Steuerliche Anerkennung Unterhalt

30.07.2012 12:30
#1 Steuerliche Anerkennung Unterhalt
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Forums-Senator/in

Wer hat Erfahrungen mit einem Widerspruch gegen die Steuererklärung des Finanzamtes in Bezug auf Anerkennung von Unterhaltsleistungen für im Ausland lebende Ehepartner gemacht? Nach Schäuble-Erlass werden "für Personen im erwerbsfähigen Alter im Ausland grundsätzlich keine Unterhaltsaufwendungen anerkannt". Siehe unten.

"Bei Personen im erwerbsfähigen Alter wird davon ausgegangen, dass sie ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit verdienen. Hierzu hat die unterhaltsberechtigte Person ihre Arbeitskraft als die ihr zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts zur Verfügung stehende Quelle in ausreichendem Maße auszuschöpfen (sog. Erwerbsobliegenheit). Für Personen im erwerbsfähigen Alter im Ausland werden daher grundsätzlich keine Unterhaltsaufwendungen anerkannt."


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30.07.2012 14:06
avatar  juan72
#2 RE: Steuerliche Anerkennung Unterhalt
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Top - Forenliebhaber/in

Mit einem Widerspruch wirst du gar nichts erreichen, es sei denn, es liegt ein "gewichtiger Grund" vor:

http://www.fin-rlp.de/no_cache/home/steu...2/14/index.html


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30.07.2012 23:07
avatar  Mirle
#3 RE: Steuerliche Anerkennung Unterhalt
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super Mitglied

Für Kinder werden Unterhaltszahlungen anerkannt.
Bei Kuba sagt das Finanzamt 3.Welt-Land u es erkennt eine 25-30 % tige Pauschale des in Deutschland üblichen Kinderfreibetrages für Unterhaltszahlungen an.
Oder es handelt sich um Kinderbetreuungskosten wie bei Heimunterbringung oder krankheitsbedingten Maßnahmen.
Für den Ehepartner werden keine Zahlungen anerkannt,auch nicht nach Scheidung,es sei denn der Ehepartner lebt in Deutschland und mit den üblichen Nachweisen.


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31.07.2012 10:07
avatar  derbeamte ( gelöscht )
#4 RE: Steuerliche Anerkennung Unterhalt
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derbeamte ( gelöscht )

Das liegt vermutlich auch daran, dass kaum jemand Unterhalt an seine Verflossene im Ausland abdrückt. Meine Ex hat ein Haus für 2.000 € auf Kuba gekauft und das war es dann mit Unterhalt.


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02.08.2012 19:13
avatar  ich
#5 RE: Steuerliche Anerkennung Unterhalt
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ich
Forenliebhaber/in

Zitat von Jose Ramon im Beitrag #1
Wer hat Erfahrungen mit einem Widerspruch gegen die Steuererklärung des Finanzamtes in Bezug auf Anerkennung von Unterhaltsleistungen für im Ausland lebende Ehepartner gemacht? Nach Schäuble-Erlass werden "für Personen im erwerbsfähigen Alter im Ausland grundsätzlich keine Unterhaltsaufwendungen anerkannt". Siehe unten.

"Bei Personen im erwerbsfähigen Alter wird davon ausgegangen, dass sie ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit verdienen. Hierzu hat die unterhaltsberechtigte Person ihre Arbeitskraft als die ihr zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts zur Verfügung stehende Quelle in ausreichendem Maße auszuschöpfen (sog. Erwerbsobliegenheit). Für Personen im erwerbsfähigen Alter im Ausland werden daher grundsätzlich keine Unterhaltsaufwendungen anerkannt."


Hehe. Bislang drei Antworten im Thread und alle drei nicht wirklich verwendbar, um nicht zu sagen falsch. So kennen wir das hier. ...

Also, kurz zusammengefasst hast Du einen Anspruch auf Anerkennung des Unterhalts für Deine dauerhaft in Kuba lebende Ehefrau (muss nix "legalisiert" sein) sowie für Deine EIGENEN dauerhaft in Kuba lebenden Kinder, und zwar in Höhe der tatsächlichen Unterhaltsleistungen, soweit diese die Höchstbeträge nicht überschreiten.

Und da geht es dann schon los: Die Höchstgrenze beträgt 8.004 Euro, und das wäre ja auch alles bestens. Aber leider ist Kuba in Ländergruppe IV. Das System ist einfach: In Ländergruppe I gibt es 100 Prozent, in der II 75 Prozent, in der III 50 Prozent und in der IV 25 Prozent. Bleiben für Kuba also noch - höchstens - 2001 Euro pro Person und Jahr. Steht auch alles hier:

http://www.steuerncheck.net/laendergrupp...erhalt-ausland/

Das wird auch problemlos anerkannt, wenn Du die Einkommensteuererklärung richtig ausgefüllt und eine sogenannte Unterhaltsbescheinigung beigefügt hast. Da bestätigen die kubanischen Behörden die Vermögens- und Einkommensverhältnisse Deiner Frau. Und das reicht dann immer für die Anerkennung der Unterhaltsleistungen. Problem ist eher die Bescheinigung an sich, weil sich da in Kuba niemand zuständig fühlt. Wir lassen das immer gegen Gebühr von einem Notar bestätigen. Bescheinigung findeste z.B. hier:

http://www.fin-rlp.de/uploads/tx_ofdprep...spanisch_01.pdf

Ich hatte dazu regelmäßig in meinen Reiseberichten was geschrieben, aber die habe ich eingestellt, weil die immer ohne mein Einverständnis aus dem allgemeinen Forum in das ohne jede Not nur für angemeldete Nutzer zugängliche Reiseberichte-Forum verschoben wurden. Und da helfen die niemandem, der z.B. per Google nach Antworten sucht. Außerdem bin ich nicht dafür zuständig, Anmeldungen für einen kommerziellen Betreiber zu generieren. Also habe ich das mit den Berichten halt beerdigt.

Aber zurück zum Thema: Wenn das also so ist, wie ich das beschrieben habe, dann kannst Du erfolgreich Einspruch (nix Widerspruch) gegen den Steuerbescheid einlegen. Wenn Deine Ehefrau allerdings nicht in Kuba sondern z.B. in Spanien lebt, sieht das alles schon wieder ganz anders aus.

Mit dem Finanzamt in dieser Hinsicht vollkommen problemfreie Grüße,

Stephan


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02.08.2012 19:24
avatar  pelotero ( gelöscht )
#6 RE: Steuerliche Anerkennung Unterhalt
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pelotero ( gelöscht )

Und du bekommst problemlos von Cuba die benötigten Papiere mit den entsprechenden Stempeln und allem die Bescheinigungen???
Cuba gibt also bei dir öffentlich zu das du deine Ehefrau (Exehefrau) unterstützt und somit offiziel Hilfe braucht! Auch wenn es nur eine Person ist!???

Frage nur mal neugierig!
Weil mir wollte das in Cuba niemand bescheinigen!
Und damit war es für mein Finanzamt völlig unrelevant!
Keine offizielle Bescheinigung, Finanzamt kein Interesse! Basta!

Saludos


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02.08.2012 19:28
#7 RE: Steuerliche Anerkennung Unterhalt
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Forums-Senator/in

Die Bescheinigungen in Kuba zu bekommen, ist kein Problem. Dafür gab es auf derdeuztschen Bundesfinanzamtseite ein zweisprachiges Formular, das beispielsweise vom CDR-Präsidenten abgestempelt und unterschrieben wurde. Bisher wurde auch alles vom Finanzamt anerkannt. Jetzt gibt es aber den neuen Schäuble-Rundbrief, aus dem ich zitiert hatte. Der gilt ab Steuererklärung für das Jahr 2011. Deswegen die Frage, ob jemand dieses Thema schon mal mit seinem Steuerberater oder aus eigener Fachkenntnis heraus bearbeitet hat und beim Finanzamt durchgekommen ist.


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02.08.2012 19:41
avatar  pelotero ( gelöscht )
#8 RE: Steuerliche Anerkennung Unterhalt
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pelotero ( gelöscht )

Zitat von Jose Ramon im Beitrag #7
Die Bescheinigungen in Kuba zu bekommen, ist kein Problem. Dafür gab es auf derdeuztschen Bundesfinanzamtseite ein zweisprachiges Formular, das beispielsweise vom CDR-Präsidenten abgestempelt und unterschrieben wurde. Bisher wurde auch alles vom Finanzamt anerkannt. Jetzt gibt es aber den neuen Schäuble-Rundbrief, aus dem ich zitiert hatte. Der gilt ab Steuererklärung für das Jahr 2011. Deswegen die Frage, ob jemand dieses Thema schon mal mit seinem Steuerberater oder aus eigener Fachkenntnis heraus bearbeitet hat und beim Finanzamt durchgekommen ist.



Ich habe diese Bestätigungen aus Cuba nicht bekommen!
Fakt war die Aussage, nein wir bestätigen nicht das hier in Cuba jemand hilfsbedürftig ist! Frau, Familie! Mit Hilfsbedürftig ist die normale Unterstützung gemeint! Hausbau, Hauserweiterung, usw.!
Egal, jeder macht andere Erfahrungen!
Ich hatte nicht das Erlebnis das sie es bestätigen!
Damit sagte das Finanzamt auch nein Danke.
Muss dazu sagen das Sie es 3 Jahre so anerkannt haben! Dann wollten Sie diese Bestätigungen von offiziellen Ämtern. Und die sagten wie erwähnt nein!

Saludos


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02.08.2012 20:50 (zuletzt bearbeitet: 02.08.2012 21:01)
avatar  ich
#9 RE: Steuerliche Anerkennung Unterhalt
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ich
Forenliebhaber/in

Zitat von Jose Ramon im Beitrag #7
Die Bescheinigungen in Kuba zu bekommen, ist kein Problem. Dafür gab es auf derdeuztschen Bundesfinanzamtseite ein zweisprachiges Formular, das beispielsweise vom CDR-Präsidenten abgestempelt und unterschrieben wurde. Bisher wurde auch alles vom Finanzamt anerkannt. Jetzt gibt es aber den neuen Schäuble-Rundbrief, aus dem ich zitiert hatte. Der gilt ab Steuererklärung für das Jahr 2011. Deswegen die Frage, ob jemand dieses Thema schon mal mit seinem Steuerberater oder aus eigener Fachkenntnis heraus bearbeitet hat und beim Finanzamt durchgekommen ist.


Mal ab davon, dass es kein Bundesfinanzamt gibt, wäre ich auch mit der Aussage vorsichtig, dass ein Stempel des CDR-Präsidenten ausreichend ist. Zumal nicht jeder CDRre sowas bestätigen will. Die Lösung mit dem Notar funktioniert demgegenüber immer. War ja auch die Empfehlung des Finanzministeriums in Havanna, wenn ich mich recht erinnere.

Der Schäuble Rundbrief ist auch nicht neu. Und die Rechtslage auch nicht. 20 Sekunden Google fördern z.B. diesen Link zu Tage:

http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/...en-ausland.html

Der liefert denn auch gleich die passende BFH-Rechtsprechung, um gegen eine etwaige Ablehung vorzugehen. Was bei einem erwersbtätigen Kubaner, dem sein fettes 10-Dollar-Monatseinkommen für eine Vollerwerbstätigkeit amtlich bescheinigt wurde (wobei genau die Hilfsbedürftigtkeit offenbar das ist, was die kubanischen Behörden nicht bescheiniggen dürfen), zu einem ziemlich vorhersehbaren Ergebnis führt. Denn selbst eine der volle Einsatz der Arbeitskraft kann in Kuba niemals dazu führen, dass das Einkommen nach hiesigem Steuerrecht - und vor Ort ja in Wirklichkeit auch nicht - für den Lebensunterhalt ausreicht.

Und siehe da: Ich hatte trotz dieses Erlasses meine Einkommensteuererstattung für 2011 schon Mitte April auf meinem Konto. Inclusive der bis zum Höchstbetrag abgesetzten Unterhaltsleistungen. Keine Nachfrage vom Finanzamt, gar nix. Alles wie beantragt.

btw: Erwerbseinkommen war auch schon früher in vollem Umfang auf die Unterhaltsleistungen anzurechnen. Und schon da ist da in Bezug auf Kuba nie was bei rausgekommen.

Edith: Wenn ich jetzt nochmal nachgucke, war das in Rede stehende BMF-Schreiben, das im Übrigen bereits auf das Steuerjahr 2010 (!) Anwendung fand, genau der Grund dafür, dass auch bei mir seit 2010 eine Unterhaltsbescheinigung verlangt wurde. Vorher brauchte ich sowas gar nicht. Da reichte ein Aktenvermerkt des Finanzbeamten. Ab Steuer 2010 musste dann die Erklärung her, weil NUR daraus die Einkommensverhältnisse hervorgehen und man nur daraus die Unterhaltsbedürftigkeit erkennen kann. Hatte ich dazu nicht schonmal ausführlich was geschrieben; meinem Bauch ist irgendwie so. Na, egal ...

Hier nochmal ein Link auf eben dieses Schreiben:

http://www.penne-pabst.de/fileadmin/BMF_...satz_1_EStG.pdf

Falls es doch mal NEUE Probleme geben sollte, hier natürlich gerne berichtende Grüße,

Stephan


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02.08.2012 22:57 (zuletzt bearbeitet: 02.08.2012 22:57)
#10 RE: Steuerliche Anerkennung Unterhalt
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Forums-Senator/in

Zitat von ich im Beitrag #5
Aber leider ist Kuba in Ländergruppe IV.
Ab 2012 ist Kuba in Ländergruppe 3. Der Betrag verdoppelt sich also.

http://www.bundesfinanzministerium.de/Co...icationFile&v=4

Steuererklärung - Unterstützung bedürftiger Personen


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03.08.2012 07:35
avatar  R.Bost
#11 RE: Steuerliche Anerkennung Unterhalt
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Cubaliebhaber/in

Zitat von ich im Beitrag #9
Die Lösung mit dem Notar funktioniert demgegenüber immer. War ja auch die Empfehlung des Finanzministeriums in Havanna, wenn ich mich recht erinnere.






kannst du mal erklären, wie und was der Notar dir bescheinigt hat und was es gekostet hat. Wie bist du an den Notar gekommen. Dieses Jahr hat das Finanzamt bei mir auch Probleme gemacht, obwohl es all die Jahre geklappt hat. Der Einspruch läuft, aber ich warte schon Monate.


r.


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05.08.2012 23:30
avatar  ich
#12 RE: Steuerliche Anerkennung Unterhalt
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ich
Forenliebhaber/in

Zitat von Quimbombó im Beitrag #10
Zitat von ich im Beitrag #5
Aber leider ist Kuba in Ländergruppe IV.
Ab 2012 ist Kuba in Ländergruppe 3. Der Betrag verdoppelt sich also.

http://www.bundesfinanzministerium.de/Co...icationFile&v=4

Steuererklärung - Unterstützung bedürftiger Personen


Vielen Dank für die Info. Das ist ja mal 'ne gute Nachricht.

Nochmal dankende Grüße,

Stephan


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05.08.2012 23:39
avatar  ich
#13 RE: Steuerliche Anerkennung Unterhalt
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ich
Forenliebhaber/in

Zitat
kannst du mal erklären, wie und was der Notar dir bescheinigt hat und was es gekostet hat. Wie bist du an den Notar gekommen. Dieses Jahr hat das Finanzamt bei mir auch Probleme gemacht, obwohl es all die Jahre geklappt hat. Der Einspruch läuft, aber ich warte schon Monate.



Meine Frau ist mit der Unterhaltsbescheinigung zu 'nem Abogado gegangen, und der hat vor die Unterhaltsbescheinigung so 'ne Urkunde (die Richtigkeit der nachstehenden Angaben wird bescheinigt etc. pp.) mit Siegel und Sello vorgepappt und alles geheftet und die Heftung nochmal gesiegelt. Damit waren alle Angaben in der Unterhaltsbescheinigung amtlich. Sieht auch sehr sehr amtlich aus, das Ganze. Kostet halt das Sello und ein bischen Propina.

Dazu lege ich dem Finanzamt immer noch die letzte Ehebescheinigung vor, weil wir die für's Visum eh' immer neu holen müssen. Da steht das meiste dann nochmal drin. Und dann schreibe ich immer noch ein paar Sätze Erklärungen und gebe alles persönlich ab, falls Nachfragen bestehen.

Bei meinem Finanzamt klappt da prima. Hatte allerdings früher auch schon Finanzämter, wo praktisch alles erst im Einspruchsverfahren anerkannt wurde. Wenn so ein Laden für Dich zuständig ist, dann ist das Pech. Dem kann man leider nur duch Wohnsitzwechsel in einen anderen Finanzamtsbezirk entkommen.

Informierende Grüße,

Stephan


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06.08.2012 07:31 (zuletzt bearbeitet: 06.08.2012 07:33)
avatar  R.Bost
#14 RE: Steuerliche Anerkennung Unterhalt
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Cubaliebhaber/in

.
danke für die Hinweise, bei mir geht es um den Unterhalt an die Schwiegermutter. Hast du die Dokumente dann noch ins Deutsch übersetzen müssen ?
Aber das mit dem Notar werde ich ausprobieren.

r.


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06.08.2012 10:02
#15 RE: Steuerliche Anerkennung Unterhalt
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Forums-Senator/in

Zitat von R.Bost im Beitrag #14
bei mir geht es um den Unterhalt an die Schwiegermutter.
Wenn ich das Schäuble-Schreiben richtig interpretiere geht das (im Gegensatz zur Unterstützung der Ehefrau) aber grundsätzlich nur, wenn Deine Schwiegermutter bereits 65 Jahre alt ist oder sonstige Ausnahmen greifen (Behinderung, schlechter Gesundheitszustand, Erziehung oder Betreuung von Kindern unter 6 Jahren, Pflege behinderter Angehöriger...).

Verstehe ich das richtig?

Dateianhänge

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06.08.2012 13:27 (zuletzt bearbeitet: 06.08.2012 13:30)
avatar  R.Bost
#16 RE: Steuerliche Anerkennung Unterhalt
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Cubaliebhaber/in

.
diese Fragen wurden bisher nicht gestellt die letzten Jahre hat es fast immer problemlos geklappt. Es wurde bisher nicht annerkannt, weil ich die persönlichen angeblich Daten nicht glaubhaft machen konnte, auf die Idee mit dem Notariat bin ich nicht gekommen. Niemand wollte in Kuba entsprechendes Papier ausstellen. Außerdem wird da wohl behauptet sie könnte ihre Hütte verkaufen und davon leben, bzw ihr Ehemann (auch Kubaner, Rentenr) kann sie unterstüzten. Der Einspruch läuft noch. Entsprechende Belege beizubrigen ist immer schwer.


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