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Inmi verlangt notar. Erlaubnis zur Ausreise mit Kind ?
#1 Inmi verlangt notar. Erlaubnis zur Ausreise mit Kind ?
Hallo zusammen,
kann mir jemand mal erklären warum die cub. Inmi in HAV eine Bewilligung meinerseits (Juridica int. )zur Ausreise meiner cub. Frau mit unserem gemeinsamen Kind verlangt ? Meine Frau hat das nat. Visum zur Famileinzusammenführung. Sie kann also garnicht in ein anderes Land "ausreisen" (wie von cub. Seite mit erhobenem Zeigefinger andedeutet und als Grund dieser Forderung genannt.
Meiner Meinung nach ist das pure Abzocke und tipica joderia cubana!
Was sind die Hintergründe ? Diese Bewilligung wäre nur notwendig wenn wir gemeinsam ausreisen würden. Würden SIE (Mutter u. Kind ALLEINE!) ausreisen , wäre diese not. Erlaubnis meinerseits nicht! notwendig. Was ein Schwaxsinn !!!
Bin dann alleine nach D zurückgeflogen. Die verlagte Bestätigung habe ich unter langanhaltender Diskussion und lautstarkem Protest komplett abgelehnt - ging bis hin zum Jefe de Inmigracion. Bat in der Folge um Kenntnissnahme und Protokollierung unseres gemeinsamen Wunsches zur Ausreise der Mutter mit unserem Kind (ohne Einschaltung der Juridica Internt.). Ich wurde dann des Raumes verwiesen und später zurückgerufen. Dann wurde scheinbbar akzeptiert und mir wurde ein vorformuliertes Schriftstück vorgelegt, mit der Bitte um Unterzeichnug. Auf meine Frage was ich denn da unterzeichen soll , wurde mir gesagt, es sei die Zustimmung zur Ausreise meiner Frau mit Kind. Hab dies unterschrieben.
Im Anschluss wurde uns mitgeteilt, daß meine Frau in 15 Tagen die PVEs abholen könne.
# WAS SOLL DAS CUB. GEWIXXXXXE ?? #
Zitat von viejero
Auf meine Frage was ich denn da unterzeichen soll , wurde mir gesagt, es sei die Zustimmung zur Ausreise meiner Frau mit Kind. Hab dies unterschrieben.
Im Anschluss wurde uns mitgeteilt, daß meine Frau in 15 Tagen die PVEs abholen könne.
Wieso hast du das Papier nicht verstanden das dir vorgelegt wurde? Auf der anderen Seite willst du aber verstanden haben, dass die notarielle Bescheinigung nur dann notwendig wäre, wenn ihr gemeinsam ausreist!? Es ist natürlich genau andersherum. Die notariell aufgesetzte Einverständniserklärung ist immer dann notwendig, wenn Mutter und Kind ohne Vater das Land verlassen. Andersherum aber, wenn ihr also gemeinsam reist, bedarf es dieser Bescheinigung nicht. Normalerweise, also bei nicht gemeinsamer Reise, muss diese Bescheinigung im kubanischen Konsulat für 125 Euro persönlich aufgesetzt werden.
Ich glaube, du hast da was falsch verstanden. Am Ende hast du dann genau das Papier unterschrieben, was du von Anfang an unterschreiben solltest.
#3 RE: Inmi verlangt notar. Erlaubnis zur Ausreise mit Kind ?
Hallo Luz,
tja, das war ja genau der strittige Punkt ! Bei gleichzeitiger Ausreis ist die Zustimmung notwendig; fleigt Sie alleine (mit Kind) dann eben nicht !
No tiene logica !
Klare Aussage der Inmi: Cuba verlangt bei Präsenz des Ehepartners in CU dessen notar. Zustimmung - dann kann man eben melken! Ist dieser nicht im Lande resp. fliegt Mutter mit Kind alleine, wäre diese Zustimmung NICHT notwendig - und so haben wir es dann auch gehalten. Macht doch keinen Sinn, da geb ich Dir recht.
# ALLES GESCHEHEN INMI HAV /Playa #
Im übrigen ist meine Frau mit Kind im Sommer 2011 OHNE diese Zustimmung mit PVE ausgereist, und das mit Schengen Visum! Hätte also ohne Probs mal eben die Kleine ins Pizzaland "entführen" können.
Der Punkt ist glaube ich der, dass du niemals vorhattest, gemeinsam mit Frau und Kind auszureisen, sondern sie sollten nachkommen. Oder willst du mir erzählen, dass du die bereits gebuchten Flüge für Frau und Kind hast sausen lassen nur um nicht die notarielle Erklärung bezahlen zu müssen?
Fakt ist, dass das Consentimiento des Vaters bei Ausreise des Kindes immer notwendig ist, zumindest wenn das Sorgerecht nichts anderes sagt und dass egal, ob Der Vater Deutscher oder Kubaner ist. Und wie gesagt, von Deutschland aus kostet das 125 CUC - die jedoch dann wegfallen, wenn stattdessen eine Einladung gemacht wird.
Hat denn das Kind überhaupt einen deutschen Reisepass?
#5 RE: Inmi verlangt notar. Erlaubnis zur Ausreise mit Kind ?
Lieber LUZ,
ob Du es mir glaubst oder nicht.
Letztes Jahr hatte meine Frau kein "Consentimiento benötigt", beide sind im Sommer mit PVE und Turistenvisum alleine ausgereist und bei mir zu Besuch in D gewesen. FACT !
Diesmal hat sie VzFZF von deutscher Seite, also ein nationales Visum - Einreise ist nur nach D möglich, eine "Entführung" also ausgeschlossen! Zudem wollten wir ja gemeinsam fliegen.
Mein Kind hat natürlich einen deutschen Pass ! Wofür hältst Du mich .
Und erklär mir doch mal warum ich von Anfang an vorgehabt haben soll, die beiden nachkommen zu lassen ? Gemeinsam ist doch schöner und stressfreier für die Mutter - da hat die den Kofferträger stets um sich.
Flüge gab es zum damaligen Zeitpunkt noch nicht, die hätte ich erst nach Erteilung der PVE gebucht, Plätze gab es laut Info Büro Rampa (AIR BERLIN/CONDOR) ausreichend - Null Problem.
Meine Frage ist, was bezweckt die Inmi mit dem Consentimiento eigentlich. Ich verstehe das als juristischen Bullxhit.
Meinem Verständnis nach haben wir beide das Erziehungsrecht, ob in Cu oder in D. Und warum sollte ich meiner Frau explizit gestatten müssen mit dem Kind gemeinsam mit mir nach D zu reisen... es ist unser gemeinsamer vorgetragener Wunsch! Ich habe bei der Antragstellung ja schliesslich mitgewirkt auf deutscher (dt. Visum = Voraussetzung zur Erteilung der PVE) und cub. Seite (gemeisame Vorsprache). Für mich ist das eine juristisch durchaus relevante, schlüssige Handlungsabfolge und Willensbekennung.
Trotzdem Danke für deine Beiträge, Luz. Wünsche dir nen sonnig warmen Tag.
#6 RE: Inmi verlangt notar. Erlaubnis zur Ausreise mit Kind ?
Zitat von viejero
Lieber LUZ,
ob Du es mir glaubst oder nicht.
Letztes Jahr hatte meine Frau kein "Consentimiento benötigt", beide sind im Sommer mit PVE und Turistenvisum alleine ausgereist und bei mir zu Besuch in D gewesen. FACT !
Vielleicht weil du noch nicht verheiratet warst und/oder die Mutter mit einer Einladung (Carta de Invitacion) eingeladen wurde?
Zitat von viejero
Flüge gab es zum damaligen Zeitpunkt noch nicht, die hätte ich erst nach Erteilung der PVE gebucht, Plätze gab es laut Info Büro Rampa (AIR BERLIN/CONDOR) ausreichend - Null Problem.
Wie willst du denn dann die gemeinsame Ausreise nachgewiesen haben?
Zitat von viejero
Meine Frage ist, was bezweckt die Inmi mit dem Consentimiento eigentlich. Ich verstehe das als juristischen Bullxhit.
Meinem Verständnis nach haben wir beide das Erziehungsrecht, ob in Cu oder in D. Und warum sollte ich meiner Frau explizit gestatten müssen mit dem Kind gemeinsam mit mir nach D zu reisen... es ist unser gemeinsamer vorgetragener Wunsch! Ich habe bei der Antragstellung ja schliesslich mitgewirkt auf deutscher (dt. Visum = Voraussetzung zur Erteilung der PVE) und cub. Seite (gemeisame Vorsprache). Für mich ist das eine juristisch durchaus relevante, schlüssige Handlungsabfolge und Willensbekennung.
Trotzdem Danke für deine Beiträge, Luz. Wünsche dir nen sonnig warmen Tag.
Wie gesagt. Die Inmigracion hat von dir das Consentimiento verlangt, weil ihr nicht gemeinsam ausreisen wolltet, bzw. ihr eine gemeinsame Ausreise nicht nachweisen konntet. Von Deutschland aus wäre dir das Consentimiento wesentlich teurer gekommen. Deine Mutmassung, dass diese von dir zur gemeinsamen Ausreise verlangt wurde ist definitiv einem Kommunikationsproblem geschuldet; würde ja auch jeglicher Logik wiedersprechen.
An der Sinnhaftigkeit des Consentimientos zu zweifeln, mal abgesehen von der 'Preisgestaltung', meinst du sicherlich nicht Ernst?
Ich kann Viejero gut verstehen. Manchmal muss man sich schon fragen, was die Behörden überlegen.
Auch noch eine Müsterchen aus dem kubanischen Inmi-/Behörden-Dschungel:
Wenn meine Frau mit IHRER kubanischen, minderjähriger Tochter aus Kuba ausereisen will, braucht sie jedesmal eine beglaubigte Ausreisegenehmigung der Mutter IHRES Kindes.
Sie muss sich also selbst die Erlaubnis geben, damit sie mit ihrer Tochter ausereisen kann
Alles klar Luz? Hast du darauf auch eine logische Antwort? Ich nicht.
Saludos
Cohiba
Zitat von cohiba
Ich kann Viejero gut verstehen. Manchmal muss man sich schon fragen, was die Behörden überlegen.
Auch noch eine Müsterchen aus dem kubanischen Inmi-/Behörden-Dschungel:
Wenn meine Frau mit IHRER kubanischen, minderjähriger Tochter aus Kuba ausereisen will, braucht sie jedesmal eine beglaubigte Ausreisegenehmigung der Mutter IHRES Kindes.
Sie muss sich also selbst die Erlaubnis geben, damit sie mit ihrer Tochter ausereisen kann
Alles klar Luz? Hast du darauf auch eine logische Antwort? Ich nicht.
Saludos
Cohiba
Noch so ein Beitrag der so wie er da steht keinen Sinn ergibt, da die Mutter mit einem minderjährigen Kind das die kubanische Staatsbürgerschaft und den festen Wohnsitz in Kuba hat nicht mehrmals aus Kuba ausreisen dürfte, wenn der Vater auch Kubaner ist und in Kuba lebt (und was anderes kann ich bei deinem Beitrag nicht vermuten)
Zitat von viejero
.... dann schreibt der Vater als vermeintlicher Kubaner (frei nach Lutz) aber in ausgezeichnetem Deutsch, alle Achtung.
Der Juanes der kann es !
Siehst du!!! du musst richtig lesen. "Wenn meine Frau mir ihrer kubanischen Tochter..." Woraus ersiehst du bitte, dass er, also cohiba, der Vater der Tochter seiner Frau ist?
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