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Ein Kubaner will Deutsch werden
wenn ich unter
http://www.bamf.de/DE/Einbuergerung/InDe...hland-node.html
schaue, dann heisst es dort unter "Voraussetzungen":
- Zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht
- Bestandener Einbürgerungstest (Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland)
- Seit acht Jahren gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (diese Frist kann nach erfolgreichem Besuch eines Integrationskurses auf sieben Jahre verkürzt werden, bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf sechs Jahre)
- Eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II („Hartz IV“)
- Ausreichende Deutschkenntnisse
- Grundsätzlich keine Verurteilung wegen einer Straftat
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
- Grundsätzlich der Verlust beziehungsweise die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit
was da rot hervorgehoben ist, könnte eine Knacknuss werden. D.h. er muss wohl genug verdienen um gut seinen Lebensunterhalt finanzieren zu können, womit dann aber wohl erstmals die Gläubiger an ihn herantreten werden und Ihren Anteil wollen ;
Zitat von Montishe im Beitrag #4
Kubanische Bar mit 3 Angestellten. Salsakursen und so. Halt das übliche. Jetzt hat er wieder einen normalen Job ohne Befristung. Versucht seine Schulden abzuarbeiten . Aber ohne Private Insolvenz keine Zukunft???
Du meinst wohl mit Privater Insolvenz keine Zukunft? Oder?
---------------------
#6 RE: Ein Kubaner will Deutsch werden
#7 RE: Ein Kubaner will Deutsch werden
Zitat von Flipper20 im Beitrag #5Zitat von Montishe im Beitrag #4
... Jetzt hat er wieder einen normalen Job ohne Befristung. Versucht seine Schulden abzuarbeiten . Aber ohne Private Insolvenz keine Zukunft???
Du meinst wohl mit Privater Insolvenz keine Zukunft? Oder?
Nein, Montishe meint sicher, was er geschrieben hat: ohne Privatinsolvenz keine Zukunft ...
http://www.sueddeutsche.de/geld/bundesre...ahren-1.1415656
Ob der Freund das Projekt "deutscher Pass" dann evtl. noch verschieben muss, weiß ich nicht.
Zitat von la pirata im Beitrag #7Zitat von Flipper20 im Beitrag #5Zitat von Montishe im Beitrag #4
... Jetzt hat er wieder einen normalen Job ohne Befristung. Versucht seine Schulden abzuarbeiten . Aber ohne Private Insolvenz keine Zukunft???
Du meinst wohl mit Privater Insolvenz keine Zukunft? Oder?
Nein, Montishe meint sicher, was er geschrieben hat: ohne Privatinsolvenz keine Zukunft ...
http://www.sueddeutsche.de/geld/bundesre...ahren-1.1415656
Ob der Freund das Projekt "deutscher Pass" dann evtl. noch verschieben muss, weiß ich nicht.
Dann versteht´ ich die Logik nicht.
Er macht doch bereits die Private Insolvenz.
Jetzt fürchtet er, dass er unter dem Einfluß (also mit) der Privaten Insolvenz keinen Deutschen Pass bekommt.
Im Deutschen Pass sieht er seine Zukunft (wenn ich das richtig sehe).
Fazit: Er fürchtet, dass er mit der Privaten Insolvenz keinen Deutschen Pass bekommt.
-----------------------------------
Zitat von la pirata im Beitrag #9
Stimmt, so herum kann man es auch deuten.
Wie dem auch sei, er muss wohl vorrangig seine Schulden loswerden (und hat ja schon den entscheidenden Schritt getan), um seine Zukunft zu sichern. Der deutsche Pass muss dann ggf. noch etwas aufgeschoben werden.
Muss nicht sein.
Wenn er einen "normalen" Job hat, ihm der Anteil über dem Selbstbehalt weggepfändet wird und er von dem Rest seinen Lebensunterhalt in der Lage ist, zu bestreiten, erfüllt er doch die Vorraussetzung, oder?
Er soll doch einfach mal den Antrag stellen.
Er läuft lediglich nur Gefahr, dass er abgelehnt wird. Dann kann er immer noch warten.
-------------------------
Wichtig ist, dass er in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und nicht mehr in der Probezeit ist, sowie seinen Lebensunterhalt nachhaltig bestreitet ohne Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen. Ob und wie die Privatinsolvenz bei der Entscheidung über die Einbürgerung gewürdigt wird, weiß ich nicht.
Ich sehe drei Möglichkeiten, dazu was zu erfahren:
(1) Fragt mal bei http://www.info4alien.de. Da sind Experten unterwegs, auch zum Thema Einbürgerung.
(2) Er kann ja zur Einbürgerungsbehörde gehen und fragen, so rein informell.
(3) Er kann den Antrag stellen und gucken was passiert. Wenn die Einbürgerung abgelehnt wird, ist halt außer Spesen nichts gewesen. Die Spesen/Gebühren sind allerdings recht hoch, auch bei einer Ablehnung. Deshalb erstmal Punkte (1) und (2) abhaken.
#14 RE: Ein Kubaner will Deutsch werden
Warum will er denn nach 13 Jahren plötzlich seinen D Pass beantragen? Wg. der Privat insolvenz?
Warum hat er das nicht gemacht wo
a.) die rechtlichen Voraussetzungen einfacher waren
b.) er einen gesicherten Lebensunterhalt gehabt hat
c.) gar Mitarbeiter beschäftigt hat
das wäre doch eine "Steilvorlage" gewesen.
Kurz...
Wenn er sich einen Vorteil erhofft, weil im § soundso dies und jenes anders geregelt ist, werden Sie Ihn gar nicht zulassen.
(Das geht in der Regel kostenfrei)
Wenn der D Staat dadurch keine Nachteile hat, und er die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt,... würde zumindest ich...
erstmal keinen Hinternissgrund erkennen.
Also... auf der Behörde einfach nachfragen.
Dies würde ich gleich in der zuständigen Regierung machen... die Entscheiden das ja auch.
Der weitere Verlauf würde mich interessieren... daher bitte posten.
Nach 13 Jahren wird wohl B1 schon haben (müssen).
25 Euros kommen hinzu für den Einbürgerungstest.
Aber wenn er nachfragt...
Ich war auf der RvUnterfr. und habe nach der Bearbeitungszeit gefragt. Alle Papiere dabei gehabt.
Antwort
Ja, sollen wir inder Stadt einreichen, genehmigen sie "schnellstmöglich".
Zitat von Montishe im Beitrag #18Die Schweiz ist zwar nicht in der EU, gehört aber zu den Schengen-Ländern. Das bedeutet, dass jemand, der eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland hat, ohne Probleme in die Schweiz reisen kann.
Nee weil er mit den Deutschen Pass ohne Stress in Schweiz reisen möchte . Wo er jetzt die Schwester wohnt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Schengener_Abkommen
http://www.eu-info.de/leben-wohnen-eu/58...chengen-reisen/
Zitat von cardenas im Beitrag #17
Hier in Hessen hat hat es ca.4 Monate gedauert.
Warum muß er das B1 schon haben? Ich gehe davon aus
das er die sprachliche Fähigkeit besitzt die Prüfung
ohne Kursus abzulegen.
B1 brauch man ja nur zur Einbürgerung.
--------
Weil er B1 im schon im Integrationskurs gemacht haben sollte...
#22 RE: Ein Kubaner will Deutsch werden
Vielleicht hieß er damals anders?
Mitte der 90er kamen viele Russland-Deutsche nach Berlin und da gab es schon vom Soz.-Amt bezahlte Kurse.
Zitat von jan im Beitrag #22
Vielleicht hieß er damals anders?
Mitte der 90er kamen viele Russland-Deutsche nach Berlin und da gab es schon vom Soz.-Amt bezahlte Kurse.
"Integrationskurse" gabs früher nur für Deutschstämmige aus Osteuropa. Andere Nationalitäten mussten Deutschkurse selbst finanzieren. Integrationskurse für Deutschstämmige waren für andere Ausländer tabu. Hatte mal nachgefragt (ca. 2000)
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