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Fini
Tagchen. Ich bins zwar nicht ganz so neu aber war ewig nicht mehr hier seit es Facebook gibt... hehehe Nee Scherz!
Ich wollte mich erst mal für die Vegabe des neuen Passwortes bedanken.. ich wusste nicht mehr wie man hier rein kommt.
Der Anlass zurück zu kommen ist, dass hier der Ein oder der Andere so eine Remonstrationsverfahren durch hat und ich wollte mich informieren wie man es am besten macht.
Ich habe mein Bruder eingeladen und das Visum wurde ihm verweigert. Nun wollen sie die Remonstration und alle Unterlagen auf Deutsch übersetzt haben. Muss es notariell beglaubigt sein oder kann ich es auch übersetzen.. Hauptsache sie verstehen was?
Ich bin sehr dankbar für konstruktive Antworten. Ich weiß wie es hier ist ☺️
Zitat von Fini im Beitrag #1
Ich bin sehr dankbar für konstruktive Antworten. Ich weiß wie es hier ist ☺️
Als ob es dafür noch eine Bestätigung benötigt hätte, ist sie jedoch sofort geliefert worden.
Hier etwas zu Deiner Frage, bei einem nationalen Visum, müssen die Unterlagen übersetzt vorliegen.
Bei einem Schengen Visum anscheinend nicht, sollte aber helfen. Wobei die Entscheidung bei einem Schengen Visum in der Botschaft in Havanna gefällt wird und
die sollten dort auch Spanisch beherrschen.
Zitat
Welche Informationen muss das Remonstrationsschreiben enthalten?
Bitte geben Sie in Ihrem Schreiben immer die Bearbeitungsnummer (das heißt
die letzten sieben Ziffern des im Ablehnungsbescheid (dt. Version) angegebenen Geschäftszeichens) an.
Geben Sie bitte sämtliche Kontaktdaten an, unter denen Sie für Rückfragen
erreichbar sind (Telefonnummer (einschließlich Ortsvorwahl), Mobiltelefonnummer, Fax-Nummer, E-Mail-Adresse, vollständige Postadresse)
Gehen Sie auf die Kurzbegründung der Ablehnung ein. Unterlagen, die bei der Antragstellung gefehlt haben, sollten mit der Remonst
ration nachgereicht werden.
Bei Remonstrationen gegen Ablehnungen nationaler Visa müssen alle relevanten Unterlagen, auch die Remonstration selbst, mit deutscher
Übersetzung vorgelegt werden, da innerdeutsche Behörden ggf. erneut zu beteiligen sind.
http://www.germania.diplo.de/contentblob...monstration.pdf
Zitat von Fini im Beitrag #1
Muss es notariell beglaubigt sein oder kann ich es auch übersetzen.. Hauptsache sie verstehen was?
Eine Freundin von mir hat letztes Jahr remonstriert, wegen eines abgelehnten Besuchsvisum, und die musste dort auch überall Übersetzung mitliefern. Ob beglaubigt oder nicht, hängt denke ich von den Dokumenten ab. Bei meiner Freundin war das ein Schreiben vom Arzt, das konnte auch so selbst übersetzt werden, offizielle Urkunden hingegen würde ich eher nicht selbst übersetzen, sondern nur vom beglaubigten Übersetzer machen lassen. Im Zweifelsfall ist es trotzdem immer am besten direkt bei der Botschaft nachzufragen, damit es nicht an einer Formsache scheitert.
Ich wünsche euch viel Glück und drücke die Daumen!
So wie ich es erlebt habe muss die Remonstration, also die Begründung, in deutsch formuliert werden. Also die Darstellung der Verwurzeltheit + Rückkehrwilligkeit.
Dokumente, Atteste usw. konnten im Original eingereicht werden.
Sinn dieser Deutsch-Übung erschließt sich mir eh nicht
Das ist mir alles Klar. Die Frage ist, ob diese Übersetzung von einem staatlich annerkanten Dolmetscher sein soll oder nicht.. Hat jemand diese Erfahrung gemacht?
Danke Cubaña. Deine Antwort ist sehr hilfreich!
http://m.havanna.diplo.de/contentblob/45...nsverfahren.pdf
Zitat von Fini im Beitrag #7
Sicher flic flac? Danke!
Ich habe Angst der Botschaft auf die Nerven zu gehen :(
die lassen sich nicht nerven.
Wenn ich daran denke, wie oft ich in Bonn bei der Botschaft war
und das Telefon ständig klingelte.
Die gute Frau am Empfang hat so etwas von genügsam die Seiten ihres Modemagazins umgeblättert,
die lässt sich nicht stressen...
Falko, liest du auch mal intensiv von VORNE?
Es ging nicht um die DEUTSCHE Botschaft in BONN
(die es nicht gibt)
Wer verweigert das Visum des Bruders?
klick-klick-klick
Zitat von jan im Beitrag #9
Falko, liest du auch mal intensiv von VORNE?
Es ging nicht um die DEUTSCHE Botschaft in BONN
(die es nicht gibt)
Wer verweigert das Visum des Bruders?
klick-klick-klick
sorry, war auf dem falschen Boot
Aber auch die deutschen haben sich der cub. Lebensweise angepasst- mañana...
#11 RE: Fini
Ich schließe mich da flicflac an, Fini. Du erhebst ja lediglich Einwände gegen die Ablehnung und legst dar, warum diese deiner Meinung nach unberechtigt ist. Wichtig ist eher der Inhalt, du musst triftige Gründe und Erklärungen anführen, warum das Visa doch erteilt werden sollte. Ein paar neue im Vergleich zum Erstantrag, ausführlich dargelegt, wären gut, aber das weißt du ja sicher selbst. Viel Glück!
Ich halte es für unwahrscheinlich, dass im diesem Fall nach einem aufwändigen Remonstrationsverfahren doch noch ein Visum erteilt wird.
In der Regel wird die Rückkehrbereitschaft angezweifelt - und daran wird sich kaum etwas ändern.
Die Olle am Empfang wollte von Anfang an keine anderen Papiere haben als der Antrag. Und mein Bruder hatte alles dabei. Wurde nicht entgegen genommen.
Sie meinten er arbeitet nicht.. und doch er arbeitet., verheiratet, Kind, Wohnung, war schon hier und kam zurück.. 4 Jahre in Venezuela und auch wieder zurück.. ich mein anderer Bruder hatte keinerlei Probleme gehabt.
Ich sehen keinen Grund für die Ablehnung. zumindest dieser komische 9)
Ich werde es nicht locker lassen
Zitat von Fini im Beitrag #14
Könnte mir jemand ein paar triftige Gründe nennen warum er ein Visum bekommen sollte? Die würde ich dazu packen. Mal helfen bitte? 😩
Die hast du selber genannt:
Zitat
und doch er arbeitet., verheiratet, Kind, Wohnung, war schon hier und kam zurück.. 4 Jahre in Venezuela und auch wieder zurück..
Das würde ich der Botschaft ausführlich dalegen.
Nach allem was ich bisher so gelesen und gehört habe, war das Remonstrationsverfahren in den wenigsten Fällen erfolgreich.
Eine etwas genauere Prüfung erfolgt aber schon, eine Ablehnung kann es aber auch danach geben. Versuchen kann und sollte man es aber.
Zitat von jojo1 im Beitrag #19
Nach allem was ich bisher so gelesen und gehört habe, war das Remonstrationsverfahren in den wenigsten Fällen erfolgreich.
Eine etwas genauere Prüfung erfolgt aber schon, eine Ablehnung kann es aber auch danach geben. Versuchen kann und sollte man es aber.
Das sehe ich etwas anders, natürlich wissen wir hier nicht von allen Fällen der Botschaft,
aber von dem was wir wissen, hats beim 2. X geklappt...
Zitat von jojo1 im Beitrag #19
Nach allem was ich bisher so gelesen und gehört habe, war das Remonstrationsverfahren in den wenigsten Fällen erfolgreich.
Eine etwas genauere Prüfung erfolgt aber schon, eine Ablehnung kann es aber auch danach geben. Versuchen kann und sollte man es aber.
Da hier die Botschaft sich geweigert hat mit dem Antrag Belege für Rückehrbereitschaft entgegenzunehmen, denke ich sehr wohl, dass die Remonstartion Erfolg haben kann.
Denn die Botschaft denkt wohl der Antragsteller sei ein Arbeitsloser, erfährt sie dass er sehr wohl Arbeit und Kinder und ne Wohnung hat könnte das Ergebenis anders ausfallen.
Zitat von Timo im Beitrag #21Zitat von jojo1 im Beitrag #19
Nach allem was ich bisher so gelesen und gehört habe, war das Remonstrationsverfahren in den wenigsten Fällen erfolgreich.
Eine etwas genauere Prüfung erfolgt aber schon, eine Ablehnung kann es aber auch danach geben. Versuchen kann und sollte man es aber.
Da hier die Botschaft sich geweigert hat mit dem Antrag Belege für Rückehrbereitschaft entgegenzunehmen, denke ich sehr wohl, dass die Remonstartion Erfolg haben kann.
Denn die Botschaft denkt wohl der Antragsteller sei ein Arbeitsloser, erfährt sie dass er sehr wohl Arbeit und Kinder und ne Wohnung hat könnte das Ergebenis anders ausfallen.
Exakt es könnte anders ausfallen. Es ist aber hinreichend unwahrscheinlich, dass ein Arbeitsplatz in Kuba dafür von Bedeutung ist.
Der Grund für die Ablehnung liegt schlichtweg darin, dass der Sachbearbeiter davon ausgeht, dass aus wirtschaftlichen Gründen ein Daueraufenthalt in D. nicht ausgeschlossen ist.
Zitat von Timo im Beitrag #21Zitat von jojo1 im Beitrag #19
Nach allem was ich bisher so gelesen und gehört habe, war das Remonstrationsverfahren in den wenigsten Fällen erfolgreich.
Eine etwas genauere Prüfung erfolgt aber schon, eine Ablehnung kann es aber auch danach geben. Versuchen kann und sollte man es aber.
Da hier die Botschaft sich geweigert hat mit dem Antrag Belege für Rückehrbereitschaft entgegenzunehmen, denke ich sehr wohl, dass die Remonstartion Erfolg haben kann.
Denn die Botschaft denkt wohl der Antragsteller sei ein Arbeitsloser, erfährt sie dass er sehr wohl Arbeit und Kinder und ne Wohnung hat könnte das Ergebenis anders ausfallen.
Ich denke die Remonstration hat gute Aussichten auf Erfolg, zumal es ja schon mal hier war, und ganz artig fristgerecht wieder ausgereist ist.
@jojo: Dagegen kann man aber argumentieren, dass nach einer nachgewiesenen Rückkehrwilligkeit (da bereits einmal mit Visum hier) sich die Umstände doch nicht verschlechtert haben - was ist also das Argument, warum er diesmal nicht rückkehrwillig sein sollte?
Zitat von Espanol im Beitrag #23Zitat von Timo im Beitrag #21Zitat von jojo1 im Beitrag #19
Nach allem was ich bisher so gelesen und gehört habe, war das Remonstrationsverfahren in den wenigsten Fällen erfolgreich.
Eine etwas genauere Prüfung erfolgt aber schon, eine Ablehnung kann es aber auch danach geben. Versuchen kann und sollte man es aber.
Da hier die Botschaft sich geweigert hat mit dem Antrag Belege für Rückehrbereitschaft entgegenzunehmen, denke ich sehr wohl, dass die Remonstartion Erfolg haben kann.
Denn die Botschaft denkt wohl der Antragsteller sei ein Arbeitsloser, erfährt sie dass er sehr wohl Arbeit und Kinder und ne Wohnung hat könnte das Ergebenis anders ausfallen.
Ich denke die Remonstration hat gute Aussichten auf Erfolg, zumal es ja schon mal hier war, und ganz artig fristgerecht wieder ausgereist ist.
So sehe ich das auch. Zumal die Angestellte ja anscheinend überhaupt keinen Bock hatte irgendwelche Unterlagen anzunehmen.
Wenn die dann vorliegen, sieht es ganz anders aus.
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