hallo ich bin neu hier

24.09.2007 22:45
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#1 hallo ich bin neu hier
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( Gast )

hi! ich bin janski und habe euch auf der suche nach infos zum thema visa und sprachkurs ... gefunden und bin total begeistert von euerer comunity!!
es ist toll euch gefunden zu haben! ich hoffe ihr koennt auch mir in einigen fragen weiterhelfen!und villeicht finde ich ja sogar ein paar freunde hier!
Ich lebe zur zeit in brasielien und plane mit meinem freund anfang naechsten jahres nach deutschland umzusiedeln.leider steht unserer heirat ein kleines aber markantes detail im weg. und so habe ich mich entschieden, es vorerst auf dem weg des"sprachvisas" zu versuchen.
Eine meiner brennensten fragen ist wie ich die begruendung fuer einen deutschkurs fuer meinen freund(der brasilianer ist) schreiben soll.
ist ein sprachkurs nur aus beruflichen gruenden moeglich oder kann ich den wahren grund, unsere geplante zukunft,heirat,wonhaft in deutschland... angeben?

ich dankeeuch fuer eure zeit janski





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24.09.2007 22:55
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#2 RE: hallo ich bin neu hier
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ehemaliges mitglied ( gelöscht )

Hi,Hi

herzliches Willkommen hier im Forum.Informationen findest du für dein Anliegen genügend. Einfach nur stöbern.

Salu2


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25.09.2007 07:05
#3 RE: hallo ich bin neu hier
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Forums-Senator/in


Auch von mir ein Willkommen hier im Club.


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25.09.2007 09:33 (zuletzt bearbeitet: 25.09.2007 10:02)
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#4 RE: hallo ich bin neu hier
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( Gast )
Zitat von Janski
... ist ein sprachkurs nur aus beruflichen gruenden moeglich oder kann ich den wahren grund, unsere geplante zukunft,heirat,wonhaft in deutschland... angeben?

Auf die Aufrichtigkeit kommt es an. Genau dies wird bei der Visaerteilung geprüft. Also ein Antrag für ein Besuchsvisum wird für Besuchszwecke ausgestellt und insbesondere hinsichtlich der Rückkehrwilligkeit geprüft, um den Missbrauch in Form einer illegalen Einwanderung zu verhindern. Beim Sprachkurs ist dies ähnlich. Eine Arbeitsaufnahme ist beispielsweise damit nicht möglich. Die Begründung für die Teilnahme an einem Sprachkurs muss nicht ausschließlich berufsbedingt sein. Bei der Antragsstellung wird auch nicht nach der Begründung gefragt.

Visa für Sprachkurse bietet die deutsche Botschaft in zwei verschiedenen Arten an, nämlich für eine Gesamtdauer von unter und über 3 Monaten, wobei sich ein Sprachvisum unter 3 Monaten von einem Besuchsvisum nicht unterscheidet und von der Botschaft in alleiniger Zuständigkeit genehmigt oder abgelehnt wird.

Ein Sprachvisum über 3 Monate dagegen ist ein nationales Visum, dessen Genehmigung maßgebend von der Zustimmung der Ausländerbehörde Deines Wohnsitzes in Deutschland abhängt. Ich weiss ja nicht, ob Du hier wohnhaft gemeldet bist. Im anderen Fall ergeben sich auch daraus Schwierigkeiten. So wird die Ausländerbehörde schon gern die Hintergründe für die Teilnahme Deines Freundes an einem Sprachkurs hier in Deutschland wissen wollen.


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25.09.2007 18:16
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#5 bei antrag wird auch nicht nach begruendung gefragt
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( Gast )

ich habe eine liste fuer die unterlagen die noetig sind um einen deutschintensivsprachkurs in deutschland /laenger als 90 tage - nationales visa, in der unteranderem ein
" persoenliches formloses schreiben in deutscher sprache,in dem sie erlautern, welchem zweck der sprachkurs in deutschland dienen soll" verlangt wird
ich halte den ehrlichen weg immer fuer den besten jedoch ist es, so scheint es mir nicht immer hilfreich heutzutage... und ein weiterkommen ohne wahrheitsverschiebung oder anderen auslegung der fackten nicht moeglich.

ich wohne schon seit 6 jahren nicht mehr in deutschland und habe keine asddresse die ich als unseren wohnsitz angeben kann,hatte jedoch vor bei freunden unter zu kommen fuer die erste zeit bis ich uns ne wohnung ... gefunden habe. und auch hatte ich vor, es so im formular so zu schildern. oder bin ich da zu blauauegig?
auch der finanzierungsnachweiss ist auf einem englischen gemeinsamen konto, ist das eine grosse huerde?
es scheit so schwierig alles von brasilien aus zu regeln...


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25.09.2007 18:40 (zuletzt bearbeitet: 25.09.2007 18:51)
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#6 RE: bei antrag wird auch nicht nach begruendung gefragt
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( Gast )
Zitat von Janski
... es scheint so schwierig alles von brasilien aus zu regeln...


Vielleicht doch nicht.

Dein Freund braucht als Brasilianer gemäß Staatenliste zur Visumpflicht bzw. –freiheit des Auswärtigen Amtes kein Visum. Zumindest nicht für die ersten 3 Monate. Vielleicht läßt sich in dieser Zeit die Sache dann hier regeln.


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25.09.2007 22:03
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#7 Vielleicht läßt sich in dieser Zeit die Sache dann hier regeln.
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( Gast )

erstmal vielen dank fuer deine links, antworten und deine hilfe als solche!!!

Aber dazu habe ich diese frage!

Jemand der sich als Tourist in Deutschland aufhält kann währenddessen üblicherweise keinen Daueraufenthaltstitel für Deutschland beantragen. Brasilianische Staatsangehörigen die einen solchen Antrag stellen wollen, müssen zuerst nach Brasilien zurückkehren um dort den Antrag zu stellen.

faellt ein studentenvisa unter diese regelung? oder ist es kein daueraufenthaltstitel.

die staendige fliegerei ist ja verdammt teuer und auch furchtbar umweltverschmutzend...


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06.10.2007 09:19
#8 RE: hallo ich bin neu hier
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erfahrenes Mitglied

herzlichst wilkommen auch von meiner seite und familie wünsch euch haila,raquel zuleica,dieter


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06.10.2007 11:33
avatar  Tacada
#9 RE: hallo ich bin neu hier
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sehr erfahrenes Mitglied

lich willkommen und viel spass ....


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