dort die "carta de la liberación laboral" zu beantragen. Als das durch war, ist er für die PVE zur Imni gegangen. So detailliert weiß ich es aber nicht, könnte noch mal fragen.
Hat deine Freundin da nur angerufen? Wenn sie kann, sollte sie mal persönlich hingehen, Aussagen via Telefon sind vielleicht nicht besonders verlässlich.
Die "Beurlaubung" ist in Cuba nicht beim direkten Chef der Arbeit, sondern vom übergestellten Ministerium, oder wie auch immer sich diese Behörde dann nennt, zu beantragen. Mit dieser Freistellung der dienstlichen "Oberbehörde" muss Deine Freundin dann wiederum bei der Inmigracion die Ausreiseerlaubnis beantragen und bekommt dort die PVE in den Pass geklebt... Letzteres dauert einige Tage, die Dauer der Freistellung durch die übergestellte Instanz ist total berufsabhängig.
Ja, persönlich hingehen ist auf jeden Fall gut! Meinem Freund haben sie bei der zuständigen Behörde bei persönlicher Abgabe der Formulare gesagt, dass es ca. 4 Wo dauert, dass sie aber anrufen, wenns genehmigt ist und dass es schneller geht als vier Wochen. Das ist tatsächlich erfolgt, der Rückruf, aber nach 4 Wo minus 1 Tag, was nicht schnell war, aber immerhin. Persönlicher Kontakt ist gut, ggf. kann mit ein paar cuc beschleunigt werden, denn asi es cuba, aber das muss Deine novia selbst in die Hand nehmen...
Zitat
ersönlicher Kontakt ist gut, ggf. kann mit ein paar cuc beschleunigt werden
das könnte aber auch gewaltig "in die Hose" gehen. Wir kennen auch jemanden, der das versucht hat. Der hat jetzt richtige Probleme. Übrigens ist Beamtenbestechung auch in Deutschland ein Straftatbestand. Also nicht nur in Cuba!!!.
Also Vorsicht!
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