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bin auch neu
Zitat von la pirataZitat von azulita
Mit der Einladung meinte ich das ins spanische zu übersetzende und zu beglaubigende (und mit einer Apostille zu versehende) Dokument, was ich zur kubanischen Botschaft geschickt habe. Richtig?
Ja, das ist die Carta de Invitación. Die braucht der Gast bei der kubanischen Inmigración, um die PVE zu beantragen, wenn er das Visum erhalten hat.
Ob die auf der Inmi einen Unterschied machen, für welches Land er ein Visum hat und woher die Carta de Invitación stammt, weiß ich aber nicht.
Vielleicht verlangen sie noch mal eine neue, sind ja immerhin nochmal 200 € für Cuba.
Für die Cara de Invitación ist es egal aus welchem Land sie kommt. Aber wenn jemand ein Besuchervisum für Spanien beantragt, muss der Einladende seinen Wohnsitz in Spanien haben und dort eine Verpflichtungserklärung abgeben.
danke, wäre auch wirklich zu absurd...
so. mein Freund hat nun selbst einen Termin zur Remonstration vereinbart. Habt Ihr noch Tips was helfen könnte?
Ich werde natürlich auch noch mal an Herrn M. schreiben, und fragen, was wir tun können.
Sollte ich dann hin, damit wir zusammen zur Botschaft gehen? Ist das wirklich das Entscheidende?
Zitat von la pirata
Wenn man das Visum hat (falls es denn klappt) kann man gar nicht sofort zum Flughafen, eben weil noch PVE fehlt. Man hat dann ab Eintragung des erstmöglichen Ausreisetags (wird mit der Botschaft abgesprochen) immer noch bis zu 3 Monate/90 Tage Zeit, auszureisen - wie oben schon geschrieben. D.h. die tatsächliche Visumzeit - also Aufenthalt hier - zählt ab Ausreise aus CU.
t'schuldigung, aber etwas mißverständlich ausgedrückt.
Das Schengen Besuchs Visum wird seit Anfang 2009 auf bis zu/genau 90 Tage ausgestellt und datiert. D.h. die Einreise ins Schengenland kann ab dem .. stattfinden und die Ausreise muß bis zum ... erfolgen.
Die Ausreisegenehmigung, PVE hat diesen "Puffer" von 90 Tagen in denen die Ausreise erfolgen kann
Zitat von flicflac
Das Schengen Besuchs Visum wird seit Anfang 2009 auf bis zu/genau 90 Tage ausgestellt und datiert. D.h. die Einreise ins Schengenland kann ab dem .. stattfinden und die Ausreise muß bis zum ... erfolgen.
Die Ausreisegenehmigung, PVE hat diesen "Puffer" von 90 Tagen in denen die Ausreise erfolgen kann
Ok - also schon wieder geändert - oder ich habe mich auf ein Familienzusammenführungsvisum bezogen - kann auch sein.
Ich blicke langsam auch nicht mehr richtig durch!
Zitat von flicflac
Nein, der Antragsteller gibt an, wann er reisen will und dem entsprechend wird das Datum eingetragen.
Du sprichst jetzt vom schengener, ist dies nicht so, dass das schengener visa bei der einreise in den schengener staat, bei der einreise zu zählen anfängt.
Bei uns in der schweiz ist dies so, oder war es auf jedenfall.
Habe mir den visa schon lange nichts mehr zu tun, daher die frage.
Zitat von guzzi
Bei uns in der schweiz ist dies so, oder war es auf jedenfall.
Habe mir den visa schon lange nichts mehr zu tun, daher die frage.
wenn ich mich recht erinnere, gilt es 90 tage ab einreise...
falko
Zitat von azulita
ich werde nun rüberfliegen und versuchen, ein Gespräch mit den Damen und Herren zu bekommen, in dem wir einen guten Eindruck machen können. Wer damit schon Erfolg hatte, bitte verrate mir, wie!
dann mal viel spass und wenn du das visum hast und dich keiner
beobachtet, scheuer den diplomaten eine von uns...
falko
Der Botschafter wuerde sich warscheinlich vor Lachen in die Hose machen wenn jemand wegen eines Visas einen Termin mit ihm
machen will
Ist absolut nicht sein bereich.
Er hat einen Kanzler der verantwortlich ist fuer den Innendienst, dann eine Wirtschaftsabteilung, eine fuer Kultur,
einen Legationsrat, dann gibt es einen Konsul oder eine Konsulin und der oder dem untersteht der Leiter der Visastelle
die sich uebrigen nicht nur um Visa aller Art kuemmert , sondern auch um die Deutschen Staatsangehoerigen auf Cuba.
neue oder Ersatzpaesse austellen. Papiere fuer auf Cuba verstorbene Deustche Staatsangehoerige, konsularischen Schutz
fuer Deutsche auf Cuba etc.
Zitat von azulita
danke, das habe ich mir schon fast gedacht. War der neuste Tip aus Cubiland
Und soll/kann man es mit dem Konsul versuchen? Und wie bekommt man ein Gespräch, da doch alles nur schriftlich laufen soll?
Auch der hat genug und Wichtigeres zu tun als jeden Woche mit mindestens 30 liebeskranken Deutschen zu diskutieren
die ihren Amooollll nach Deutschland holen wollen.
Zitat von azulita
gut. er ist aber ja der Vorgesetzte von denen die entscheiden...? Theoretisch?
Wie haben denn manche ein persönliches Gespräch mit den Mitarbeitern (HerrM FrauW) bekommen?
P.S. zu Besuch holen, ja. Alles andere erfordert Sprachkenntnisse und mehr.
Azulita:: NImm es mir bitte nicht uebel, aber wenn Du mit dem Konsul so arguemtierst wird es eher nichts mit Deiner
oder besser Euren Remonstration. Scheinst auch noch eher jung zu sein
Mein Rat:: Ziehe die Remonstration durch und wenn die abgelehnt wird fliegst Du halt nach Cuba, ist eh fuer Dich risikoloser
asl ihn herzuholen bist vor unliebsamen ueberraschungen geschuetzt.
Waerst naemlich bei Gott nicht die Erste die beobachten muss wir ihr Maerchenprinz sich ploetzlich wandelt und ganz andere
Dinge im Kopf hat.
Espanol,
ich weiß jetzt nicht, welche Argumentation Du meinst. Aber weil ich noch nie eine Remonstration gemacht habe, habe ich natürlich die Frage, wie man etwas begründen soll, was man schon bewiesen hat.
Im Forum habe ich mehrmals gelesen, daß es hilft, für die Remonstration persönlich bei der Botschaft vorzusprechen. Ich möchte nur wissen, wie das geht, da ja kein Termin vergeben wird, da die Remonstration schriftlich erfolgen soll.
Du meinst also, nur schreiben, Ablehnung abwarten und dann hinfliegen ? ?
Zitat von azulita
Espanol,
ich weiß jetzt nicht, welche Argumentation Du meinst. Aber weil ich noch nie eine Remonstration gemacht habe, habe ich natürlich die Frage, wie man etwas begründen soll, was man schon bewiesen hat.
Im Forum habe ich mehrmals gelesen, daß es hilft, für die Remonstration persönlich bei der Botschaft vorzusprechen. Ich möchte nur wissen, wie das geht, da ja kein Termin vergeben wird, da die Remonstration schriftlich erfolgen soll.
Du meinst also, nur schreiben, Ablehnung abwarten und dann hinfliegen ? ?
@azulita: Irgendwie habe ich das Gefühl, dass du hier ein Patentrezept dafür suchst, wie du Cubi nach Deutschland bringst. Wenn du dir aber alle Rubriken im Forum ordentlich durch gelesen hättest, dann wäre dir schon längst aufgefallen, dass es das nicht gibt. Die Erfahrungen hier sind komplett verschiedener Art, was der Thread von Iris ja beweist.
Meine letzte Einladung einer kubanischen Staatsbürgerin (meiner Schwägerin) liegt ein Jahr zurück und ich hatte null Probleme.
Und ausserdem ist nicht zu verleugnen, dass viele hier mit ihren Cubis böse auf die Nase gefallen sind. Vielleicht solltest du wirklich erst einmal herausfinden, wie ernst er es wirklich mit dir meint.
Fordere ihn doch mal auf Deutsch zu lernen oder die Kosten für das Visa selbst aufzubringen. Wenn dann das grosse "theatro cubano" startet, dann weist du ja woran du bist.
hallo Trieli,
nein das ist nicht so, denn ich habe schon sehr viel hier gelesen und weiß, daß es dieses Patentrezept nicht gibt. Ich habe auch schon selber mitbekommen, daß das ganze eine schwierige, teure und oft mit Zweifeln behaftete Angelegenheit ist. Ihr werdet es mir nicht glauben, aber meine ersten spanischen Worte waren "soy casada". Es hat zwar nicht geholfen, weil ich bei diesem einen Mann eben nicht lügen wollte.
Die Bereitschaft zum deutschlernen ist für mich von Anfang an Thema und wird den entscheidenden Ausschlag dafür geben, ob ich mich weiter engagiere oder nicht (er hat seit Monaten Unterricht, mir scheint aber, daß er nicht viel dabei lernt). Nach vielen Diskussionen darüber habe ich ihm nun mitgeteilt, daß ich darüber nicht mehr streiten möchte und es ihm überlasse.
Trotzdem fände ich es nicht fair, jetzt nach der Ablehnung zu sagen, tja Junge so ein Pech, dann wird wohl nichts aus uns. Bleib mal da und Adios.
Dann hatte ich ja die Idee, selbst einige Monate nach Cuba zu gehen und spanisch zu studieren, das ist aber doch zu teuer.
Auch halte ich nichts davon, jetzt Sprach- oder Heiratsvisum oder xyz-Visum zu beantragen, denn meine ehrliche Absicht ist sein BESUCH bei mir. Er sprach zwar vom Heiraten, aber das ist für mich die falsche Reihenfolge, erst deutsch lernen ist doch klar.
Der nächste Schritt bei uns ist die Remonstration und da ich hier gelesen habe, daß die Anwesenheit des deutschen Einladers helfen könnte, möchte ich nur wissen, wie man bitte ein persönliches Gespräch mit den Mitarbeitern bekommt.
danke.
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