Wir wollen in Deutschland Heiraten - unklarer Ablauf

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21.12.2011 22:58
avatar  Pauli
#51 RE: Wir wollen in Deutschland Heiraten - unklarer Ablauf
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Rey/Reina del Foro

Der erste Aufenthaltstitel wird immer nur für ein Jahr
vergeben,die Person muss mindestens ein halbes Jahr,und
einen Tag in D. leben. Wenn dies nicht erfüllt wird , ist
der Titel futsch.


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22.12.2011 00:18 (zuletzt bearbeitet: 22.12.2011 00:20)
avatar  nicopa
#52 RE: Wir wollen in Deutschland Heiraten - unklarer Ablauf
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Mitglied

mmmhhhh - verstehe ich nicht

Zitat von Pauli
Der erste Aufenthaltstitel wird immer nur für ein Jahr
vergeben,die Person muss mindestens ein halbes Jahr,und
einen Tag in D. leben. Wenn dies nicht erfüllt wird , ist
der Titel futsch.



wir verpartnern unds doch hier in deutschland

- ich kenne nur 10 Monate
- danach Emigrant
- eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft kann doch nicht in Kuba eingetragen werden

Das hat doch nichts mit der Ausreisegenemigung von Kuba zu tun oder???

??? oder hat sich was geändert???


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22.12.2011 00:45
avatar  juan72
#53 RE: Wir wollen in Deutschland Heiraten - unklarer Ablauf
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Top - Forenliebhaber/in

Zitat von nicopa
mmmhhhh - verstehe ich nicht

Zitat von Pauli
Der erste Aufenthaltstitel wird immer nur für ein Jahr
vergeben,die Person muss mindestens ein halbes Jahr,und
einen Tag in D. leben. Wenn dies nicht erfüllt wird , ist
der Titel futsch.



Das betrifft ausschließlich den deutschen Aufenthaltstitel, nicht die kubanische Ausreisegenehmigung.
Was Pauli schreibt, ist allerdings nicht ganz korrekt. Der erste Aufenthaltstitel kann für bis zu drei Jahre erteilt werden.
Der Aufenthaltstitel verfällt, wenn man tatsächlich seinen Lebensmittelpunkt nicht in Deutschland hat, also pro Jahr nicht mindestens 6 Monate + 1 Tag in Deutschland ist.

Zitat von nicopa
wir verpartnern unds doch hier in deutschland

- ich kenne nur 10 Monate
- danach Emigrant
- eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft kann doch nicht in Kuba eingetragen werden

Das hat doch nichts mit der Ausreisegenemigung von Kuba zu tun oder???

??? oder hat sich was geändert???



Nach meiner Einschätzung gibt es für eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft kein PRE. Dein Partner soll in Kuba das PVE beantragen und erstmal herkommen. Dann kann er bis 11 Monate hierbleiben und dann zurückgehen und mit neuer PVE wiederkommen - oder Emigrante werden.

Das ist der heutige Stand der Dinge. Morgen sieht die Welt vielleicht schon gaaanz anders aus.


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