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Rückflugticket notwendig für Ausreise mit PVE/Sprachkursvisum mehr als 3 Monate?
#26 RE: Rückflugticket notwendig für Ausreise mit PVE/Sprachkursvisum mehr als 3 Monate?
Einfach nur um die Wahrscheinlichkeit zu minimieren, dass die Rückreise nicht angetreten wird (geh ich jetzt mal von aus!). Denn es gab sicher genügend Fälle wo das Geld auf einmal für einen Rückflug nicht da war!
#27 RE: Rückflugticket notwendig für Ausreise mit PVE/Sprachkursvisum mehr als 3 Monate?
#28 RE: Rückflugticket notwendig für Ausreise mit PVE/Sprachkursvisum mehr als 3 Monate?
#29 RE: Rückflugticket notwendig für Ausreise mit PVE/Sprachkursvisum mehr als 3 Monate?
Zitat von lifeshot
Warum denkst du das die Botschaft bei einem Besuchsvisum ein Rückflugticket will,
Die Botschaft will bei einem Besuchsvisum kein Rückflugticket mehr sehen - und das schon seit Jahren eben weil die wissen, daß das gar nix bringt ( deshalb ja eben die penibele Prüfung der ominösen Rückkehrbereitschaft )
#30 RE: Rückflugticket notwendig für Ausreise mit PVE/Sprachkursvisum mehr als 3 Monate?
Zitat von lifeshot
ah, wenn die botschaft nicht will, dann sollte es die airline auch nicht benötigen :)
Wer war das nochmal der seine Story groß und breit erläutert hat mit seiner Novia die von Kuba aus nicht befördert wurde, da nur one-way vorhanden war?
Oder wie war das?
Hat doch zu 50% gewonnen.
(zu viele stories hier, über die man den Kopf schütteln muss)
#31 RE: Rückflugticket notwendig für Ausreise mit PVE/Sprachkursvisum mehr als 3 Monate?
PVE
hat so ein Ding jeweils eine Zeitbeschränkung drauf,
also z.B. von.....bis ???
(Vorlage eines Retour-Tickets wäre dann irgendwie logisch)
schaut doch so Ihr könnt bitte mal nach, kann leider erst am Dienstag wieder ans Reisebüro gelangen
(Chef ist immer noch in den Ferien)
Danke
Karo
guzzi
(
gelöscht
)
#32 RE: Rückflugticket notwendig für Ausreise mit PVE/Sprachkursvisum mehr als 3 Monate?
Zitat von Karo
??? zweimal OneWay soll billiger sein als Hin-und-zurück ???
wie geht denn der Trick ???
Lasttime mein guter, kenne Diverse die das so tun. Erst noch mit der Edelweiss. Das geht bei dir schlechter, weil du eben an die Urlaubs Zeit gebunden bist. Zudem möchtest du sie auch voll auskosten in Cuba.
Wünsche Euch schönen Urlaub, vergiss das Kanu nicht mitzunehmen. Kannst es ja als Sportgepäck aufgeben und dann in Yumuri lassen. Nimm aber ein doppel mit, Fabian wird schnell gross
#33 RE: Rückflugticket notwendig für Ausreise mit PVE/Sprachkursvisum mehr als 3 Monate?
Ein Schweizer Reisebüroangestellter wird dir in dieser Sache auch nicht weiterhelfen können, geht es hier doch um Cuba und ihre viele An-, Ge- und Verbote.
Oft verlangt die Inmigración in Cuba die Vorlage des Tickets bevor sie den Kleber in den Pass drucken. Darüber gehen die Erfahrungen aber auseinander. Bei meinem Mann war es so, dass er bei 3 von seinen 5 Reisen mit PVE das Ticket vorlegen musste. Bei den letzten Reisen war dies nicht mehr der Fall. Da wohnte er aber schon seit Jahren in der Schweiz.
Eine PVE ist ein Besuchsvisum. Es ist deswegen nur logisch, dass das Flugticket in Übereinstimmung mit dem cubanischen Ausreisevisum sein sollte. Das wird an allen Flughäfen in Cuba auch kontrolliert.
Eine PVE wird normalerweise die gleiche Anzahl Monate aufweisen wie das Visum des besuchenden Landes, also meistens 1-3 Monate. Bei der Botschaft in Bern können zusätzliche Monate bezahlt werden bis zu einem Maximum von 11 Monaten.
Übrigens hast du noch ein zusätzliches Problem: nur Cubaner mit einer ständigen Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz können ohne Transitvisum durch das Schengen-Gebiet in die Schweiz reisen. Ein Besucher nicht. Und da es in Richtung Cuba-Schweiz keine Direktflüge gibt wird der Sohn deiner Frau ein Transitvisum brauchen. Nur in Amsterdam geht es ohne und nur wenn man nach Zürich fliegt. Basel geht nicht da auf französischem Grundgebiet. Ein Transitvisum kostet momentan CUC 103 wurde uns gerade gestern mitgeteilt.
#34 RE: Rückflugticket notwendig für Ausreise mit PVE/Sprachkursvisum mehr als 3 Monate?
#35 RE: Rückflugticket notwendig für Ausreise mit PVE/Sprachkursvisum mehr als 3 Monate?
Zitat von Elisabeth
Ein Schweizer Reisebüroangestellter*** wird dir in dieser Sache auch nicht weiterhelfen können, geht es hier doch um Cuba und ihre viele An-, Ge- und Verbote.
***musste ich letztes Jahr auch feststellen, als es um meine Frau ging (er hätte ja noch nie eine Cubana importiert, könne es somit auch nicht wissen)
Oft verlangt die Inmigración in Cuba die Vorlage des Tickets bevor sie den Kleber in den Pass drucken.
Dann wüssten wir es wenigstens schon bevor wir weit ab von der Familie am Flughafen gegen die Wand rennen und .... Darüber gehen die Erfahrungen aber auseinander. Bei meinem Mann war es so, dass er bei 3 von seinen 5 Reisen mit PVE das Ticket vorlegen musste. Bei den letzten Reisen war dies nicht mehr der Fall. Da wohnte er aber schon seit Jahren in der Schweiz. Hatte er dann aber nicht ohnehin das PRE für quasi Dauerausreise ?
Eine PVE ist ein Besuchsvisum. Es ist deswegen nur logisch, dass das Flugticket in Übereinstimmung mit dem cubanischen Ausreisevisum sein sollte. Das wird an allen Flughäfen in Cuba auch kontrolliert.was natürlich das Rückticket bedingen würde!
Eine PVE wird normalerweise die gleiche Anzahl Monate aufweisen wie das Visum des besuchenden Landes, also meistens 1-3 Monate. Bei der Botschaft in Bern können zusätzliche Monate bezahlt werden bis zu einem Maximum von 11 Monaten. und die Botschaft kann es auch in PRE ändern, das wissen wir von "Bern"
Übrigens hast du noch ein zusätzliches Problem: nur Cubaner mit einer ständigen Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz können ohne Transitvisum durch das Schengen-Gebiet in die Schweiz reisen.das müsste aber ein Deutsches Reisebüro wissen Ein Besucher nicht. Und da es in Richtung Cuba-Schweiz keine Direktflüge gibt wird der Sohn deiner Frau ein Transitvisum brauchen. Nur in Amsterdam geht es ohne und nur wenn man nach Zürich fliegt. Basel geht nicht da auf französischem Grundgebiet. Ein Transitvisum kostet momentan CUC 103 wurde uns gerade gestern mitgeteilt.
Mit Rückfrage am Dienstag (auf Empfehlung von Habanero/Chef, z.Zt. in Urlaub)beim Reisebüro meinte ich das Forums-Reisebüro
Echte Knacknüsse !
Werde weiter im Forum nachlesen und auch bei neuen Erkenntnissen berichten.
Schönes Wochenende
Karo
#36 RE: Rückflugticket notwendig für Ausreise mit PVE/Sprachkursvisum mehr als 3 Monate?
Zitat von Karo
Eine PVE wird normalerweise die gleiche Anzahl Monate aufweisen wie das Visum des besuchenden Landes, also meistens 1-3 Monate. Bei der Botschaft in Bern können zusätzliche Monate bezahlt werden bis zu einem Maximum von 11 Monaten. und die Botschaft kann es auch in PRE ändern, das wissen wir von "Bern"
Also könnte sich Cubi ´n Rückflugticket mir dem Datum 11 Monate nach Ausreise kaufen - was überhaupt nicht mit seiner PVE ( 1-3 Monate ) übereinstimmt. Oder er könnte sich ein Ticket kaufen das mit seinem Visum übereinstimmt aber schon beim Kauf storniert werden könnte- da eh eine Visumverlängerung geplant ist.
#37 RE: Rückflugticket notwendig für Ausreise mit PVE/Sprachkursvisum mehr als 3 Monate?
[quote="George1
Also könnte sich Cubi ´n ....
gruebel] Oder er könnte sich ein Ticket kaufen das mit seinem Visum übereinstimmt aber schon beim Kauf storniert werden könnte- da eh eine Visumverlängerung geplant ist.[/quote]
Kann aber nur funktionieren wenn beim "Visumreinkleben" das Ticket verlangt wird, beim Checkin für die Ausreise
(also Hin-Ticket) wäre es zu spät, oder
Wenn ein Reisebüro beim Tricksen mitmachen würde (nach erstem Reiseteil Rückbuchung (und Rückzahlung!) wäre es die eleganteste Variante)
Weiterhin
guzzi
(
gelöscht
)
#38 RE: Rückflugticket notwendig für Ausreise mit PVE/Sprachkursvisum mehr als 3 Monate?
Bei der 1.Ausreise von Cuba, flogen wir mit der Martin Air über Amsterdam, 1999, auch da benötigte sie kein Schen. Vis. In Zürich reiste sie normal mit dem Schweizer Visum ein, weil wir verheiratet waren bekam sie gleich ein Visum für 3 Jahre, mit der Auflage 2x 3 Monate am Stück in der Schweiz zu wohnen in einem Jahr. Das oneway Ticket löste ich bei der Martin Air, La Rampa in Habana. Wir flogen 3 Mal mit der Martin Air, weil der Flug 11 Monate gültig war und eine Umbuchung gratis war.
Guzzine hatte flog immer mit dem PVE
Nach dem ersten Besuch in der Schweiz von guzzine kauften wir den Flug immer in der Schweiz.
Als wir nach dem 4 x wieder von Cuba nach Zürich flogen Dez. 2005, war guzzine immer noch im Besitze des PVE, da löste ich in Varadero bei der Edelweiss ein oneway Flug für guzzine und mich.
Mit der Martin Air war es für uns das einfachste und billigste, weil sie das Ticket für die Ausreise von Cuba schon bereits besass.
Im Jahr 2006 Juni, waren alle Probleme gelöst, weil sie dann im Besitze des Schweizerpasses war.
Ich möchte somit ausdrücken, dass es nur Richtlinien gibt, denn es kommt doch immer auf die Person drauf an, die das Ticket rausgibt.
Wir sind nicht in die Schweiz gereist, sondern geflogen, 3 x von Amsterdam nach Zürich, einmal von Spanien Madrid nach Zürich und nie war Guzzine im besitze eines Schengener Visums. So war es bei uns.
Mehr kann ich dazu nicht schreiben, kann es mit dem Pass der guzzine belegen.
Der Elisabeth glaube ich ihre Aussage, es muss nicht bei allen gleich sein.
@ Karo, dieses Thema haben wir bei dir zu Hause genug durchgekaut, du bist halt auch ein Bündner, der 10 x jemand nachfragt und am Schluss keine Entscheidung treffen kann, weil er genau so viel weiss wie vorher. Du kannst da im Foro schlecht nachfragen, wei alles in der Wirklichkeit etwas abweicht. Da im Foro geht es nur um eine Richtlinie und nicht um eine Bestätigung.
Wenn es jetzt um den Sohn von Kireña geht, der hätte schon längst in Cuba das PRE beantragen können, wenn nicht, dann ist es das wenigste in Bern den Familien Nachzug zu beantragen. Kireña ist ja auch mit dem PRE in die Schweiz eingereist. Langsam solltest du das wissen
Ralfw
(
gelöscht
)
#39 RE: Rückflugticket notwendig für Ausreise mit PVE/Sprachkursvisum mehr als 3 Monate?
Die Sache mit dem Transitvisa scheint unterschiedlich gehandhabt zu werden. Offiziell benoetigt man ein Durchreisevisa fuer die meisten der Schengen Staaten (habe dies sogar schriftlich von der Deutschen Botschaft in der Schweiz). Dies wird aber nicht immer kontrolliert. Es gibt vor allem zwei Punkte, bei welchen kontrolliert werden kann (wird aber wie gesagt nicht immer gemacht):
- Beim Check-in
- Beim Umsteigen, direkt am Ausgang des Flugzeuges hat es in den letzten Jahren oefters noch zusaetzliche Zollkontrolle.
Wird bei dieser Umsteigekontrolle jemand erwischt, muss die Fluggesellschaft die Person auf eigene Kosten direkt wieder zurueck verfrachten. D.h. die Kontrolle beim Check-in ist im eigenen Interesse der Fluggsellschaft.
Die Praxis hat sich auch in den letzten Jahren geaendert. Bis Ende 2006 benoetigte man z.B. fuer Frankfurt kein Durchreisevisa fuer den Weiterflug in die Schweiz, unter der Voraussetzung, dass man den Transitraum nicht verlassen hat. Meine Frau (damals Freundin) ist mehrmals via Frankfurt von Holguin her in die Schweiz gereist. Im Januar 2007 kam dann die grosse Ueberraschung am Flughafen in Zuerich, als es hiess sie braucht fuer die Rueckreise ein Transitvisa, da diese Bestimmung auf 1.1.2007 geaendert wurden. Zum Glueck war die Bestimmung so neu und meine Frau offensichtlich der erste solche Spezialfall in ZH, dass schlussendlich niemand genau wusste wie damit umzugehen sei und sie konnte doch mitfliegen. Allerdings benoetigten wir einige Zeit und gute Nerven. Auch hat sich die Chefin bei der Abfertigung wirklich fuer uns eingesetzt und hat wohl auch gewisse Paragraphen in unserem Sinn interpretiert. Geholfen hat wohl auch, dass meine Frau im Pass schon einige Visas fuer die CH hatte und wir am Abend vorher am einchecken waren, d.h. genuegend Zeit hatten. Bei einem sturen Beamten waere sie wohl nicht mitgeflogen.
Das naechste Mal ist sie dann via Paris in die CH gereist, dies war im Sommer 2007. Zu dem Zeitpunkt war offiziell ein Transit ohne Visa via Paris oder Amsterdam noch moeglich. Wie dies heute genau aussieht kann ich leider nicht sagen, da es uns im Moment nicht mehr betrifft (nein, nicht was Ihr denkt, sondern wir wohnen in Mexiko)
Irgenwie verhaelt es sich dabei wie mit dem "Schwarzfahren": in der Regel wird man nicht erwischt, sollte es aber doch der Fall sein, ist fuer Aerger und Kosten gesorgt.
Betreffend der PVE haben wir immer in Cuba erstmals einen Monat erhalten und dies fuer ein Einreisevisa in die CH von 3 Monaten. Dies gilt als voellig normal laut den uns erteilten Auskuenften. Wir mussten dann jeweils vor ihrer Heimreise (spielt keine Rolle wann, kann auch einen Tag vor der Heimreise sein) bei der cubanischen Botschaft vorbei um den Stempel fuer die weiteren zwei Monate zu holen. In einem Land von der Groesse der CH kein Problem, wie das hingegen in einem groesseren Land zu handhaben ist weiss ich auch nicht.
Dies sind meine Erfahrungen; den Entscheid ob mit oder ohne Visa zu versuchen musst Du schon selber treffen. Valide Option ist sicher via einen Wort wo Ihr kein Transitvisa braucht.
Gruss,
Ralf
guzzi
(
gelöscht
)
#40 RE: Rückflugticket notwendig für Ausreise mit PVE/Sprachkursvisum mehr als 3 Monate?
Genau so ist es wie beschrieben, es kommt immer drauf an, obman einen vernüntigen Beamten erwischt. Das mit dem Langzeit Visum für meine Frau, war auch nur darum, weil ich da in Cuba lebte und somit auch in der Schw. Botschaft gemeldet war. So hatte die Schweiz. Botschaft über den Visa Antrag zu entscheiden und nicht Bern. Natürlich sind das jetzt schon wieder Jahre her, auf jedenfall sind wir beide sehr froh, dass sie nun einen Europäischen Pass besitzt, so können wir uns frei bewegen, ohne irgend welchen Schwierigkeiten. Habe mal irgendwo gelesen, dass die Schweiz nun ab Nov, die Schengener Visaum anerkannt und umgekehrt. Hoffentlich ist das denn so, sicher eine Hilfe für einige.
Ich möchte jetzt da nicht voreilig etwas schreiben, ich meinte, die Schweiz gibt für Sprachaufenthalte verlängerte Visa raus, es muss aber ein bezahlter Vertrag von einer Internationalen Sprachschule vorgezeigt werden, damals Lagen noch solche Sprach Institute auf, auf der Schweizer Botschaft in Habana.
Mit Vorbehalt
#41 RE: Rückflugticket notwendig für Ausreise mit PVE/Sprachkursvisum mehr als 3 Monate?
ohne Transitvisum durch das Schengen-Gebiet in die Schweiz reisen. Ein Besucher nicht.
Guzzi
Der Elisabeth glaube ich ihre Aussage, es muss nicht bei allen gleich sein.
Nachtrag:
vermute dass Elisabeth von Cuba-Paris-Basel ausgeht, da ist effektiv ein Transitvisa (mindestens von AirFrance) verlangt, weil für die Franzosen der EuroAirport "Frankreich" ist - obwohl es klar auch einen Ausgang "Schweiz" hat !
Wieder mal ein Beispiel wie die Schweiz so blödsinnige Staatsverträge abschliesst, riesig Geld in den Airport reinpumpen und nichts zu sagen haben.
In der Transit-Visumssache werde ich aber noch die BRD-Ebaj. in HAV anmailen.
Weisst Du Guzzi, die Bündner sind nicht so leichtgläubig wie die Innerschweizer
user
(
gelöscht
)
#42 RE: Rückflugticket notwendig für Ausreise mit PVE/Sprachkursvisum mehr als 3 Monate?
guzzi
(
gelöscht
)
#43 RE: Rückflugticket notwendig für Ausreise mit PVE/Sprachkursvisum mehr als 3 Monate?
Zitat von Karo
Weisst Du Guzzi, die Bündner sind nicht so leichtgläubig wie die Innerschweizer
Sag genau was du im Sinne hast, dann kann man dir helfen. Du sprichst da etwas im Kreise herum, all das was du da fragst, hast doch du mit der Kieña schon durchgemacht. Es gibt da nur einen Weg für dich, gehe auf das Schweizer Konsulat in Habana und dann weisst du alles, auch über das Sprach-Visa.
Elisabeth hat ihre Erfahrungen geschrieben so wie ich auch und nicht so wirres Zeug wie du dahergefaselt. Wenn du deine Schwägerin nach der Schweiz holen möchtest, dann kann dir da niemand helfen. Das sind eben Sachen die man selber einleiten muss.
Mit leichtgläubig hat dies nichts zu tun, sondern mit normalen Menschenverstand und etwas Allgemeinbildung, sonst kannst du im Internet nachschauen, da steht alles drin Bundes Amt für Immigration Bern,
wenn du ein Durchreise Visum brauchst, dann musst du halt eines in Habana bei der entsprechenden Botschaft holen.
Ich gehe jetzt an die Pipa, da sind weit bessere und interesantere Gespräche offen, als da im Foro und erst noch original Cubanisch
#44 RE: Rückflugticket notwendig für Ausreise mit PVE/Sprachkursvisum mehr als 3 Monate?
Alles klar ? Nachf. aus website FrankfurtAirport, Suche "Transitvisum"
Kontrollen
Ihrer angenehmen Weiterreise steht nichts entgegen.
Wenn Sie in Frankfurt zwischenlanden, benötigen Sie für viele Nationalitäten kein Transitvisum. Wir empfehlen Ihnen, sich zur Sicherheit vorher bei Ihrer Luftverkehrsgesellschaft oder der zuständigen Auslandsvertretung zu erkundigen.
Logisch wäre dass wenn für nächstes Flugziel Visum vorhanden, ein Weiterflug kein Problem sein sollte!
Für einige entfallen sogar die Kontrollen.
Bei Reise, zwischen den Ländern der Europäischen Union (EU), die dem Schengener Abkommen beigetreten sind, entfallen die Pass- und Zollkontrollen ganz: Dies betrifft Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, Spanien, Portugal, Italien, Österreich, Griechenland, Dänemark, Island,
Norwegen, Finnland und Schweden. Einreisende aus anderen oder in andere
Länder müssen jedoch die Passkontrollen in Frankfurt passieren
CH = vorhandenes Visum, dann o.k. ?!
guzzi
(
gelöscht
)
#45 RE: Rückflugticket notwendig für Ausreise mit PVE/Sprachkursvisum mehr als 3 Monate?
Zitat von Karo
Logisch wäre dass wenn für nächstes Flugziel Visum vorhanden, ein Weiterflug kein Problem sein sollte!
Karo, du verlässt ja den Zollraum gar nicht, wenn du in nach der Schweiz weiterfliegst. Du musst also nicht durch die Passkontrolle, erst wenn du den Flughafen verlässt.
Wenn du in Zürich abfliegst, dann gehst du durch die erste Passkontrolle, umsteigen in Frankfurt und weiterflug nach Holguin, ohne Passkontrolle, die zweite Passkontrolle hast du in Holguin. Retour das selbe. Für Kireña kein Problem weil sie die Aufenthaltsbewilligung hat für die Schweiz, also mitnehmen.
Wenn du noch jemand anderst mit nimmst, nach deinen wirren Angaben, dann musst du sowiso zum Schw. Konsulat nach Habana. Guzzine hat nie ein Durchreise Visum benötigt, einmal wurde sie bei einem Direktflug in die Schweiz gleich beim Austeigen nach den Papieren gefragt, das war alles. Aber auch da keine Probleme.
Jo may, da schauts aber aus.
suizo
(
gelöscht
)
#46 RE: Rückflugticket notwendig für Ausreise mit PVE/Sprachkursvisum mehr als 3 Monate?
user
(
gelöscht
)
#47 RE: Rückflugticket notwendig für Ausreise mit PVE/Sprachkursvisum mehr als 3 Monate?
Zitat von suizo
Karo, frag mal den El Cubanito Suizo. Er kann dir da sicher gut Auskunft geben. Ich hatte mal gehört, dass wenn der Bestimmungsort Schweiz ist, kein Transitvisum vorhanden sein muss. Aber frag lieber nochmals den ECS.
saludos
suizo
ist er nun innerschweizer oder bündner?
#48 RE: Rückflugticket notwendig für Ausreise mit PVE/Sprachkursvisum mehr als 3 Monate?
Zitat von guzzi
[quote="Karo"]
Ich gehe jetzt an die Pipa, da sind weit bessere und interesantere Gespräche offen, als da im Foro und erst noch original Cubanisch
....wirst aber anschliessend nichts besser verstehen
Alles zurück auf Feld 1:
ich hatte mal eine auf unsere Situation bezogene Frage in diesem "PVE /..." Thread angehängt, darauf entstanden Antworten die alle irgendwie, aber nie umfassend richtig waren - und jetzt plötzlich wird mir noch eine Schwägerin angehängt(Tienda) die wir einladen wollen.
Fakt ist:
für ADRIAN haben wir das PVE und OneWay-Ticket HAV - FRA - ZCH und das Einreisevisum CH
in diesem Thread kam dann die These auf, dass man mit PVE bei Ausreise auch das Rück-Ticket vorweisen müsse,
dann kam im Weiteren die These auf, dass man für FRA ein Transitvisum brauchen würde.
möchte jetzt nicht noch alle Antworten zitieren die teils diese Thesen untermauern, andere wieder die sie untergraben, eben individuelle Erfahrungen, die sich jeweils im Detail etwas anders abgespielt hatten.
Kontrovers, betrachte deshalb jedoch das Forum noch lange nicht als SCHWACHSINN (s. Thread)
suizo
(
gelöscht
)
#49 RE: Rückflugticket notwendig für Ausreise mit PVE/Sprachkursvisum mehr als 3 Monate?
guzzi
(
gelöscht
)
#50 RE: Rückflugticket notwendig für Ausreise mit PVE/Sprachkursvisum mehr als 3 Monate?
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