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Frage zum Flug!
Pasu mach dir nix draus, ich bin in Sachen Visa halt dermassen gedrillt worden, dass ich diese ganzen Spitzfindigkeiten kenne.
Zitat
Es gibt verschiedene Typen von Visa
Kategorie "C1": Dieses Visum für den sehr kurzfristigen Aufenthalt berechtigt den Inhaber zur ein-, zwei- oder mehrmaligen Einreise für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen (Nutzungsdauer) innerhalb eines Zeitraums von bis zu einem Halbjahr (Gültigkeitsdauer).
Kategorie ,,C2": Dieses Visum berechtigt den Inhaber zur ein-, zwei- oder mehrmaligen Einreise für einen Aufenthalt von 31 bis zu 90 Tagen (Nutzungsdauer) innerhalb eines Zeitraums von bis zu einem Halbjahr (Gültigkeitsdauer).
Kategorie ,,C3": Dieses Visum berechtigt den Inhaber zur mehrmaligen Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr (Nutzungsdauer) innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr (Gültigkeitsdauer).
Kategorie "C4": Dieses Visum berechtigt den Inhaber zur mehrmaligen Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr (Nutzungsdauer) innerhalb eines Zeitraums von einem, zwei bis zu fünf Jahren (Gültigkeitsdauer).
Ich hoffe du kennst den Unterschied zwischen Gültigkeitsdauer und Nutzungsdauer....
Zitat von EvaniuskaZitat von Zenaida
schengen- oder schweizervisa?
Das war ein CH-Visum, allerdings mit Condor (die beim Einchecken für den Rückflug Probleme gemacht hätten) und mit Umstieg Frankfurt (wo der BGS kontrolliert und nicht ein Eidgenosse).
Wir hatten aber auch ein multiples Schengen, welche ein effektiv irrelevantes "ab...bis..."-Datum trägt (schlag mich, ich glaub angelehnt an das "ab.. bis..." vom paralellen CH-Visum) und 30 Tage gültig war (weil wir damals in die "prorroga-vor-Ort-bezahl"-Falle getappt sind und sie (ganz kurz vor Abflug) nicht mehr genug Kohle bei sich hatte, um Monat 2 & 3 sofort zu bezahlen).
Nochmal: Wenn 30, 60 oder 90 Tage bewilligt werden, kann es nie und nimmer das Problem des Reisenden sein, wenn sein Flug 2,3,4 oder 10 Tage später fliegt, der Immibeamte mit der PVE-Erstellung schnarcht (wie bei uns) oder sonst ein Grund eine tagesgenau Abreise nicht möglich macht. Sind 90 Tage bewilligt, dann sind das 90 Tage und sonst nichts. Selbst die Botschaft rät dringend davon ab, vor Visaerteilung (Kleber mit "ab...bis..." fix im Pass) einen Flug zu buchen.
Und nochmal nochmal: Die Schweiz orientiert sich in derartigen Dingen sehr an geltendem EU-Recht. Wär ja auch ein echtes Durcheinander, wenn die in Frankfurt abfliegende/umsteigende CH-chica auf das "bis"-Datum pfeiffen könnte, während die D-chica vom Bundesgrenzschutz den culote versohlt bekommt.
Aber naja, um gegen Zenaida anzukommen muss der Teufel auf Stelzen daherkommen.
Ich weiß ich weiß... wir wollten das auch erst hinterher machen, aber nun ist es so und wir hoffen das es so klappt, wir wussten ja bzw. wissen ja das es ein risiko ist...
Danke für deine Antworten!
User
(
gelöscht
)
#28 RE: Frage zum Flug!
Zitat von Zenaida
Pasu mach dir nix draus, ich bin in Sachen Visa halt dermassen gedrillt worden, dass ich diese ganzen Spitzfindigkeiten kenne.
[quote]
Es gibt verschiedene Typen von Visa
Kategorie "C1": Dieses Visum für den sehr kurzfristigen Aufenthalt berechtigt den Inhaber zur ein-, zwei- oder mehrmaligen Einreise für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen (Nutzungsdauer) innerhalb eines Zeitraums von bis zu einem Halbjahr (Gültigkeitsdauer).
....
Hast du eigentlich die Quelle für Dein ergoogeltes Zitat mit Absicht nicht angegeben, da diese so hochofiziell ist? Naja, bevor der Herr Anwalt dem Habanero noch auf Dach steigt hol ich das gerne nach. Obiges Zitat wurde von folgender Seite entnommen:
http://www.rechtsanwalt-familienzusammen...engenvisum.html
User
(
gelöscht
)
#30 RE: Frage zum Flug!
So.... das Visa wurde genehmigt und nun wollte ich euch kurz das Ergebniss in Sachen Flug erzählen.
Wir mussten den Flug für 150 euro umbuchen und nun fliegt er vom 28.06-17.09
WEIL die Dame von der Botschaft ein Visa im Zeitraum vom 26.06-22.09 wie beantragt genehmigt hat und das nix mit den 90 Tagen ab Einreise zu tun hat angeblich lt. Aussage von Ihr...
Selbst der Typ im Reisebüro meinte, das er das noch nie gehört an, es zählt immer 90 Tage ab Einreise in D (man muss nur auf der Verpflichtungserklärung ein Datum angeben BEVOR er auf keinen Fall kommen darf)
Fürs nächste Mal sind wir schlauer und buchen erst hinterher......
Nun hoffen wir das die Einladungsgeschichte hier in D von der kub. Botschaft schnell erledigt wird und er dann in GTMO schnell die Karte kriegt.
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