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visum ist genehmigt!! wie gehts weiter??
hallo liebes forum,
ich weiß, dass diese geschichte hier schon oft durchgekaut wurde, aber ich bin so aufgeregt, dass ich gar nichts mehr finde... habe gerade erfahren, dass das besuchsvisum genehmigt wurde!! ich kann's noch gar nicht fassen...
bitte bitte sage mir jemand, welche die nächsten schritte sind, nach der genehmigung des visums. also, was dort noch alles gemacht werden muss. ich muss hier die einladung an die kubanische botschaft schicken mit allen beglaubigungen usw. und wie geht es dann weiter?
die prorroga für den 2ten und 3ten monat muss noch bezahlt werden (daran kann ich mich noch gerade noch erinnern) aber was sonst noch? gibt es diese carta blanca noch oder wurde sie abgeschafft? und wann kommt die flugreservierugn ins spiel?
bin für jede konstruktive antwort dankbar!
danke danke danke!!!!
(
Gast
)
#2 RE: visum ist genehmigt!! wie gehts weiter??
Zitat von la roja
... die prorroga für den 2ten und 3ten monat muss noch bezahlt werden (daran kann ich mich noch gerade noch erinnern) aber was sonst noch? gibt es diese carta blanca noch oder wurde sie abgeschafft? und wann kommt die flugreservierugn ins spiel?
Mit der Vorlage des Nachweises der Bezahlung der Prorroga (2 x 55 CUC) wird das Visumsetikett in den Pass geklebt. Im Visumsetikett wird nicht nur die Dauer des genehmigten Aufenthaltes von max. 90 Tagen, sondern auch dessen Gültigkeitsdauer von ... bis ... eingetragen. Wenn die Frage, wann der Besuch stattfinden soll, nicht klar beantwortet wird, fragen sie nach der Flugreservierung. Ansonsten benötigen sie weder Flugticket noch Reservierung.
Mit dem Visum im Pass und der "Carta de invitacion" in den Händen ist die kubanische Ausreisegenehmigung (150 CUC) bei der Inmigracion in der Heimatprovinz zu beantragen. Die Carta de invitacion wird vom hiesigen kubanischen Konsulat veranlasst und von der Consultoria Juridica Internacional dem/der Eingegeladenen zugeschickt. Dafür hat der Einlader zuvor etliche Auflagen (Notarielles Einladungsschreiben, Übersetzung, Beglaubigung der beiden Dokumente vom Landgericht) zu erfüllen, wie sie auf der Internetseite des kubanischen Konsulats "Information zur Einladung eines kubanischen Bürgers" beschrieben sind.
noch eine kleine frage: in dem einladungsformular, das auf der botschaftsseite zu finden ist, muss -zumindest in der deutschen version- das "von-bis"-datum eingetragen werden, in der spanischen version steht nur "zeitraum".
das visum wurde für den 1.10 beantragt, aber nun hat sich alles etwas verzögert, auf grund der ersten (obligatorischen) ablehnung. macht das nichts, wenn ich jetzt auf das einladungsformular den 1.11 eintrage? alle anderen papiere lauten auf den 1.10 (verpflichtungserklärung, krankenversicherung...)
...ich hoffe, dass der 1.11 realistisch ist?
(
Gast
)
#6 RE: visum ist genehmigt!! wie gehts weiter??
Soweit es sich um zeitliche Angaben für die kubanisch Ausreisegenehmigung (PVE) handelt, so sind diese ziemlich belanglos. Wie bereits Luz informierte, gilt dies sowohl für die Gültigkeitsdauer der „Carta de invitacion“ aber auch für die Ausreise, die innerhalb 3 Monaten nach dessen Erteilung zu erfolgen hat und schließlich für den Aufenthalt in D selbst, der bis auf 11 Monate verlängert werden kann.
Kritisch ist aber die zeitliche Festsetzung im Visum. Neben der festgelegten Dauer des Aufenthaltes von maximal 90 Tagen ist auch der Zeitraum der Gültigkeit einzuhalten. Für den Zeitraum der Gültigkeit mit Angabe des jeweiligen Datums, wird gewöhnlich nur ein Spielraum von zusätzlich 14 Tagen zu der genehmigten Anzahl der Aufenthaltstage eingeräumt. Dies ist insofern problematisch, da sich die Erteilung der PVE verzögern kann, insbesondere wenn erst jetzt mit den Einladungsformalien über das hiesige kubanische Konsulat begonnen wird.
Ich denke, dass die Dokumente, die vom hiesigen kubanischen Konsulat verlangt werden, innerhalb einer Woche dort vorgelegt werden können. Jeweils am Freitag übermitteln sie dann per Mail die Angaben an die Consultoria Juridica Internacional in Havanna. Wenn man dort die notarielle Einladung abholen kann, geht es schnell. Ansonsten beginnt der innerkubanische Postweg, der je nach Wohnort offenbar Wochen dauern kann. Die Zeit bis die Eingeladene das kubanische Einladungsschreiben in den Händen hat, ist also schwer zu bestimmen und dann kann auch die Ausstellung der PVE noch länger dauern, wenn die Inmigracion den Antrag auf die Seite legt und sich Zeit lässt.
vielen dank nochmal, für die schnellen antworten!!
wenn meine einladung nächsten freitag auch den weg nach havanna aufnehmen soll, muss ich ja ganz schön gas geben... ich hoffe, bei notar und übersetzer geht alles so schnell.
was ich noch nicht so genau weiß: akzeptiert die botschaft das einladungsformular, welches auf der homepage angeboten wird, samt übersetzung, oder soll das nur ein richtwert sein und die einladung an sich, muss etwas "selbstverfasstes" sein? leider gibt es keine weiteren infos dazu auf der botschaftsseite. oder wird so ein formular vom notar nicht beglaubigt, muss er was eigenes machen...??
hier im forum lese ich immer nur, dass die botschaft einem kein muster zur verfügung stellt, aber was ist dann mit diesem formular? oder ist das erst (relativ) neu auf der homepage?
könnte mich bitte jemand aufklären? ...ich hoffe, ich stell mich nicht allzu blöd an...
(
Gast
)
#8 RE: visum ist genehmigt!! wie gehts weiter??
Zitat von la roja
hier im forum lese ich immer nur, dass die botschaft einem kein muster zur verfügung stellt, aber was ist dann mit diesem formular?
Das kubanische Konsulat wünscht ein notarielles, vom Landgericht beglaubigtes Einladungsdokument samt Übersetzung mit dem Inhalt des von Ihnen veröffentlichten Formulars. Der Notar verfasst ein entsprechendes Schreiben und wenn der Notar nicht von allen Geistern verlassen ist, wird er weder die Bezeichnung seines Schreibens als „Eidesstattliche Erklärung“, noch den Inhalt hinsichtlich „Übernahme der rechtlichen Verantwortung“ sowie „Abschluss einer Sozialversicherung“ für den Eingeladenen als sein Werk ausgeben wollen und sich mit der Bestätigung der Richtigkeit der Unterschrift begnügen.
bei mir hat nicht der Notar das Schreiben entworfen sondern ich selber.Ich habe alle Infos/geforderten Angaben reingepackt, die man dem Schreiben auf der Homepage entnehmen konnte. Wenn es der Notar macht dürfte es teuer werden !
Am besten einen Notar suchen, der auch eine spanischsprachige Einladung beglaubigt, dann braucht man nur 1x diese Sachen zum Landghericht zu schicken zum "apostolieren"
also ich hab jetzt einfach das Einladungsformular, das auf der Konsulat-Homepage zu finden ist beglaubigen lassen, und zwar die spanische Version. Irgendjemand hatte mal gepostet, dass auch das ging. Nach langem Hin und Her bekomme ich es am Montag, samt Langerichts-Beglaubigung wieder und werde das alles nach Bonn schicken.
Bin jedoch noch etwas im Unklaren, ob ich den Beglaubigungsvermerk des Notars noch übersetzen lassen muss, oder nicht...? Normalerweise wird das deutsche Doument vom Notar beglaubigt, dann zum Landgericht und anschließend wird alles übersetzt -also inkl. Beglaubigungsvermerk, oder? Aber wie sieht es in dem Fall aus? Wenn der Notar sein Stempel auf das spanische Dokument setzt?
Hat jemand 'ne Ahnung...?
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