Bitte geben Sie einen Grund für die Verwarnung an
Der Grund erscheint unter dem Beitrag.Bei einer weiteren Verwarnung wird das Mitglied automatisch gesperrt.
Wir wollen in Deutschland Heiraten - unklarer Ablauf
Hallo,
irgendwie bringe es nicht in Reihenfolge - bzw. finde ich auch nichts direkt zusammenfassendes im Forum.
- Wir wollen in Deutschland Heiraten - und Partner bleibt dann sofort in DE
Der Sprachtest auf der DE Botsch. Havanna wäre im November 2011 - hier bin ich mir sicher das dieser auch bestanden wird.
Ist es richtig, wenn bestanden, alles erst von der DE-Botschaft zur Ausl.Behörde in DE gesendet wird und die dann erst die Rückmeldung an die Botschaft in Havanna kommt, ob Visum erteilt wird oder nicht? und wie lange dauert?
Wie hoch ist die Chance das das Visum erteilt wird? oder kann trotz gutem Deutsch das Visum verwährt werden?
Die Geburtsurkunde und Ehefähigkeitsbescheiningung / Ledigkeitsbescheinigung, lassen wir gerade v. MINREX beglaubigen und ESTI übersetzen.
Wenn ich alles richtig verstanden habe ist das alles was man braucht (bei Heirat in DE) für die Botschaft zum Test (+ Pass + 2x Anträge)
Keine Verpflichtserklärung?!?!? Erstmal keine Versicherung (wie bei Besuchs-Einladung)?!?!?
-----------
Was ist meinerseits noch in Deutschland zu tun:
- ebenso Ehefähigkeitszeugnis OK - fertig
- ebenso Geburtsurkunde OK - fertig
beides ins Spanisch übersetzen lassen?!? und beglaubigen?!?!
-----------
Was muß ich eigentlich bei der Ausländerbehörde in meiner Stadt machen?!?
-----------
Und das eigentlich unklarste ist PVE/PRE
- Was muß ich hierfür machen und was: PVE oder PRE?!?!
- kann dies auch schon im Voraus gemacht werden - oder erst nach Visumerteilung?
- ich habe noch vom März 2011 eine - Carta de invitacion - ist diese hierfür verwendbar?
und zum Ende - letzte Frage:
- wie lange wird es dauern, nach Visumserteilung, bis die Reise nach DE angetreten werden kann? (wegen evtl. PRE/PVE)
nach der Hochzeit gehe ich von aus das dieser Schritt auch noch wichtig ist:
http://emba.cubaminrex.cu/Default.aspx?tabid=10311
oder reicht da nur die Einschreibung?
http://emba.cubaminrex.cu/Default.aspx?tabid=10312
Hoffe Ihr könnt mir evtl. unterstützen - damit ich nach Erfolg dies alles auch einmal ganz genau hier im Forum zusammenfassen kann
Viele Grüße
#2 RE: Wir wollen in Deutschland Heiraten - unklarer Ablauf
Wow, das sind eine Menge Fragen - ich mache mal einen Anfang.
Zitat von nicopa
Ist es richtig, wenn bestanden, alles erst von der DE-Botschaft zur Ausl.Behörde in DE gesendet wird und die dann erst die Rückmeldung an die Botschaft in Havanna kommt, ob Visum erteilt wird oder nicht? ja, ist richtig und wie lange dauert? unterschiedlich, meist wohl ca. 4 - 6 Wochen
Wie hoch ist die Chance das das Visum erteilt wird? hoch oder kann trotz gutem Deutsch das Visum verwährt werden? wenn Verdacht auf Scheinehe besteht, kann es abgelehnt werden
Die Geburtsurkunde und Ehefähigkeitsbescheiningung / Ledigkeitsbescheinigung, lassen wir gerade v. MINREX beglaubigen und ESTI übersetzen.
Wenn ich alles richtig verstanden habe ist das alles was man braucht (bei Heirat in DE) für die Botschaft zum Test (+ Pass + 2x Anträge) stimmt wohl so
Keine Verpflichtserklärung?!?!? Erstmal keine Versicherung (wie bei Besuchs-Einladung)?!?!? weiß ich nicht genau - auf jeden Fall würde ich aber eine Versicherung für die Zeit bis zur Heirat abschließen, auch falls sie nicht verlangt wird
-----------
Was ist meinerseits noch in Deutschland zu tun:
- ebenso Ehefähigkeitszeugnis OK - fertig
- ebenso Geburtsurkunde OK - fertig
beides ins Spanisch übersetzen lassen?!? und beglaubigen?!?! warum das? oder spricht "dein" Standesbeamter nur spanisch?
-----------
Was muß ich eigentlich bei der Ausländerbehörde in meiner Stadt machen?!? du musst gar nichts machen, kannst aber evtl. durch ein persönliches Gespräch positiven Einfluss nehmen
-----------
Und das eigentlich unklarste ist PVE/PRE
- Was muß ich hierfür machen und was: PVE oder PRE?!?! PRE (permiso de residencia en el exterior) kann er nur beantragen, wenn er verheiratet ist - also bei euch geht erst nur PVE (permiso de viaje ...) - kann er später in D in PRE umwandeln lassen
- kann dies auch schon im Voraus gemacht werden - oder erst nach Visumerteilung? erst nach Visumerteilung
- ich habe noch vom März 2011 eine - Carta de invitacion - ist diese hierfür verwendbar? ist 1 Jahr gültig
und zum Ende - letzte Frage:
- wie lange wird es dauern, nach Visumserteilung, bis die Reise nach DE angetreten werden kann? (wegen evtl. PRE/PVE) unterschiedlich - PVE dauert meist nur ca. 1 Woche - kann auch länger dauern, falls bei ihm ein "Problem" gesehen wird
#3 RE: Wir wollen in Deutschland Heiraten - unklarer Ablauf
Zitat von la pirata
beides ins Spanisch übersetzen lassen?!? und beglaubigen?!?! warum das? oder spricht "dein" Standesbeamter nur spanisch?
-----------
das meinte ich damit:
das werde ich wohl dann in Deutschland für die Eintragung auf der Kub.Botschaft benötigen
- lieber schon alles vernünftig - langfristig vorbereiten, damit dann endlich Ruhe ist
oder ist die Überflüssig? (ich meine die Eintragung in DE auf Kub.Botschaft)
Sicherlich muß die PVE (glaube 40€/Monat) verlängern bis es PRE wird, oder?
Ich möchte nur das es bei Reise nach Kuba dann KEINE Probleme gibt, das er dann nicht ein bzw. wieder zurück nach DE kommt
Danke schon einmal für die super schnelle Antwort,
viele Grüße
Trieli
(
gelöscht
)
#4 RE: Wir wollen in Deutschland Heiraten - unklarer Ablauf
Das mit dem Ausländeramt stimmt nicht. Sie/er muß dort nachweisen, dass sie über ausreichend Einkommen und Wohnraum verfügt.
Für eine Verpartnerung gelten dieselben Bestimmungen: Hier nachzulesen: http://www.havanna.diplo.de/Vertretung/h...leichgesch.html
Der einzige Unterschied ist, dass eine Verpartnerung nur in Deutschland möglich ist. In Kuba nicht.
Zitat von Trieli
Das mit dem Ausländeramt stimmt nicht. Sie muß dort nachweisen, dass sie über ausreichend Einkommen und Wohnraum verfügt.
Habe ich schon beides gehört - eine ABH will, die andere nicht - je nach ABH wahrscheinlich.
Bei der Einladung vom März ging es ganz schnell - nur 3 Verdienstbescheinigungen dabei - welche die Dame nicht einmal anschaute ob es stimmt - und das wars auch schon.
Die Frage ist mir noch offen:
nach der Hochzeit / Eintragung gehe ich von aus das dieser Schritt auch noch wichtig ist:
http://emba.cubaminrex.cu/Default.aspx?tabid=10311
oder reicht da nur die Einschreibung?
http://emba.cubaminrex.cu/Default.aspx?tabid=10312
VIELE GRÜßE
Nico
PS: es geht hierbei im übrigen um eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft / Eintragung
hierzu gibt es leider gar nichts und nirgends zu googlen und im Forum :-(
Zitat von nicopaZitat von la pirata
beides ins Spanisch übersetzen lassen?!? und beglaubigen?!?! warum das? oder spricht "dein" Standesbeamter nur spanisch?
-----------
das meinte ich damit:
das werde ich wohl dann in Deutschland für die Eintragung auf der Kub.Botschaft benötigen
- lieber schon alles vernünftig - langfristig vorbereiten, damit dann endlich Ruhe ist
oder ist die Überflüssig? (ich meine die Eintragung in DE auf Kub.Botschaft)
Sicherlich muß die PVE (glaube 40€/Monat) verlängern bis es PRE wird, oder?
Ich möchte nur das es bei Reise nach Kuba dann KEINE Probleme gibt, das er dann nicht ein bzw. wieder zurück nach DE kommt
Danke schon einmal für die super schnelle Antwort,
viele Grüße
Im Hochzeitsfall geht man einfach mit der übersetzten und beglaubigten Heiratsurkunde zur Botschaft um die Ehe eintragen zu lassen. In eurem Fall glaube ich aber nicht, dass das geht, weil es in Kuba die gleichgeschlechtliche Ehe (Verpartnerung) nicht gibt. Und was es nicht gibt, kann auch nicht anerkannt werden. Das würde dann aber auch bedeuten, dass die Aussichten auf die PRE gleich 0 sind.
Zitat von Trieli
Das mit dem Ausländeramt stimmt nicht. Sie/er muß dort nachweisen, dass sie über ausreichend Einkommen und Wohnraum verfügt.
Stimmt wohl, die ABH wird ihn dann oder bei anderen Unklarheiten vorladen. Ich dachte, Nico will wissen, ob er von sich aus zur ABH gehen muss.
#8 RE: Wir wollen in Deutschland Heiraten - unklarer Ablauf
Zitat von Trieli
Für eine Verpartnerung gelten dieselben Bestimmungen: Hier nachzulesen: http://www.havanna.diplo.de/Vertretung/h...leichgesch.html
Der einzige Unterschied ist, dass eine Verpartnerung nur in Deutschland möglich ist. In Kuba nicht.
______________
In eurem Fall glaube ich aber nicht, dass das geht, weil es in Kuba die gleichgeschlechtliche Ehe (Verpartnerung) nicht gibt. Und was es nicht gibt, kann auch nicht anerkannt werden. Das würde dann aber auch bedeuten, dass die Aussichten auf die PRE gleich 0 sind.
Das ist eben der springende Punkt:
Einerseits keine Problem von DE-Botschaft bzw. für die PVE
anderseits sehr unklar seitens der Kubanischen Botschaft ausgedrückt.
die PRE soll - "meine Gedanken" - nur bestätigen das (egal ob gleichgeschl. oder M/W) jetzt in Deutschland aufhält, nach der Eintragung zur Lebenspartnerschaft
Die "Heirats"-Urkunde ist dafür vielleicht nur eine Bestätigung und gibt den Grund an - auch wenn es nich Kuba nicht ginge.
Ich will es jetzt einfach mal aus der perspektive sehen.
Oder müßte ich dann ewig und Jahre lang pro Monat 40 Euro zahlen, nur weil sich mein Partner in DE aufhält und das in Kub.-Gesetzen nicht vorgesehen ist?
Viele Grüße
Trieli
(
gelöscht
)
#9 RE: Wir wollen in Deutschland Heiraten - unklarer Ablauf
Zitat von nicopa
Das ist eben der springende Punkt:
Einerseits keine Problem von DE-Botschaft bzw. für die PVE
anderseits sehr unklar seitens der Kubanischen Botschaft ausgedrückt.
die PRE soll - "meine Gedanken" - nur bestätigen das (egal ob gleichgeschl. oder M/W) jetzt in Deutschland aufhält, nach der Eintragung zur Lebenspartnerschaft
Die "Heirats"-Urkunde ist dafür vielleicht nur eine Bestätigung und gibt den Grund an - auch wenn es nich Kuba nicht ginge.
Ich will es jetzt einfach mal aus der perspektive sehen.
Oder müßte ich dann ewig und Jahre lang pro Monat 40 Euro zahlen, nur weil sich mein Partner in DE aufhält und das in Kub.-Gesetzen nicht vorgesehen ist?
Viele Grüße
Das sind ja zwei verschiedene Paar Schuhe. Die PVE erhält jeder Kubaner, der das Land zu Reisezwecken verläßt. Und auf der deutschen Botschaft ist es kein Problem, da es die Verpartnerung in Deutschland ja gibt.
Die kubanische Botschaft kann aber schlecht etwas anerkennen, dass es in Kuba nicht gibt. Für die Kubaner werdet ihr vermutlich auf ewig oder bis zu einer Gesetzesänderung unverheiratet sein. Würden sie es doch anerkennen, dann wäre damit ja die Grundlage geschaffen, dass jeder Kubaner (auch in Kuba) gleichgeschlechtlich heiraten könnte. Aus diesem Grund werden sie das nicht tun und somit fehlt die Grundlage zur Erteilung der PRE.
Zumindest gehe ich davon jetzt mal aus und so ist es auch schlüssig für mich.
Zitat
Aus diesem Grund werden sie das nicht tun und somit fehlt die Grundlage zur Erteilung der PRE.
Möglichkeit Heirat gleichgeschlechtlich in Kuba: NEIN - DE: JA
Daher ja auch in Deutschland.
wie es auf der Seite http://www.havanna.diplo.de/Vertretung/h...leichgesch.html aufgezeigt wird,
scheint es doch wohl diese Möglichkeit zu geben.
Ich gehe von aus sonst würde diese legale Möglichkeit die Botschaft nicht aufzeigen bzw. wenn diese dann nur zu 50% ausführbar wäre, weil es dann an der PRE etc. hängt.
Geht es aber aber bei der PRE nicht nur darum: ständiger Wohnsitz/Aufenthalt im Ausland? ist diese nur für Heirat vorgesehen? Es gibt doch auch andere Themen für welche eine PRE benötigt werden kann, oder liege ich da jetzt total daneben
Ich heirate mich ja nicht nach Kuba ein, sondern einen heraus - und in Deutschland ist es rechtlich und gesetzl. möglich.
irgendwie hängt es genau dort, es wird die legale Möglichkeit gezeigt und gleiche Anforderungen wie an eine M/W-Ehe gestellt, welche jedoch dann angebl. nicht ausführbar wäre
Vielleicht kann jemand nochwas zur PRE erzählen
Viele Grüße
Trieli
(
gelöscht
)
#11 RE: Wir wollen in Deutschland Heiraten - unklarer Ablauf
Zitat von nicopaZitat
Aus diesem Grund werden sie das nicht tun und somit fehlt die Grundlage zur Erteilung der PRE.
Möglichkeit Heirat gleichgeschlechtlich in Kuba: NEIN - DE: JA
Daher ja auch in Deutschland.
wie es auf der Seite http://www.havanna.diplo.de/Vertretung/h...leichgesch.html aufgezeigt wird,
scheint es doch wohl diese Möglichkeit zu geben.
Ich gehe von aus sonst würde diese legale Möglichkeit die Botschaft nicht aufzeigen bzw. wenn diese dann nur zu 50% ausführbar wäre, weil es dann an der PRE etc. hängt.
Geht es aber aber bei der PRE nicht nur darum: ständiger Wohnsitz/Aufenthalt im Ausland? ist diese nur für Heirat vorgesehen? Es gibt doch auch andere Themen für welche eine PRE benötigt werden kann, oder liege ich da jetzt total daneben
Ich heirate mich ja nicht nach Kuba ein, sondern einen heraus - und in Deutschland ist es rechtlich und gesetzl. möglich.
irgendwie hängt es genau dort, es wird die legale Möglichkeit gezeigt und gleiche Anforderungen wie an eine M/W-Ehe gestellt, welche jedoch dann angebl. nicht ausführbar wäre
Vielleicht kann jemand nochwas zur PRE erzählen
Viele Grüße
Du mußt da grundsätzlich mal unterscheiden. Die deutsche Botschaft bietet all das an was in Deutschland legal und möglich ist. Ob dies auch in Kuba legal ist interessiert die deutsche Botschaft herzlich wenig. Und ob der Kubaner später hier die PRE, PVE oder nichts davon hat interessiert den deutschen Staat genauso wenig. Für die ist nur wichtig, dass ein gültiges Visum für Deutschland vorhanden ist. Du wirst bei der deutschen Botschaft auch keine Infos zur Erteilung der PRE erhalten, da die damit nix zu tun haben und sie das auch gar nicht dürfen. Sie würden sich dann in die Belange des kubanischen Staates einmischen.
Man muß das strikt nach deutschen und kubanischen Gesetzen trennen. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Und nur weil das eine Land das anbietet, heisst es nicht automatisch, dass dies auch vom anderen Land anerkannt wird.
Ich persönlich habe bisher nur von Leuten gehört, die die PRE erhalten haben weil sie hier oder in der EU verheiratet sind oder Verwandte 1. Grades hier haben und im Rahmen der Familienzusammenführung hierher gezogen sind. Andere Fälle sind mir nicht bekannt.
Hallo,
und Danke für deine ausführlich Antwort.
ich hätte es schon in Bonn versucht, telefonisch kein durchkommen - per eMail mehrmals keine Antwort
was kann eigentlich passieren?
mit PVE nach DE -> gleichgeschl. Partnerschaft auf Standesamt eintragen -> evtl. probieren auf Kub.Kons.
klappt das dann nicht mit der PRE - was kann passieren?
kann dann trotzdessen ohne Probleme eine und ausgereist werden in Kuba bzw. braucht er dann immer wieder neu PVE?
Von DE-Seite her dürfte ja normal nichts passieren, oder muß dann hier auch immer die Aufenthaltsgenehmigung verlängert werden?
Es stellen sich doch immer wieder ein paar kleine Fragen auf - Sorry
Viele Grüße
Nico
Trieli
(
gelöscht
)
#13 RE: Wir wollen in Deutschland Heiraten - unklarer Ablauf
Zitat von nicopa
Hallo,
und Danke für deine ausführlich Antwort.
ich hätte es schon in Bonn versucht, telefonisch kein durchkommen - per eMail mehrmals keine Antwort
was kann eigentlich passieren?
mit PVE nach DE -> gleichgeschl. Partnerschaft auf Standesamt eintragen -> evtl. probieren auf Kub.Kons.
klappt das dann nicht mit der PRE - was kann passieren?
kann dann trotzdessen ohne Probleme eine und ausgereist werden in Kuba bzw. braucht er dann immer wieder neu PVE?
Von DE-Seite her dürfte ja normal nichts passieren, oder muß dann hier auch immer die Aufenthaltsgenehmigung verlängert werden?
Es stellen sich doch immer wieder ein paar kleine Fragen auf - Sorry
Viele Grüße
Nico
Die Erfahrung habe ich auch schon mit Bonn gemacht. Deshalb rufe ich immer in Berlin an. Die gehen zu den offiziellen Zeiten immer dran.
Passieren kann eigentlich nichts. Man braucht dann halt die PVE immer oder aber man wird Exilante. Mit der PVE ist es kein Problem ein- und auszureisen. Bei Exilante gibt es wohl auch die Möglichkeit Kuba zu besuchen. Allerdings gibt es da wohl Einschränkungen. Dazu kann ich aber leider nichts sagen.
Die PRE sehe ich in eurem Fall leider eher nicht. Aber vielleicht kennt ja jemand hier noch eine andere Möglichkeit die PRE zu erhalten. Mir ist leider keine Andere bekannt.
Der Aufenthaltstitel wird in der Regel für die Dauer der Gültigkeit des Reisepasses ausgestellt. Danach muß nach Verlängerung des Passes auch wieder ein neuer Titel eingeklebt werden. Ist aber kein Problem.
Und keine Sorge. Die Fragen werden auch nach Jahren nicht weniger.
#14 RE: Wir wollen in Deutschland Heiraten - unklarer Ablauf
Zitat von nicopa
DANKE DANKE
- bis jetzt läuft alles ja noch gerade -
vielleicht erhalte ich ja eine Antwort der Kub.-Botschaft, welche ich dann sofort hier einstelle
oder bis zu meiner nächsten Frage
Viele Grüße
Nico
Das mit dem PRE kannste vergessen (http://www.nacionyemigracion.cu/InfConsu...Residencia.html).
Entweder er kehrt alle 11 Monate nach Kuba zurück und ihr bezahlt euch dumm und dämlich oder aber ihr entscheidet euch für den Status Emigrante für ihn (http://www.nacionyemigracion.cu/InfConsu...Pasaportes.html). Der dritte Weg wäre deine Übersiedelung nach Kuba. Ach ja. Der vierte Weg wäre noch, dass er oder du vor der eheschliessung das Geschlecht wechselt. Das scheint seit kurzem auch noch eine mögliche Alternative zu sein (Homosexueller heiratet Transsexuelle).
[/quote]
Das mit dem PRE kannste vergessen (http://www.nacionyemigracion.cu/InfConsu...Residencia.html).
Entweder er kehrt alle 11 Monate nach Kuba zurück und ihr bezahlt euch dumm und dämlich oder aber ihr entscheidet euch für den Status Emigrante für ihn (http://www.nacionyemigracion.cu/InfConsu...Pasaportes.html). Der dritte Weg wäre deine Übersiedelung nach Kuba. Ach ja. Der vierte Weg wäre noch, dass er oder du vor der eheschliessung das Geschlecht wechselt. Das scheint seit kurzem auch noch eine mögliche Alternative zu sein (Homosexueller heiratet Transsexuelle).[/quote]
Vielen Dank
gibt es Nr. 1 und 2 auch evtl. irgendwo in Deutsch, zumind. ähnlich.
Was ist mit Status Emigrante gemeint?
Nr. 3 - wenn ich in Rente gehe - ein bißchen habe ich ja noch in Deutschland zu arbeiten
Nr. 4 - ist bekannt - kommt aber bei beiden nicht in Frage (auf soetwas stehe ich nicht )
Zitat
Entweder er kehrt alle 11 Monate nach Kuba zurück
was passiert wenn er nach 11 Moanten nicht zurückkehrt???
Viele Grüße
Nico
Zitat von nicopa
Was ist mit Status Emigrante gemeint?
was passiert wenn er nach 11 Moanten nicht zurückkehrt???
er wird aus der revolutionären Volksgemeinschaft ausgestossen. Das heisst: Er verliert seine Besitz- und Niederlassungsrechte und darf sich fortan nur noch 60 Tage in cuba aufhalten. Wie jeder andere Tourist auch.
#18 RE: Wir wollen in Deutschland Heiraten - unklarer Ablauf
Ich kann mich da nur anschließen: die PRE wird es nicht geben. Dafür kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen, dass die Variante "Habilitación de Pasaporte" ziemlich unkompliziert funktioniert. Das bedeutet in der Praxis: 1. Einmal in Deutschland angekommen, keinen zusätzlichen PVE-Verlängerungsmonat bezahlen. 2. Die elf maximal möglichen PVE-Monate sowie zwei zusätzliche Puffermonate in Deutschland (oder zumindest außerhalb Kubas) abwarten, dann im kubanischen Konsulat "Habilitación" beantragen (kostenlos). 3. Nach drei Wochen kubanischen Reisepass wieder in Empfang nehmen und ab sofort jederzeit für maximal zwei Monate am Stück nach Kuba reisen.
"Emigrante" bedeutet: Kubaner ohne dauerhaftes Aufenthalts- und Eigentumsrecht in Kuba. Nach (in den allermeisten unkompliziert ausgestellter) "Habilitación" aber sehr wohl mit permanentem Reiserecht nach Kuba.
#19 RE: Wir wollen in Deutschland Heiraten - unklarer Ablauf
Zitat von HayCojones
Ich kann mich da nur anschließen: die PRE wird es nicht geben. Dafür kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen, dass die Variante "Habilitación de Pasaporte" ziemlich unkompliziert funktioniert. Das bedeutet in der Praxis: 1. Einmal in Deutschland angekommen, keinen zusätzlichen PVE-Verlängerungsmonat bezahlen. 2. Die elf maximal möglichen PVE-Monate sowie zwei zusätzliche Puffermonate in Deutschland (oder zumindest außerhalb Kubas) abwarten, dann im kubanischen Konsulat "Habilitación" beantragen (kostenlos). 3. Nach drei Wochen kubanischen Reisepass wieder in Empfang nehmen und ab sofort jederzeit für maximal zwei Monate am Stück nach Kuba reisen.
"Emigrante" bedeutet: Kubaner ohne dauerhaftes Aufenthalts- und Eigentumsrecht in Kuba. Nach (in den allermeisten unkompliziert ausgestellter) "Habilitación" aber sehr wohl mit permanentem Reiserecht nach Kuba.
Hallo genau das habe ich gerade von Dir gelesen dann passt doch alles - länger will er eh nicht zurück - nur als Sicherheit, sollte etwas in der Familie sein.
1. "Emigrante" wird deine Frau erst, wenn sie sich mit PVE länger als elf Monate im Ausland aufhält -- wofür sie sich die Zahlung der Verlängerungsmonate natürlich sparen kann.
2. Nach weiteren zwei Monaten beantragt deine Frau beim kubanischen Konsulat die "Habilitación del pasaporte". Diese ist kostenlos(!), ein Leben lang gültig, und wird innerhalb von drei Wochen nach Beantragung ausgestellt -- in Form eines kleinen Sichtvermerks im Reisepass.
3. Mit Pasaporte habilitado sind beliebig viele Reisen nach Kuba für jeweils bis zu 30 Tage möglich, die bei der Inmigración vor Ort um weitere 30 Tage verlängert werden können -- macht also maximal zwei Monate Aufenthalt pro Reise.
4. Kuba ist kein Rechtsstaat und es gibt dort kein einklagbares Recht auf Ein- oder Ausreise. Insofern ist der Kubaner selbstverständlich immer möglicher Weise willkürlichen Entscheidungen der Behörden ausgeliefert, mit oder ohne PVE/PRE/habilitación. Die habilitación kann ohne Angabe von Gründen ebenso widerrufen werden wie eine PVE oder PRE, was aber nur in sehr seltenen (i.d.R. politisch motivierten) Fällen vorkommt. Dass dies ein einzelner missgelaunter Bearbeiter in der Inmigración vor Ort verfügen kann, halte ich für sehr unwahrscheinlich, genauso wie beispielsweise die Gewährung des Verlängerungsmonats für Kubaner mit pasaporte habilitado unkompliziert sein sollte.
5. Meine Frau hat die habilitación seit 2009 und war seitdem zweimal ohne jedes Problem in Kuba.
#20 RE: Wir wollen in Deutschland Heiraten - unklarer Ablauf
Und doch dann darauf eine kleine Frage:
bleibt ihm dann sein Kubanischer Pass erhalten?
oder kann er später auch einen Deutschen erhalten?
bzw. wie oder welche Beschränkung bestehen dann als "Status Emigrante" in der Reisefreiheit
Beispielsweise Europa/Asien
Danke nochmals - das war doch mal ein sehr hilf- und lehrreicher Tag
Zitat von nicopaZitat von HayCojones
Ich kann mich da nur anschließen: die PRE wird es nicht geben. Dafür kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen, dass die Variante "Habilitación de Pasaporte" ziemlich unkompliziert funktioniert. Das bedeutet in der Praxis: 1. Einmal in Deutschland angekommen, keinen zusätzlichen PVE-Verlängerungsmonat bezahlen. 2. Die elf maximal möglichen PVE-Monate sowie zwei zusätzliche Puffermonate in Deutschland (oder zumindest außerhalb Kubas) abwarten, dann im kubanischen Konsulat "Habilitación" beantragen (kostenlos). 3. Nach drei Wochen kubanischen Reisepass wieder in Empfang nehmen und ab sofort jederzeit für maximal zwei Monate am Stück nach Kuba reisen.
"Emigrante" bedeutet: Kubaner ohne dauerhaftes Aufenthalts- und Eigentumsrecht in Kuba. Nach (in den allermeisten unkompliziert ausgestellter) "Habilitación" aber sehr wohl mit permanentem Reiserecht nach Kuba.
Hallo genau das habe ich gerade von gelesen dann passt doch alles - länger will er eh nicht zurück - nur als Sicherheit, sollte etwas in der Familie sein.
1. "Emigrante" wird deine Frau erst, wenn sie sich mit PVE länger als elf Monate im Ausland aufhält -- wofür sie sich die Zahlung der Verlängerungsmonate natürlich sparen kann.
2. Nach weiteren zwei Monaten beantragt deine Frau beim kubanischen Konsulat die "Habilitación del pasaporte". Diese ist kostenlos(!), ein Leben lang gültig, und wird innerhalb von drei Wochen nach Beantragung ausgestellt -- in Form eines kleinen Sichtvermerks im Reisepass.
3. Mit Pasaporte habilitado sind beliebig viele Reisen nach Kuba für jeweils bis zu 30 Tage möglich, die bei der Inmigración vor Ort um weitere 30 Tage verlängert werden können -- macht also maximal zwei Monate Aufenthalt pro Reise.
4. Kuba ist kein Rechtsstaat und es gibt dort kein einklagbares Recht auf Ein- oder Ausreise. Insofern ist der Kubaner selbstverständlich immer möglicher Weise willkürlichen Entscheidungen der Behörden ausgeliefert, mit oder ohne PVE/PRE/habilitación. Die habilitación kann ohne Angabe von Gründen ebenso widerrufen werden wie eine PVE oder PRE, was aber nur in sehr seltenen (i.d.R. politisch motivierten) Fällen vorkommt. Dass dies ein einzelner missgelaunter Bearbeiter in der Inmigración vor Ort verfügen kann, halte ich für sehr unwahrscheinlich, genauso wie beispielsweise die Gewährung des Verlängerungsmonats für Kubaner mit pasaporte habilitado unkompliziert sein sollte.
5. Meine Frau hat die habilitación seit 2009 und war seitdem zweimal ohne jedes Problem in Kuba.
Alles richtig. Nur Punkt vier kann ich nicht bestätigen. Kuba ist sehr wohl ein Staat wo du deine Rechte einklagen kannst, allerdings nicht unter den gleichen Vorgaben wie bei uns.
Wenn bei der Einreise nach Deutschland dem Zollbeamten dein Gesicht nicht passt, kann er dich genauso umgehend nach Hause schicken, wie das der cubanische Zollbeamte machen darf und das obwohl du über ein gültiges Visum verfügst. Verdacht auf Visumsmissbrauch und du darfst wieder zurück nach Hause.
#22 RE: Wir wollen in Deutschland Heiraten - unklarer Ablauf
Der kubanische Pass bleibt ihm sein Leben lang erhalten. Die "Habilitación" wird durch einen Sichtvermerk im kubanischen Reisepass dokumentiert. Ohne kubanischen Reisepass keine Rückreise nach Kuba. Für Reisen in den Rest der Welt ist dieser Sichtvermerk ohne jede Relevanz.
Davon unabhängig kann zusätzlich zur kubanischen später (i.d.R. frühestens nach drei Jahren legalem Aufenthalt in Deutschland) die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt werden. Mit dem deutschen Reisepass reist es sich in die allermeisten Staaten dieser Welt wesentlich unbeschwerter.
Die Freizügigkeit des Reisens wird aber schon mit Ausstellung der deutschen Aufenthaltserlaubnis im kubanischen Pass erheblich gesteigert: im Schengen-Raum sowieso visafrei, in andere europäische Länder und viele Touristenziele klappt die Visa-Ausstellung zumindest leichter als von Kuba aus ohne deutsche/Schengener AE.
[edit] zu Luz, der keineswegs so unwissend ist, wie er sich manchmal stellt: Selbstverständlich kann KEIN deutscher Zollbeamter einem deutschen Staatsangehörigen die Einreise nach Deutschland verweigern. Ein kubanischer Vertreter der Migrationsbehörde kann dem kubanischen Staatsangehörigen dagegen sehr wohl die Einreise nach Kuba verweigern. Auch wenn dies klar gegen Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verstößt, zu deren Einhaltung sich auch Kuba verpflichtet hat. Der kubanische Staatsangehörige hat keine Möglichkeit, seinen eigenen Staat über einen unabhängigen Richter zur Einhaltung dieses verbrieften Rechts zu verpflichten. Nicht mal gegen Verstöße kubanischer Staatsorgane gegen Artikel der kubanischen Verfassung gibt es irgendeinen Rechtsweg. Dass ein kubanischer Bürger die Exekutive aufgrund verbriefter Rechte gerichtlich zur Rücknahme einer Entscheidung verpflichten kann, ist im kubanischen System nicht vorgesehen. Das ist in Rechtsstaaten dann doch etwas anders. Luz weiß das.
#23 RE: Wir wollen in Deutschland Heiraten - unklarer Ablauf
Zitat von nicopa
Und doch dann darauf eine kleine Frage:
bleibt ihm dann sein Kubanischer Pass erhalten?
oder kann er später auch einen Deutschen erhalten?
bzw. wie oder welche Beschränkung bestehen dann als "Status Emigrante" in der Reisefreiheit
Beispielsweise Europa/Asienü
Danke nochmals - das war doch mal ein sehr hilf- und lehrreicher Tag
Er behält seinen kubanischen Reisepass und kann, vorausgesetzt er bekommt das entsprechend notwendige Visum für das Land in das er einreisen will, überall hinreisen. Und glaub es mir, mit diesem jetzt erlangtem Wissen über den Status Emigrante weisst du jetzt schon mehr als 99% aller Zollbemte weltweit und viel mehr als 100 % aller deutschen Ausländerbehördensachbearbeiter.
#24 RE: Wir wollen in Deutschland Heiraten - unklarer Ablauf
Super vielen Dank , na dann und abwarten
- bin aber sicher das es mit dem Deutschtest locker klappt und Visum erteilt wird, zudem hat er ja noch Zeit bis November
- aber nicht zu früh freu* - wer weiss was noch alles kommt
ich halte euch auf dem Laufendem, denn wie schon geschrieben - gleichgeschlechtlich gibt es hier im Forum nicht und auch nicht zu googeln
#25 RE: Wir wollen in Deutschland Heiraten - unklarer Ablauf
Eine Frage bleibt mir doch noch:
wichtig! bezogen auf meinem Fall - gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft / Eintragung in Deutschland!
Welche Dokumente werden in diesem Fall für die PVE benötigt? Seinerseits bzw. auch welche meinerseits?
evtl. wichtig: irgend´etwas habe ich wegen Tourismusbranche gelesen - Er arbeitet in Wäschereinigung/Zimmerservice in einem Hotel / in Varadero
irgendwie gibt es doch immer moch Fragen
Viele Grüße
Nico
- 🇨🇺 Das Kubaforum 🇨🇺
- 🇨🇺 Kubaforum
- 🇨🇺 Neu im Kubaforum?
- ℹ️ Info-Sparte!
- 📄 Visa: Fragen und Probleme zum Thema Visa
- 🇩🇪 🇪🇸 Übersetzungshilfe vom spanischen ins deutsche und umgekehrt
- 📜 Einladung eines kubanischen Staatsbürgers:
- 📰 Presseveröffentlichungen und Medienberichte über Kuba
- ⛈ Wetter 🌪 Hurrikan Nachrichten
- 🛫 Reiseforum
- ✈ Kubaflüge 🛳 Kreuzfahrten 🧳 Hotels 🚗 Mietwagen 🚕 Transfers 🚌 Busverbi...
- 🛏 Casas Particulares
- 📕 Sprachkurse in Kuba/Deutschland? Wo gibt es 🕺💃 Tanzkurse usw?
- 🌐 Reiseberichte
- 🕯 In Gedenken an Guzzi
- 🇨🇺 Allgemeines und Sonstiges mit Kubabezug
- ⚾ 🏐 🥊 Das Kuba Sport-Forum.
- 📖 Literatur und Kunst aus/über Kuba
- 🏝 Flora und 🐊 Fauna auf Kuba
- 👨🍳 Kubanische Küche
- ⚙ Technikforum: Fragen zu Themen 🖥︎ Computer,📱 Smartphone, ☎ Telefonve...
- Für Mitglieder und Kubafreunde:
- Sonstige Themen
- 🇪🇸 Foro en español 🇪🇸
- 🗣 Debate de Cuba
- 🎶 Música de Cuba
- 🤡 Los Chistes - Risas y humor sin limite
- ✈ Vuelos 🧳 Hoteles 🛏 Casas
- 🇪🇸 Forum in spanisch-Foro en espanol. für alle die es können oder noc...
- 🌎 Lateinamerika und karibische Inseln ( kleine und große Antillen )
- 🌎 Lateinamerika und karibische Inseln ( kleine und große Antillen)
- 👥 Administration und Moderation:
Jetzt anmelden!
Jetzt registrieren!