Frage zum Flug!

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29.03.2010 20:57
#1 Frage zum Flug!
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sehr erfahrenes Mitglied

Hola,

wir haben heute doch schon den Flug gebucht vor Visaantwort, weil es nur noch 1 Platz im Flieger gab und wir gerne den Monat wollten.

Frage wir haben geschrieben das wir Ihn gerne vom 25.06-22-09 einladen wollen und das steht auch im visaantrag und nun ist der flug vom 28.06.24.09 meint ihr das ist schlimm oder es ist ok, wenn er dort kurz bescheid sagt?

Saludos


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29.03.2010 21:02
#2 RE: Frage zum Flug!
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Sarinita
Hola,

wir haben heute doch schon den Flug gebucht vor Visaantwort, weil es nur noch 1 Platz im Flieger gab und wir gerne den Monat wollten.

Frage wir haben geschrieben das wir Ihn gerne vom 25.06-22-09 einladen wollen und das steht auch im visaantrag und nun ist der flug vom 28.06.24.09 meint ihr das ist schlimm oder es ist ok, wenn er dort kurz bescheid sagt?

Saludos



Bin mir nicht ganz sicher, meine aber das ein Besuchsvisum ab Einreisetag in D für drei Monate gilt.
Also, keine Angst!!!
Schauen wir mal, was die anderen sagen
falko

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

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29.03.2010 21:13
#3 RE: Frage zum Flug!
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Rey/Reina del Foro

Also suegra hat letzte Woche ihr Visum bekommen da steht ein genaues Datum drin.
Übrigens nicht so wie beantragt.

Carnicero


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29.03.2010 21:24
#4 RE: Frage zum Flug!
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sehr erfahrenes Mitglied

Er kann nur nicht vor dem 25.6 fliegen . Er hat vom 25.6 an 90 Tage zeit , wenn er ein 90 Tage Visum hat .


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29.03.2010 22:13
#5 RE: Frage zum Flug!
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sehr erfahrenes Mitglied

@andrep

so hatten wir das auch verstanden und uns gedacht! Und so sagte die Frau hier bei der Behörde, wegen dr Verpflichtungserklärung das auch und ich meine das weicht ja nun minimal ab... hoffen wir mal das besten am nächsten freitag 9.4 hat er termin in havana und nun hoffen wir das die ziemlich schnell die entscheidung mitteilen.

haben einen günstigen flug bekommen von hav-fra und zurück fra-hol und noch inland santiago-hav für 700 zusammen


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30.03.2010 08:36
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#6 RE: Frage zum Flug!
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Das Datum im Antrag ist zunächst mal fiktiv. Es geht dabei nur um die Aussage wann (ungefähr) er reisen will und wie lange. Auch der Visa-Kleber im Pass stellt datumsmässig (normalerweise mit dem Antrag übereinstimmend) nur wenig Einschränkungen dar. Das Ablaufdatum ist so zu verstehen, dass er bis zu diesem Datum seine Reise allerspätestens angetreten haben muss. Vermerkt ist auf dem Kleber die Dauer (z. B. 90 Tage) und diese zählt, ab Einreisedatum.

Ich erinnere mich immer noch breit grinsend an die erste Reise meiner heutigen Frau. Zum Zeitpunkt des "Ablaufdatums" (spätest möglicher Antritt der Reise) war sie schon über einen Monat bei mir. Ich bekam auf der Arbeit einen Anruf von unserer Gemeindeverwaltung mit der Nachfrage, ob mein Gast ausgereist wäre und der Bitte, einen Nachweis darüber zu erbringen. Meine Erklärungen wollte die Gemeindewachtel nicht verstehen, glaubte mir nicht und drohte mir mit der Polzei (zur Ausschaffung meines Gastes). Nachdem sie auf mein Drängen endlich bei der Kantonsverwaltung nachgefragt hatte, rang sie sich schweren Herzens noch ein Entschuldigung ab und mein Gast machte brav seine 90 Tage voll...

Saranita - ich hoffe mit der Flugbuchung hast Du keinen gröberen Fehler begangen. Wenn der FLug nicht umbuchbar (Kostet auch immer mal ne Stange Geld) ist, sind die (günstigen?) 700 Euro futsch. Und da schwebt nicht nur das Damoklesschwert des Visaentscheides drüber, sondern auch der pünktliche Erhalt der PVE. Gelegentlich machen sich die Scherzbolde der Immi einen Spass draus und verzögern die PVE-ERteilung bis kurz vor geplanter Abreise, vorallem wenn sie Lunte riechen, dass der Flug fix gebucht ist und dem Yuma eine teure Umbuchung droht. Dann lässt man sich für die Aushändigung der längst fertigen PVE schnell mal noch 20 oder mehr CUC rüberschmieren, denn Umbuchen oder gar Flugverlust käme ja teurer.

Ach nochwas Saranita: Glaubst Du noch an die Airline-Märchen mit "nur noch 1 Platz frei"? Mir erscheint es bei derart grossen Maschinen schon arg inflationär, wieviel "letzter Platz"-Angebote man immer auf dem Markt findet. Zufälle gibts. Oder alles Verkaufstaktik?


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30.03.2010 09:27
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#7 RE: Frage zum Flug!
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ehemaliges mitglied ( gelöscht )

Zitat von Evaniuska
Das Datum im Antrag ist zunächst mal fiktiv. Es geht dabei nur um die Aussage wann (ungefähr) er reisen will und wie lange. Auch der Visa-Kleber im Pass stellt datumsmässig (normalerweise mit dem Antrag übereinstimmend) nur wenig Einschränkungen dar. Das Ablaufdatum ist so zu verstehen, dass er bis zu diesem Datum seine Reise allerspätestens angetreten haben muss. Vermerkt ist auf dem Kleber die Dauer (z. B. 90 Tage) und diese zählt, ab Einreisedatum.



Das kann in der Schweiz so funktionieren, in D defenitiv nicht. Das Ablaufdatum ist der späteste Ausreisetermin. Meine Frau hat 2007 um 3Tage ihr Visa überzogen und erhielt am Münchner Flughafen eine Anzeige wegen Visavergehens. Die 90 Tage waren dabei noch nicht erreicht.


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30.03.2010 09:36
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#8 RE: Frage zum Flug!
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Zitat von locoyuma
Meine Frau hat 2007 um 3Tage ihr Visa überzogen und erhielt am Münchner Flughafen eine Anzeige wegen Visavergehens. Die 90 Tage waren dabei noch nicht erreicht.




evaniuska hat doch geschrieben: ZUM BEISPIEL 90 tage.

bei deiner frau gab es ein enddatum und das war ueberschritten. also erfolgte zurecht eine anzeige.


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30.03.2010 09:42 (zuletzt bearbeitet: 30.03.2010 09:44)
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#9 RE: Frage zum Flug!
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Zitat von locoyuma

Zitat von Evaniuska
Das Datum im Antrag ist zunächst mal fiktiv. Es geht dabei nur um die Aussage wann (ungefähr) er reisen will und wie lange. Auch der Visa-Kleber im Pass stellt datumsmässig (normalerweise mit dem Antrag übereinstimmend) nur wenig Einschränkungen dar. Das Ablaufdatum ist so zu verstehen, dass er bis zu diesem Datum seine Reise allerspätestens angetreten haben muss. Vermerkt ist auf dem Kleber die Dauer (z. B. 90 Tage) und diese zählt, ab Einreisedatum.



Das kann in der Schweiz so funktionieren, in D defenitiv nicht. Das Ablaufdatum ist der späteste Ausreisetermin. Meine Frau hat 2007 um 3Tage ihr Visa überzogen und erhielt am Münchner Flughafen eine Anzeige wegen Visavergehens. Die 90 Tage waren dabei noch nicht erreicht.




loco, die Schweizer richten sich in diesen Dingen sehr an die EU-Gesetzgebung. Das im Pass auf dem eingeklebten Visa vermekte Ablaufdatum ist das Ablaufddatum des Visas, sprich der Termin, bis zu welchem der Passinhaber die Reise angetreten haben muss. Erst dann beginnen die 90 Tage (oder was auch immer eingetragen ist) zu laufen. So ist das definitiv auch in Deutschland, denn 30 Tage Schengen hatten wir ja auch schon mal. Wenn Deine Frau trotz eingetragener Gültigkeit von 90 Tagen und vor Ablauf dieser (ab Einreise gerechnet) trotzdem eine Anzeige bekommen hat (basierend auf dem Ablaufdatum des Visas für den Antritt der Reise), habt Ihr Euch verarschen lassen. Die Gemeindewachtel hat es bei mir ja auch probiert.


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30.03.2010 09:56
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#10 RE: Frage zum Flug!
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Zitat von Evaniuska
Wenn Deine Frau trotz eingetragener Gültigkeit von 90 Tagen und vor Ablauf dieser (ab Einreise gerechnet) trotzdem eine Anzeige bekommen hat (basierend auf dem Ablaufdatum des Visas für den Antritt der Reise), habt Ihr Euch verarschen lassen.



evaniuska, er hat doch bereits gesagt, dass festgestellt wurde, dass seine frau UEBERZOGEN hatte, und zwar um 3 tage

was gibt es da also noch zu deuteln?


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30.03.2010 10:25
#11 RE: Frage zum Flug!
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Forums-Senator/in

Ich hab noch kein Schengen Visum gesehen, in dem "ab.... 90 Tage " stand. Sondern immer eindeutige Daten "ab ... bis ..." was dem frühest möglichem Einreise- und spät möglichem Ausreisedatum entspricht.


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30.03.2010 10:33
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#12 RE: Frage zum Flug!
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Dieses Schengen-Visum ausgestellt von einer deutschen Auslandsvertretung in New York/USA
berechtigt zur mehrfachen („MULT“) Einreise in das Hoheitsgebiet der Schengen-Staaten. Die
Inhaberin kann frühestens am 15.02.2003 einreisen und muss das Schengen-Gebiet spätestens
am 10.03.2003 bis 24.00 Uhr wieder verlassen haben. Innerhalb der Gültigkeitsdauer des
Visums (15.02. – 10.03.2003) kann die Inhaberin sich maximal 24 Tage im Schengen-Gebiet
aufhalten. Diese Frist entspricht hier allerdings auch genau der Gültigkeitsdauer des Visums.
Es handelt sich um einen Schengen-Visum „Typ C“, d.h es wurde für den Kurzaufenthalt erteilt.
Im Feld „Anmerkungen“ sind Vermerke eingetragen, die darauf verweisen, dass die
Visuminhaberin in Deutschland keiner Erwerbstätigkeit nachgehen darf und das Visum zum
Zweck eines Besuchs- oder Geschäftsaufenthalts erteilt wurde.

beispiel findet ihr im PDF....


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30.03.2010 10:59 (zuletzt bearbeitet: 30.03.2010 11:06)
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#13 RE: Frage zum Flug!
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Tja, die "von...bis"-Visa gibt es auch, dann steht da aber nicht 90 Tage, sondern die genaue Anzahl der Tage, die genehmigt sind (wie im Beispiel von Peng ähhh Zenaida) oder das Feld "Dauer des Aufenthaltes" ist mit XXX entwertet.

Das hat aber nichts mit dem zu tun, was man normalerweise ausgestellt bekommt. Normal steht im Visakleber zum Beispiel:

von 01.04.2010
bis 31.03.2011

oder 01.04.2010
bis 30.09.2010

(also ein wesentlich längerer Zeitraum als die maximal möglichen 90 Tage)

und "Dauer des Aufenthaltes": 90 Tage

Und dann gelten die 90 Tage ab Einreisedatum bzw. das Visa würde ungenutzt zum "bis"-Datum verfallen.

Mit "multi" oder "single" hat das Ganze auch nichts zu tun. Hab ich ein "single" (was man in der Regel erhält), darf ich genau 1x einreisen, z. B.

Kuba => Deutschland und spätestens nach 90 Tagen raus aus der EU oder
Kuba => Deutschland => Italien => Frankreich => Spanien und spätestens nach 90 Tagen raus aus der EU

Nicht möglich mit einem "single" ist: Kuba => Deutschland, eine Woche später kurzer Ägypten-Urlaub und wieder zurück nach Deutschland. Egal ob 30, 60 oder 90 Tage - einmal aus der EU mit einem "single" ausgereist ist engültig draussen.

Zitat von flicflac
Ich hab noch kein Schengen Visum gesehen, in dem "ab.... 90 Tage " stand. Sondern immer eindeutige Daten "ab ... bis ..." was dem frühest möglichem Einreise- und spät möglichem Ausreisedatum entspricht.



"was dem frühest (ab) / spätest (bis) möglichen Reiseantritt entspricht"

Noch Fragen?


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30.03.2010 11:13
#14 RE: Frage zum Flug!
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Forums-Senator/in

Zitat

Noch Fragen?


Jau,
gib mal deine Anschrift zur Anmeldung von Regressansprüchen bekannt.


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30.03.2010 11:18
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#15 RE: Frage zum Flug!
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User ( gelöscht )

Zitat von flicflac

Zitat

Noch Fragen?


Jau,
gib mal deine Anschrift zur Anmeldung von Regressansprüchen bekannt.






Stell Deine Ansprüche hier ins Forum


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30.03.2010 11:24
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#16 RE: Frage zum Flug!
30.03.2010 11:44 (zuletzt bearbeitet: 30.03.2010 11:48)
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#17 RE: Frage zum Flug!
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Danke, Zenaiduin! Sowohl das "Visum Beispiel Ausstellung durch Deutschland" als auch das "Visum Beispiel Ausstellung durch Österreich" sind tolle Muster für befristete Visa, welche, wenn man die volle Dauer (z. B. 90 Tage) ausnutzen möchte, es erforderlich machen, dass man am "ab"-Tag einreist. Was willst Du mir mit Deiner unkommentierten Verlinkerei nun sagen??

Schau mal das hier, hab ich grad ergooglet. Erklär mir doch, was der gute Mann darf und was nicht:



oder der hier



und HIER ist eines, was ich Euch verzweifelt versuche zu erklären. Ab 01.02.00 bis 31.07.00 - hey, volle 6 Monate! Wenn da nicht die lustige "90" drunter stünde. 90 Tage und keinen länger. Der Inhaber dieses Visas muss zwischen dem 01.02.00 und dem 31.07.00 seine Reise antreten, ab Einreise 90 Tage. Punkt.



Aber klar: "Was ich nicht weiss und was ich nicht kenn kann auch nicht existieren"

"Regressforderungen"


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30.03.2010 11:52
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#18 RE: Frage zum Flug!
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danke pasiuska...
man kann tausende von bilder hierein verlinken, oder man geht her und setzt nur den Link auf die webseite und die leute können selber lesen.
zu deiner Frage:
bei allen steht ein Zeitraum, in dem sie einreisen dürfen, und die Anzahl der Tage, die sie in dem Land (oder Schengenraum) maximal während dieses Zeitraumes verweilen dürfen.

Was ist daran so schwer zu verstehen?
Musstest du dafür extra alle Bilder hiereinstellen?


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30.03.2010 12:04
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#19 RE: Frage zum Flug!
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User ( gelöscht )

Zitat von Zenaida
bei allen steht ein Zeitraum, in dem sie einreisen dürfen, und die Anzahl der Tage, die sie in dem Land (oder Schengenraum) maximal während dieses Zeitraumes verweilen dürfen.



Das ist ein Annahme von Dir und sonst nix. Setzt Dich ins Auto, komm hier her, bring eine Kiste ordentliches Bier als Einsatz mit und ich lass Dir den Reisepass meiner Frau sehen. Grob aus dem Gedächtnis:

ab ??.??.05 (irgendwas vor Oktober)
bis 12.12.05

90 Tage Gültigkeit

eingereist Ende Oktober 2005
ausgereist Ende Januar 2006

Ohne jeglichste Probleme, ausser eines Anrufes am 12.12.2005 durch die Gemeindewachtel, welche ich im Gegensatz zu einigen Dickköpfen hier aber überzeugen konnte.

90 genehmigte Tage sind 90 Tage und nicht 3 Moante oder 91 Tage oder 90 Tage abzüglich die Anzahl der Tage welche man durch ungünstige Flugkonstellation oder schnarchende Immi-Beamten bei der PVE-Erstellung vergeigt.


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30.03.2010 12:08
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#20 RE: Frage zum Flug!
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schengen- oder schweizervisa?


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30.03.2010 12:52
#21 RE: Frage zum Flug!
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sehr erfahrenes Mitglied

Zitat von Evaniuska
Das Datum im Antrag ist zunächst mal fiktiv. Es geht dabei nur um die Aussage wann (ungefähr) er reisen will und wie lange. Auch der Visa-Kleber im Pass stellt datumsmässig (normalerweise mit dem Antrag übereinstimmend) nur wenig Einschränkungen dar. Das Ablaufdatum ist so zu verstehen, dass er bis zu diesem Datum seine Reise allerspätestens angetreten haben muss. Vermerkt ist auf dem Kleber die Dauer (z. B. 90 Tage) und diese zählt, ab Einreisedatum.

Ich erinnere mich immer noch breit grinsend an die erste Reise meiner heutigen Frau. Zum Zeitpunkt des "Ablaufdatums" (spätest möglicher Antritt der Reise) war sie schon über einen Monat bei mir. Ich bekam auf der Arbeit einen Anruf von unserer Gemeindeverwaltung mit der Nachfrage, ob mein Gast ausgereist wäre und der Bitte, einen Nachweis darüber zu erbringen. Meine Erklärungen wollte die Gemeindewachtel nicht verstehen, glaubte mir nicht und drohte mir mit der Polzei (zur Ausschaffung meines Gastes). Nachdem sie auf mein Drängen endlich bei der Kantonsverwaltung nachgefragt hatte, rang sie sich schweren Herzens noch ein Entschuldigung ab und mein Gast machte brav seine 90 Tage voll...

Saranita - ich hoffe mit der Flugbuchung hast Du keinen gröberen Fehler begangen. Wenn der FLug nicht umbuchbar (Kostet auch immer mal ne Stange Geld) ist, sind die (günstigen?) 700 Euro futsch. Und da schwebt nicht nur das Damoklesschwert des Visaentscheides drüber, sondern auch der pünktliche Erhalt der PVE. Gelegentlich machen sich die Scherzbolde der Immi einen Spass draus und verzögern die PVE-ERteilung bis kurz vor geplanter Abreise, vorallem wenn sie Lunte riechen, dass der Flug fix gebucht ist und dem Yuma eine teure Umbuchung droht. Dann lässt man sich für die Aushändigung der längst fertigen PVE schnell mal noch 20 oder mehr CUC rüberschmieren, denn Umbuchen oder gar Flugverlust käme ja teurer.

Ach nochwas Saranita: Glaubst Du noch an die Airline-Märchen mit "nur noch 1 Platz frei"? Mir erscheint es bei derart grossen Maschinen schon arg inflationär, wieviel "letzter Platz"-Angebote man immer auf dem Markt findet. Zufälle gibts. Oder alles Verkaufstaktik?



Eigentlich nicht, aber wir haben unabhängig bei 4 Reisebüros angerufen und hatten dann nur bei einem Glück und der Platz war dann sofort weg als wir wieder anriefen und in dem anderen haben wir dann diese alternative bekommen....

Aber scheisse wenn zwei Tage später nun das Problem sind... meint ihr er soll in der botschaft sagen das wir schon einen Flug "reserviert" haben und das datum 2 tage abweichen würde??


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30.03.2010 13:02
avatar  Sharky
#22 RE: Frage zum Flug!
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Top - Forenliebhaber/in

bei meiner Freundin war das 2007 auch so wie bei Pasu.
Das Visum hatte als frühestes Einreisedatum das Datum der Visaerteilung und war gültig bis 4 Monate
späteer, mit der Einschränkung Gültigkeit 90 Tage ab Einreise.
Sie hatte sich damals gefreut und gemeint das Visa hätte eine Gültigkeit von 4 Monaten.

Das ganze haben wir hier im Foro ca. Juli/ August 2007 durchgekaut.

Salu2 Sharky


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30.03.2010 13:04
#23 RE: Frage zum Flug!
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sehr erfahrenes Mitglied

Zitat von Sharky
bei meiner Freundin war das 2007 auch so wie bei Pasu.
Das Visum hatte als frühestes Einreisedatum das Datum der Visaerteilung und war gültig bis 4 Monate
späteer, mit der Einschränkung Gültigkeit 90 Tage ab Einreise.
Sie hatte sich damals gefreut und gemeint das Visa hätte eine Gültigkeit von 4 Monaten.

Das ganze haben wir hier im Foro ca. Juli/ August 2007 durchgekaut.



Ist ja irgendwie auch logisch.... wie soll man denn immer ein flug finden der genau von bis geht... ist doch irgendwie klar das es immer kleine abweichungen gibt


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30.03.2010 13:15 (zuletzt bearbeitet: 30.03.2010 13:16)
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#24 RE: Frage zum Flug!
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user ( gelöscht )

Zitat von Sharky
bei meiner Freundin war das 2007 auch so wie bei Pasu.
Das Visum hatte als frühestes Einreisedatum das Datum der Visaerteilung und war gültig bis 4 Monate
späteer, mit der Einschränkung Gültigkeit 90 Tage ab Einreise.
Sie hatte sich damals gefreut und gemeint das Visa hätte eine Gültigkeit von 4 Monaten.

Das ganze haben wir hier im Foro ca. Juli/ August 2007 durchgekaut.


sharky, lies es dir nochmal durch:

Zitat

ab ??.??.05 (irgendwas vor Oktober)
bis 12.12.05

90 Tage Gültigkeit

eingereist Ende Oktober 2005
ausgereist Ende Januar 2006


is was anderes als bei dir
Pasu´s Frau ist definitv nach dem Endzeitpunkt ausgereist ohne Probleme....
aber halt schweiz.....


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30.03.2010 13:27 (zuletzt bearbeitet: 30.03.2010 13:28)
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#25 RE: Frage zum Flug!
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User ( gelöscht )

Zitat von Zenaida
schengen- oder schweizervisa?



Das war ein CH-Visum, allerdings mit Condor (die beim Einchecken für den Rückflug Probleme gemacht hätten) und mit Umstieg Frankfurt (wo der BGS kontrolliert und nicht ein Eidgenosse).

Wir hatten aber auch ein multiples Schengen, welche ein effektiv irrelevantes "ab...bis..."-Datum trägt (schlag mich, ich glaub angelehnt an das "ab.. bis..." vom paralellen CH-Visum) und 30 Tage gültig war (weil wir damals in die "prorroga-vor-Ort-bezahl"-Falle getappt sind und sie (ganz kurz vor Abflug) nicht mehr genug Kohle bei sich hatte, um Monat 2 & 3 sofort zu bezahlen).

Nochmal: Wenn 30, 60 oder 90 Tage bewilligt werden, kann es nie und nimmer das Problem des Reisenden sein, wenn sein Flug 2,3,4 oder 10 Tage später fliegt, der Immibeamte mit der PVE-Erstellung schnarcht (wie bei uns) oder sonst ein Grund eine tagesgenau Abreise nicht möglich macht. Sind 90 Tage bewilligt, dann sind das 90 Tage und sonst nichts. Selbst die Botschaft rät dringend davon ab, vor Visaerteilung (Kleber mit "ab...bis..." fix im Pass) einen Flug zu buchen.

Und nochmal nochmal: Die Schweiz orientiert sich in derartigen Dingen sehr an geltendem EU-Recht. Wär ja auch ein echtes Durcheinander, wenn die in Frankfurt abfliegende/umsteigende CH-chica auf das "bis"-Datum pfeiffen könnte, während die D-chica vom Bundesgrenzschutz den culote versohlt bekommt.

Aber naja, um gegen Zenaida anzukommen muss der Teufel auf Stelzen daherkommen.


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