Aufenthaltsgenehmigung etc. in Deutschland nach der Hochzeit

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10.08.2018 10:51
avatar  Drea!
#1 Aufenthaltsgenehmigung etc. in Deutschland nach der Hochzeit
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sehr erfahrenes Mitglied

Hallo an alle,

mein Freund und ich heiraten bald in Deutschland, er ist seit ein paar Wochen hier in Deutschland, es hat also alles geklappt mit dem D-Visum. Das Visum hat eine Gültigkeit bis 1 Monat nach der Hochzeit. Davor haben wir einen Termin bei der ABH um die Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Jetzt meine Fragen zu euren Erfahrungen:

- Wie lange war eure bzw. die Aufenthaltsgenehmigung eurer Partner nach der Hochzeit? In dem Antrag sollen wir angeben wie viele Tage/Monate/Jahre wir beantragen.
- Wie lief das bei euch mit den Integrationskursen? Mein Freund muss dann einen Integrationskurs (100h) und Sprachkurs (bis zu 600h je nach dem wie er sprachlich eingestuft wird) machen. Das ist normal, richtig? Diese Kurse muss er machen um dann die nächste Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen oder warum? Wir zahlen die erstmal selbst, gab es bei euch eine Förderung durch das BAMF oder eine teilweise Erstattung wenn man die Kurse schnell besteht? Ich habe da widersprüchliche Angaben erhalten.

Wer sonst noch Tipps parat hat was man behördlich nach der Hochzeit beachten muss, darf die auch gerne loswerden ;-) man lernt ja nie aus, was man alles beachten muss. Ich habe bis jetzt Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung, Sozialversicherungsnummer und arbeitssuchend (ohne Bezüge) melden auf dem Schirm.

Danke schon mal vorab
Andrea


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10.08.2018 11:26
avatar  MarionS
#2 RE: Aufenthaltsgenehmigung etc. in Deutschland nach der Hochzeit
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Forenliebhaber/in

Hallo, Andrea, wie lange der Aufenthaltstitel ausgereicht wird, entscheidet letztlich die ABH.

Längstens könnte die Aufenthaltsgenehmigung ausgegeben werden bis zum Ende der Gültigkeit des Passes, aber das Normale sind zwischen 1 und 3 Jahren (bei uns waren es z.b. gleich 3 Jahre).

Für den Integrationstest bekommt ihr ein Merkblatt, da steht auch drauf, in welcher Zeit man den Kurs beenden sollte, um Geld (50 %) wieder zurückzubekommen. Wenn er dazu verpflichtet wird, muss er ihn machen. Im Sprachkurs wird B1 abgelegt.

Für Euren großen Tag wünsche ich Euch viel Glück. Gruss Marion


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13.08.2018 10:32
avatar  clara
#3 RE: Aufenthaltsgenehmigung etc. in Deutschland nach der Hochzeit
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Forenliebhaber/in

Hallo Andrea, wir haben zunächst "nur" immer ein Jahr Aufhenthalt bekommen, bis er Anrecht auf die Niederlassungserlaubnis hatte.
Erstattung des Integrationskurses ging ohne Probleme (50%).
Arbeitssuchendmeldung hat uns eigentlich nichts gebracht; da kamen nicht mal Vorschläge vom Arbeitsamt. Also, kann sicher nicht schaden, ist aber auch kein muss, soweit ich weiß, so lange man eh keine Bezüge bekommt und sollte man sich nur nicht zu viel von versprechen. Steuer ID fällt mir noch ein, müsste er aber auch automatisch bekommen. (Bei unseren Kindern war die schneller da als die Geburtsurkunde.. 😂)


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13.08.2018 12:40
avatar  tom2134
#4 RE: Aufenthaltsgenehmigung etc. in Deutschland nach der Hochzeit
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Forums-Senator/in

Er hat jetzt ein Besuchs Visum, Schengen Visum? Richtig? Für einen Daueraufenthalt muss er einen Sprachtest machen A1 Niveau. Das ist jetzt verbindlich, es sei denn ihr habt ein gemeinsames Kind, was nicht so klang. So wurde mir das von der AB gesagt;
ob du auch einen Aufenthalt bekommst ohne Sprachtest bzw. mit Integrationskurs weiß ich nicht. Die Bearbeitungszeit soll 4-6 Wochen sein.


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13.08.2018 13:14
avatar  Drea!
#5 RE: Aufenthaltsgenehmigung etc. in Deutschland nach der Hochzeit
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sehr erfahrenes Mitglied

Er hat das D-Visum bekommen also für eine Hochzeit in Deutschland mit einer Aufenthaltsgenehmigung bis 1 Monat nach der Hochzeit. Also kein Schengenvisum. Sprachtest A1 musste er auch in Cuba machen, ist das gleiche wie beim Familiennachzug nach einer Hochzeit in Cuba. Gemeinsame Kinder haben wir nicht

Danke @MarionS und @clara für eure Erfahrungen! Stimmt, die Steueridentifikationsnummer und natürlich das Schreiben der GEZ waren das erste was wir bekommen haben :-D sowas läuft immer ganz schnell hahaha


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13.08.2018 16:03
avatar  Skalli
#6 RE: Aufenthaltsgenehmigung etc. in Deutschland nach der Hochzeit
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normales Mitglied

Am besten schon eventuelle Schul- bzw. Berufs- oder Studienabschlüsse bei der Deutschen Botschaft legalisieren lassen und dann hier anerkennen lassen, denn dieser Prozess dauert ziemlich lange. Diese brauchst du später bei der Jobsuche. Mit anerkannten Abschlüssen geht das viel reibungsloser und man ist somit auch nicht auf Hilfsjobs angewiesen.


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13.08.2018 16:05
avatar  Skalli
#7 RE: Aufenthaltsgenehmigung etc. in Deutschland nach der Hochzeit
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normales Mitglied

Das Arbeitsamt fördert eventuell auch Weiterbildungen oder Umschulungen...auch Fachsprachenkurse nachdem man B 1 erreicht hat.


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14.08.2018 11:31
avatar  George1
#8 RE: Aufenthaltsgenehmigung etc. in Deutschland nach der Hochzeit
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Drea! im Beitrag #5
die Steueridentifikationsnummer


Fand ich auch witzig obwohl die Minimouse nur ne Duldung hat kam schon die Steuer-ID.

_________
Die USA-Massenverblödung(,)die in Deutschland immer mehr um sich greift, ist eine der schlimmsten Kriegsfolgen(A. Schweitzer)


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14.08.2018 11:39
#9 RE: Aufenthaltsgenehmigung etc. in Deutschland nach der Hochzeit
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Rey/Reina del Foro

Zitat von George1 im Beitrag #8
Fand ich auch witzig obwohl die Minimouse nur ne Duldung hat kam schon die Steuer-ID.

Die kam bei meiner Tochter auch schon ein paar Tage nach der Entbindung


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14.08.2018 11:48
avatar  jan
#10 RE: Aufenthaltsgenehmigung etc. in Deutschland nach der Hochzeit
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jan
Rey/Reina del Foro

Könnte ja sein, dass du kurz darauf abnippelst* und sie erbt dann die Immobilie

* WIR, netten user hoffen es nicht

14.08.2018 12:03
avatar  Pauli
#11 RE: Aufenthaltsgenehmigung etc. in Deutschland nach der Hochzeit
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Rey/Reina del Foro

Zitat von jan im Beitrag #10
Könnte ja sein, dass du kurz darauf abnippelst* und sie erbt dann die Immobilie

* WIR, netten user hoffen es nicht


keine Sorge,el prieto lebt soo gesund,der wird bestimmt 92 J.


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14.08.2018 12:35
avatar  George1
#12 RE: Aufenthaltsgenehmigung etc. in Deutschland nach der Hochzeit
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Rey/Reina del Foro

Zitat von el prieto im Beitrag #9

Die kam bei meiner Tochter auch schon ein paar Tage nach der Entbindung



Na ja deine Töchter hätte ja auch legal im KH nen Pampersverleih aufziehen können.
Leuten denen man staatseitig Geld verdienen verbietet ne Steuernummer zuzuschicken find ich leider albern.

_________
Die USA-Massenverblödung(,)die in Deutschland immer mehr um sich greift, ist eine der schlimmsten Kriegsfolgen(A. Schweitzer)


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16.08.2018 09:04
avatar  clara
#13 RE: Aufenthaltsgenehmigung etc. in Deutschland nach der Hochzeit
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Forenliebhaber/in

Zitat von jan im Beitrag #10
Könnte ja sein, dass du kurz darauf abnippelst* und sie erbt dann die Immobilie

* WIR, netten user hoffen es nicht



Ach so! Ich dachte da auch eher an dies Pampers-Ding... also, Baby macht Werbefoto-Vertrag in Millionenhöhe. Da ich natürlich die schönsten Kinder der Welt habe, eine für mich im Wochenbett vollkommen nachvollziehbare Logik der Steuerbehörde...


*keine Sorge, so viel Spaß versteh ich noch...


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16.08.2018 09:06
avatar  clara
#14 RE: Aufenthaltsgenehmigung etc. in Deutschland nach der Hochzeit
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Forenliebhaber/in

Zitat von George1 im Beitrag #12
Zitat von el prieto im Beitrag #9

Die kam bei meiner Tochter auch schon ein paar Tage nach der Entbindung




Leuten denen man staatseitig Geld verdienen verbietet ne Steuernummer zuzuschicken find ich leider albern.


Du meinst wegen minderjährig? Also in meinem alten Job (Produktionsfirma) haben manchmal Kinder mitgedreht. Deren Gagen musste in der Tat versteuert werden... die mussten glaube ich sogar eine eigene Steuererklärung machen, wenn ich mich richtig erinnere.


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14.10.2018 10:08
avatar  Sensei
#15 RE: Aufenthaltsgenehmigung etc. in Deutschland nach der Hochzeit
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neues Mitglied

Hallo Drea,
aus Deinen Beiträgen entnehme ich, daß Du den ganzen Behördenwahnsinn - sowohl von kubanischer, als auch von deutscher Seite - hinter Dir hast. Mal eine Frage, die mir keiner so recht beantworten konnte: wenn ein kubanischer Staatsbürger mit dem nationlaen Visum zum Zweck der Eheschließung nach Deutschland kommt, diese Ehe dann auch rechtsgültig geschlossen wird, erhält er ja in der Regel eine Aufenthaltsberechtigung zwischen 1 - 3 Jahren. Wie ist den dann der Ablauf, wenn dieser kubanische Staatsbürger in dieser Zeit zurück nach Kuba fliegt um die Familie zu besuchen, hinsichtlich der erneuten Einreise ? Sag jetzt bitte nicht, daß er dann wieder ein erneutes Visum beantragen muss.


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14.10.2018 10:51
avatar  dirk_71
#16 RE: Aufenthaltsgenehmigung etc. in Deutschland nach der Hochzeit
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Rey/Reina del Foro

Wieso sollte er ein Visum benötigen wenn er eine Aufenthaltsgenehmigung hat?
Hast Du Dir die Frage mal gestellt?

Mit einer Aufenthaltsgenehmigung kann er aus- und reinreisen, sie macht das Visum obsolet.

Nos vemos
Dirk

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14.10.2018 10:57
avatar  George1
#17 RE: Aufenthaltsgenehmigung etc. in Deutschland nach der Hochzeit
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Rey/Reina del Foro

Zitat von dirk_71 im Beitrag #16
Wieso sollte er ein Visum benötigen wenn er eine Aufenthaltsgenehmigung hat?
Hast Du Dir die Frage mal gestellt?

Mit einer Aufenthaltsgenehmigung kann er aus- und reinreisen, sie macht das Visum obsolet.


Zumindest wenn der Familienbesuch nicht zu lange dauert.

_________
Die USA-Massenverblödung(,)die in Deutschland immer mehr um sich greift, ist eine der schlimmsten Kriegsfolgen(A. Schweitzer)


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14.10.2018 10:57
avatar  MarionS
#18 RE: Aufenthaltsgenehmigung etc. in Deutschland nach der Hochzeit
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Forenliebhaber/in

Er muss nur Pass und Aufenthaltserlaubnis dabeihaben.

Kleiner Tipp: Heiraten auf Kuba ist meiner Meinung nach einfacher


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14.10.2018 12:41
#19 RE: Aufenthaltsgenehmigung etc. in Deutschland nach der Hochzeit
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super Mitglied

Kann nicht mehr als 6 Monaten im Ausland bleiben.


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14.10.2018 14:06
avatar  Sensei
#20 RE: Aufenthaltsgenehmigung etc. in Deutschland nach der Hochzeit
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neues Mitglied

Vielen Dank für die Antworten.

............und - ja Dirk 71, diese Frage habe ich mir gestellt. Hätte ich allerdings eine eindeutige Antwort darauf gehabt, hätte ich sie nicht im Forum ebenfalls erörtert.


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15.10.2018 10:21
avatar  Drea!
#21 RE: Aufenthaltsgenehmigung etc. in Deutschland nach der Hochzeit
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sehr erfahrenes Mitglied

@Sensei du hast ja deine Antwort schon erhalten, Visum braucht ihr dann keines mehr. Ich finde auch, dass man hier auch mal doofe Fragen stellen darf, besser hier als in der Ausländerbehörde. Dort muss man dann bestens Bescheid wissen, sonst kommt man nicht zu seinem Recht.


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15.10.2018 10:41
avatar  Sensei
#22 RE: Aufenthaltsgenehmigung etc. in Deutschland nach der Hochzeit
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neues Mitglied

Servus Drea!, vielen Dank für Deine Antwort und Dein Verständnis. Ich habe leider bei deutschen Behörden die Erfahrung gemacht, daß deren Kenntnisse - zumal wenn es um Kuba geht - doch sehr überschaubar sind. Und deswegen frage ich eben lieber hier. Außerdem führt ja logisches Denken gerade im Behördendschungel nicht immer zum Erfolg


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15.10.2018 12:28 (zuletzt bearbeitet: 15.10.2018 12:57)
#23 RE: Aufenthaltsgenehmigung etc. in Deutschland nach der Hochzeit
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Drea! im Beitrag #21
@Sensei du hast ja deine Antwort schon erhalten, Visum braucht ihr dann keines mehr. Ich finde auch, dass man hier auch mal doofe Fragen stellen darf, besser hier als in der Ausländerbehörde. Dort muss man dann bestens Bescheid wissen, sonst kommt man nicht zu seinem Recht.


Doofe Fragen gibt es gar nicht; nur doofe Antworten. XXXXXX


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15.10.2018 13:22
#24 RE: Aufenthaltsgenehmigung etc. in Deutschland nach der Hochzeit
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Drea! im Beitrag #21

in der Ausländerbehörde. Dort muss man dann bestens Bescheid wissen, sonst kommt man nicht zu seinem Recht.


Weil die Leute,die dort arbeiten,ja überhaupt keine Ahnung haben und nur darauf aus sind,dir deine Rechte vorzuenthalten.

-----
Wenn du Gott zum Lachen bringen willst, mach' Pläne!


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15.10.2018 17:17 (zuletzt bearbeitet: 15.10.2018 17:20)
avatar  George1
#25 RE: Aufenthaltsgenehmigung etc. in Deutschland nach der Hochzeit
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Rey/Reina del Foro

Zitat von cabeza mala im Beitrag #24
Zitat von Drea! im Beitrag #21

in der Ausländerbehörde. Dort muss man dann bestens Bescheid wissen, sonst kommt man nicht zu seinem Recht.


Weil die Leute,die dort arbeiten,ja überhaupt keine Ahnung haben und nur darauf aus sind,dir deine Rechte vorzuenthalten.


Ob keine Ahnung, einfach nur böse, überfordert oder einfach desinteressiert - läßt sich nicht klären.
Was nur ausschließt, das es da befähigte, hoch motivierte Mitarbeiter gibt - ist eben Zufall an wen man kommt - und das sollte so nicht sein.

_________
Die USA-Massenverblödung(,)die in Deutschland immer mehr um sich greift, ist eine der schlimmsten Kriegsfolgen(A. Schweitzer)


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