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hochzeit: ja! und dann?
herrjeee. das sind ja viele meinungen zu meiner frage. danke!
zunächst mal beantworte ich gerne eure dringenste frage: ich bin ein mädchen! :)
weiterhin möchte ich nicht so viel über meine beziehung (ja, zu einem männlichen bewohner kubas) diskutieren. das habe ich zur genüge mir freunden und bekannten getan. und wenn ihr ehrlich seid: ihr kennt weder mich wirklich, noch ihn. vielleicht noch so viel: ich renne nicht mit geschlossenen augen durch die welt und auch mit ihm diskutiere ich durchaus kontrovers und sehr offen. wir wissen beide um die risiken.
ich danke trotzdem für die anteilnahme!
nun zum nächsten fragenblock. was ich bisher gemacht und beantragt habe?
geburtsurkunde (10€) und ledigkeitsbesscheinung (5€), jeweils werden sie von der landesbehörde beglaubigt (je ca. 20€), das endgültige angebot vom übersetzer habe ich noch nicht. ich rechne aber mit etwa 100 € pro dokument. dann werden die beiden unterlagen legalisiert in der kubanischen botschaft (je 110 € + 25€ fernarbeitsgebühr).
auf kubanischer seite hat er einen reisepass (rund 60€, glaube ich) beantragt und eine ledigkeitsbescheigung (??€) braucht er noch.
liste wird weitergeführt: versprochen!
und jetzt zurück zu meiner frage, denn was ich machen muss, weiß ich, ich wollte nur tipps, wie es schneller gehen kann.
ich kann also die legalisierung in varadero bei der CJI in auftrag geben und bekomme sie in 2 tagen zurück? das klingt toll, denn dann versuchen wir den weg zur botschaft gemeinsam! auch die übersetzung der urkunde kann ich dann dort beantragen? wer hatte die erfahrung gemacht?
und was meint ihr? macht es alles in allem sinn, vorher e-mail-kontakt aufzubauen? sowohl mit der cji als auch mit der botschaft würde ich das dann mal versuchen ...
der deutschtest wird ein knackpunkt, sicher. aktuell lernt er fleißig und überracht mich wöchentlich mit neuen redewendungen und wörtern. ob es für sätze reicht ... mal sehen ;)
mein sitznachbar auf dem letzten flug nach kuba erzählte mir auch, dass es nicht mehr von nöten sei. hat da schon jemand was gehört?
seid lieb gegrüßt,
vom mädchen kappa :)
Zitat von kappa
weiterhin möchte ich nicht so viel über meine beziehung (ja, zu einem männlichen bewohner kubas) diskutieren. das habe ich zur genüge mir freunden und bekannten getan. ....
Gewöhn Dich dran, bin mittlerweile seit 12 Jahren mit meinem cub. Drachen verheiratet
und habe immer noch das Gefühl, bei neuen Bekannten, uns zu verteidigen zu müssen
falko
Zitat von kappa
danke falko! ich denke auch, dass das immer erwartet wird. ich versuche es einfach zu vermeiden, in den verteidigung-modus zu fallen. sauschwer!
... aber wem erzähl ich das! :)
Es wird auch nicht besser, man lernt nur besser damit umzugehen oder es zu ignorieren.
Wobei ich aber vermute, bei dir als Frau ist es noch etwas schwerer als bei mir!!!!
falko
Zitat von amigo3
schicken dir Blumen und eine Flasche Champus, um dich zu beglückwünschen
Nee, glaub ich nicht
Zitat von amigo3
aber im Ernst: die werden die Heirat wohl in ihren Dateien vermerken (früher Familienbuch).
auf die auch das Ausländeramt bei der Bewilligung des Visas natürlich auch Zugriff hat.
So ist es hier in Dortmund jedenfalls. Keine Gewähr, dass es woanders genau so ist.
saludos
amigo3
Das ist nicht überall so. Hier in Erfurt nicht. Die kubanische Eheurkunde mit Legalisierung durch die Botschaft und Übersetzung gilt genau so wie eine deutsche. Das Finanzamt ist bei mir schon abgeblitzt mit dem Wunsch nach einer deutschen Eheurkunde.
wie oft so bei deutchen verwaltungsmäassigen angelegenheiten mit ausländern -offensichtlich unvereinbarkeit mit europäischem recht
http://www.migrationsrecht.net/nachricht...nie-bverwg.html
Zitat von kappa
geburtsurkunde (10€) und ledigkeitsbesscheinung (5€), jeweils werden sie von der landesbehörde beglaubigt (je ca. 20€), das endgültige angebot vom übersetzer habe ich noch nicht.
Du kannst dir gleich eine interationale Geburtsurkunde geben lassen. Die ist mehrsprachig, u.a. ist auch spanisch dabei. Dann sparst du zum einen die Übersetzung, zum anderen auch die zusätzliche Beglaubigung eines Dokuments - denn zumindest das kubanische Konsulat kassiert für jedes Dokument ab, also im Fall der Geburtsurkunde wären es dann zwei: die deutsche und die ins Spanische übersetzte Urkunde.
Als solltest du besser gleich die nur geringfügig teurere internationale Geburtsurkunde beim Standesamt ausstellen lassen.
#34 RE: hochzeit: ja! und dann?
#35 RE: hochzeit: ja! und dann?
hola! und noch mal: danke, danke, danke!
vor allem an camajana, denn leider darf ich dir nicht auf die PM antworten, die mir sehr, sehr geholfen hat!
dass der sitznachbar unsinn erzählt hat, dachte ich mir fast... war auch zusammengefasst nicht der einzige unsinn ;)
zu der internationalen geburtsurkunde. auf meiner steht das drauf, aber spanisch ist nicht dabei. also, nur in den erläuterungen und und auch die beglaubigungen (stempel, etc.) sind natürlich auf deutsch. reicht das dann. denn sie ist ja so schon zweiseitig ...
nun gut. ich ruf da wohl mal an.
ansonsten bin ich glaube ich gut gewappnet! also, auf geht's.
achja, schwanger ist er nicht. ;)
Zitat von cardenas
Wenn er eine "sie" wäre,und sie wäre Schwanger,
dann geht es auch ohne Sprachtest.
Wieso jetzt - wo steht dann geschrieben, das die cubanische Frau eines Deutschen ohne Sprachtest nach Dtl. darf nur weil Sie schwanger ist - ich sehe da nix
sehr informativ:
Bei Heirat in Kuba zwischen einem Deutschen und einem kubanischen Bürger
1. Internationale Geburtsurkunde: muss von der zuständigen Regierungsbehörde (in Berlin: Amt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten) beglaubigt (legalisiert) sein.
Bei einem deutschen Staatsbürger oder ausländischen Bürger, der nicht in Deutschland geboren wurde, muss die Geburtsurkunde im jeweiligen Land der Geburt vom kubanischen Konsulat endlegalisiert werden.
2.Aufenthaltsbescheinigung mit Ledigkeitsnachweis (bei Geschiedenen mit Vermerk „GESCHIEDEN“): muss von der zuständigen Regierungsbehörde beglaubigt (legalisiert) sein und von einem beeideten Übersetzer ins Spanische übersetzt sein. Die Übersetzung muss vom zuständigen Landgericht beglaubigt (legalisiert) sein.
3. Bei Geschiedenen: Das vom Amtsgericht ausgestellte Scheidungsurteil: muss vom Landgericht oder gegebenenfalls vom Amtsgericht legalisiert sein und dessen Übersetzung ins Spanische, die vom vom Landgericht legalisiert werden muss. Eine internationale Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk ist nicht zulässig.
4. Bei Verwitweten: Eheurkunde und Sterbeurkunde legalisieren lassen (von wie Punkte 1 und 2) und die Übersetzung ins Spanische vom Landgericht legalisieren lassen, wenn es keine internationalen Dokumente sind; internationale Dokumente müssen nicht übersetzt werden.
Bei Heirat in Kuba zwischen zwei nicht kubanischen Bürgern:
1. Internationale, auf Regierungsebene beglaubigte Geburtsurkunde;
2. Auf Regierungsebene beglaubigte Meldebescheinigung mit Nachweis „Ledig“ bzw. „Geschieden“;
3. Vom Landgericht beglaubigte Übersetzung der Meldebescheinigung
4. bei Geschiedenen: das vom Landgericht (oder Amtsgericht) beglaubigte Scheidungsurteil und dessen vom Landgericht beglaubigte Übersetzung;
5. bei Witwern die beglaubigte Heiratsurkunde und die beglaubigte Sterbeurkunde, die Übersetzungen ebenfalls vom Landgericht beglaubigen lassen.
In Kuba selbst können Sie dann innerhalb von zwei bis drei Tagen in der Consultoría Jurídica Internacional heiraten, die es in allen Provinz-Hauptstädten gibt. Kosten ab 625 CUC (ohne Beantragung der PRE).
Übersetzungen können mit entsprechender Wartezeit auch durch das Konsulat angefertigt werden, wobei pro angefangene Seite 25,00 € berechnet werden. Die im Konsulat angefertigten Übersetzungen müssen ebenfalls vom Konsulat legalisiert werden.
Alle Dokumente, außer dem Scheidungsurteil, das eine beglaubigte Kopie sein kann, müssen im Original vorliegen und sollen vom Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate zur Heirat in Kuba sein.
Geburts-, Heirats- Sterbeurkunden und Aufenthaltsbescheinigungen müssen nicht übersetzt - sondern nur beglaubigt werden - wenn es sich um internationale Dokumente handelt.
Bezahlung
Pro Legalisierung werden 110,00 € in Rechnung gestellt. Das Original und deren Übersetzung gelten als jeweils ein Dokument. Bei Abfertigung auf postalischem Weg wird eine Bearbeitungsgebühr von einmalig 25,00 € fällig; es sind 3,50 € in Briefmarken beizulegen (bei gewünschter Rücksendung als EINSCHREIBEN). Die Bezahlung erfolgt immer im voraus zur Antragstellung per Verrechnungsscheck (ausgestellt von einer in Deutschland ansässigen Bank) oder in bar. Überweisungen sind ausnahmslos nicht möglich.
Nach der Hochzeit:
Die Kubanische Heiratsurkunde muss nach vorheriger Legalisierung durch das MINREX und der Übersetzung ins Deutsche durch das ESTI vom deutschen Konsulat in Havanna legalisiert werden, wenn der Ehegattennachzug nach Deutschland geplant ist.
Weitere Informationen erhalten sie von ihrem Standesamt und der deutschen Botschaft.
Es wird empfehlen, dass der kubanische Ehepartner die „Permiso de Residencia en el Exterior“ (PRE) - Genehmigte Wohnsitznahme im Ausland - vor Ort in der Inmigración local beantragt.
(Dies gilt nicht für eine Eheschließung zwischen zwei nicht kubanischen Staatsbürgern)
quelle: http://www.cubadiplomatica.cu/alemania/E...arServices.aspx
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