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bin auch neu
ok, dann starte ich mal hier. Schengenvisum abgelehnt.
Was jetzt? Remonstration?
Hilft es, hinzufliegen und gemeinsam zu remonstrieren?
Was sonst soll man sagen als die Wahrheit, daß wir uns weiter kennenlernen wollen, er meine Kultur erleben und Sprache erlernen möchte, und daß wir nicht wissen was dann passiert?
Habe im Forum gefunden, daß es auch schon mal mit Sprachvisum geklappt hat? Aber wie?
Also wir haben direkt ein Sprachvisum beantragt. Der Antrag wurde am 18.05. gestellt. Von der Botschaft wurden die Unterlagen an die falsche Ausländerbehörde gesandt. Nach 5 Wochen kommen sie am Montag bei zuständigen Sachbearbeiter an. Ich habe dort schon im Mai alle Unterlagen als Kopie abgegeben und mich ein bisschen beraten lassen. (Auf Vorschlag eines Forummitgliedes kann hilfreich sein ) Er hat mir zugesagt die Genehmigung nächste Woche zu erteilen und nach Havanna zu senden. Das geht per EDV. Jetzt bin ich gespannt wie lange es noch dauert und ob es wirklich klappt. Die Sprachenschule fängt am 31.08. an.
In unsrem ist die Begründung ein Sprachkurs zur Vorbereitung eines Studiums in Bereich der EU. Zuständig ist allein die Ausländerbehörde. Die Botschaft gibt eine Stellungnahme nach dem Interview. Es wurde nicht nach der Rückkehrbereitschaft gefragt, sonder der Schulabschluss war wichtig, welcher Studiengang geplant, warum in in Europa usw. Die Ausländerbehörde würde bei einem bestehen der Sprachprüfung und einem beginnenden Studiums das Visum sowieso für die Regelstudiendauer verlängern. Deshalb war die Rückkehrbereitschaft für die Botschaft kein Thema.
mh... müßte er dann einen Arbeitsvertrag vorlegen, der diese Notwendigkeit der Deutschkenntnisse belegt? Müssen zertifizierte Sprachkurse in Cuba gemacht werden, um das Interesse zu beweisen?
Und wenn ich es doch versuchen will, wer ist dann mein Ansprechpartner? Dann startet man mit einem Termin bei der Ausländerbehörde?
Danke.
#14 RE: neues mitglied
In Antwort auf:
Und ich hör dich noch deutlich reden, daß sowas für dich nie infrage käme. Urlaub in Kuba, Spaß usw. alles o.k. Aber NIEMALS eine nach D holen.
Da gebe ich dir vollkommen recht. Man(n) soll niemals nie sagen. Aber hat nicht mal jemand gesagt, was schert mich mein Geschwätz von gestern. Jetzt geht das Abenteuer halt weiter, aber nur 6 Wochen Urlaub im Jahr ist mir auf Dauer zu wenig.
Zitat von azulita
mh... müßte er dann einen Arbeitsvertrag vorlegen, der diese Notwendigkeit der Deutschkenntnisse belegt? Müssen zertifizierte Sprachkurse in Cuba gemacht werden, um das Interesse zu beweisen?
Und wenn ich es doch versuchen will, wer ist dann mein Ansprechpartner? Dann startet man mit einem Termin bei der Ausländerbehörde?
Danke.
Alle diese Fragen beantwortet dir der kompetente Sachbearbeiter der Ausländerbehörde deines Wohnortes. In seinem Ermessen liegt es auch, ob er dir Daumenschrauben anlegt und dich mit 'Interessensbeweisen' u.Ä. quält, oder ob er mit der einfachen Bestätigung eines gebuchten Intensivsprachkurses bei der VHS zufrieden ist.
hallo.
nun habe ich sehr interessante wenn nicht absurde Informationen von einem Anwalt erhalten:
Das Besuchsvisum berechtigt zur Einreise für 30 Tagen innerhalb von 90 Tagen, also keinesfalls volle drei Monate. >> ist mir neu
Der Eingeladene sollte ein Visum für einen anderen Schengenstaat beantragen. >> Aber dazu braucht ein Kubaner doch eine Einladung?
No entiendo nada...
Zitat von azulita
hallo.
nun habe ich sehr interessante wenn nicht absurde Informationen von einem Anwalt erhalten:
Das Besuchsvisum berechtigt zur Einreise für 30 Tagen innerhalb von 90 Tagen, also keinesfalls volle drei Monate. >> ist mir neu
Der Eingeladene sollte ein Visum für einen anderen Schengenstaat beantragen. >> Aber dazu braucht ein Kubaner doch eine Einladung?
No entiendo nada...
etwas verwirrend. denke mal, das er es so gemeint hat:
die einreise muss innerhalb der 30 tage ab einladungsdatum (z.B. vom 06.06 beantragt, und bis 06.07 einzureisen)erfolgen und kann dann aber für 90 tage bleiben!
ansonsten soll dir der rechtsanwalt das mal auf deutsch übersetzen was er meint!!!!!!
das mit den schengenstaaten, müssen dir andere erläutern.
falko
Ich glaube nicht, dass es so ist, wie F. vermutet.
Es gibt ein 30 Tage-Visum wenn ein 30 Tage-Visum beantragt und gewährt wird.
Und für ein 90 Tage-Visum gilt es entsprechend genauso.
Aber richtig ist, dass es nicht höchstens 3 Monate, sondern eben 90 Tage sind bei einem Besuchsvisum.
Die Ausreise muss dann jeweils innerhalb von 3 Monaten (oder auch 90 Tagen?) nach Ausstellen des Visums erfolgen.
Ob man in anderen Schengen-Ländern bessere Chancen hat, sei mal dahingestellt. Ich glaube, die sind auch ganz schön knauserig mit der Visumvergabe.
Die Einladungskarte braucht man gar nicht fürs Visum, sondern für die Ausreisegenehmigung von kubanischer Seite, also für PVE.
Zitat von la pirata
Aber richtig ist, dass es nicht höchstens 3 Monate, sondern eben 90 Tage sind bei einem Besuchsvisum.
Die Ausreise muss dann jeweils innerhalb von 3 Monaten (oder auch 90 Tagen?) nach Ausstellen des Visums erfolgen.
.. damit meinst Du jetzt, daß drei Monate mehr als 90 Tage sind, oder?
Aber kann dann der Gast mit einer deutschen Einladung ein spanisches oder griechisches Visum beantragen? Kann ich mir kaum vorstellen...
Zitat von azulitaZitat von la pirata
Aber richtig ist, dass es nicht höchstens 3 Monate, sondern eben 90 Tage sind bei einem Besuchsvisum.
Die Ausreise muss dann jeweils innerhalb von 3 Monaten (oder auch 90 Tagen?) nach Ausstellen des Visums erfolgen.
.. damit meinst Du jetzt, daß drei Monate mehr als 90 Tage sind, oder? Und daß man, wenn man das Visum in den Händen hält, quasi sofort zum Flughafen gehen sollte, um die Zeit zu nutzen? Und die Zeit zur Erlangung er restlichen kubanischen Papiere (PVE?) (ich las von 15-20 Tagen) ?
Aber kann dann der Gast mit einer deutschen Einladung ein spanisches oder griechisches Visum beantragen? Kann ich mir kaum vorstellen...
Genau, 3 Monate sind meistens mehr als 90 Tage, aber viele sagen eben "Visum für 3 Monate", weil es ja auch ungefähr 3 Monate sind, aber wenn man z.B. hier: http://www.havanna.diplo.de/Vertretung/h...stimmungen.html unter Antragsformular nachschaut, sieht man, dass es eben exakt bis zu 90 Tage sind.
Wenn man das Visum hat (falls es denn klappt) kann man gar nicht sofort zum Flughafen, eben weil noch PVE fehlt. Man hat dann ab Eintragung des erstmöglichen Ausreisetags (wird mit der Botschaft abgesprochen) immer noch bis zu 3 Monate/90 Tage Zeit, auszureisen - wie oben schon geschrieben. D.h. die tatsächliche Visumzeit - also Aufenthalt hier - zählt ab Ausreise aus CU.
Wie auch bereits geschrieben, braucht der Gast die "deutsche Einladung" - ich nehme an du meinst die Carta de Invitación, oder?, NICHT zur Beantragung eines Visums - egal ob für Deutschland, Spanien oder Griechenland, sondern nur für die Beantragung der PVE!
Bezüglich der Beantragung eines Visums für z.B. Spanien oder Griechenland wende dich vertrauensvoll an deren Botschaft/Konsulat.
Sicher geht es aber nicht ohne einen Spanier oder Griechen, der sich um die Dinge kümmert.
vielen Dank,
das mit den drei Monaten war eine Ungenauigkeit von mir.
Mit der Einladung meinte ich das ins spanische zu übersetzende und zu beglaubigende (und mit einer Apostille zu versehende) Dokument, was ich zur kubanischen Botschaft geschickt habe. Richtig?
Ich habe auch schon den Tip bekommen, ob ich nicht beste Freunde in Spanien hätte... nehme also an, daß auch irgendeine Verplichtungserklärung abgegeben werden muß. Wenn es so einfach wäre, würde es ja jeder machen, oder?
Zitat von azulita
Mit der Einladung meinte ich das ins spanische zu übersetzende und zu beglaubigende (und mit einer Apostille zu versehende) Dokument, was ich zur kubanischen Botschaft geschickt habe. Richtig?
Ja, das ist die Carta de Invitación. Die braucht der Gast bei der kubanischen Inmigración, um die PVE zu beantragen, wenn er das Visum erhalten hat.
Ob die auf der Inmi einen Unterschied machen, für welches Land er ein Visum hat und woher die Carta de Invitación stammt, weiß ich aber nicht.
Vielleicht verlangen sie noch mal eine neue, sind ja immerhin nochmal 200 € für Cuba.
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