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Remonstrationsverfahren
bei meinem Kubaner ist der Fall folgender : Visa beantragt, 85 CUC gezahlt, drei Tage später abgelehnt ; dann Remonstrationsverfahren, 20 Tage warten, dann POSITIVER Bescheid ; das DEUTSCHE Visum gibt es nun aber erst gegen Zahlung einer weiteren Gebühr von 120 CUC ; einzuzahlen bei der consultoriua internacional (CJI) .... erst zahlen - und dann wird das Visum gegen Vorzeigen der Quittung ausgehändigt .... wofür sind denn diese Kosten ?? davon habe ich hier im Forum noch nie was gelesen ?!?! warum zahlbar bei der CJI ?? was hat die deutsche Botschaft mit der CJI zu tun ???? also Visumgebühr zZt 205 CUC ???
hat sich eigentlich erledigt die Frage ... es gab dazu doch schon einen Beitrag ... also kostet das Visum nun nicht 85 CUC sondern 205 CUC. Ich verstehe das so, dass JEDER ausreisewillige Cubaner diese 120 CUC zahlen muss. Richtig ? Es wundert mich nur, dass nirgends darauf hingewiesen wird.
(
Gast
)
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Zitat von Volker-AC
... also kostet das Visum nun nicht 85 CUC sondern 205 CUC.
Die 120 CUC oder vielmehr 110 CUC (es sei denn, die Gebühr wurde in den letzten Wochen erhöht) musst Du der kubanischen Ausreisegenehmigung (PVE) zurechnen. Diese PVE kostet 150 CUC und gilt für einen Monat, ist aber verlängerbar und die Verlängerung kostet in Kuba bei der CJI 60 bzw. 55 CUC pro Monat.
Bevor die deutsche Botschaft ein Visum für 3 Monate erteilt, verlangt sie den Nachweis der Bezahlung dieser beiden Verlängerungsmonate (Prorroga), damit die Wiedereinreise des Kubaners sichergestellt ist und dies obwohl die PVE selbst noch nicht erteilt wurde, da diese erst mit der Vorlage des Visums des Besuchslandes beantragt werden kann.
Dieses Verfahren ist hier aber schon öfters beschrieben worden. Auch im Zusammenhang mit dem Unverständnis, warum sich die deutsche Botschaft hergibt diese unbegründete kubanische Gebühr einzutreiben, die nicht die einzige ist (siehe Carta de invitacion = Einladungsschreiben). Immerhin besteht die Hoffnung, dass die kubanische Ausreisegenehmigung abgeschafft und dadurch geringere Kosten und Laufereien entstehen.
Das alles hat natürlich nichts mit dem Remonstrationverfahren zu tun. Glückwünsche für den Erfolg in diesem Verfahren, denn so selbstverständlich ist dieser keineswegs.
01.05.2008 10:15 (zuletzt bearbeitet: 01.05.2008 10:15)
ehemaliges mitglied
(
gelöscht
)
#4 RE: Remonstrationsverfahren
ehemaliges mitglied
(
gelöscht
)
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(
Gast
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ehemaliges mitglied
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gelöscht
)
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Zitat von Volker-AC
die Botschaft hat das Flugticket sehen wollen (Aufenthalt exakt 2 Monate und kein Tag mehr) und kam dann zu dem Entschluss, dass 120 CUC zu zahlen sind.
Wenn dir deine cubana keine 60CUC "Mehrwert" sind, dann hast du dir das falsche Land und die falsche Frau ausgesucht.
Salu2
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