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Visumserteilung abgelehnt
Hallo Forum.
Gestern wurde meiner Amiga verkündet:kein Visum.
Jetzt keine Hähme und keine Sprüche,ich habs doch gesagt/gewusst.
Jetzt brauche ich Rat.
1.Was soll meine Amiga tun?
2.Was kann ich von hier aus tun?
E-mail/Fax an Botschaft wäre meine Idee.
(Kontakt Ref.Konsularwesen habe ich auf der Internet-Seite gefunden.Ist das was?)
Es wäre mir unter anderem wichtig warum das Visum nicht erteilt wurde.
Sagen die überhaupt was dazu?
Wie auch immer,man fordert mich nicht ungestraft heraus!
Wer kämpft kann verlieren,wer nicht kämpft hat schon verloren.
User
(
gelöscht
)
#2 RE: Visumserteilung abgelehnt
1. Remonstration einlegen
2. nix, was tatsächlich helfen würde bzw. gar "die Wende" bringt
Warum das Visum nicht erteilt wurde
Die Rückkehrbereitschaft wurde nicht ausreichend belegt, es besteht der Verdacht der möglichen Migration
Du bist in "guter Gesellschaft", ganz aktuell ein Fall aus unserem Bekanntenkreis:
- Eingeladene ist die 21jährige Tochter
- schriftliche Bestätigung eines Arztes, dass ein Familienangehöriger durch sie (und andere) betreut und gepflegt wird
- schriftliche Bestätigung anderer, dass sie während der 3 Monate vertreten wird
- Freistellung / Urlaubsbestätigung durch ihren Chef (sie hat einen guten Job)
- schriftliche Bestätigung, dass das Haus nach Ableben des Vaters auf sie permutiert wird
- benannte "Zeugen" für die Verwurzelung auf Kuba (z. B. CDR) wurden gar nie gehört
auch nach Remonstration: zu jung, Rückkehrbereitschaft nicht gewährleistet....
In Antwort auf:
du kannst dir von ihr eine vollmacht geben lassen, dass du in Ihrer Sache auch tätig werden darfst.
Die Vollmacht kann immer nur einer ausüben. Entweder nimmt sie ihre Interessen selber wahr, oder erteilt die Vollmacht, daß ein Anderer in ihrem Namen spricht; ggfl. würde dann auch der Schriftverkehr auf deutsch geführt.
Zitat von Evaniuska
1. Remonstration einlegen
2. nix, was tatsächlich helfen würde bzw. gar "die Wende" bringt
Warum das Visum nicht erteilt wurde
Die Rückkehrbereitschaft wurde nicht ausreichend belegt, es besteht der Verdacht der möglichen Migration
Du bist in "guter Gesellschaft", ganz aktuell ein Fall aus unserem Bekanntenkreis:
- Eingeladene ist die 21jährige Tochter
- schriftliche Bestätigung eines Arztes, dass ein Familienangehöriger durch sie (und andere) betreut und gepflegt wird
- schriftliche Bestätigung anderer, dass sie während der 3 Monate vertreten wird
- Freistellung / Urlaubsbestätigung durch ihren Chef (sie hat einen guten Job)
- schriftliche Bestätigung, dass das Haus nach Ableben des Vaters auf sie permutiert wird
- benannte "Zeugen" für die Verwurzelung auf Kuba (z. B. CDR) wurden gar nie gehört
auch nach Remonstration: zu jung, Rückkehrbereitschaft nicht gewährleistet....
Auch solche Antraege wurden schon abgelehnt und diese ganzen schriftlichen Bestaetigungen haben nicht geholfen
Die Bestaetigung des Arztes kann eine reines gefaelligkeitsattest sein
die Bestaetigung anderer dass sie vetreten wird hat auch nicht wirklich viel gehalt
sdie hat einen guten Job, haben viele fuer laecherliche ca. 15 Euro im Monat
das haus soll auf sie permutiert werden eine reine Absichtserklaerung ohne jegliche juristische Substanz
was fuer Zeugen sollen das denn sein die die ""Verwurzelung"" bestaetigen???
Fuer ein paar CUC laesst ein Cubi dort ein Dutzend davon antreten incl. jefe oder jefa vom CDR
und alle werden Stein und Bein schwoeren dass die Antragstellerin eine gute und treue Staatsbuergerin ist
permanent ihren Trabajo Voluntario macht an Schulungen teilnimmt und sehr ideologiefest ist
Bringt alles nichts, keine ausreichenden garantien fuer die Rueckkehrbereitschaft.
Leider die Realitaet.
User
(
gelöscht
)
#6 RE: Visumserteilung abgelehnt
Español - "garantien fuer die Rueckkehrbereitschaft" ist doch in sich ein "Unwort.
Klar ist es "möglich" sämtliche "Argumente" für die Rückkehrbereitschaft in der Luft zu zerreissen (wenn man will), denn echte Beweise, hieb- und stichfest, kann kein Mensch beibringen.
Dennoch dachte ich bei dieser Konstellation, dass die 21-jährige das Visa bekommen müsste, vorallem in der Remonstration. Zumal die Mutter nachweislich derzeit nicht reisen kann, sicher keine 3 Monate, da sie hier in Festanstellung arbeitet, ingetreirt ist und Steuern bezahlt. Der yuma-Ehemann steht dahinter, ist schuldenfrei und guten Leumundes, Wohnung natürlich vorhanden.
Das gute am Job der Eingeladenen ist nicht unbedingt die Bezahlung, sondern eher die Entwicklungschance und vorallem der legale Zugang zu "oro", womit ich nicht Gold meine. Ob es nun oro negro, rojo oder dulce ist, sei mal aussen vor.
Wer soll denn dann ein Visum bekommen, wenn keine Dänemark-Heiratsgefahr mit Renter-yuma besteht, da keine "Beziehung" Einladungsgrund ist? nur noch die 88jährige Hausbesitzerinnen mit dickem Konto und Parteibuch, die die 112jährige Mutter pflegen und noch fleissig im fula-Job auf Lebenszeit arbeitet?
Welchen "juristischen" Schutz bietet ne "echte" permuta von heute? Kopie an die Botschaft und morgen ist die Hütte verkauft oder die permuta überschrieben. Wer kann die Verwuzelung halbwegs glaubhaft bestätigen, wenn nicht die Parteifuzzis im Dorf?
Bin ich froh, dass ich diesen ganzen Einladungs-Stress hinter mir hab - schlimmer gehts nimmer.
Diesen ganzen ""Bestaetigungen"" und ""Garentien"" steht die Tatsache gegenueber, dass da eine 21 jaehrige die ja noch das ganze
Leben vor sich hat ein Visum beantrag um ihre Mutter und ihren Stiefvater zu besuchen. da liegt doch der Verdacht nahe,
dass ein Daueraufenthalt geplant ist zumal wenn sie auf Cuba einen guten Job hat , dies laesst vermuten dass sie ueber eine gute
Ausbildung verfuegt die sie natuerlich auch hier verwenden koennte.
Glaube mir mit irgendwelchen Bestaetigungen und Erklaerungen haben es schon viele versucht, dass mit dem kranken und angeblich
pflegebeduerftigen Angehoerigen war jahrelang der ""renner""
keine dieser garantien kann die Botschaft stichhaltig ueberpruefen und waere damit auch eindeutig ueberfordert.
Du hast recht eine Rueckkehrbereitschaft zu beweisen ist sehr schwer und auch sehr abstrakt.
Zitat von Español
Du hast recht eine Rueckkehrbereitschaft zu beweisen ist sehr schwer und auch sehr abstrakt.
Ist schon toll in ´nem Rechtsstaat zu leben - und nicht von den Launen der Staatsbediensteten abhängig zu sein.
Ja, genau so ist es. Wir haben auch alles durchgemacht bis zur Remonstration und damit nichts erreicht.
Er hat auch einen guten Job, verdient für cubanische Verhältnisse sehr gut, Haus usw...leider haben die Beweise für eine Rückkehrbereitschaft auch nicht gereicht. Es wurde ihm auch die Frage gestellt ob er die deutsche Sprache beherrscht und er hat offengelegt dass er seit einiger Zeit einen Deutschkurs besucht und genau diese Ehrlichkeit ist ihm auch zum Verhängnis geworden. Der Konsul hat ihm gesagt das sei in seinen Augen schon eine Vorbereitung
um in Österreich bleiben zu wollen. Also kein Visum.
Ich werde im September nach Kuba fliegen und mit ihm zur Botschaft gehen, vamos a ver que pasa.
Ob es immer die "" Launen"" der Beamten dort sind lasse ich mal dagingestellt, diese setzen die Richtlinien und
Verordnungen der Schengen Staaten um. Dass sie sich damit nicht unbedingt beliebt machen liegt in der Natur der Sache,
es ist nun einmal Fakt, dass nicht wenige gerade junge Cubaner ein Schengenvisum zum Absprung nutzen.
Leichter haben es da kurioserweise die profinutten wie von GEORGE von ein paar Wochen sehr treffend geschrieben,
und Aeltere Cubaner die von Freunden eingeladen werden und in aller Regel brav zurueckkehren.
wenn ich dann auf der anderen seite sehe, dass ein 26-jähriger mit informatikausbildung sein visum bekommen hat und dann alles versucht, um hier zu bleiben.............
irgendwie muss er die rückkehrbereitschaft doch bewiesen haben, weshalb dann eine 21-jährige das nicht kann, ist mir ein rätsel......
Zitat von Penguin
wenn ich dann auf der anderen seite sehe, dass ein 26-jähriger mit informatikausbildung sein visum bekommen hat und dann alles versucht, um hier zu bleiben.............
irgendwie muss er die rückkehrbereitschaft doch bewiesen haben, weshalb dann eine 21-jährige das nicht kann, ist mir ein rätsel......
Vielleicht wuerde es ein bisschen Licht ins Dunkel bringen wenn wir denn wuessten was beide auf der Visastelle so gesagt haben
Und 21 jaehrige deren Mutter in Deutschland lebt ist verdaechtig das ist nun mal so, und da nuetzen auch die
"Bestaetigungen"" nichts!!!
user
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gelöscht
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#13 RE: Visumserteilung abgelehnt
Zitat von Español
Vielleicht wuerde es ein bisschen Licht ins Dunkel bringen wenn wir denn wuessten was beide auf der Visastelle so gesagt haben
keine ahnung, ich habe nur die beiden kennengelernt, als er schon 2 monate hier war........
hat mich aber auch nicht weiter interessiert, aber es muss halt doch möglich sein, es zu beweisen........
user
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gelöscht
)
#15 RE: Visumserteilung abgelehnt
Fakt ist, dass die 21jährige tatsächlich nicht vor hätte, hier zu bleiben. Tatsächlich pflegt sie mit anderen Angehörigen zusammen ein Familienmitgleid. Tatsächlich hat sie keinen Yuma im Schlepp, will tatsächlich nicht "raus", ist fleissig im Job. Tatsächlich möchte sie nur ihre Mutter wiedersehen, sehen wie diese lebt.
Aber wie soll man das der Botschaft "beweisen"? So ist man doch der durch Missbrauch diverser Vorgänger (Dänemark, 11-Monats-Überschreiter, Untertaucher, krasse Lügen im Antrag) verschärften Auswahlwillkür der Behörden ausgeliefert und hat keine echte Chance, den Beweis zu erbringen. Die Konstellation bei besagter 21jähriger sah / sehe ich immer noch als fast ideal an. Sogar "ihr" Zimmer hier wurde aus- / umgeräumt und bereits frisch gestrichen...
Anderseits habe ich selber mal halbaktiv bei der "Privatabschiebung" einer gerade 18 Jahre alt gewordener Cubana (ohne Job) aus Isla dJ "mitgewirkt", die sich hier aufgeführt hat wie Rotz. Der eher schüchterne Einlader war 22 oder 23 Jahre alt und der ausgebufften Cubana in allen Belangen unterlegen. Visa gabs damals auf erstes Anfordern, is aber schon 2-3 Jahre her.
Hilft dem Threaderöffner alles nix. Ihm rate ich die "Chancen" bei einer Remonstration gut zu überdenken, eine Kostenaufstellung zu machen und leider auch nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entscheiden, ob es "lohnt". Zu sowas "gezwungen" zu werden ist eigentlich fast schon pervers, in jedem Falle unmenschlich.
Das Problem ist, dass die Botschaft ihr das offenbar nicht abnimmt und ihre Zweifel hat.
Familienbindungen sind nun mal Familienbindungen. Das mit dem Pflegen eines Angehoerigen ist leider ein alter Hut
und diese Aussage wurde schon zu oft missbraucht. Schon im Jahre 2000 war das ein beliebstes Mittel um angebliche
Rueckkehrbereitschaft zu demonstrieren.
Aergerlich fuer die Antragsstellerin und ihre Mutter, aber wohl kaum noch zu aendern.
Letztendlich werden wir die Vergabepraxis nie durchschauen/erklären können.
Jedes "Rückkehr Argument" kann umgedreht werden.
Bestes Beispiel :
das minderjährige Kind wird ja nun gern als absoluter Rückkehrgrund angegeben. Nur eine Rabenmutter läßt ihr Kind zurück.
Kann als Rückkehrgrund angenommen werden, oder, kann umgedreht werden, " wenn das Kind 3 Monate allein gelassen wird, hat die Mutter auch keine Skrupel, es ganz in die Obhut Dritter zu geben.
Ich kann daher nur empfehlen, Beharrlichkeit zu demonstrieren, d.h. für die Remonstration keine Formulare verwenden sondern der Visaabteilung auch eigenen Geistesschmalz zu bieten ; ggfl. neue Einladung betreiben; persl. mit vorsprechen usw.
habe den rest mal hierhin geschoben
Zum Thema Ablehnung kam ein Vorschlag einer Freundin.
Ich soll bei der ALB vorstellig werden und "nachlegen".Und zwar das ich eine Heirat beabsichtige.
Hätte das evtl.Einfluss auf eine Vergabe?Wenn ja,was ist weiter zu tun?
Kann Amiga das von Cuba aus machen,oder muss ich eine neue Einladung machen?
Muss sie da nicht einen Deutsch-Test machen?
Ich habe unter der Internet-Adresse der Botschaft in Cuba was gefunden:
"Kontakt Referat Konsularwesen",kann ich unter dieser Adresse was erreichen?
Ich stehe echt ahnungslos da.
Für alle Ideen und Vorschläge offen.
Aussgenommen Invasion in der Schweinebucht.
In diesem Sinne,Grüsse an Alle und Danke im voraus für alle gut gemeinten Ratschläge.
(Und die weniger guten stecke ich weg,ich bin kein Unmensch)
Zitat von Camionero
Zum Thema Ablehnung kam ein Vorschlag einer Freundin.
Ich soll bei der ALB vorstellig werden und "nachlegen".Und zwar das ich eine Heirat beabsichtige.
Hätte das evtl.Einfluss auf eine Vergabe?Wenn ja,was ist weiter zu tun?
Kann Amiga das von Cuba aus machen,oder muss ich eine neue Einladung machen?
Muss sie da nicht einen Deutsch-Test machen?
Ich habe unter der Internet-Adresse der Botschaft in Cuba was gefunden:
"Kontakt Referat Konsularwesen",kann ich unter dieser Adresse was erreichen?
Ich stehe echt ahnungslos da.
Für alle Ideen und Vorschläge offen.
Aussgenommen Invasion in der Schweinebucht.
In diesem Sinne,Grüsse an Alle und Danke im voraus für alle gut gemeinten Ratschläge.
(Und die weniger guten stecke ich weg,ich bin kein Unmensch)
Toller Ratschlag wenn Du das mit der Heirat erwaehnst bekommt Deine ""Amiga" in diesem Leben kein
Schengenvisum mehr!!!!
Hrrgg, grad wollt ich die Invasion in der Schweinbucht vorschlagen.....
ALB: Halte ich für kontraproduktiv, denn dann bestätigt sich der Verdacht auf "missbräulichen" Visaantrag bzw. der "wahre" Hintergrund der Migration und damit der mangelnden Rückkehrbereitschaft. Für Vorbereitung der Eheschliessung gibt es ein eigenes Visum, worauf man Dich wohl verweisen würde.
Kontakt Referat Konsularwesen: Sie sind Dir gegenüber nicht auskunftsberechtigt, Du bist nicht eingebeberechtigt. Der ordentliche Ablauf sieht nur die Remonstaration vor. Erreichen kannst du im moment nix.
Mein Vorschlag: La chica soll nochmal auf der Botschaft aufschlagen und sich erklären lassen, wie die Remonstration funktioniert bzw. gibt es darüber sicher auch was hier im Forum oder ein Mitglied, der das gerade durch hat, kann Dir dies Erklären. Erfolgreich zu remonstrieren heisst aber "nachmörteln", sprich Ihr müsst Euren Antrag nochmal genau auf Lücken prüfen, die Argumente etwas verbessern, vorallem die Rückkehrbereitschaft besser "belegen". Für die Remonstration brauchst du keine neue Einladung!
Alternative: Neu beantragen, entweder als Sprachvisum (wie durchsichtig, aber es geht öfter aml gut) oder als Visum zur Vorbereitung der Eheschliessung (mehr Papierkram, Deutschtest....)
Sorry, aber ich seh keine greifbare und für Dich zufriedenstellende "bequeme" Lösung.
Viel Glück!
Zitat von Camionero
Zum Thema Ablehnung kam ein Vorschlag einer Freundin.
Entschuldigung, aber deine Freundin scheint 0 Ahnung zu haben. Ihr habt ein Schengen-Besuchs-Visum beantragt. Dafür ist das Konsulat in Havanna zuständig und interessiert die ALB soviel wie der umgefallene Sack Reis in China.
Du hast es nur mit dem Konsulat zu tun.
Mach eine Remonstration wie o. beschrieben und ggfl. eine neue Einladung od. wenn du unbedingt willst Antrag auf Sprachvisum.
Heirat ist m.S die schlechteste Alternative, wegen Papierkram, Kosten und Deutschtest.
Was ist ALB?
Arbeits-Losen-Behörde?
In Berlin heißt sie z.B. LABO
http://www.berlin.de/labo/auslaender/dienstleistungen/
oder auch AB Ausländerbehörde Berlin
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