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Ausreise verweigert!
Ich bin etwas verwundert das die Deutsch Botschaft ein Visum für beide Eltern erteilt hat. Ob wohl der Rückreisewille der Eltern in zweifel gezogen werden kann. Hier ist wohl klar das de Tochter auf unbestimmte Zeit nicht in Kuba einreisen kann. Gern unterstellen die Deutschen super Beamten jeden unbescholtenen Bürger diese Gedanken.
Ich denke diese Beitrag ist ein" was wäre wenn Beitrag" auf den ihr voll abgefahren seit.
Es ist zu 100 Prozent auszugehen das die guten Frau dem Kubasymptom leidet . Das heißt Heimweh ohne Ende verbunden mit max. Nervfaktor mit ihren Ollen. Diese Symptome treten nach 6 Monaten bis spätestens nach 5 Jahren auf. Das ist leider Unheilbar und endet mit Scheidung.
Ralfw
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gelöscht
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#53 RE: Ausreise verweigert!
Zitat von Manzana Prohibida
Aussage: sie müsse aufhören im Gesundheitswesen zu arbeiten und dann noch drei Jahre warten (wenn das mal nicht die Ausbildungskosten konterkariert)...
interessant, habe vor 2 Wochen gehört dass die Regelung anders ist und dies aus sehr zuverlässigen Quellen (2 Bekannte, beide Arzt, beide seit 2-3 Jahren am Prozess zur Ausreise). Beide arbeiten noch als Ärzte in Spitälern, der eine doziert sogar noch an der Uni. Den Professorentitel haben sie ihm abgenommen, unterrichten darf er aber noch (vielleicht haben sie niemand gleichwertiges für die Vorlesungen). Mir haben sie erklärt, dass dies die generell gültige Regelung für Ärzte sei, nach der Einreichung des Antrags muss man dann noch 5 Jahre "abarbeiten". Ich bin gespannt wie es in etwa 2 Jahren weitergeht, ob es dann mit der Ausreise klappt.
Das mit dem nicht mehr arbeiten können finde ich daher schon etwas verwirrend; entweder war da noch etwas weiteres dahinter was uns hier verborgen bleibt, d.h. es fehlt ein Teil der der Erklärung dienen würde; oder es ist einfach der nicht unübliche Variantenreichtum in der Auslegung von Verordnungen.
#54 RE: Ausreise verweigert!
Mit irgendwelchen Ausbildungskosten hat die ganze Ausreisegenehmigungs-Verweigerungs-Sache, um die es in diesem Thread geht, rein gar nichts zu tun. Sonst würde es ja die offizielle Alternative des Freikaufens geben. Ganz abgesehen davon, dass die Ausbildungskosten eines Zahnarztes nicht mit denen eines Piloten zu vergleichen sind. Nach dem Studienabschluss gibt's in Kuba in der Regel den obligatorischen servicio social, der hat aber wiederum nichts mit der zusätzlichen Wartezeit zu tun, die den Mitarbeitern des Gesundheitssystems zugemutet wird. Das sind wohl oft fünf Jahre ab Antragsstellung auf Ausreise, es können aber auch gerne mal willkürlich mehr sein, ohne dass der Betroffene irgendeinen Rechtsanspruch hätte. Es ist nämlich eben gerade nicht so, dass es dort irgendeine Art von Vertrag als Grundlage geben würde. Man kann nur hoffen, dass es mit der angekündigten Reiserechtsreform in absehbarer Zukunft insgesamt etwas gerechter wird.
Zitat von HayCojones
Auch der Sklavenhalter verweigert seinem Sklaven die Freiheit nicht "grundlos". Insofern gehe ich mit Luz völlig d'accord.
Gegen (die auch von Luz scheinheilig beklagte) Propaganda hilft auf die Dauer nur größtmögliche Transparenz. Um sie herzustellen, sind Blogs wie Evidencias goldrichtig. Gegen Menschenrechtsverletzungen hilft am wirkungsvollsten Öffentlichkeit, das bestätigt vor allem die 50-jährige Erfolgsgeschichte von Amnesty International, auch in den Fällen Pinochet, Guantánamo et cetera.
Wenn die Kubaner so wie Luz es schlicht für irrelevant halten würden, wie IHRE REGIERUNG GEGENÜBER DEN EIGENEN BÜRGERN mit dem wichtigen politischen Thema Reisefreiheit umgeht, dann hätte es der Punkt nicht in die Parteitagsbeschlüsse geschafft, da mag Luz auch noch so viele Nebelkerzen werfen.
Je öfter du dich hier im Forum für die deiner Meinung nach entrechteten Einzelfälle von im Ausland lebenden KubanerInnen einsetzt, die sich ungerecht behandelt fühlen (zu Recht oder zu unrecht spielt dabei erst mal keine Rolle) vermute ich immer mehr, dass diese Einzelfälle ganz gezielt dazu hergenommen werden, um genau kalkulierte, bestimmte Situationen zu provozieren, die dann später propagandistisch gegen das kubanische System verwendet werden sollen. Leider ist eine Organisationen wie Amnesty Internacional nach wie vor nicht ganz davor gefeit, nicht auf solche politisch initiierten Provokationen hereinzufallen. Aber gerade in den letzten Jahren hat sich AI, was Cuba angeht, schon gebessert und zumindest die höheren Ebenen fallen auf solche provouzieren Propagandatricks nicht mehr herein. Bei anderen sogenannten Menschenrechtsgruppen, die allein aus politisch propagandistischer Motivation gegründet wurden sieht das weiterhin düster aus.
#56 RE: Ausreise verweigert!
Gestern, in den Nachrichten vom Canal 41 in Miami sagte man dass es eine Aenderung gaebe bei den Aerzten die sich von der Arbeit abgemeldet haetten um die 5 Jahre Ausreisesperre abzusitzen.
Es hiess, nun muessten diese weitere 5 Jahre im Gesundheitswesen arbeiten, bevor sie ausreisen duerften.
Es war nicht klar ob damit insgesamt 10 Jahre gemeint waren oder die neue Regelung ist dass man waehrend der bereits bestehenden 5 Jahre Wartezeit im Gesundheitsdienst arbeiten muesste.
#58 RE: Ausreise verweigert!
Zitat von Luz
Je öfter du dich hier im Forum für die deiner Meinung nach entrechteten Einzelfälle von im Ausland lebenden KubanerInnen einsetzt, die sich ungerecht behandelt fühlen (zu Recht oder zu unrecht spielt dabei erst mal keine Rolle) vermute ich immer mehr, dass diese Einzelfälle ganz gezielt dazu hergenommen werden, um genau kalkulierte, bestimmte Situationen zu provozieren, die dann später propagandistisch gegen das kubanische System verwendet werden sollen.(...)
Zunächst geht es mal um ganz konkrete Einzelfälle, wie den hier beschriebenen von Olferts Schwiegereltern -- bei denen es sich nicht um im Ausland lebende KubanerInnen handelt. Gegen kalkulierte Lügen (oder Propaganda) von der Sorte, die Ausreiseverweigerung habe nichts mit Menschenrechtsverletzungen zu tun oder liege nur daran, dass die falsche Person die Einladung ausgesprochen habe, hilft nur der Hinweis auf ähnlich gelagerte Einzelfälle, von denen es jede Menge gibt. Das ist die Transparenz, von der ich sprach. Wenn es auffällig viele ähnlich gelagerte Einzelfälle gibt, dann steckt ein System dahinter. Und da wir hier über Kuba sprechen, nenne es von mir aus "das kubanische System" der Beschränkung der Reisefreiheit der eigenen Bürger. Du hast die Freiheit, dieses System zu verteidigen, auch noch zu einem Zeitpunkt, zu dem sogar die Kommunistische Partei Kubas Schwächen des Systems eingesteht und Verbesserungen in Aussicht stellt. Andere haben die Freiheit, dieses System zu kritisieren und seine Fehler offen zu dokumentieren. Mit "Sozialismus" haben die durch viele Einzelfälle belegten Freiheitsbeschränkungen jedenfalls herzlich wenig zu tun. Man kann durchaus überzeugter "Revolutionär" sein, ohne deswegen die Augen vor den problematischen Aspekten der kubanischen Ein- und Ausreisepolitik zu verschließen oder jede berechtigte Kritik reflexartig als Teil eines bösen Umsturzversuchs wegzuwischen.
Noch ein aktueller Einzelfall eines Angehörigen des Gesundheitssystems, der nicht ausreisen darf (auf Einladung seiner Mutter!), da sein Vater irgendwann mal nicht aus dem Ausland zurück gekommen ist, und obwohl er mit diesem seit Jahren keinen Kontakt hat, wird hier beschrieben (englische Übersetzung hier). Wer da Parallelen zu Olferts Fall sieht, fällt also auf feindliche Propaganda rein? Was für "genau kalkulierte, bestimmte Situationen" will wer hier "provozieren"??? Butter bei die Fische!
Zitat von TRABUQUERO
Es hat sich einiges geändert ........
Woher beziehst Du denn Deine Informationen?
in dem die Kritik an der US Blockade inzwischen fester Bestandteil der Jahresberichte geworden ist und deren negativer Einfluss auf die soziale und wirtschaftliche Entwicklung in Cuba nicht, wie hier von einigen im Forum, bestritten wird, und dass AI den Fall der Cuban 5 als einen (vermeintlichen) Verstoss gegen die Menschenrechte in seine Agenda aufgenommen hat: http://www.amnestyusa.org/news/press-rel...-the-cuban-five .
Ein fairer Schritt wäre es von Seiten AI jetzt noch, eine Pressemitteilung zu veröffentlichen, dass sie sich im Fall des Todes von Juan Wilfredo Soto García im Mai diesen Jahres geirrt haben und sie sich bei ihrer Berichterstattung auf nicht vertrauenwürdige Informationsquellen verlassen haben.
Zitat von Luz
Ein fairer Schritt wäre es von Seiten AI jetzt noch, eine Pressemitteilung zu veröffentlichen, dass sie sich im Fall des Todes von Juan Wilfredo Soto García im Mai diesen Jahres geirrt haben und sie sich bei ihrer Berichterstattung auf nicht vertrauenwürdige Informationsquellen verlassen haben.
Haben sie nicht geschrieben, daß er an Folgen der Blockade gestorben ist
Zitat von RalfwZitat von Manzana Prohibida
Aussage: sie müsse aufhören im Gesundheitswesen zu arbeiten und dann noch drei Jahre warten (wenn das mal nicht die Ausbildungskosten konterkariert)...
interessant, habe vor 2 Wochen gehört dass die Regelung anders ist und dies aus sehr zuverlässigen Quellen (2 Bekannte, beide Arzt, beide seit 2-3 Jahren am Prozess zur Ausreise). Beide arbeiten noch als Ärzte in Spitälern, der eine doziert sogar noch an der Uni. Den Professorentitel haben sie ihm abgenommen, unterrichten darf er aber noch (vielleicht haben sie niemand gleichwertiges für die Vorlesungen). Mir haben sie erklärt, dass dies die generell gültige Regelung für Ärzte sei, nach der Einreichung des Antrags muss man dann noch 5 Jahre "abarbeiten". Ich bin gespannt wie es in etwa 2 Jahren weitergeht, ob es dann mit der Ausreise klappt.
Das mit dem nicht mehr arbeiten können finde ich daher schon etwas verwirrend; entweder war da noch etwas weiteres dahinter was uns hier verborgen bleibt, d.h. es fehlt ein Teil der der Erklärung dienen würde; oder es ist einfach der nicht unübliche Variantenreichtum in der Auslegung von Verordnungen.
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Das größte Problem ist wohl eher das es gar keine Regelungen gibt. Von daher gibt es auch nichts anzufechten.
In der Regel sollte der Ausreiseprozess ansich ca. 5 Jahre dauern, beginnend mit der ersten Unterschrift des Direktors der Klinik (ca.1Jahr) bis hin zum Gesundheitsminister.
Aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten ist die Kette natürlich auch in 5 Tagen abzuarbeiten.
Danach hängt es an der Unterschrift des Gesundheitsministers. Hier werden keine Antworten gegeben, keine Anfragen aufgenommen, keine Rechtfertigungen ausgesprochen. Man weis selbst das man sich in der Illegalität und einem Straftatbestand (Freiheitsberaubung) befindet.
Druck und oder gerade internationale öffentliche Aufmerksamkeit werden mit Gängeleien, Vorführungen und Drohungen beantwortet.
Die verschiedenen Gerüchte wie z.b. Ausbildungsvertrag,Kostenübernahme, ect. sind Vermutungen von Leuten die meist noch nie selbst einen Arzt/Ärztin aus dem Land holen mussten und weit von der Realität entfernt.
Die Kosten für Studium und Ausbildung zahlt die Person nämlich schon bevor seine Ausbildung angeht. Weiter sollte man bedenken das gerade die Ausbildungen im Gesundheitswesen abhängig von dem Bundesland und des verantwortlichen Regierungsbezirkes wenig bis gar nichts "wert" ist. Es gibt also gar nichts zu vergüten.
Weiter hatt der Großteil der angesprochenen Gruppe in der Regel seinen Frohndienst in Venezuela,Afrika schon abgeleistet und eine Menge Devisen ins Land gespült.
Ärzte die gute Familiäre Kontakte zur oberen Politikebene haben reisen,leben überall auf der Welt wo sie und wie lange sie wollen.
Was hier passiert ist nichts anderes als ein klarer Verstoß gegen die Menschenrechte, die den Verantwortlichen hierfür zumindest einmal eine Verhandlung in Deen Haag bringen sollte.
Jedoch nicht dokumentiert und daher auch nicht anzeigbar.
Ich selbst hätte dies in die Hand genommen, habe jedoch aufgrund der zu erwartenden Represalien gegen die Familie auch zurückgeschreckt. Alleine dies dokumentiert die Schreckensherschaft.
Positiv ist das sich das Rad bald drehen wird.
Zitat von Panfilo
[quote="Ralfw"]
Die Kosten für Studium und Ausbildung zahlt die Person nämlich schon bevor seine Ausbildung angeht. Weiter sollte man bedenken das gerade die Ausbildungen im Gesundheitswesen abhängig von dem Bundesland und des verantwortlichen Regierungsbezirkes wenig bis gar nichts "wert" ist. Es gibt also gar nichts zu vergüten.
Erklär mir doch mal bitte, wie die betreffenden Personen schon vor Beginn der Ausbildung diese bezahlt???
Zitat von TrieliZitat von Panfilo
[quote="Ralfw"]
Die Kosten für Studium und Ausbildung zahlt die Person nämlich schon bevor seine Ausbildung angeht. Weiter sollte man bedenken das gerade die Ausbildungen im Gesundheitswesen abhängig von dem Bundesland und des verantwortlichen Regierungsbezirkes wenig bis gar nichts "wert" ist. Es gibt also gar nichts zu vergüten.
Erklär mir doch mal bitte, wie die betreffenden Personen schon vor Beginn der Ausbildung diese bezahlt???
die frage geht ja an panfilo (und nicht an ralf)
ja, die antwort von panfilo interessiert mich auch (vermute allerdings, dass sich panfilo da geirrt hat)
Ralfw
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gelöscht
)
#64 RE: Ausreise verweigert!
Zitat von PanfiloZitat von ralfw
entweder war da noch etwas weiteres dahinter was uns hier verborgen bleibt, d.h. es fehlt ein Teil der der Erklärung dienen würde; oder es ist einfach der nicht unübliche Variantenreichtum in der Auslegung von Verordnungen.
Das größte Problem ist wohl eher das es gar keine Regelungen gibt. Von daher gibt es auch nichts anzufechten.
diese Aussage betrachte ich als falsch; laut meinen (zuverlässigen) Informationen gibt es eben doch eine Regelung. Wenn schon, dann handelt es sich um den von mir erwähnten Variantenreichtum in der Auslegung von Verordnungen.
Dies macht das Endresultat nicht unbdingt besser im Einzelfall; aber wenn Du schon mit dem Hammer rumklopfst, dann doch bitte wenigstens korrekt; ansosnten Du Dich genau so in den Interpretationsraum begibst wie die von Dir "heissgeliebten" cubanischen Beamten.
#65 RE: Ausreise verweigert!
Zitat von Ralfw
laut meinen (zuverlässigen) Informationen gibt es eben doch eine Regelung.
Natürlich gibt es eine Regelung, auch wenn sie nirgends veröffentlicht sein mag. Aber ein zentraler Teil des Problems ist, dass es keine Regelung gibt, die dem kubanischen Staatsbürger irgendeine Form von Rechtsanspruch gegenüber den Behörden geben würde.
Zitat von Trieli
Erklär mir doch mal bitte, wie die betreffenden Personen schon vor Beginn der Ausbildung diese bezahlt???
Erklär uns doch mal bitte in der Zwischenzeit, wie du darauf kommst (auf Belege will ich mal gar nicht hoffen), dass in Kuba irgendein Zusammenhang zwischen Ausbildungskosten und Ausreisesperren im Gesundheitswesen besteht.
Zitat von HayCojonesZitat von Trieli
Erklär mir doch mal bitte, wie die betreffenden Personen schon vor Beginn der Ausbildung diese bezahlt???Erklär uns doch mal bitte in der Zwischenzeit, wie du darauf kommst (auf Belege will ich mal gar nicht hoffen), dass in Kuba irgendein Zusammenhang zwischen Ausbildungskosten und Ausreisesperren im Gesundheitswesen besteht.
Wo habe ich denn das jemals geschrieben, dass da ein Zusammenhang besteht? Olferts Frau durfte doch reisen.
#68 RE: Ausreise verweigert!
Zitat von TrieliZitat von HayCojones
Erklär uns doch mal bitte in der Zwischenzeit, wie du darauf kommst (auf Belege will ich mal gar nicht hoffen), dass in Kuba irgendein Zusammenhang zwischen Ausbildungskosten und Ausreisesperren im Gesundheitswesen besteht.Wo habe ich denn das jemals geschrieben, dass da ein Zusammenhang besteht? Olferts Frau durfte doch reisen.
Welche andere Vertragsgrundlage hast du denn dann gemeint, als du das hier geschrieben hast:
Zitat von Trieli
Sie ist mit Beginn ihres Studiums einen rechtswirksamen Vertrag eingegangen der ihr sagt wie lange sie nach Abschluß des Studiums dem kubanischen Staat als Zahnärztin zur Verfügung zu stehen hat. Danach war ihre Reisefreiheit ja überhaupt nicht eingeschränkt. Sie durfte das Land zu touristischen Zwecken verlassen und ist nicht zurück gekommen. Damit hat sie den Vertrag gebrochen. (...) Wo verstößt eine solche Regelung also gegen geltendes Menschenrecht????
Was für ein menschenrechtskonformer Vertrag soll das gewesen sein, der ihr eine Pflicht zur Rückkehr gibt???
#70 RE: Ausreise verweigert!
Deutsche Soldaten haben aber mit kubanischen Zahnärzten nichts zu tun! Weder sind Zahnärzte (im Gegensatz zu kubanischen Soldaten, Polizisten oder Geheimdienstmitarbeitern) Hoheitsträger, noch haben sie Verträge über eine 15-jährige Dienstzeit. Du vergleichst Äpfel mit Birnen!
Ralfw
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gelöscht
)
#72 RE: Ausreise verweigert!
Zitat von TineZitat von Ralfw
wo ist denn eigentlich Olfert verblieben? Das Rumbero Syndrom
tja, wo ist er nur....vielleicht will er sich hier nicht mehr rechtfertigen!
Du meinst seine Naivität rechtfertigen? Wenn einer weiss wie Cuba tickt, dann ist ihm in voraus klar, dass die 1000 Euro rausgeworfenes Geld sind. Das hat erstmals mit gesundem Menschenverstand zu tun. Irgendwie ist Olfert da mit einer sehr "deutschen Denke" unterwegs; auf sowas haben die Beamten in Cuba gerade gewartet.
Das heisst nun auf keinen Fall, dass ich diese Regelung gut finde, meine Meinung nützt aber genau niemandem etwas.
Trieli
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gelöscht
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#73 RE: Ausreise verweigert!
Zitat von HayCojones
Deutsche Soldaten haben aber mit kubanischen Zahnärzten nichts zu tun! Weder sind Zahnärzte (im Gegensatz zu kubanischen Soldaten, Polizisten oder Geheimdienstmitarbeitern) Hoheitsträger, noch haben sie Verträge über eine 15-jährige Dienstzeit. Du vergleichst Äpfel mit Birnen!
Dann setzten wir es doch mal so gleich: Sie hat auf Staatskosten eine Ausbildung zur Zahnärztin gemacht deren Kosten sie im Anschluß abarbeiten soll. Person X in Deutschland schuldet dem deutschen Staat Geld z.B. in Form von Steuerschulden.
Sie erhält ein Ausreisegenehmigung zu touristischen Zwecken und missbraucht diese indem sie nicht zurück kommt und ihre "Schulden" abarbeitet. Was mit einem deutschen Steuerflüchtling passiert brauche ich ja wohl nicht zu erklären. Im schlimmsten Fall wird er per internationalem Haftbefehl gesucht und kann sogar von anderen Ländern ausgeliefert werden. Sollte er vorher alleine zurück kommen darf er ein wenig einsitzen und erhält danach ein Reiseverbot bis diese Schulden beglichen sind.
Ein anderes Beispiel wäre, wenn ein Student hier während seines Studiums Bafög erhält. Auch das muß er nach dem Studium zurückzahlen und erhält im Falle das er das Geld schuldig bleibt eine Strafe und muß trotzdem zurück zahlen sobald der deutsche Staat ihn wieder in die Finger kriegt.
Beide sind auf ihre Art und Weise gegenüber dem Staat straffällig geworden und müssen mit den Konsequenzen leben. Mir will sich nicht erklären wo das gegen Menschenrechte verstößt.
Trieli, ich verstehe nicht ganz, worüber du dich so ereiferst.
Ich schildere dir mal ein sehr persönliches Beispiel nämlich mein eigenes: Ich habe Pädagogik studiert, ein Jahr Bafög bekommen, alle Prüfungen abgelegt und danach aufgehört, eigentlich wollte ich nach Spanien auswandern, hat nicht geklappt. Nach ca. 5 Jahren bekam ich die Aufforderung, das Bafög zurückzuzahlen- hab ich getan, alles ok. Inzwischen arbeite ich tatsächlich im Staatsdienst, aber erst nach 15 Jahren unterschiedlichster Tätigkeiten und Aufenthaltsorten. Nie hat mich irgendjemand aufgehalten zu reisen oder auszuwandern. Das Ganze mag bei Soldaten anders sein, keine Ahnung.
ABER: hier kannst du deine Ausbildung machen, die den Staat natürlich auch Geld kostet und ohne Schwierigkeiten gehen. Das ist in Kuba nicht möglich und insofern meiner Meinung nach eine eklatante Verletzung des Rechtes auf Reisefreiheit oder gar freie Wahl des Aufenthaltortes.
Die Rückzahlung eines Darlehens, sei es Bafög oder eines Anderen hat mit dem Ganzen rein gar nichts zu tun, natürlich wird jeder, der seine Schulden nicht zurückzahlt straffällig. Wenn du jedoch hier dem Staat Kosten verursachst, die durch deine Ausbildung entstehen, betrachtet dies niemand als persönliche Schulden, die du abzuarbeiten hast.
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