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Anerkennung eines kubanischen Studiums für Lehramt
Hallo Leute,
meine Freundin ist Kubanerin und wohnt seit einigen Jahren in Deutschland. In Kuba hat sie studiert und dort zwei Jahre als Leherin u.a. für Spanisch an einer Abiturschule unterrichtet. Inzwischen hat sie auch in D eine Anerkennung ihres Studiums und eine formale Gleichstellung ihres Abschlusses mit dem 2. Staatsexamen. Das berechtigt sie aber noch lange nicht dazu, hier zu unterrichten.
Die Infos, die man von deutschen Behörden erhält sind sehr spärlich und eher auf EG-Ausländer gemünzt. Wir versuchen gerade abzuschätzen, ob sich das Anerkennungsverfahren lohnt oder ob am Ende doch nur ein Schein rauskommt, mit dem man an einer deutschen Schule nix anfangen kann. Momentan sieht es so aus, dass sie nicht an einem deutschen Gymnasium wird unterrichten können aber evtl als Muttersprachlerin an einer bilingualen Schule tätig werden darf.
Hat jamand schonmal ein Anerkennung zum Lehrberuf hier in Deutschland durchgezogen oder kennt Ihr jemanden, der das gemacht hat oder macht und an einem Erfahgungsaustausch interessiert ist oder uns Tipps geben kann.
Viele Dank
pfloggo
(
Gast
)
#2 RE: Anerkennung eines kubanischen Studiums für Lehramt
Dann musst Du Dich bei der Verwaltung hier beschweren. Die haben das nämlich anerkannt. Sie darf den Titel hier führen und die Ausbildung ist dem 2 Staatsexamen gleichgestellt. Nur die Zulassung zum Lehramt fehlt noch. Aber ein netter Mensch im Senat hat uns wohl gestern erklärt, dass es kein Problem ist, dass sie zumindest als muttersprachliche Lehrerin in bilingualen Schulen unterrichten darf. Und das macht sie - bei kleinen Kindern schon jetzt - anerkanntermaßen sehr gut. Nächste Woche wird der Antrag gestellt. Die Unterlagen hat sie schon alle zusammen.
Du scheinst aber sehr viel bessere Informationen zu haben und kannst die Ausbildung in beiden Ländern sicher viel fundierter bewerten. Oder sind das Vorurteile?
Danke
pfloggo
Zitat von derhelmZitat von pfloggo
Oder sind das Vorurteile?
Du scheinst das Forum noch nicht gut zu kennen.
Hier überwiegen die Vorurteile.
Doch, ich lese schon einige Zeit hier mit. War aber mein erster aktiver Beitrag.
Schade nur, dass die meisten Vorurteile so humorlos sind. Dann würden sie wenigstens ein bisschen Spaß bringen.
Gruß
pfloggo
wundert mich auch, dass das kubanische Lehrerdiplom als 2. Staatsexamen anerkannt wird. Schließlich mussten die Mitbürger aus den neuen Bundesländern seinerzeit das 2. Staatsexamen nachholen. Und wieso gilt das 2. Staatsexamen dann nicht? Ist doch eigentlich alles, was man zum Lehrerberuf braucht- es sei denn, man strebt den Beamtenstatus an: Da muss man, glaube ich, nach wie vor die deutsche Staatsbürgerschaft haben. In jedem Fall wäre so eine junge Kubana als Spanischlehrerin doch eine Bereicherung! Spanischlehrer werden doch überall gesucht.
Zitat von jemen
wundert mich auch, dass das kubanische Lehrerdiplom als 2. Staatsexamen anerkannt wird. Schließlich mussten die Mitbürger aus den neuen Bundesländern seinerzeit das 2. Staatsexamen nachholen. Und wieso gilt das 2. Staatsexamen dann nicht?
Vielleicht grenze ich da die Begriffe nicht genügend voneinander ab. Die Ausbildung ist formal dem 2. Staatsexamen gleichgestellt. Das ist der erste Schritt. Das würde z.B. reichen, um an einer Uni eine Promotion zu machen, oder eine andere Stelle anzunehmen, bei der eine akademische Ausbildung gefragt ist. Für das Lehramt wird dann aber eine zusätzliche Anerkennung benötigt.
Ausländer müssen dafür auch ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Zusätzlich müssen über Studienbücher die genauen Lehrinhalte nachgewiesen werden und noch so ein paar Kleinigkeiten.
Zitat von jemen
In jedem Fall wäre so eine junge Kubana als Spanischlehrerin doch eine Bereicherung! Spanischlehrer werden doch überall gesucht.
Weis nicht, ob die überall gesucht werden. Eine Bereicherung wäre es auf jeden Fall
Gruß
pfloggo
#8 RE: Anerkennung eines kubanischen Studiums für Lehramt
Zitat von jemen
kann es sein, dass du das 1.Staatsexamen (nach akademischer Ausbildung an der Uni) und das 2. Staatsexamen (nach praktischer Ausbildung im Referendariat) verwechselst? In diesem Fall müsste die Kubana das Referendariat noch absolvieren (ca.18-24 Monate), wenn sie denn als Nicht-Deutsche aufgenommen wird (wird eventuell in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt).
Nee, ich kenn den Unterschied sehr wohl. Die formale Gleichstellung mit dem 2. Staatsexamen steht explizit drin. Inzwischen hab ich auch rausgefunden, dass viele Behörden http://www.anabin.de dazu benutzen. Kann man sehr schön nachschlagen, welcher Abschluss irgendwo auf der Welt mit welchem Abschluss in DE äquivalent ist.
Gruß
pfloggo
Zitat von el-che
pfloggo wo wohnst du in D ? es ist sehr unterschiedlich die Handhabung über die Anerkennung der Uni-Abschlüsse wg der Länder-kompetenz !
In berlin null chancen ! im gegesatz in NRW 99% offene türe u.a. Gymnasium, Ralschule,Gesamtschule etc. suerte y saludos
In Berlin. Mist. Vielleicht sollten wir doch nach Düsseldorf ziehen. Da ergibt sich gerade was für mich.
Die letzte Aussage vom Freitag war aber vielversprechend. Ihr Studium wird nur für ein Fach anerkannt, ihr würde das zweite fehlen. Damit kann sie nicht an normalen deutschen Schulen unterrichten. ABER: Das reicht für eine Zulasseung als muttersprachliche Lehrkraft an bilingualen Schulen. Wenn das wirklich so ist, wäre das ausreichend und toll.
Wenn nicht, ziehen für nach D'dorf
Gracias
pfoggo
Die arme tut mir direkt leid, bei soviel unterschiedlichen Regelungen. Als ich mich in Kuba noch nicht auskannte dachte ich das wären Bürokraten... mittlerweile weiss ich warum bei uns weniger Staat angesagt ist und das die Deutschen noch viel mehr Bürokratischen Aufwand haben.
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