Neues Outfit der Webseite des kubanischen Zolls

14.10.2010 12:41
avatar  Luz
#1 Neues Outfit der Webseite des kubanischen Zolls
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Luz
Forums-Senator/in

Hab ich heute zufällig entdeckt. Der Internetauftritt des kubanischen Zolls hat ein neues Outfit und glänzt auch mit einigen Informationen die vorher nicht so ganz klar waren. Z.B. betreff Mitnahme eines Autos (ein klares NEIN), Einfuhr von Devisen, Paketversand und wahrscheinlich noch einiges mehr.
www.aduana.co.cu


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15.10.2010 06:01
avatar  manfredo19 ( gelöscht )
#2 RE: Neues Outfit der Webseite des kubanischen Zolls
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manfredo19 ( gelöscht )

Hallo Luz
Die Information war sehr gut,auch mal eine e-Mail Adresse.Habe sofort geschrieben,wie es mit der Einfuhr eines Hauswasserautomaten aussieht.Meine Nachfragen beim Zoll in Holguin waren widersprüchlich.Ich möchte den HWA hier nicht für umsonst kaufen.Mein altes Hauswasserwerk hatte ich vor 5 Jahren mit viel Problemen durch den Zoll gebracht,aber jetzt ist es kaputt.


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15.10.2010 07:42
avatar  el lobo
#3 RE: Neues Outfit der Webseite des kubanischen Zolls
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Rey/Reina del Foro

Zitat von manfredo19
.Mein altes Hauswasserwerk hatte ich vor 5 Jahren mit viel Problemen durch den Zoll gebracht,aber jetzt ist es kaputt.


Was Ihr aber auch alles in die " Caribische Freiluftpsychatrie " hinschleppt Ich vermute mal das das nunmehr kaputte der sprichwörtlichen überaus korrekten technischen Betreuung seitens der dort ansässigen Betreiber und Betreuer zum Opfer gefallen ist,oder
MfG El Lobo


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15.10.2010 09:21
avatar  ehemaliges mitglied ( gelöscht )
#4 RE: Neues Outfit der Webseite des kubanischen Zolls
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ehemaliges mitglied ( gelöscht )

Zitat von el lobo

Zitat von manfredo19
.Mein altes Hauswasserwerk hatte ich vor 5 Jahren mit viel Problemen durch den Zoll gebracht,aber jetzt ist es kaputt.


Was Ihr aber auch alles in die " Caribische Freiluftpsychatrie " hinschleppt Ich vermute mal das das nunmehr kaputte der sprichwörtlichen überaus korrekten technischen Betreuung seitens der dort ansässigen Betreiber und Betreuer zum Opfer gefallen ist,oder
MfG El Lobo



Deshalb kauft man wartungsfrei.


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15.10.2010 10:23
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#5 RE: Neues Outfit der Webseite des kubanischen Zolls
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User ( gelöscht )

Sugerencias para evitar molestias innecesarias/
Ratschläge um unnötige Unannehmlichkeiten (mit dem Zoll) zu vermeiden


(zusammengesammelt und frei übersetzt von der neuen homepage der aduana)

a) Korrektes Ausfüllen der „Declaración de Aduanas para Pasajeros”

Dies ist nur nötig, wenn man

• Bargeld im Gegenwert von mehr als 5'000 USD
• Sattelitenkommunikationsgeräte oder Funkgeräte
• Artikel, die nicht zu den „efectos personales“ (persönliche Gebrauchsgegenstände, die man für/während der Reise in Kuba benötigt) gehören

mitführt.

Vorallem der 3. Punkt trifft wohl auf fast jeden von uns zu. Siehe hierzu weitern unten Punkt „WICHTIG“. Ab einem Gesamtwert von über 50 peso (CUC) wird es bereits kostenpflichtig!


b) Nebst den „efectos personales“ kann man also (zollpflichtig) Gegenstände (neu oder gebraucht) mit einem Wert von bis zu maximal 1'000 peso (CUC) einführen, wenn diese nicht zu kommerziellen Zwecken dienen.

Wichtig ist hierbei zu beachten:

• vom selben Artikel nicht exzessive Mengen einführen, was auf einen kommerziellen Zweck deuten würde
• keine verbotenen Artikel wie Elektrogeräte mit hohem Stromverbrauch (z. B. Elektroöfen/Toaster, Wasserkocher, Bügeleisen ab einer bestimmten Leistung,…) einführen.
• GPS-Geräte sind vorab genehmigungspflichtig (Importgenehmigung durch das Oficina Nacional de Hidrografía y Geodesia)
• „Ejemplares de la flora y la fauna”, also Pflanzen und Lebende Tiere, in jedweder Form (Planzensamen), sind genehmigungspflichtig

Sehr wohl zu den „efectos personales“ eines Touristen zählen folgende „Grenzfälle“:
- Schmuck
- Fotoapparat / -kamera mit Zubehör
- Diaprojektor oder ein tragbares Filmvorführgerät (Beamer?)
- Fernglas
- Musikinstrumente (die man auch selber spielen können sollte)
- DVD-Player
- tragbares Radio
- Mobiltelefon
- tragbares Fernsehgerät
- tragbare Schreibmaschine
- Laptop und Zubehör
- Taschenrechner
- Kinderwaagen
- Rollstuhl
- Sportausrüstung
- Speichermedien wie externe Festplatten und Sticks
- IPODs, PALM und ähnliches


In dieser Aufzählung stecken doch schon so einige Überraschungen.

WICHTIG:
Führt man nebst seinen persönlichen Gebrauchsgegenstände nur diesen o. g. Elektroplunder mit und überschreitet man auch die Bargeld-Grenze (5'000 USD) nicht, muss man KEINE Zolldeklaration ausfüllen!


Zollpflichtig werden die mitgeführten Gegenstände bereits ab einem Gesamtwert von 50 peso (CUC):

• ab 51.00 bis 250.00 peso (CUC) kostet es 100% des Warenwertes an Zoll
• ab 251.00 bis 500.00 peso (CUC) kostet es 150% des Warenwertes an Zoll
• ab 501.00 bis 1’000.00 peso (CUC) kostet es 200% des Warenwertes an Zoll

ACHTUNG:
Wenn ich hier „CUC“ schreibe, gilt das für den gemeinen Tourist. Kubaner die mit PVE reisen (nicht PRE, nicht Status Emigrante) und Ausländer mit Wohnsitz in Kuba und Status Residente bezahlen alles in PMN und nicht in CUC!!!

FAZIT bis hierher: Wer die Zollerklärung ausfüllt, wird für diesen teils seines Gepäcks (also vor allem Elektrogeräte, Technisches, Ersatzteile, …) nach der %-Staffelung abhängig vom Gesamtwert der Waren, welche nicht dem persönlichen Gebrauch zugeordnet werden können, abgerechnet.

c) unser aller Liebling – „Alternativa de Valoración al Peso“ – die „Waage“. Und hier veröffentlicht die aduana meines Wissens erstmalig, dass diese „Alternative“ „grundsätzlich“(!) nur für Residentes (jene mit Wohnsitz in Kuba und carnét) auf Privatreisen und für kubanische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland eingesetzt wird.

Wer muss nicht zur Waage? Dank diesem Sätzlein braucht kein Ausländer, kein Tourist an die Waage treten.

Was kostet’s? Das kennen wir schon – pro kg „drüber“ kostet es 10 peso (CUC/PMN, siehe weiter oben unter „ACHTUNG“). Hier verhält sich die neue homepage der aduana aber sehr geschickt – das Limit wird einfach nicht genannt. Sollte aber weiterhin bei 25kg/Person liegen.

Was darf nicht gewogen werden? Alles, was unter Punkt b) bereits abgerechnet wurde sowie alles, was korrekt verpackt unter Punkt d) fällt. Lebensmittel/Medikamente im normalen Reisegepäck werden gewogen und sind kostenpflichtig.

d) Man kann frei von Zollgebühren bis zu 10kg Medikamente (originalverpackt) mitbringen. Bei Lebensmitteln (exklusive Fleischerzeugnisse) gibt es sogar keinerlei Mengenlimite. Bedingung ist, dass die Medikamente sowie auch die Lebensmittel getrennt vom Rest je in ein eigenes Gepäckstück gepackt sind.


Landesweite Beschwerdestelle, zuständig für alle Flughäfen:

Población de la Aduana General de la República
Calle 6 esquina a calle 39
Plaza de la Revolución
Ciudad de la Habana, 10400.

Telefon (+537)883-7575 oder (+537)883-8282

Mail: publico@agr.aduana.cu


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15.10.2010 14:24 (zuletzt bearbeitet: 15.10.2010 14:36)
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#6 RE: Neues Outfit der Webseite des kubanischen Zolls
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User ( gelöscht )

Ein "a" zuviel weg und noch ein paar kleine Ergänzungen (Liste der privaten Gebrauchstgestände) und dann passt das auch für Jan. Zusätzlich noch ein paar Kommentare und abschliessend ein Beispiel für die bessere Verständlichkeit. So kann das von mir aus auch in den Infobereich übernommen werden (sollten die kritischen Augen anderen Mitglieder keine Fehler entdecken):


Sugerencias para evitar molestias innecesarias/
Ratschläge um unnötige Unannehmlichkeiten (mit dem Zoll) zu vermeiden
[/b]

(zusammengesammelt und frei übersetzt von der neuen homepage der aduana)

a) Korrektes Ausfüllen der „Declaración de Aduanas para Pasajeros”

Dies ist nur nötig, wenn man

• Bargeld im Gegenwert von mehr als 5'000 USD
• Sattelitenkommunikationsgeräte oder Funkgeräte
• Artikel, die nicht zu den „efectos personales“ (persönliche Gebrauchsgegenstände, die man für/während der Reise in Kuba benötigt) gehören

mitführt.

Vorallem der 3. Punkt trifft wohl auf fast jeden von uns zu. Siehe hierzu weiter unten den Punkt „WICHTIG“. Ab einem Gesamtwert von über 50 peso (CUC) wird es bereits kostenpflichtig!


b) Nebst den „efectos personales“ kann man also (zollpflichtig) Gegenstände (neu oder gebraucht) mit einem Wert von bis zu maximal 1'000 peso (CUC) einführen, wenn diese nicht zu kommerziellen Zwecken dienen.

Wichtig ist hierbei zu beachten:

• vom selben Artikel nicht exzessive Mengen (mehr als 2 Stück des gleichen Typs) einführen, was auf einen kommerziellen Zweck deuten würde
• keine verbotenen Artikel wie Elektrogeräte mit hohem Stromverbrauch (z. B. Elektroöfen/Toaster, Wasserkocher, Bügeleisen ab einer bestimmten Leistung,…) einführen.
• GPS-Geräte sind (rein theoretisch) vorab genehmigungspflichtig (Importgenehmigung durch das Oficina Nacional de Hidrografía y Geodesia)
• „Ejemplares de la flora y la fauna”, also Pflanzen und Lebende Tiere, in jedweder Form (Planzensamen), sind vorab genehmigungspflichtig

Sehr wohl zu den „efectos personales“ eines Touristen (über 10 Jahre alt) zählen folgende „Grenzfälle“:
- Schmuck (da läst sich so manches Geschenk als "Eigenbedarf" deklarieren, wenn die Ringrösse stimmt oder man Ohrlöcher hat)
- Fotoapparat / -kamera mit Zubehör
- Diaprojektor oder ein tragbares Filmvorführgerät (Beamer?)
- Fernglas
- Musikinstrumente (die man auch selber spielen können sollte)
- DVD-Player (einer ist also nach der %-Methode immer frei und darf maximal mit dem andern Gepäck zusammen gewogen werden)
- tragbares Radio / CD-Player (Kommentar wie "DVD-Player")
- Mobiltelefon
- tragbares Fernsehgerät (Kommentar wie "DVD-Player")
- tragbare Schreibmaschine
- Laptop und Zubehör
- Taschenrechner
- Rollstuhl
- Sportausrüstung (z. B. 1 Angelausrüstung, 1 Fahrrad ohne Motor, ein Kanu/Kajak bis max. l=5.50m, 1 Paar Wasserski, 2 Tennisschläger, o. ä.)
- Zelt mit Zubehör und Campingausrüstung (gerade "Campingausrüstung" kann man doch sehr weitläufig auselgen)
- 1 Paar / 2 Stück Walkie-Talkies
- Speichermedien wie externe Festplatten und Sticks (immer in nichtkommerzieller Menge)
- IPODs, PALM und ähnliches (immer in nichtkommerzieller Menge)


Bei Minderjährigen unter 10 Jahren
- 2 elektrische oder elektronische Spielzeuge oder Instrumente
- 2 Spielzeuge (ist das fies - nur zwei Spielzeuge, Rest müsste gemäss dem Text konfisziert werden, da unter 10 Jahre ein kostenpflichtiger Import über %-Methode nicht möglich ist. Das sollen die bei meinem Sohn und in meinem Beisein mal umsetzen.....)


Bei Babys u. a. auch Gegenstände seines Bedarfs
- Babysitz/Stuhl
- tragbares Bett / Reisebett (worin sich zusammengeklappt sicher gut die ein ander andere Kleinigkeit verstecken lässt)
- Kinderwagen / Buggy
- Laufwagen / Lauflerngerät

In dieser Aufzählung stecken dann doch schon so einige Überraschungen.

WICHTIG:
Führt man nebst seinen persönlichen Gebrauchsgegenstände nur diese o. g. Gegenstände mit und überschreitet man auch die Bargeld-Grenze (5'000 USD) nicht, muss man KEINE Zolldeklaration ausfüllen!


Zollpflichtig werden alle anderen mitgeführten Gegenstände (ausser "persönlicher Bedarf") aber bereits ab einem Gesamtwert von 50 peso (CUC), es gibt z. B. keine Freimenge für "Geschenke" oder "200 CUC im Jahr" oder was noch so alles an Halbunwahrheiten herumgeistert:

• ab 51.00 bis 250.00 peso (CUC) kostet es 100% des Warenwertes an Zoll
• ab 251.00 bis 500.00 peso (CUC) kostet es 150% des Warenwertes an Zoll
• ab 501.00 bis 1’000.00 peso (CUC) kostet es 200% des Warenwertes an Zoll

ACHTUNG:
Wenn ich hier „CUC“ schreibe, gilt das für den gemeinen Tourist. Kubaner die mit PVE reisen (nicht PRE, nicht Status Emigrante) und Ausländer mit Wohnsitz in Kuba und Status Residente bezahlen alles in PMN und nicht in CUC!!!

FAZIT bis hierher: Wer die Zollerklärung ausfüllt, wird für diesen Teil seines Gepäcks (also vor allem zusätzliche Elektrogeräte, Technisches, Ersatzteile, …) nach der %-Methode abhängig vom Gesamtwert der Waren, welche nicht dem persönlichen Gebrauch zugeordnet werden können, abgerechnet, insofern diese nicht komplett verboten sind (Beispiel Stromfresser wie "Wasserkocher" oder der dritte DVD-Player).

c) unser aller Liebling – „Alternativa de Valoración al Peso“ – die „Waage“. Und hier veröffentlicht die aduana meines Wissens erstmalig, dass diese „Alternative“ „grundsätzlich“(!) nur für Residentes (jene mit Wohnsitz in Kuba und carnét) auf Privatreisen und für kubanische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland eingesetzt wird.

Wer muss nicht zur Waage? Dank diesem Sätzlein braucht kein Ausländer, kein Tourist an die Waage treten.

Was kostet’s? Das kennen wir schon – pro kg „drüber“ kostet es 10 peso (CUC/PMN, siehe weiter oben unter „ACHTUNG“). Hier verhält sich die neue homepage der aduana aber sehr geschickt – das Limit wird einfach nicht genannt, erst eine Seite weiter in den Beispielen, sind weiterhin 25kg/Person.

Dafür eine ganz interessante Sache, die in der Praxis so nie angewandt wird: Cubaner mit Wohnsitz im Ausland und PRE reist mit 30kg ein => ab zu Waage = 5kg drüber => kostet 5x10CUC, also 50 CUC. Zahlen muss er trotzdem nichts, da er nach der %-Methode die ersten 50CUC frei hat!!!

Was darf nicht gewogen werden? Alles, was unter Punkt b) bereits nach der %-Methode abgerechnet wurde oder im Rahmen der 50-peso-Freimenge liegt, sowie alles, was korrekt verpackt unter Punkt d) fällt. Lebensmittel/Medikamente im normalen Reisegepäck werden gewogen und sind kostenpflichtig, daher extra packen, siehe Punkt d).

d) Man kann frei von Zollgebühren bis zu 10kg Medikamente (originalverpackt) mitbringen. Bei Lebensmitteln (exklusive Fleischerzeugnisse) gibt es sogar keinerlei Mengenlimite. Bedingung ist, dass die Medikamente sowie auch die Lebensmittel getrennt vom Rest je in ein eigenes Gepäckstück gepackt sind. Ich bin der persönlcihen Meinung, dass da schon eine Plastiktüte ausreicht. Sprich: Man nimmt den Koffer vom Band, öffnet ihn, nimmt seine Lebensmittel- und seine Medikamenten-Tüte raus, macht den Koffer zu und hat die geforderten 3 Gepäckstücke.


Landesweite Beschwerdestelle, zuständig für alle Flughäfen:

Población de la Aduana General de la República
Calle 6 esquina a calle 39
Plaza de la Revolución
Ciudad de la Habana, 10400.

Telefon (+537)883-7575 oder (+537)883-8282

Mail: publico@agr.aduana.cu

______________________________________________

Als Beispiel: Alleinreisender, gehbehinderter Kubaner (PRE) mit massenhaft Gepäck reist ein:

1a) Er hat Elektrokram und Autoersatzteile im Wert von 120 CUC dabei (belegt durch Rechnungen oder anhand der nicht unbedingt unvorteilhaften Zolliste), u. a. einen Toaster im Wert von 20 CUC. Der Toaster ist futsch, konfisziert, auf nimmer wiedersehn. Bleiben noch 100 CUC. Davon sind 50 CUC frei. Für die restlichen 50 CUC Warenwert zahlt er 100%, also stolze 50 CUC (hätte er nur PVE wären es 50 PMN).

1b) Er hat allerhand Elektrokram und Autoersatzteile im Wert von 600 CUC dabei (belegt durch Rechnungen oder anhand der nicht unbedingt unvorteilhaften Zolliste), u. a. einen Hauswasserautomaten (wonach hier im forum unlängst gefragt wurde). Keine Stromfresser, keine "unnormalen", exzessiven Mengen (z. B. 4 CD-Player) - alles okay. Er zahlt:
• für den Bereich 51.00 bis 250.00 peso (CUC) seine 100% des Warenwertes = 199 CUC
• für den Bereich 251.00 bis 500.00 peso (CUC)seine 150% des Warenwertes = 373.50 CUC
• für den Bereich 501.00 bis 600.00 peso (CUC) seine 200% des Warenwertes = 198 CUC
insgesmat also 770.50 CUC!!! (mit PVE wären es nur 770.50 PMN = knapp 31 CUC)

In beiden Fällen (1a und 1b) ist eine Zolldeklaration auszufüllen, da Warenwert >50 CUC.

2) Bevor er nun zur Waage zitiert wird, darf er alles, was

- unter 1a / 1b schon abgerechent wurde
- sowie eine Plastiktüte / ein Gepäckstück mit max. 10kg an Lebensmittel
- sowie alle Plastiktüten / Gepäckstücke, die nur Lebensmittel (kein Fleisch) enthalten,
- sowie seinen Rollstuhl
- sowie alle Bücker über Wisschenschaft, Technik, Kunst und Literatur
- sowie musikalische Notenblätter, Partituren
- sowie CDs/Magnetbänder (Kasetten)
- Unterrichtsanschaungsmaterial wie Schautafeln oder Filme
- Prothesen (solange es die seine ist)
- Blindenschriften oder Materil für Blinde

zur Seite stellen. Der Rest wird gewogen und kosten ihn 10 CUC/kg (PVE=10PMN/kg)
Ausländer (ausser Residenten in Kuba), also Touristen mit ausländischer Staatsbürgerschaft werden "fundamentalmente", also "grundsätzlich" nicht zu Waage gebeten.


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21.10.2010 10:35 (zuletzt bearbeitet: 21.10.2010 10:49)
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#7 RE: Neues Outfit der Webseite des kubanischen Zolls
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User ( gelöscht )

So, Gepäck für meine Frau und meinen Sohn ist zusammengestellt. Wieder mal eeeeeetwas mehr geworden als gedacht , so dass ich ein grösseres "Freigepäck-Paket" nachlösen durfte.

Bezüglich der aduana in Kuba mach ich mir trotz 112kg () nur bei einem Punkt Sorgen: Ca. 30 DVD-Discs (gebrannt, mit telenovelas, keine Mehrfach-Duplikate / Mehrfach-Kopien, also kein kommerzieller Zweck unterstellbar), wurden uns unlängst aus Havanna mitgebracht und gehen nun zurück auf die isla in den Oriente. Rechnung gibt es für diese selbstverständlich keine.

Nirgends sind bespielte DVD-Discs als "uso personal" aufgeführt (nur bei "touristas" steht unter "cámara fotográfica y cinematográfica" nachfolgend "acompañadas de una cantidad razonable de películas"). Jetzt gilt es dem Zoll zu erklären, wieso telenovelas (CD-Hüllen sind mit den Titeln und Bildern bedruckt und somit als solche erkennbar) in stattlicher Anzahl zum "uso personal" eines 9 Monate alten Babys gehören oder brav 5 CUC (gem Zoll-Liste) je DVD-Disc an Zollabgabe über die %-Methode zu löhnen. Beides stellt mich nicht zufrieden.

Lösung a)
Hüllen weglassen (kann ich ja dann im Dezember mitbringen) und die CDs auf Nachfrage als sonstwas (unbespielt, MP3, Fotos) zu deklarieren.

Lösung a2)
wie a) nur Hüllen in einem anderen Gepäckstück getrennt verstauen

Hat jemand auf die Schnelle sonst noch eine nette Idee? (ausser "zu Hause lassen")

Hatte jemand schon mal Probleme mit einer grösseren Anzahl gebrannter DVD-Filme im Gepäck?


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21.10.2010 12:54
#8 RE: Neues Outfit der Webseite des kubanischen Zolls
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Rey/Reina del Foro

Hatte im Sept. ca 25 DVD in einer Hülle (sieht aus wie ein Buch, da gehen insgesamt ca.62CD/DVDs rein,
und auch zu jeder DVD ein selbstgedrucktes Cover) im Koffer dabei. Hat niemanden interessiert!

Carnicero


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21.10.2010 14:00
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#9 RE: Neues Outfit der Webseite des kubanischen Zolls
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Luz
Forums-Senator/in

Zitat von carnicero
Hatte im Sept. ca 25 DVD in einer Hülle (sieht aus wie ein Buch, da gehen insgesamt ca.62CD/DVDs rein,
und auch zu jeder DVD ein selbstgedrucktes Cover) im Koffer dabei. Hat niemanden interessiert!



Se consideran efectos personales, además de la ropa y demás artículos que razonablemente necesitan los turistas para su uso, habida cuenta de las circunstancias del viaje, otros según el tipo de turismo a realizar, tales como:

aparato de reproducción de sonido y vídeo portátil (DVD portátil) incluyendo grabadores, lectores de discos compactos portátiles y dictáfonos con cintas, y discos;
Dispositivos personales que permiten extraer o introducir información en las computadoras personales y son portátiles, tales como: memoria flash, MP3, MP4, IPOD, agenda book, PALM y otros similares.

und da steht es doch auch


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21.10.2010 14:11
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#10 RE: Neues Outfit der Webseite des kubanischen Zolls
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User ( gelöscht )

Luz - ich hab den Absatz gelesen, war mir in meinem konkreten Fall aber ober der beiden markierten Wörter unsicher:

"que razonablemente necesitan los turistas para su uso"

Meine Frau gilt ja nicht als "tourista" im zolltechnischen Sinne, da cubanische Staatsbürgerin und bei meinem Sohn (9 Monate) könnt ich (vernünftig und stimmig) vielleicht eine Teletubbie-DVD erklären, aber nicht 30 Stück Herz-Schmerz-telenovelas.


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21.10.2010 18:05
avatar  Luz
#11 RE: Neues Outfit der Webseite des kubanischen Zolls
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Luz
Forums-Senator/in

Zitat von Evaniuska
Luz - ich hab den Absatz gelesen, war mir in meinem konkreten Fall aber ober der beiden markierten Wörter unsicher:
"que razonablemente necesitan los turistas para su uso"
Meine Frau gilt ja nicht als "tourista" im zolltechnischen Sinne, da cubanische Staatsbürgerin und bei meinem Sohn (9 Monate) könnt ich (vernünftig und stimmig) vielleicht eine Teletubbie-DVD erklären, aber nicht 30 Stück Herz-Schmerz-telenovelas.



deine Zweifel sind berechtigt. Aber nicht weil auf den DVDs was drauf ist, sondern weil: "Los menores de edad, siempre que tengan cumplidos los diez (10) años, tienen derecho a importar artículos hasta el límite del valor establecido. Para el acto del despacho tienen que estar asistidos de un adulto que lo represente. Los menores de diez (10) años sólo pueden traer consigo sus efectos personales, de acuerdo a la edad. "


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21.10.2010 18:15
avatar  luckas
#12 RE: Neues Outfit der Webseite des kubanischen Zolls
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super Mitglied

ich hab immer eine cd-spindel mit 50 cds im handgepäck.
hatt sich noch nie jemand dafür interesiert!


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22.10.2010 20:02
avatar  User ( gelöscht )
#13 RE: Neues Outfit der Webseite des kubanischen Zolls
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User ( gelöscht )

Zitat von Luz

Zitat von Evaniuska
Luz - ich hab den Absatz gelesen, war mir in meinem konkreten Fall aber ober der beiden markierten Wörter unsicher:
"que razonablemente necesitan los turistas para su uso"
Meine Frau gilt ja nicht als "tourista" im zolltechnischen Sinne, da cubanische Staatsbürgerin und bei meinem Sohn (9 Monate) könnt ich (vernünftig und stimmig) vielleicht eine Teletubbie-DVD erklären, aber nicht 30 Stück Herz-Schmerz-telenovelas.



deine Zweifel sind berechtigt. Aber nicht weil auf den DVDs was drauf ist, sondern weil: "Los menores de edad, siempre que tengan cumplidos los diez (10) años, tienen derecho a importar artículos hasta el límite del valor establecido. Para el acto del despacho tienen que estar asistidos de un adulto que lo represente. Los menores de diez (10) años sólo pueden traer consigo sus efectos personales, de acuerdo a la edad. "




Dein markierter Satz träfe zu, wenn mein unter 10 Jahre alter Sohn die CDs über die %-Methode einführen will - geht nicht. Kann man aber GLAUBHAFT erklären, wieso die CD SEIN "uso personal" sind, könnte auch ein Baby DVD-CDs einführen, z. B. 3-4 teletubbie-DVDs. Bei 30 telenovelas hab ich aber so meine Bedenken mit der Glaubhaftigkeit.

Daher liegen die silbernen Scheiben im Gepäck meiner Frau, wo sie mit etwas Glück im Rahmen der 25kg-Freimenge durchrutschen oder, wenn nicht, über die %-Methode deklariert werden. Kommt die %-Methode zur Anwendung müsste der Wert der Zoll-Liste (5 peso/bespielte DVD-CD) diskutiert werden. Ich denke, wir kommen mit maximal 60 CUC (30 Scheiben x 2 CUC) weg. Zu diesen 60 CUC sind noch ca. 30-40 CUC aus Überschreitung des 25kg-Limit des Gepäcks hinzuzuzählen (ca. 28kg ./. 25kg frei = 3-4kg x 10 CUC/kg). Wären dann ca. 100 CUC. Davon sind die 50 peso Freimenge aus %-MEthode abzuziehen. Bleiben maximal 50 CUC, was die Schergen im worst case für die DVD-CDs und das Gepäck verlangen könnten.

Etwas kompliziert das Ganze. Aber wenn man sich mal dmait befasst, dann erscheint vieles logischer. Bin gespannt, wie das heute läuft am Zoll.


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22.10.2010 22:39
avatar  Jorge2
#14 RE: Neues Outfit der Webseite des kubanischen Zolls
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Rey/Reina del Foro

Wenn Du Bedenken hast, dann lass die CD´s einfach zuhause.

Also mit sind sowieso die ganzen Hüllen zuviel, ich nehme so eine CD-Tasche mit und da habe ich immer ca. 80 Musik-CD´s und auch novela-DVD´s drin - nie ein Problem.


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23.10.2010 09:15
avatar  User ( gelöscht )
#15 RE: Neues Outfit der Webseite des kubanischen Zolls
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User ( gelöscht )

CDs gingen durch, nur der DVD-Player wrde nicht als effecto personal des Babys anerkannt. Trotzdem, 35 CUC für 112kg ist glaub ich rekordverdächtig. Hätte meine Frau mehr Sitzfleisch gehabt, wär es vermutlich auch kostenlos gegangen. Wenigsens hat sie die längst bekannte "wundersame Gewichtsvermehrung" ihres Gepäcks wegdiskutiert. Fazit: Wer sich am Zoll abzocken lässt, ist selber schuld.


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