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Visum genehmigt, aber noch Fragen
Hallo,
die Botschaft hat heute die Einladung genehmigt. Und das gleich beim ersten Mal :-))
die Carta de Invitacion ist auch schon auf dem Weg.
Was sind nun die nächsten Schritte?
Wie ist das nun mit den Daten für die das Visum gültig ist? Muss innerhalb der Daten gereist werden oder kann man hier schieben? je nach Verfügbarkeit der Flüge?
Danke schonmal...
Gruß
Carsten
P.S: Danke für all die Beiträge und Tipps, ohne die ich es sicher nicht hinbekommen hätte...
User
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gelöscht
)
#3 RE: Visum genehmigt, aber noch Fragen
- Visum gleich auf ersten Antrag erhalten? Du musst der Gottvater der Amtsschimmelversteher sein! Gratuliere!
Mit der carta de invitacion geht's zur örtlichen Inmigracion y Extranjeria, wo der/die eingeladene die PVE beantragen muss. Dazu wird ein sello, also eine Art Wertscheck, über 150 CUC benötigt, welchen es meines Wissen nur bei der Banco Financiero Internacional zu kaufen gibt.
Mitzubringen ist auch der Pass mit dem geklebten Visum und (theoretisch) auch das Fluckticket oder zumindest die "schriftliche" Reservation. Das Zeitalter der E-Tickets hat aber auch Kuba erreicht, so dass man dem Inmi-Mann auch diese Story auftischen kann, falls der Flug noch nicht gebucht/reserviert ist.
Passfotos braucht es glaub ich auch noch, bin mir aber nicht mehr sicher.
Meines Wissens sind diese 3 Monate, welche im Visumskleber als Datum eingetragen sind (innerhalb welcher man das Visum zu nutzen, also "zu reisne" hat) jedoch sehr wohl verschiebbar, wenn man dies z. B. mit verzögerter Beschaffung PVE/PRE begründet. Jedoch reichen die 3 Monate in der Regel aus.
#5 RE: Visum genehmigt, aber noch Fragen
Zitat von CarstenW
... die Botschaft hat heute die Einladung genehmigt. ... Wie ist das nun mit den Daten für die das Visum gültig ist? ...
Super! Das hat ja reibungslos geklappt!
Einladung genehmigt muss ja noch nicht heißen, dass die Gültigkeitsdauer bzw. besser der -zeitraum schon festgelegt ist.
Das kann man meist absprechen, in Abhängigkeit von Flugterminen etc.
Die deutsche Botschaft genehmigt keine Einladung, sondern sie gewährt großzügigerweise , erteilt ein Visum
Darauf kannst du dir einen genehmigen!
und die gültigkeitsdauer (im antrag, bei der KV, auf der carta de invitacion ist nämlich immer von 26.8.-27.9 die rede) muss dann mit der botschaft vor ort abgesprochen werden? besser vor oder nach flugreservierung? und muss dann auch die Krankenversicherung angepasst werden?
Danke (dir ganz besonders la pirata)
carsten
Zitat von CarstenW
und die gültigkeitsdauer (im antrag, bei der KV, auf der carta de invitacion ist nämlich immer von 26.8.-27.9 die rede) muss dann mit der botschaft vor ort abgesprochen werden? besser vor oder nach flugreservierung? und muss dann auch die Krankenversicherung angepasst werden?
Danke (dir ganz besonders la pirata)
carsten
Keine Ursache .
Die Botschaft stimmt meist den genauen Zeitraum mit dem Antragsteller ab - kannst aber auch du per email an die Botschaft machen.
Natürlich sollte das vor der endgültigen Flugreservierung geschehen! Insbesondere, bevor du den Flug bezahlst.
Die KV kannst du durch einen einfachen Anruf oder per email etc. anpassen. Am besten, bevor der zunächst vereinbarte Zeitraum beginnt.
Die Carta de Inv. ist sowieso 1 Jahr gültig ab Ausstellungsdatum.
Zitat von la pirataZitat von CarstenW
und die gültigkeitsdauer (im antrag, bei der KV, auf der carta de invitacion ist nämlich immer von 26.8.-27.9 die rede) muss dann mit der botschaft vor ort abgesprochen werden? besser vor oder nach flugreservierung? und muss dann auch die Krankenversicherung angepasst werden?
Danke (dir ganz besonders la pirata)
carsten
Keine Ursache .
Die Botschaft stimmt meist den genauen Zeitraum mit dem Antragsteller ab - kannst aber auch du per email an die Botschaft machen.
Natürlich sollte das vor der endgültigen Flugreservierung geschehen! Insbesondere, bevor du den Flug bezahlst.
Die KV kannst du durch einen einfachen Anruf oder per email etc. anpassen. Am besten, bevor der zunächst vereinbarte Zeitraum beginnt.
Die Carta de Inv. ist sowieso 1 Jahr gültig ab Ausstellungsdatum.
Beim gesamten Vorgang der Einladung darf kein Beleg/Dokument ,egal welches,älter als 6 Monate sein und muß mit der Reise übereinstimmen ( z.B. KV,Verpflichtungserklärung).
Beim Visumsantrag in der Botschaft muß mind. eine feste Flugreservierung vorgelegt werden.Spätestens bei der Entgegennahme des Visums in der Botschaft ,möchte man dort das Flugticket sehen bzw. eine Bestätigung der Fluggesellschaft über die Bezahlung für Hin- und Rückflug .
Der eingetragene Zeitraum im Visum ist verbindlich und verfällt ,falls die Reise nicht in der Frist angetreten wird.Alle Regelungen liegen im Bereich und in der Entscheidung der Botschaft .
Außerdem darf am Flughafen bei der Ausreise nur innerhalb des Visumdatums eingescheckt werden,da sonst bei der Paßkontrolle im Einreiseland die Einreise verweigert wird .In diesem Falle muß die Fluggesellschaft auf deren Kosten den Rücktransport übernehmen .Der jeweilige Mitarbeiter wird dazu zur Rechenschaft gezogen.
Zitat von Mirle
Beim gesamten Vorgang der Einladung darf kein Beleg/Dokument ,egal welches,älter als 6 Monate sein und muß mit der Reise übereinstimmen ( z.B. KV,Verpflichtungserklärung).
Beim Visumsantrag in der Botschaft muß mind. eine feste Flugreservierung vorgelegt werden. Spätestens bei der Entgegennahme des Visums in der Botschaft ,möchte man dort das Flugticket sehen bzw. eine Bestätigung der Fluggesellschaft über die Bezahlung für Hin- und Rückflug .........
Alle Regelungen liegen im Bereich und in der Entscheidung der Botschaft .
Außerdem darf am Flughafen bei der Ausreise nur innerhalb des Visumdatums eingescheckt werden,da sonst bei der Paßkontrolle im Einreiseland die Einreise verweigert wird .In diesem Falle muß die Fluggesellschaft auf deren Kosten den Rücktransport übernehmen .Der jeweilige Mitarbeiter wird dazu zur Rechenschaft gezogen.
Ich meine, du solltest mehr zu diesem Thema im Forum lesen, bevor die Rösser mit dir durchgehen.
Zitat von Mirle
Beim gesamten Vorgang der Einladung darf kein Beleg/Dokument ,egal welches,älter als 6 Monate sein und muß mit der Reise übereinstimmen ( z.B. KV,Verpflichtungserklärung).
Beim Visumsantrag in der Botschaft muß mind. eine feste Flugreservierung vorgelegt werden.Spätestens bei der Entgegennahme des Visums in der Botschaft ,möchte man dort das Flugticket sehen bzw. eine Bestätigung der Fluggesellschaft über die Bezahlung für Hin- und Rückflug .
Der eingetragene Zeitraum im Visum ist verbindlich und verfällt ,falls die Reise nicht in der Frist angetreten wird.Alle Regelungen liegen im Bereich und in der Entscheidung der Botschaft .
Außerdem darf am Flughafen bei der Ausreise nur innerhalb des Visumdatums eingescheckt werden,da sonst bei der Paßkontrolle im Einreiseland die Einreise verweigert wird .In diesem Falle muß die Fluggesellschaft auf deren Kosten den Rücktransport übernehmen .Der jeweilige Mitarbeiter wird dazu zur Rechenschaft gezogen.
Deine letzter cubanischer Besuch/Einladung liegt wohl auch schon ein bisschen
zurück.
Zitat von ReneZitat von Mirle
Beim gesamten Vorgang der Einladung darf kein Beleg/Dokument ,egal welches,älter als 6 Monate sein und muß mit der Reise übereinstimmen ( z.B. KV,Verpflichtungserklärung).
Beim Visumsantrag in der Botschaft muß mind. eine feste Flugreservierung vorgelegt werden. Spätestens bei der Entgegennahme des Visums in der Botschaft ,möchte man dort das Flugticket sehen bzw. eine Bestätigung der Fluggesellschaft über die Bezahlung für Hin- und Rückflug .........
Alle Regelungen liegen im Bereich und in der Entscheidung der Botschaft .
Außerdem darf am Flughafen bei der Ausreise nur innerhalb des Visumdatums eingescheckt werden,da sonst bei der Paßkontrolle im Einreiseland die Einreise verweigert wird .In diesem Falle muß die Fluggesellschaft auf deren Kosten den Rücktransport übernehmen .Der jeweilige Mitarbeiter wird dazu zur Rechenschaft gezogen.
Ich meine, du solltest mehr zu diesem Thema im Forum lesen, bevor die Rösser mit dir durchgehen.
Es ist sicher auch gut im Forum einiges zu recherchieren,aber
Du möchtest es offensichtlich besser wissen,dann unterhalte Dich bitte 1.)mit den Leuten vom Flughafen die Einchecken, wieviele die Reise nicht antreten können,wegen der Daten im Visum.
Zum 2.)jeder sollte in der Immi lesen bzw. bei der Botschaft erfragen ,was es wegen des Ausstelldatum der Dokumente auf sich hat,dann verstehst Du ev.direkt warum viele Anträge nicht bewilligt werden.OK.Und nicht die Pferde scheu machen,dann gehen die nicht durch .Wir reden doch über die Praxis ,oder was sonst?
Versuch auch bitte mal bei einer geplanten Heirat eine Geburtsurkunde älter als 6 Monate vorzulegen.
Rene
(
gelöscht
)
#13 RE: Visum genehmigt, aber noch Fragen
Zitat von Mirle
Beim gesamten Vorgang der Einladung darf kein Beleg/Dokument ,egal welches,älter als 6 Monate sein und muß mit der Reise übereinstimmen ( z.B. KV,Verpflichtungserklärung)........
Zitat von Mirle
....... Versuch auch bitte mal bei einer geplanten Heirat eine Geburtsurkunde älter als 6 Monate vorzulegen.
Über welche Art von Visum willst du etwas zur Klärung beitragen?
Zitat von ReneZitat von Mirle<blockquote><font size="1">Zitat von Mirle
Beim gesamten Vorgang der Einladung darf kein Beleg/Dokument ,egal welches,älter als 6 Monate sein und muß mit der Reise übereinstimmen ( z.B. KV,Verpflichtungserklärung)........
....... Versuch auch bitte mal bei einer geplanten Heirat eine Geburtsurkunde älter als 6 Monate vorzulegen.
Über welche Art von Visum willst du etwas zur Klärung beitragen?[/quote]
Die Geburtsurkunde bezieht sich natürlich auf Heirat, nicht auf ein Visum.
Das andere bezieht sich auf Einladung/Antrag für Visum,was sonst .
Rene
(
gelöscht
)
#16 RE: Visum genehmigt, aber noch Fragen
Zitat von MirleBezogen sich die Infos also auf die Heiratsformalitäten und nicht auf das Visum?
Die Geburtsurkunde bezieht sich natürlich auf Heirat, nicht auf ein Visum.
Zitat von MirleAuf was bezieht sich "das andere":
Das andere bezieht sich auf Einladung/Antrag für Visum,was sonst .
Einladung (Einladungsschreiben) für die kubanische Ausreisegenehmigung oder Antrag für ein Visum?
bzgl des einreisdatums: der flug ist am 27.8. die einreise also am 28.8., dieses datum steht auch im solicitud und wurde ja auch von der botschaft so genehmigt (s.o.), denen lag die reservierung ebenfalls vor.
wieso sollte also beim check-in die ausreise verweigert werden, wenn doch korrekt lt. datum in die EU eingereist wird? oder versteh ich da was falsch?
noch was: die carta de invitacion wurde angeblich schon am 9. juli zugestellt ist meiner freundin aber noch nicht zugegangen. was passiert, wenn die z.b. verlorengegangen ist oder ähnliches??
Gruß
carsten
#18 RE: Visum genehmigt, aber noch Fragen
Zitat von CarstenW
noch was: die carta de invitacion wurde angeblich schon am 9. juli zugestellt ist meiner freundin aber noch nicht zugegangen. was passiert, wenn die z.b. verlorengegangen ist oder ähnliches??
Sie soll einfach noch mal persönlich vorbeigehen (bei der CJI) und nachfragen. 2x Fragen hat manchmal eine andere Auskunft zur Folge.
Dass die Carta wirklich weg ist, ist wohl sehr unwahrscheinlich.
Sollte es wirklich so sein, dann solltest du dich an das Konsulat wenden und um nochmalige (kostenlose) Ausstellung bitten. Die Daten liegen ja alle vor. Das müsste klappen.
Rene
(
gelöscht
)
#19 RE: Visum genehmigt, aber noch Fragen
Zitat von CarstenW
noch was: die carta de invitacion wurde angeblich schon am 9. juli zugestellt ist meiner freundin aber noch nicht zugegangen. was passiert, wenn die z.b. verlorengegangen ist oder ähnliches??
Der Weg der Carta de invitacion innerhalb Kubas ist folgender:
1. Die CJI in Havanna sendet die Carta de invitacion und die Aufforderung zur Ausstellung der Prorroga (Verlängerung der PVE) an die zuständige Inmigracion (Postweg ca. 5 Tage). Und kann dort dann abgeholt werden.
Ist dies nicht der Fall:
2. Sendet die Inmigracion nach 1-2 Wochen (je nach Gusto der jeweiligen Inmigracion) die Carta de invitacion dann an die Adresse des/der Eingeladenen.
Zitat von ReneZitat von CarstenW
noch was: die carta de invitacion wurde angeblich schon am 9. juli zugestellt ist meiner freundin aber noch nicht zugegangen. was passiert, wenn die z.b. verlorengegangen ist oder ähnliches??
Der Weg der Carta de invitacion innerhalb Kubas ist folgender:
1. Die CJI in Havanna sendet die Carta de invitacion und die Aufforderung zur Ausstellung der Prorroga (Verlängerung der PVE) an die zuständige Inmigracion (Postweg ca. 5 Tage). Und kann dort dann abgeholt werden.
Ist dies nicht der Fall:
2. Sendet die Inmigracion nach 1-2 Wochen (je nach Gusto der jeweiligen Inmigracion) die Carta de invitacion dann an die Adresse des/der Eingeladenen.
Die Fälle häufen sich, das die CJ die Einladung direkt an den Eingeladenen schickt und die Aufforderung zur Ausstellung der Prorroga (Verlängerung der PVE) einfach vergißt.
Rene
(
gelöscht
)
#21 RE: Visum genehmigt, aber noch Fragen
Zitat von flicflac
Die Fälle häufen sich, das die CJ die Einladung direkt an den Eingeladenen schickt.
Cubana sagt:
"No es como eso. La Consultoria Juridica Internacional en La Habana envia estos documentos a la Inmigracion y la Inmigracion despues a la casa del invitado. Basta."
War bei uns auch so. Wurde direkt geschickt. Das ganze hat von der Einladung beim Konsult abgeben bis zur Zustellung keine 3 Wochen gedauert. Aber sie wohnt auch in Havanna, vielleicht war es deshalb schneller. Die Bearbeitung der Ausreisegenehmigung hat auch nur drei Tage gedauert. Das hätten wir nicht so schnell erwartet.
Zitat von nero53840
Das alter der Geburtsurkunde ist egal. Hauptsache die ist ein Original. Das Ehefähigkeitszeugnis darf nicht älter als 6 Monate sein.
Die Geburtsurkunde wurde frühzeitig vor der Heirat ausgestellt und war nun 7 Monate alt .Die CJI hat diese zurückgewiesen und eine neue verlangt.War einfach ,aber es musste so erledigt werden.
Hat natürlich nichts mit dem Visum zu tun ,aber die Immigration prüft das Ausstelldatum und sortiert nach Bedarf aus.
Zitat von Mirle
Die Geburtsurkunde wurde frühzeitig vor der Heirat ausgestellt und war nun 7 Monate alt .Die CJI hat diese zurückgewiesen und eine neue verlangt.War einfach ,aber es musste so erledigt werden.
Hat natürlich nichts mit dem Visum zu tun ,aber die Immigration prüft das Ausstelldatum und sortiert nach Bedarf aus.
Was hat denn die Immigration mit der Geburtsurkunde zu tun?
Zitat von ReneZitat von Mirle
Die Geburtsurkunde wurde frühzeitig vor der Heirat ausgestellt und war nun 7 Monate alt .Die CJI hat diese zurückgewiesen und eine neue verlangt.War einfach ,aber es musste so erledigt werden.
Hat natürlich nichts mit dem Visum zu tun ,aber die Immigration prüft das Ausstelldatum und sortiert nach Bedarf aus.
Was hat denn die Immigration mit der Geburtsurkunde zu tun?
Rene lies bitte richtig !Ich habe geschrieben ,die CJI hat die Geburtsurkunde älter als 6 Monate für "Heirat" nicht akzepitiert und musst neu vorgelegt werden.
Und ich schrieb ,dass das nichts mit dem Visum zu tun hat.Ok.
Es geht doch hier darum ,dass jeder Antragsteller bei Visum oder Heirat usw. auf die vorgeschriebenen Daten und Fristen der Dokumente achten soll.Sowohl die Botschaft als auch die CJI und Immi sortieren die Unterlagen aus und bleiben unbearbeitet liegen.Erst bei Reklamation erfährst Du ev. was Sache ist .
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