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Besuchervisum - länger als 3 Monate?
Hallo,
wir würden gerne meine Schwiegermutter für 6 Monate einladen, die Einladung an der kub. Botschaft haben wir gestern abgegeben, aus kubanischer Sich ist ein Aufenthalt dann für bis zu 11 Monaten hier möglich.... Nur, wie kriegen wir das aus deutscher Sicht hier hin?
Die Ausländerbehörde sagt mir, mehr als ein 3-monatiger Aufenthalt wäre nicht drin!
Hat von euch schonmal jemand die Schwiegermutter /-vater für länger als 3 Monate hierher eingeladen Wenn ja, wie
Danke
Mir wäre nicht bekannt wie, ausser
- Sprachvisa (was ihr vermeindlich ob des Alters nicht mehr abgenommen wird
- Vorbereitung zur Eheschliessung
Nein, im Ernst. Mach doch das 3-monatige und wenn du dies sicher durch hast (schwer genug, weisst Du sicher selber), sprich rechtzeitig mit der AHB. Die sollten weitere 3 Monate (national! Nix Schengen!) bewilligen können. Deine Argumente müssen mindstens genausogut sein, wie die aktuelle Laune des AHB-Beamten, ansonsten sieht's schlecht aus.
Vielleicht hast Du ja Glück und el barba segnet in dieser Zeit ab - dann wird sie ob der vermutlch dann herrschenden Situation temporär geduldet..
Und wir wollen doch nich hoffen, dass la suegra querida kurz vor Rückflugstermin nicht noch krank wird....
Nein, such das Gespräch mit der AHB - ich denke, es gibt einen Weg. Besser ist es aber dann, wenn sie bereits das Visa im Pass hat.
Viel ERfolg und vergiss nicht hier zu berichten!!!
#6 RE: Besuchervisum - länger als 3 Monate?
Zitat von AlessAless, ich habe meine damalige Freundin bei ihrem ersten Besuch in D. mit dem Schengen-Dreimionatsvisum, welches tatsächlich nicht verlängerbar ist, eingeladen. Unsere Ausländerbehörde hat sich dann bereit erklärt, an das Schengenvisum ein deutsches nationales Visum 'dranzuhängen'. So konnte sie sechs Monate in D. bleiben. Diese wenig bekannte Möglichkeit existiert tatsächlich, allerdings werden die meisten Ausländerbehörden dieses nationale Visum nur bei einem wichtigen Grund ausstellen. Dabei dürfte es so ziemlich der AB überlassen sein, was sie als wichtigen Grund akzeptieren und was nicht.
Die Ausländerbehörde sagt mir, mehr als ein 3-monatiger Aufenthalt wäre nicht drin!
Hat von euch schonmal jemand die Schwiegermutter /-vater für länger als 3 Monate hierher eingeladen Wenn ja, wie
Danke
Zitat von candelaBei uns ging das ganz locker, wir sagten, wir wollten später vielleicht mal heiraten und 3 Monate würden nicht ausreichen um sich genügend kennenzulernen. ...aber ich weiß, dass es auf manchen AB's schier unmöglich ist.
Und welchen 'wichtigen' Grund hast Du damals für das nationale Visum angeführt?
In Antwort auf:
...aber ich weiß, dass es auf manchen AB's schier unmöglich ist.
Dies ist stark untertrieben. Es dürfte auf fast allen Ausländerbehörden unmöglich sein, zumal deine Erfahrungen ja schon einige Jahre zurückliegen und die Zügel seitdem immer mehr angezogen wurden.
Zitat von ChangoIn Antwort auf:
...aber ich weiß, dass es auf manchen AB's schier unmöglich ist.
Dies ist stark untertrieben. Es dürfte auf fast allen Ausländerbehörden unmöglich sein, zumal deine Erfahrungen ja schon einige Jahre zurückliegen und die Zügel seitdem immer mehr angezogen wurden.
Jaiiin...
Ich meine mich an eine nicht lange zurückliegende Geschichte zu erinnern, wo das Visum der Schwiegermutter 'verlängert' wurde, weil die Tochter hochschwanger war, und sie die Betreuung bist zur Geburt übernahm. Es gibt schon Möglichkeiten...
In Antwort auf:
Es gibt schon Möglichkeiten...
Am Besten er lässt die Sache mit der Schwiegermutter auf sich zukommen. Nach 3 Monaten kann er sich immer noch entscheiden. Es liegt dann an ihm, wie stark er draufhaut. Entweder will er sie loshaben oder nur transportunfähig machen.
#12 RE: Besuchervisum - länger als 3 Monate?
#13 RE: Besuchervisum - länger als 3 Monate?
Zitat von MoskitoZitat von ChangoIn Antwort auf:
...aber ich weiß, dass es auf manchen AB\'s schier unmöglich ist.
Dies ist stark untertrieben. Es dürfte auf fast allen Ausländerbehörden unmöglich sein, zumal deine Erfahrungen ja schon einige Jahre zurückliegen und die Zügel seitdem immer mehr angezogen wurden.
Jaiiin...
Ich meine mich an eine nicht lange zurückliegende Geschichte zu erinnern, wo das Visum der Schwiegermutter 'verlängert' wurde, weil die Tochter hochschwanger war, und sie die Betreuung bist zur Geburt übernahm. Es gibt schon Möglichkeiten...
...so ist es ja auch.... Am Telefon sagte mir die AB es gibt keine Möglichkeit (ausser sie bekommt ein Herzinfarkt oder liegt im Krankenhaus)... Bin mal gespannt, ob man persönlich mit denen reden kann, aber haben die denn überhaupt diese entscheidungsfreiheit?
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