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Angekommen in D, was muss man beachten bzgl PRE?
Jetzt wo meine Frau und ihr Kind da sind und die Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben, frage ich mich, was bzgl. deren PRE ab jetzt beachtet werden muss. Verfall, Verlängerung, Einreise nötig nach xx Monaten!? etc.
Gibt es dazu irgendwo Informationen? Wie sind die Erfahrungen anderer? Also worauf muss ich jetzt achten, damit nichts verfällt, o.ä.
Danke schon mal für die Infos
Gruß
Carsten
Zitat von CarstenW im Beitrag #1
Jetzt wo meine Frau und ihr Kind da sind und die Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben, frage ich mich, was bzgl. deren PRE ab jetzt beachtet werden muss. Verfall, Verlängerung, Einreise nötig nach xx Monaten!? etc.
Gibt es dazu irgendwo Informationen? Wie sind die Erfahrungen anderer? Also worauf muss ich jetzt achten, damit nichts verfällt, o.ä.
Danke schon mal für die Infos
Gruß
Carsten
Erstmal Glückwunsch das sie jetzt da sind!
Freut mich für euch!
Was man beachten muss?
Ich habe bei meiner Frau immer nur beachten müssen das Ihr cubanischer Pass, der muss alle 2 Jahre von der Botschaft verlängert werden, nicht ausläuft! Das steht auf der letzten Seite in dem Pass! Mal durchlesen!
Weiteres? Kann ich nichts zu sagen!
Wir waren eh 2-3 mal pro Jahr drüben! Da konnte nichts auslaufen!
Wissen aber andere sicher besser. Doch ich denke nichts anderes muss du beachten wenn beide PRE haben! Denke, ist aber nicht wissen!
Werden dir andere sicher sagen!
Trotzdem nochmal Glückwunsch bis hierher!
Saludos
#3 RE: Angekommen in D, was muss man beachten bzgl PRE?
Zitat von CarstenW im Beitrag #1Man kann sich beim kubanischen Konsulat registrieren lassen und bekommt dann einen zusätzlichen Konsularausweis. Alle zwei Jahre muss der Reisepass verlängert werden, alle sechs Jahre erneuert. Bei ununterbrochenem Aufenthalt in Kuba von mehr als elf Monaten erlischt die PRE. Ansonsten gibt's meines Wissens nichts zu beachten.
Jetzt wo meine Frau und ihr Kind da sind und die Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben, frage ich mich, was bzgl. deren PRE ab jetzt beachtet werden muss. Verfall, Verlängerung, Einreise nötig nach xx Monaten!? etc.
Gibt es dazu irgendwo Informationen? Wie sind die Erfahrungen anderer? Also worauf muss ich jetzt achten, damit nichts verfällt, o.ä.
Danke schon mal für die Infos
Gruß
Carsten
Mein Rat: so bald möglich die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Dann geht das Reisen in viele Länder (außer Schengen-Staaten) einfacher, z.B. England, Kroatien, Ägypten, Türkei, USA... Und die kubanische Staatsangehörigkeit muss dafür nicht aufgegeben werden. Die hohen Kosten für den kubanischen Reisepass hat man deshalb weiterhin (außer man möchte nicht mehr nach Kuba reisen).
Das ist jetzt glaub ich lang und breit klar. Was mich an der Anfangsfrage etwas verwirrt (ist aber nicht Kubatypisch) ist das Thema Kind - selbiges muss einen Kinderpass haben falls ihr Reisen wollt (bevor evtl. Staatsbürgerschaft beantragt wird). Der Kinderpass muß evtl. öfter mal erneuert werden als der eines Erwachsenen und diese Info bekommt ihr vielleicht nicht auf der kubanischen Botschaft.
Zitat von Mocoso im Beitrag #9
selbiges muss einen Kinderpass haben falls ihr Reisen wollt (bevor evtl. Staatsbürgerschaft beantragt wird). Der Kinderpass muß evtl. öfter mal erneuert werden als der eines Erwachsenen und diese Info bekommt ihr vielleicht nicht auf der kubanischen Botschaft.
Von einem kubanischen Kinderpass habe ich noch nie gehört. Ich bin da nicht ganz sicher, aber soviel ich weiss, benötigt ein minderjähriger Kubaner zum Reisen einen regulären kubanischen Reisepass, der genau so teuer ist, genau so alle zwei Jahre verlängert werden muss und genau so nach 6 Jahren abläuft.
Zitat von pelotero im Beitrag #7Zitat von Quimbombó im Beitrag #5Zitat von Iraida im Beitrag #4Nein, die PRE gilt unbefristet. Der Pass muss verlängert bzw. erneuert werden.
Die PRE muss alle zwei Jahre auf dem kubanischen Konsulat verlängert werden.
Korrekt!
Saludos
------
Nee...
Die PRE ist unbefristet gültig...
Der Pass 6 Jahre...
verlängert werden muss die Prorroga alle 2 Jahre.
Ein Wahnsinn!
Zitat von panfilo im Beitrag #12
verlängert werden muss die Prorroga alle 2 Jahre.
Die Verlängerung muss verlängert werden?
Aber bitte per Antrag auf Erteilung eines Antragformulars,
zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars
dessen Gültigkeitsvermerk von der Bezugsbehörde stammt
zum Behuf der Vorlage beim zuständgen Erteilungsamt.
Ja....
Hintergründe darfst Du nicht bei mir erfragen... da bin ich der falsche Ansprechpartner.
Der Pass ist gültig... übrigens überall auf der Welt, bis zum Ablaufdatum. Dies sind laut Dokument 6 Jahre.
Auf was sich nun die Prorroga bezieht...??? liegt in der Definition dieses Klebers...
Er verlängert einen Pass der noch gar nicht abgelaufen ist...???
Ich denke noch nicht cubanisch genug um dies zu verstehen... will ich auch gar nicht.
Cubanisch habe ich mich damit abgefunden, nehme das hin, ohne einen Sinn darin zu finden um einfach meine
Ruhe zu haben... So hat uns Binationalen Ehe Europäer der Cubi-Staat auch schon fest im Griff, und am
Geldbeutel.
Eine Schande!!!
#16 RE: Angekommen in D, was muss man beachten bzgl PRE?
Zitat von CarstenW im Beitrag #15So weit ich weiß geht das auch in Kuba und ist dort günstiger. Wir haben das aber immer hier erledigt, weil wir uns keinen Stress im Urlaub machen wollten. Stell Dir vor, irgendetwas geht schief oder dauert länger als erwartet (und das ist in Kuba ja nicht gänzlich auszuschließen) und dann gibt's keine Ausreise, weil der Pass nicht mehr gültig ist.
kann man diese verlängerungen und passerneuerungen auch in kuba machen, wenn man im heimaturlaub ist? oder geht das nur übers konsulat? wie lange dauert es hier und dort?
Die in Deutschland beantragten neuen Pässe werden in Paris ausgestellt. Das kann schon etliche Wochen dauern.
Ich denke mal man kann den Pass nur in Deutschland erneuern. Das Problem ist nämlich die deutsche Aufenthaltsgenehmigung. Wie soll die denn auf der Insel in den NEUEN Pass kommen? Der alter Reisepass ist ja bei der Ausstellung des Neuen ungültig. Könnte dadurch doch einige Probleme bei der Einreise in Deutschland geben, soweit die Kubaner sie überhaupt bis zum Flugzeug durchlassen. Also ich würde einen neuen Reisepass für meine Frau immer in Deutschland beantragen.
LG Dimi
Aber stellen die eine Aufenthaltsgenehmigung aus? Das denke ich aber nicht. Dort könntest du höchstens ein Visum bekommen und müßtest dann erneut zur Ausläderbehörde hier in Deutschland. Ich denke die ganze Aktion wird dann teurer, als hier mal schnell einen neuen Pass zu beantragen. Vor allem hat man weniger Stress!
LG Dimi
Zitat von Dimitrios im Beitrag #17
Ich denke mal man kann den Pass nur in Deutschland erneuern. Das Problem ist nämlich die deutsche Aufenthaltsgenehmigung. Wie soll die denn auf der Insel in den NEUEN Pass kommen?
Seit dem 1.9.2011 wird die nicht mehr in den Pass geklebt, stattdessen gibt es den elektronischen Aufenthaltstitel,
also einen eigenen "Ausweis" dafür.
http://www.bamf.de/DE/Willkommen/Aufenth...titel-node.html
Nicht erwähnt hat Dirk 71 (war aber auch gar nicht die Frage), dass sich Deutschland diesen Ausweis teuer bezahlen lässt - mit 110 Euro (100 % Aufschlag)
Den kubanischen Reisepass kann man übrigens nur dann in Kuba beantragen bzw. verlängern, wenn man gerade in Kuba ist wenn die Verlängerung ansteht bzw. der Reisepass erneuert werden muss. Ansonsten muss man damit zum kubanischen Konsulat. Die Preise für die Verlängerung sind ca 100 CUC und für den neuen Pass 305 CUC, zu beantragen in der Consultoria Juridica Internacional.
Falls man noch keinen elektronischen Aufenthaltstitel hat kann man trotzdem mit einem neuen Pass aus Kuba ausreisen. Man muss einfach nur den alten Pass vorzeigen.
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