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hochzeit: ja! und dann?
hola.
eine kurze vorstellung meinerseits: die faszination kuba ereilte mich 2010 - überraschend intensiv . und ließ mich nicht mehr los.
2012 steht nun die hochzeit an. da aber alle notwenigen schritte für mich trotz vielfacher lektüre noch immer nicht klar sind, hoffe ich hier noch auf den ein oder anderen tipp. wie ich so las, gibt es ja schon erfahrungen hier im forum.
pues entonces ...
(das habe ich schon mal tief in einem anderen thread geschrieben - jetzt ergänze ich mal die offenen fragen)
der weg zur consultaria juridica ist quasi schon geebnet (terminvereinbarung steht noch aus), die unterlagen aus D und Cu in der mache.
unklar ist mir die legalisierung und die übersetzung danach. denn das erklärte ziel, ist das gemeinsame leben in deutschland. sehr bald!
hat jemand einen tipp und/oder erfahrungen wie wir das um/in varadero schnell und einfach hinbekommen kann? oder ist es doch eine gute idee gleich damit nach havanna zu fahren? ich bin insgesamt 2,5 bis 3 wochen auf der insel. ideal wäre, wenn wir in der zeit auch noch bei der botschaft aufschlagen könnten, um das visum zu beantragen.
was meint ihr? (macht mir hoffnung, los!! )
saludos,
kappa
Zitat von la pirata
Hallo kappa, hoffentlich wird dein Mut belohnt!
Die wichtigste Frage hier ist, ob dein Zukünftiger schon den Deutschtest bewältigen kann.
Also dies ist so nicht vollständig richtig, man kann recht einfach seinen richtigen und korrekten Wohnsitz ins Ausland verlagern und dann dort die Einladung vornehmen. Der Familiennachzug innerhalb der EU ist teilweise einfacher.
Einfacher und viel billiger ist es aber vermutlich Deutsch zu lernen...
Hallo kappa,
erst einmal Herzlich Willkommen hier im Forum!
Vorweg : Ist es richtig, dass Du weiblichen Glechlechts bist? Nicht, dass es bei der Abwicklung Deines Vorhabens geschlechtsspeziefische Unterschiede gibt, nein, es ist nur persönliches - wohlwollend teilhabendes - Interesse.
Für Dein Vorhaben wünsche ich Dir auf eden Fall auch gutes (lang anhaltendes) Gelingen.
Wahrscheinlich sind den meisten alten Hasen hier die Schritte bis zu seiner (ihrer) Einreise in Deutschland bekannt. Aber solche Vorschriften und Abläufe ändern sich ja zuweilen oder werden ergänzt.
Da Dein "Fall" ja nun sehr aktuell ist, wäre es nett, wenn Du noch einmal die bisher erfolgreich vollzogenen Schritte (inklusive der Kosten) auflisten würdest und dann in der Folge auch die weiteren beschreiben würdest.
Persönlich - wenn es für Dich nicht zu indiskret ist - würde mich auch noch interessieren, wie Du Deinen(Deine) Zukünftigen kennengelernt hast, wie häufig Ihr Euch gesehen habt und was er(sie) beruflich macht und wie die Pläne diesbezüglich dann hier in Deutschland aussehen - so es welche gibt.
Viel Glück!
Flipper20
-----------------------------------------------------------
Zitat von jojo1
Also dies ist so nicht vollständig richtig, man kann recht einfach seinen richtigen und korrekten Wohnsitz ins Ausland verlagern und dann dort die Einladung vornehmen. Der Familiennachzug innerhalb der EU ist teilweise einfacher.
Einfach nur den Wohnsitz verlagern reicht nicht. Da müssen schon die Kriterien für die Arbeitnehmer-Freizügigkeit erfüllt werden. Und das mit einer gewissen Nachhaltigkeit. Wenn die ABH zu der Erkenntnis kommt, dass man nur pro forma ins EU-Ausland umzieht, ist außer Spesen nix gewesen!
Lohnt nicht mal darüber nachzudenken.
Hallo,
das hier hast du schon gelesen?
Deutschtest in der Botschaft
Heirat in Kuba
Also mit der Heirat sind die wichtigsten bürokratischen Hürden überwunden. Der Rest ist eigentlich nicht mehr so schlimm - außer dem Deutschtest vielleicht, aber ich will dich da nicht in Panik versetzen.
Die Heiratsurkunde muss vom kubanischen Außenministerium (MINREX) legalisiert werden. Darum kümmert sich aber auch die CJI. Das wird leider so um die 4 Wochen dauern.
Die legalisierte Eheurkunde lasst ihr in Havanna vom ESTI übersetzen (kostet wohl nur ein paar Peso) und dann nach Terminvereinbarung zur deutschen Botschaft, um den Deutschtest zu machen und das Visum zu beantragen. Wenn der Antrag entgegengenommen wird (erst nach bestandenem Deutschtest!) bleibt auch der Pass erstmal in der Botschaft.
Alternativ könnt ihr auch ohne Übersetzung zur Botschaft gehen. Die Botschaft nimmt den Visumantrag an, aber ohne Übersetzung leitet sie die Eheurkunde nicht zur Ausländerbehörde weiter. Sie beglaubigt die Urkunde nur und gibt sie deiner/m Frau/Mann wieder mit. (Habe aus deinem Beitrag nicht herauslesen können, ob du Männlein oder Weiblein bist ) Ihr müsst dann selber zusehen, wie ihr die Eheurkunde nach Deutschland bekommt. Wenn du dann noch in Kuba bist, nimmst du sie mit. Sonst DHL Express oder ein vertrauenswürdiges Forenmitglied. Hier kannst du die Urkunde von einem vereidigten Übersetzer übersetzen lassen und dann der ABH vorlegen. So haben wir das immer mit unseren Urkunden gemacht.
Das ist der Visumantrag, der ausgefüllt mit zur Botschaft genommen wird:
http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servl...altSpanPort.pdf
Weitere Infos der Botschaft:
http://www.havanna.diplo.de/Vertretung/h...tennachzug.html
Die Ausländerbehörde bekommt den Antrag von der Botschaft zur Entscheidung. Sobald du wieder in Deutschland bist, gehst du zur Ausländerbehörde und sagst, dass du in Kuba geheiratet hast. Nimm ggf. die übersetzte Eheurkunde mit.
Wenn das Visum im Pass klebt, kann dein/e Frau/Mann bei der Inmigracion das PRE beantragen. Bis das genehmigt wird, gehen locker noch mal 4 Wochen ins Land. Je nach Provinz kann evtl. das PRE auch schon beantragt werden, bevor das Visum in der Botschaft beantragt wird. Das machen aber nicht alle Inmis. Fragt vorher mal freundlich.
Und dann mit Visum und PRE: Ticket buchen und nach Deutschland kommen. Dann geht ihr gemeinsam zur ABH und beantragt die Aufenthaltsgenehmigung.
Lest noch mal laangsam und deutlich was jojo geschrieben hat
Vielleicht versteht ihr dann was er meinte?
++++++
Noch nicht verstanden?
Der Deutsche soll seinen Wohnsitz ins EU-Ausland verlagern, da dort kein Deutschtest verlangt wird
.
Capito?
Zitat von juan72
.....
Die Heiratsurkunde muss vom kubanischen Außenministerium (MINREX) legalisiert werden. Darum kümmert sich aber auch die CJI. Das wird leider so um die 4 Wochen dauern......
Lungern dort eigentlich immer noch die netten Herren rum,
die versuchen mit allen Mitteln Dir die Heiratsurkunde abzuschwatzen,
um sie dann gegen ein geringen CUC Betrag innerhalb von 10 Min. legalisieren
zu lassen? Ich habe denen damals nur meinen deutschen Perso vor die Nase
gehalten und gesagt: Das ist der Dienstausweis der deutschen Polizei.
Wie heisst du? Und..... weg war er
falko
Zitat von jan
Der Deutsche soll seinen Wohnsitz ins EU-Ausland verlagern, da dort kein Deutschtest verlangt wird
.
Capito?
Jan, das ist verstanden worden. Aber
Zitat von kappa
das erklärte ziel, ist das gemeinsame leben in deutschland. sehr bald!
Dazu ist ein (vorübergehender) Umzug ins EU-Ausland nicht zielführend.
Wer einen Kubaner oder eine Kubanerin (noch teurer) finanzieren kann, muss Kohle haben
Der Glasermeister, z.b. ist in 30 min. im Ausland.
Ich, in 1 Stunde.
Viele müssen 2-3 Std. täglich zum Arbeitsplatz fahren.
Wo ein Willi ist, ----
#13 RE: hochzeit: ja! und dann?
Wie hat sich letztens ein user gegenüber der Ausländer-Behörde geäußert?
"Wo steht geschrieben, dass ich mit meiner Frau Deutsch sprechen muss?"
Aber Recht hat er, steht nirgens.
Zitat von jan
Wo ein Willi ist, ----
...da ist auch die Deutschprüfung schnell bestanden.
Also wer solche Verrenkungen auf sich nimmt und auch noch ins Ausland umzieht, nur damit die Cubanita nicht die paar Vokabeln pauken muss, ist doch ein LK erster Klasse...
"Mal eben" über die Grenze, damit ist es nicht getan.
Zitat
Hier kannst du die Urkunde von einem vereidigten Übersetzer übersetzen lassen und dann der ABH vorlegen. So haben wir das immer mit unseren Urkunden gemacht.
das ist nicht korrekt,
habe letzte Woche noch die Infos vom AA bekommen,
daß die Urkunde dem Standesmat vorgelegt wird.
saludos
amigo3
Zitat von jan
Wer einen Kubaner oder eine Kubanerin (noch teurer) finanzieren kann, muss Kohle haben
Der Glasermeister, z.b. ist in 30 min. im Ausland.
Ich, in 1 Stunde.
Viele müssen 2-3 Std. täglich zum Arbeitsplatz fahren.
Wo ein Willi ist, ----
Ich brauchte minimum 2Std. bis ins Ausland ,
aber nur 15Min. bis zur Arbeit.
Zitat von jan
Wie hat sich letztens ein user gegenüber der Ausländer-Behörde geäußert?
"Wo steht geschrieben, dass ich mit meiner Frau Deutsch sprechen muss?"
Aber Recht hat er, steht nirgens.
Das ich das noch erleben darf.
Unser Jan gibt mir mal Recht
falko
Zitat von juan72Zitat von jojo1
Also dies ist so nicht vollständig richtig, man kann recht einfach seinen richtigen und korrekten Wohnsitz ins Ausland verlagern und dann dort die Einladung vornehmen. Der Familiennachzug innerhalb der EU ist teilweise einfacher.
Einfach nur den Wohnsitz verlagern reicht nicht. Da müssen schon die Kriterien für die Arbeitnehmer-Freizügigkeit erfüllt werden. Und das mit einer gewissen Nachhaltigkeit. Wenn die ABH zu der Erkenntnis kommt, dass man nur pro forma ins EU-Ausland umzieht, ist außer Spesen nix gewesen!
Lohnt nicht mal darüber nachzudenken.
Dies ist zu einfach, jeder EU-Bürger kann innerhalb der EU sogar mehrere gleichberechtigte Wohnsitze haben und dies parallel.
Das mit dem Familiennachzug in der EU mag eine Ermessensfrage sein, aber ein deutscher Arbeitsplatz reicht aus, um in D später das Visum zu erhalten. Um aber in D Arbeit zu finden, muss man zunächst in die EU einreisen können.
Wenn man aber ein Visum hat, darf man sich als Kubaner innerhalb der EU frei bewegen, solange man regelmäßig an seinen gemeldeten Wohnsitz zurückkehrt. D.h. es ist hinreichend legal und wird auch nicht kontrolliert, wenn man einen ausländischen Wohnsitz hat, sich aber dennoch mit dem Ehepartner überwiegend in Deutschland aufhält. Dies führt nachweisbar zu keinen Problemen, solange der ausländische Wohnsitz real beibehalten wird.
Dies geht soweit, dass bei einem ausländischen Wohnsitz sogar die gemeinsame steuerliche Veranlagung in Deutschland umsetzbar ist.
ABER es muss halt schon einen realen Hintergrund haben. d.h. das berufliche bedingte Reisen in Europa sollte schon davor real gegeben sein, dann erhält man auch immer wieder Freiflüge als Vielflieger
Zitat von amigo3Zitat
Hier kannst du die Urkunde von einem vereidigten Übersetzer übersetzen lassen und dann der ABH vorlegen. So haben wir das immer mit unseren Urkunden gemacht.
das ist nicht korrekt,
habe letzte Woche noch die Infos vom AA bekommen,
daß die Urkunde dem Standesmat vorgelegt wird.
saludos
amigo3
Wer oder was ist AA? Arbeitsamt? Auswärtiges Amt?
Und was soll das Standesamt damit machen? Nachbeurkunden? Das mag sinnvoll sein, eine Pflicht dazu besteht aber nicht.
@juan72
Zitat
Und was soll das Standesamt damit machen? Nachbeurkunden? Das mag sinnvoll sein, eine Pflicht dazu besteht aber nicht.
was soll das Standesamt wohl mit deiner Heiratsurkunde machen
die schicken dir Blumen und eine Flasche Champus, um dich zu beglückwünschen
aber im Ernst: die werden die Heirat wohl in ihren Dateien vermerken (früher Familienbuch).
auf die auch das Ausländeramt bei der Bewilligung des Visas natürlich auch Zugriff hat.
So ist es hier in Dortmund jedenfalls. Keine Gewähr, dass es woanders genau so ist.
saludos
amigo3
#24 RE: hochzeit: ja! und dann?
[quote="juan72"]
Die Heiratsurkunde muss vom kubanischen Außenministerium (MINREX) legalisiert werden. Darum kümmert sich aber auch die CJI. Das wird leider so um die 4 Wochen dauern.
Richtig, das geht aber auch innerhalb von zwei Tagen, allerdings in ganz Kuba nur in der CJI in Labana (Vedado) bei persönlicher Abgabe. Kostet 100 cuc pro Urkunde wenn es schnell gehen soll. Für den kubanischen Teil und auch für den deutschen - sollte man unbedingt machen, damit die Ehe in Deutschland ins Melderegister eingetragen werden kann. Das erspart Probleme bei der Visum-Beantragung. Diese legalisierte Urkunde muss dafür von einem beeidigten Übersetzer übersetzt sein, Kosten um die 45 Euro.
#25 RE: hochzeit: ja! und dann?
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