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Aufenthaltsgenehmigung etc. in Deutschland nach der Hochzeit
Hallo an alle,
mein Freund und ich heiraten bald in Deutschland, er ist seit ein paar Wochen hier in Deutschland, es hat also alles geklappt mit dem D-Visum. Das Visum hat eine Gültigkeit bis 1 Monat nach der Hochzeit. Davor haben wir einen Termin bei der ABH um die Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Jetzt meine Fragen zu euren Erfahrungen:
- Wie lange war eure bzw. die Aufenthaltsgenehmigung eurer Partner nach der Hochzeit? In dem Antrag sollen wir angeben wie viele Tage/Monate/Jahre wir beantragen.
- Wie lief das bei euch mit den Integrationskursen? Mein Freund muss dann einen Integrationskurs (100h) und Sprachkurs (bis zu 600h je nach dem wie er sprachlich eingestuft wird) machen. Das ist normal, richtig? Diese Kurse muss er machen um dann die nächste Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen oder warum? Wir zahlen die erstmal selbst, gab es bei euch eine Förderung durch das BAMF oder eine teilweise Erstattung wenn man die Kurse schnell besteht? Ich habe da widersprüchliche Angaben erhalten.
Wer sonst noch Tipps parat hat was man behördlich nach der Hochzeit beachten muss, darf die auch gerne loswerden ;-) man lernt ja nie aus, was man alles beachten muss. Ich habe bis jetzt Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung, Sozialversicherungsnummer und arbeitssuchend (ohne Bezüge) melden auf dem Schirm.
Danke schon mal vorab
Andrea
Hallo, Andrea, wie lange der Aufenthaltstitel ausgereicht wird, entscheidet letztlich die ABH.
Längstens könnte die Aufenthaltsgenehmigung ausgegeben werden bis zum Ende der Gültigkeit des Passes, aber das Normale sind zwischen 1 und 3 Jahren (bei uns waren es z.b. gleich 3 Jahre).
Für den Integrationstest bekommt ihr ein Merkblatt, da steht auch drauf, in welcher Zeit man den Kurs beenden sollte, um Geld (50 %) wieder zurückzubekommen. Wenn er dazu verpflichtet wird, muss er ihn machen. Im Sprachkurs wird B1 abgelegt.
Für Euren großen Tag wünsche ich Euch viel Glück. Gruss Marion
Hallo Andrea, wir haben zunächst "nur" immer ein Jahr Aufhenthalt bekommen, bis er Anrecht auf die Niederlassungserlaubnis hatte.
Erstattung des Integrationskurses ging ohne Probleme (50%).
Arbeitssuchendmeldung hat uns eigentlich nichts gebracht; da kamen nicht mal Vorschläge vom Arbeitsamt. Also, kann sicher nicht schaden, ist aber auch kein muss, soweit ich weiß, so lange man eh keine Bezüge bekommt und sollte man sich nur nicht zu viel von versprechen. Steuer ID fällt mir noch ein, müsste er aber auch automatisch bekommen. (Bei unseren Kindern war die schneller da als die Geburtsurkunde.. 😂)
Er hat jetzt ein Besuchs Visum, Schengen Visum? Richtig? Für einen Daueraufenthalt muss er einen Sprachtest machen A1 Niveau. Das ist jetzt verbindlich, es sei denn ihr habt ein gemeinsames Kind, was nicht so klang. So wurde mir das von der AB gesagt;
ob du auch einen Aufenthalt bekommst ohne Sprachtest bzw. mit Integrationskurs weiß ich nicht. Die Bearbeitungszeit soll 4-6 Wochen sein.
Er hat das D-Visum bekommen also für eine Hochzeit in Deutschland mit einer Aufenthaltsgenehmigung bis 1 Monat nach der Hochzeit. Also kein Schengenvisum. Sprachtest A1 musste er auch in Cuba machen, ist das gleiche wie beim Familiennachzug nach einer Hochzeit in Cuba. Gemeinsame Kinder haben wir nicht
Danke @MarionS und @clara für eure Erfahrungen! Stimmt, die Steueridentifikationsnummer und natürlich das Schreiben der GEZ waren das erste was wir bekommen haben :-D sowas läuft immer ganz schnell hahaha
Am besten schon eventuelle Schul- bzw. Berufs- oder Studienabschlüsse bei der Deutschen Botschaft legalisieren lassen und dann hier anerkennen lassen, denn dieser Prozess dauert ziemlich lange. Diese brauchst du später bei der Jobsuche. Mit anerkannten Abschlüssen geht das viel reibungsloser und man ist somit auch nicht auf Hilfsjobs angewiesen.
Könnte ja sein, dass du kurz darauf abnippelst* und sie erbt dann die Immobilie
* WIR, netten user hoffen es nicht
Zitat von jan im Beitrag #10
Könnte ja sein, dass du kurz darauf abnippelst* und sie erbt dann die Immobilie
* WIR, netten user hoffen es nicht
Ach so! Ich dachte da auch eher an dies Pampers-Ding... also, Baby macht Werbefoto-Vertrag in Millionenhöhe. Da ich natürlich die schönsten Kinder der Welt habe, eine für mich im Wochenbett vollkommen nachvollziehbare Logik der Steuerbehörde...
*keine Sorge, so viel Spaß versteh ich noch...
Zitat von George1 im Beitrag #12Zitat von el prieto im Beitrag #9
Die kam bei meiner Tochter auch schon ein paar Tage nach der Entbindung
Leuten denen man staatseitig Geld verdienen verbietet ne Steuernummer zuzuschicken find ich leider albern.
Du meinst wegen minderjährig? Also in meinem alten Job (Produktionsfirma) haben manchmal Kinder mitgedreht. Deren Gagen musste in der Tat versteuert werden... die mussten glaube ich sogar eine eigene Steuererklärung machen, wenn ich mich richtig erinnere.
Hallo Drea,
aus Deinen Beiträgen entnehme ich, daß Du den ganzen Behördenwahnsinn - sowohl von kubanischer, als auch von deutscher Seite - hinter Dir hast. Mal eine Frage, die mir keiner so recht beantworten konnte: wenn ein kubanischer Staatsbürger mit dem nationlaen Visum zum Zweck der Eheschließung nach Deutschland kommt, diese Ehe dann auch rechtsgültig geschlossen wird, erhält er ja in der Regel eine Aufenthaltsberechtigung zwischen 1 - 3 Jahren. Wie ist den dann der Ablauf, wenn dieser kubanische Staatsbürger in dieser Zeit zurück nach Kuba fliegt um die Familie zu besuchen, hinsichtlich der erneuten Einreise ? Sag jetzt bitte nicht, daß er dann wieder ein erneutes Visum beantragen muss.
@Sensei du hast ja deine Antwort schon erhalten, Visum braucht ihr dann keines mehr. Ich finde auch, dass man hier auch mal doofe Fragen stellen darf, besser hier als in der Ausländerbehörde. Dort muss man dann bestens Bescheid wissen, sonst kommt man nicht zu seinem Recht.
Servus Drea!, vielen Dank für Deine Antwort und Dein Verständnis. Ich habe leider bei deutschen Behörden die Erfahrung gemacht, daß deren Kenntnisse - zumal wenn es um Kuba geht - doch sehr überschaubar sind. Und deswegen frage ich eben lieber hier. Außerdem führt ja logisches Denken gerade im Behördendschungel nicht immer zum Erfolg
#23 RE: Aufenthaltsgenehmigung etc. in Deutschland nach der Hochzeit
Zitat von Drea! im Beitrag #21
@Sensei du hast ja deine Antwort schon erhalten, Visum braucht ihr dann keines mehr. Ich finde auch, dass man hier auch mal doofe Fragen stellen darf, besser hier als in der Ausländerbehörde. Dort muss man dann bestens Bescheid wissen, sonst kommt man nicht zu seinem Recht.
Doofe Fragen gibt es gar nicht; nur doofe Antworten. XXXXXX
#24 RE: Aufenthaltsgenehmigung etc. in Deutschland nach der Hochzeit
#25 RE: Aufenthaltsgenehmigung etc. in Deutschland nach der Hochzeit
Zitat von cabeza mala im Beitrag #24Zitat von Drea! im Beitrag #21
in der Ausländerbehörde. Dort muss man dann bestens Bescheid wissen, sonst kommt man nicht zu seinem Recht.
Weil die Leute,die dort arbeiten,ja überhaupt keine Ahnung haben und nur darauf aus sind,dir deine Rechte vorzuenthalten.
Ob keine Ahnung, einfach nur böse, überfordert oder einfach desinteressiert - läßt sich nicht klären.
Was nur ausschließt, das es da befähigte, hoch motivierte Mitarbeiter gibt - ist eben Zufall an wen man kommt - und das sollte so nicht sein.
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