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Emmigrante oder nicht - keine Einreise möglich nach Kuba
Florida256
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#1 Emmigrante oder nicht - keine Einreise möglich nach Kuba
Ab zur Botschaft und sich als Emigrante registrieren lassen, dann bekommt sie eine Einreisegenehmigung (habilitación) nach Kuba ín den Pass geklebt.
http://emba.cubaminrex.cu/Default.aspx?tabid=10491
Florida256
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#3 RE: Emmigrante oder nicht - keine Einreise möglich nach Kuba
Florida256
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#4 RE: Emmigrante oder nicht - keine Einreise möglich nach Kuba
Die habilitación wird auf der Botschaft beantragt, sie wird nach einer Bearbeitungszeit von 2-3 Wochen in den meisten Fällen erteilt... Ich kenne jedenfalls nur ein, zwei Fälle die sie nicht bekommen haben.
Also kann man nicht sagen, dass sie in der Realität nicht erteilt wird.
Florida256
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#6 RE: Emmigrante oder nicht - keine Einreise möglich nach Kuba
user
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#8 RE: Emmigrante oder nicht - keine Einreise möglich nach Kuba
Zitat von Florida256
Vor lauter Trubel ist meine Frau nichtin Kuba gewesen. Sie ist am 19.11.07 hier eingereist. Bisher ist sie nicht wieder in Kuba gewesen. Das sind also schon mehr als 12 Monate. Ist sie jetzt Emmigrante und kann nicht nach Kuba reisen. Wie lange nicht?
Gruss
Florida
Und wenn sie nicht Emigrante werden sollte, dann geh einfach zur Botschaft und rede mit denen.
Emigrante Einkleber bei der Botschaft besorgen geht völlig problem- und
kostenlos seit 2004. Danach ist jederzeit eine Einreise, auch mehrmals im Jahr,
nach Cuba möglich.
Wenn dies nicht gewollt sein sollte, einfach bei der Botschaft/Konsulat vorbeifahren
und das PVE verlängern lassen, mir sind 2 Fälle bekannt, wo das PVE auf insgesamt
13 oder 14 Monate verlängert wurde.
Irgendeine glaubwürdige Ausrede einfallen lassen, dann klappt das schon.
Wenn dies nicht gewollt sein sollte, einfach bei der Botschaft/Konsulat vorbeifahren
und das PVE verlängern lassen, mir sind 2 Fälle bekannt, wo das PVE auf insgesamt
13 oder 14 Monate verlängert wurde.
Irgendeine glaubwürdige Ausrede einfallen lassen, dann klappt das schon
Die beiden Fälle waren mit Sicherheit bei der Botschaft/Konsulat
in Bonn. Meine Frau hat Ende 2006 eine Verlängerung in Berlin beantragt
und auch für zwei Monate bekommen. Als wir 2007 fliegen wollten wussten
das Botschaftspersonal erst mal von nichts, nach längeren suchen in der
Akte meiner Frau befand sich ein Zettelchen mit den Vermerk der Verlängerung
die angeblich in Cuba hätte genemigt werden müssen.
Das geschah nicht und laut Botschaft sei meine Frau nun Emigrante welches wir
nicht akzeptierten. Wir durften noch nicht mal an diesen Tage die PVE nachzahlen
obwohl wir am Folgetag unseren Flug hatten.
Unglaublich aber so geschehen.
Gruß
UJKEI
#12 RE: Emmigrante oder nicht - keine Einreise möglich nach Kuba
Zitat von UJKEI
Wenn dies nicht gewollt sein sollte, einfach bei der Botschaft/Konsulat vorbeifahren
und das PVE verlängern lassen, mir sind 2 Fälle bekannt, wo das PVE auf insgesamt
13 oder 14 Monate verlängert wurde.
Irgendeine glaubwürdige Ausrede einfallen lassen, dann klappt das schon
Die beiden Fälle waren mit Sicherheit bei der Botschaft/Konsulat
in Bonn. Meine Frau hat Ende 2006 eine Verlängerung in Berlin beantragt
und auch für zwei Monate bekommen. Als wir 2007 fliegen wollten wussten
das Botschaftspersonal erst mal von nichts, nach längeren suchen in der
Akte meiner Frau befand sich ein Zettelchen mit den Vermerk der Verlängerung
die angeblich in Cuba hätte genemigt werden müssen.
Das geschah nicht und laut Botschaft sei meine Frau nun Emigrante welches wir
nicht akzeptierten. Wir durften noch nicht mal an diesen Tage die PVE nachzahlen
obwohl wir am Folgetag unseren Flug hatten.
Unglaublich aber so geschehen.UJKEI
und. Mit welcher Begründung habt ihr den die Verlängerung über die 11 Monate hinaus beantragt? Und überhaupt. Wenn es deine Frau ist, warum habt ihr denn nicht die PRE beantragt?
und. Mit welcher Begründung habt ihr den die Verlängerung über die 11 Monate hinaus beantragt? Und überhaupt. Wenn es deine Frau ist, warum habt ihr denn nicht die PRE beantragt?
Unsere Tochter war zu der Zeit ca. 5 Wochen alt, aus diesen Grund hatten wir früh genug den Antrag auf Verlängerung gestellt.
Bei der PRE befanden wir uns in der zwei Jahre Wartefrist da der erste Antrag abgelehnt wurde.
Florida256
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#14 RE: Emmigrante oder nicht - keine Einreise möglich nach Kuba
Hier ist eine Info der deutschen Botschaft, nach dem die cubanische Botschaft in der Praxis keine Einreisegenehmigungen erteilt. Hat denn einer persönlich Erfahrungen, nach dem dann 2 Jahre die Einreise verweigert wird?
, wenn mann Emmigrante ist?
Die Quelle ist folgende Internetseite:
http://www.asyl.net/Laenderinfo/Kuba.html
“...kubanische Staatsangehörige benötigen sowohl für die Ausreise als auch für die Wiedereinreise nach Kuba eine Genehmigung (Permiso de Salida). Eine Abschiebung des o. g. kubanischen Staatsangehörigen hat ohne Wiedereinreisegenehmigung, die von der kubanischen Botschaft in Berlin erteilt werden muss, keine Aussichten auf Erfolg, weil eine Einreise nach Kuba von den kubanischen Behörden verweigert wird. Der Deutschen Botschaft ist bekannt, dass die Kubanische Botschaft in Berlin Anträge auf Erteilung einer Rückkehrerlaubnis nach Kuba zwar pro forma annimmt, in der Praxis jedoch nicht weiter bearbeitet und keine Wiedereinreisegenehmigungen erteilt. Die Chancen, für den o. g. eine Rückkehrerlaubnis zu erhalten, sind somit als sehr gering einzuschätzen. (...)”
Einsender: RA Ton, Dresden
Alle Kubaner benötigen ein Ausreisevisum, um das Land verlassen zu können. Die maximale Dauer, für die Ausreisevisa ausgestellt werden, beträgt elf Monate. Entsprechend amnesty international vorliegenden Informationen haben Personen, die sich länger im Ausland aufhalten, als durch ihr Ausreisevisum gestattet, unter Umständen bei ihrer Rückkehr mit einer Bestrafung zu rechnen. Davon ist insbesondere dann auszugehen, wenn Personen von der kubanischen Regierung als regimekritisch eingestuft werden. amnesty international ist keine gesetzliche Grundlage für eine solche Bestrafung bei Übertreten des genehmigten Zeitraumes bekannt. Die Entscheidung ob und welche Konsequenzen getroffen werden, liegt in der Willkür der entsprechenden Behörden.
amnesty international ist bekannt, dass der kubanische Staat grundsätzlich davon ausgeht, dass über die gestattete Zeit im Ausland verbleibende Personen ihr Recht verlieren, in ihr Heimatland zurückzukehren. Dementsprechend können ihr Haus oder andere Besitztümer durch den Staat konfisziert werden. Personen, die sich über den genehmigten Zeitraum hinaus im Ausland aufhalten, werden von den kubanischen Behörden als Emigranten eingestuft, und ihnen werden auf der Grundlage des Art. 1 des Gesetzes Nr. 989
Gaceta Oficial vom 06. Dezember 1961, Seite 23705 ff
ihre staatsbürgerlichen Rechte entzogen. Um nach Kuba zurückkehren zu können, müssen diese Personen ein Einreisevisum beantragen. (...)”
@Florida256
soweit ich der Quelle entnehme stammt der Text aus dem Jahr 2002. Das Prozedere hat sich aber danach geändert und die Einreise nach Cuba für Cubaner mit Emigrante-Status wurde erheblich erleichtert, weiß nur nicht mehr in welchem Jahr. Müsste 2004 oder 2005 gewesen sein.
Saludos
Chris
Zitat von UJKEI
und. Mit welcher Begründung habt ihr den die Verlängerung über die 11 Monate hinaus beantragt? Und überhaupt. Wenn es deine Frau ist, warum habt ihr denn nicht die PRE beantragt?
Unsere Tochter war zu der Zeit ca. 5 Wochen alt, aus diesen Grund hatten wir früh genug den Antrag auf Verlängerung gestellt.
Bei der PRE befanden wir uns in der zwei Jahre Wartefrist da der erste Antrag abgelehnt wurde.
na dann kann deine Frau jetzt doch die PRE wieder beantragen. Vielleicht haben sich die Gemüter ja wieder beruhigt
#17 RE: Emmigrante oder nicht - keine Einreise möglich nach Kuba
Zitat von Florida256
“...kubanische Staatsangehörige benötigen sowohl für die Ausreise als auch für die Wiedereinreise nach Kuba eine Genehmigung (Permiso de Salida).
Permiso de Viaje
Zitat von Florida256
Eine Abschiebung des o. g. kubanischen Staatsangehörigen hat ohne Wiedereinreisegenehmigung, die von der kubanischen Botschaft in Berlin erteilt werden muss, keine Aussichten auf Erfolg, weil eine Einreise nach Kuba von den kubanischen Behörden verweigert wird. Der Deutschen Botschaft ist bekannt, dass die Kubanische Botschaft in Berlin Anträge auf Erteilung einer Rückkehrerlaubnis nach Kuba zwar pro forma annimmt, in der Praxis jedoch nicht weiter bearbeitet und keine Wiedereinreisegenehmigungen erteilt. Die Chancen, für den o. g. eine Rückkehrerlaubnis zu erhalten, sind somit als sehr gering einzuschätzen. (...)”
würde ich mich aber nicht drauf verlassen. Wos Ziele gibt gibts immer auch nen Weg
Zitat richtig gesetzt, Penguin
user
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#18 RE: Emmigrante oder nicht - keine Einreise möglich nach Kuba
Zitat von Chris
@Florida256
soweit ich der Quelle entnehme stammt der Text aus dem Jahr 2002. Das Prozedere hat sich aber danach geändert und die Einreise nach Cuba für Cubaner mit Emigrante-Status wurde erheblich erleichtert, weiß nur nicht mehr in welchem Jahr. Müsste 2004 oder 2005 gewesen sein.
Saludos
Chris
stimmt die Cubaner mit Emigrante-Status bekommen einen Aufkleber "DIE" (Habilitado para entrar y salir a la republica de Cuba) in Ihren Pass und damit können sie sofort nach Cuba reisen, wenn sie Ihren aufenthalstitel für das Land Ihres lebensmittelpunktes haben.
Mein Mann hatte letztes Jahr für die Heirat einen neuen Pass benötigt, weil der alte abgelaufen war und hat in dem neuen Pass schon seinen Aufkleber drin gehabt.
Er hätte da schon sofort nach Cuba reisen können, wenn er den AE für D gehabt hätte.
Florida256
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#19 RE: Emmigrante oder nicht - keine Einreise möglich nach Kuba
user
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#20 RE: Emmigrante oder nicht - keine Einreise möglich nach Kuba
Zitat von Florida256
Fallen denn bei einem Emmigranten dann immer noch die 40 Euro pro Monat an?
Nein
In Antwort auf:
Wie lange kann er nach Kuba reisen? Jedes Jahr zeitlich begrenzt?
Laut botschaft in Bonn, die ersten 3 Jahre nur max 3 Monate im Jahr, danach können es 6 Monate sein.
In Antwort auf:
Gibt es denn bei der Ausreise Probleme? Muss er in Kuba dann eine Carta Blanca beantragen oder kann er so wieder ausreisen?
Wie ich schon mehrfach erwähnt habe:
Bei der Einreise bekommt der Emigrante einen gelben Zettel, auf dem der Einreisetag vermerkt ist und diesen muss er immer bei sich tragen, bei der Ausreise muss er diesen wieder abgeben. Nix mit Carta Blanca......
Es gibt keine Probleme!!!!! Wenigstens bei uns nicht, nur die üblichen Befragungen.
Zitat von Florida256
Alle Kubaner benötigen ein Ausreisevisum, um das Land verlassen zu können.
Es wird geprüft ob der Ausreise keine Gründe entgegenstehen, wie anstehender Militätdienst, Vorhandensein der Freistellung vom Arbeitgeber, Haftbefehl/gerichtliche Vorladung. Wenn dem nicht so ist wird die Permiso de Viaje erteilt
Zitat von Florida256
Entsprechend amnesty international vorliegenden Informationen haben Personen, die sich länger im Ausland aufhalten, als durch ihr Ausreisevisum gestattet, unter Umständen bei ihrer Rückkehr mit einer Bestrafung zu rechnen....
amnesty international ist bekannt, dass der kubanische Staat grundsätzlich davon ausgeht, dass über die gestattete Zeit im Ausland verbleibende Personen ihr Recht verlieren, in ihr Heimatland zurückzukehren.
da war sich ai scheinbar nicht ganz sicher. Strafe oder keine Rückkehr möglich? Nur eins von beiden geht
Fakt ist, dass die Fluggesellschaften dich erst gar nicht mitnehmen, wenn deine PVE abgelaufen ist. Die betroffende Person also eine Lösung im Ausland sprich in seiner Auslandsvertretung suchen muss.
Zitat von Florida256
Dementsprechend können ihr Haus oder andere Besitztümer durch den Staat konfisziert werden. Personen, die sich über den genehmigten Zeitraum hinaus im Ausland aufhalten, werden von den kubanischen Behörden als Emigranten eingestuft, und ihnen werden auf der Grundlage des Art. 1 des Gesetzes Nr. 989
Gaceta Oficial vom 06. Dezember 1961, Seite 23705 ff
das kann man so formulieren, aber auch so, dass die Rechte des Emigrante an seinen in den Gesetzen vorgesehenen Rechtsnachfolger übergehen und das ist keinesfalls immer nur der Staat. Das ist wesentlich komplexer (rechtsstaatlicher) geregelt.
Zitat von Luz
Es wird geprüft ob der Ausreise keine Gründe entgegenstehen, wie anstehender Militätdienst, Vorhandensein der Freistellung vom Arbeitgeber, Haftbefehl/gerichtliche Vorladung. Wenn dem nicht so ist wird die Permiso de Viaje erteilt
Wenn es so einfach wäre dann wäre es schön.
Wenn der Arbeitgeber zum Beispiel direkt dem Consejo del Estado untersteht sieht es mit der Ausreisegenehmigung auch schlecht aus.
Dort gibt es kein Gesetz, was die Ausreise verbietet, aber dort liegen dann die Anträge auf Ausreise halt 5 Jahre in der Schublade bevor
sie geprüft werden.
Zitat: Luz
na dann kann deine Frau jetzt doch die PRE wieder beantragen. Vielleicht haben sich die Gemüter ja wieder beruhigt
Ja das wollen wir ja machen, da zu brauchen wir eine neue kubanische Heiratsurkunde
die sich in Trinidad befindet.
Leider fehlt uns noch ein Bote
https://www.kubaforen.de/t526358f3429-Bri...eutschland.html
ehemaliges mitglied
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#24 RE: Emmigrante oder nicht - keine Einreise möglich nach Kuba
Welchen Status haben den die Cubaner die einfach aus einer Einladung heraus nicht wieder heimgekehrt sind ... und seit 10 oder mehr Jahren 4 mal im Jahr in der Botschaft vorsprechen um für 2 oder 3 Wochen in die Heimat zu fliegen um dort die Familie zu besuchen... und sicher... ganz sicher nicht vorhaben dort zu bleiben... was ist das für ein Status?
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