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Zeit zwischen 2 Visa (Besuchsaufenthalt)
Hi! Mein Novio war nun gerade für 1 Monat hier in D vom 12.07. bis 08.08. Konnte das Besuchsvisum leider nicht hier auf 3 Monate verlängern. Nu is er wieder wech ! Ich würd ihn gern zum Ende des Jahres oder schon im November für 3 Monate zu mir holen mit Besuchsvisum. Geht das? Wie lange Zeit muß - wenn überhaupt - zwischen dem einen zum anderen Visum liegen? Würd mich über hilfreiche Tips freuen.
(
Gast
)
#2 RE: Zeit zwischen 2 Visa (Besuchsaufenthalt)
Gemäß Amtsblatt der Europäischen Union C 310/5 Art. 2.1.3.
Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt oder Reisevisum -Visum für die mehrfache Einreise.
Visum, durch das einem Drittausländer die Einreise in das Gebiet der Vertragsparteien für einen ununterbrochenen Aufenthalt oder verschiedene aufeinander folgende Aufenthalte mit einer Gesamtdauer von nicht mehr als drei Monaten pro Halbjahr ab dem Datum der ersten Einreise gestattet wird, soweit mit der Einreise nicht die Einwanderung angestrebt wird. Dieses Visum kann in der Regel für eine oder mehrere Einreisen erteilt werden.
Danach wäre lediglich die Dauer des Aufenthaltes pro Halbjahr begrenzt. Nicht jedoch die Anzahl Visagenehmigungen.
Gem. etwas älterer Botschaftsauskunft geht man jedoch davon aus (wenn keine anderen, zwingenden Gründe vorliegen), dass der Antragsteller bis zur erneuten Abreise mind. ein halbes JAhr im Land gewesen sein muss. Bedeutet hier: 08/07 + 6 = 02/08....
Aber wieso kein Visum zur Vorbereitung der Eheschliessung beantragen???? Zum heiraten zwingt Euch natürlich niemand..... und er kann sogar bis zu 6 Monaten bleiben.....
In Antwort auf:
Zitat von Pasu Ecopeta
Aber wieso kein Visum zur Vorbereitung der Eheschliessung beantragen???? Zum heiraten zwingt Euch natürlich niemand..... und er kann sogar bis zu 6 Monaten bleiben.....
In Antwort auf:
seit wann kann man mit dem familienzusammenführungsvisum 6 mon. bleiben???
meiner meinung nach falschinformation.
gruß
b12:
In Antwort auf:
seit wann kann man mit dem familienzusammenführungsvisum 6 mon. bleiben???
meiner meinung nach falschinformation.
Familienzusammenführung und Visa zur Vorbereitung der Eheschliessung ist auch nicht das selbe. Die Zusammenführung verlangt die voherige Eheschliessung, das andere ist zur Eheschliessung in Deutschland gedacht..... und kann praktisch nicht denegiert werden....
Erst richtig lesen und dann erst Postings als Falschinformation deklarieren
2ndela:
In Antwort auf:
Bekommt er dann, wenn nicht geheiratet wird, bei der nächsten Ausreise mit Besuchsvisum keine Probleme?
Nein, ich glaube kaum, dass ein demokratischer Gesetzgeber Dir vorschreiben kann, Deine Vorbereitungen innerhalb von 6 Monaten abzuschliessen. Wobei ich Dir insoweit Recht gebe, das nach dem 3. oder 4. Vorbereitungsvisum vielleicht schon mal die Frage kommt, wann man denn nun gedenke zu heiraten bzw. den Missbrauch dieses Visus unterstellt. Alles hat seine Grenzen. Gem. Auskunft eines höheren Botschaftsmitarbeiters in Havanna, kann dies jedoch nicht schon mit dem 2. Antrag der Fall sein. Ergo: 2x 6 Monate ohne Heiratszwang.....
In Antwort auf:
Zitat von Pasu Ecopeta
b12:In Antwort auf:
seit wann kann man mit dem familienzusammenführungsvisum 6 mon. bleiben???
meiner meinung nach falschinformation.
Familienzusammenführung und Visa zur Vorbereitung der Eheschliessung ist auch nicht das selbe. Die Zusammenführung verlangt die voherige Eheschliessung, das andere ist zur Eheschliessung in Deutschland gedacht..... und kann praktisch nicht denegiert werden....
Erst richtig lesen und dann erst Postings als Falschinformation deklarieren [quote]
quatsch,o.k.
(
Gast
)
#8 RE: Zeit zwischen 2 Visa (Besuchsaufenthalt)
Oder auch einer der Turistvisa-und-ab-nach-Dänemark-Einlader??? Wie User "Bett-Bude" hier im Forum
In Antwort auf:
Zitat von Pasu Ecopeta
Wieso Quatsch - wo rechtlich kene Familie, da auch nix zum Zusammenführen. Sonst brauchts ja ken Touristvia mehr.[quote]
von 2/05 - 5/05 visa für "familienzusammenführung". heiratstermin am 23.5.o5. hier in d.
so rum läuft´s, wenn das touristvisa 2x abgelehnt wird.
hab noch nie was von 6 mon. gehört, außer deutschkurs etc.
gruß
Ein Visum zur Eheschliessung kann sehr wohl abgelehnt werden, und zwar immer dann wenn ein begrundeter Verdacht auf Scheinehe
vorliegt, oder wenn gar keine Eheschliessung beabsichtigt wird. Und die Begruendung man waere mit den Vorbereitungen nicht fertig
geworden fuer wie bloed haltet ihr die Mitarbeiter auf der Botschaft??????
In Antwort auf:
kann sehr wohl abgelehnt werden
ich hab geschrieben "praktisch nicht" - bedeutet "theoretisch schon"
In Antwort auf:
wenn ein begrundeter Verdacht auf Scheinehe vorliegt
Beweispflicht / Begründungspflicht liegt bei der embajada. Ein blosser Verdacht, sprich die unbegründete Ablehnung reicht sicher nicht.
In Antwort auf:
man waere mit den Vorbereitungen nicht fertig geworden
Ist das "Zusammenleben" oder der "gemeinsame Alltag" etwa nicht auch "Vorbereitung der Eheschliessung. Wenn Du gegenüber der Botschaft natürlich derart platt argumentierst ("wir sind nicht fertig geworden") bekommst Du kein Visum - auch kein Tourist oder Sprachaufenthalt.
Zitat von Español
Ein Visum zur Eheschliessung kann sehr wohl abgelehnt werden, und zwar immer dann wenn ein begrundeter Verdacht auf Scheinehe
vorliegt, oder wenn gar keine Eheschliessung beabsichtigt wird. Und die Begruendung man waere mit den Vorbereitungen nicht fertig
geworden fuer wie bloed haltet ihr die Mitarbeiter auf der Botschaft??????
die botschaft hat mit dem familienzusammenführungs-visum nichts zu tun. sie ist nur ausführendes organ der ausländerbehörde in deutschland.
nur bei kriminellen schreitet die botschaft ein und warnt die ab.
alles klar? ist doch schon x-mal hier durchgekaut worden.
gruß
Da hab ich wohl in einen Bienenstock gepiekst. Aber wie lang muß nun die Zeit zwischen zwei Aufenthalten sein? Irgendwo hab ich gelesen, daß ein Kubaner nach einem Aufenthalt hier erst 6 Monate warten muß, bevor er wieder ausreisen darf, woanders steht 3 Monate in einem halben Jahr sind ok. Wer weiß was aktuell genaues?
(
Gast
)
#16 RE: Zeit zwischen 2 Visa (Besuchsaufenthalt)
In Antwort auf:
Aber wie lang muß nun die Zeit zwischen zwei Aufenthalten sein?
Die Ausreisegenehmigung (PVE) gilt für eine Dauer von einem Monat mit der Möglichkeit der Verlängerung um weitere 10 Monate, allerdings lediglich für eine einmalige Ausreise. Nach unbestätigter Auskunft gibt es keine Karenzzeit um wiederum eine Ausreisegenehmigung bei der Inmigracion mit all der zeit- und kostenaufwändigen neuen Einladungsprozedur über die hiesige kubanische Botschaft und nach Vorlage des Visums des Ziellandes ausgestellt zu bekommen.
Die Visastelle der deutschen Botschaft in Havanna hat sich bei der Ausstellung der Besuchsvisa an die „Gemeinsamen konsularischen Instruktionen (der Schengen-Staaten)“ zu halten, wie sie im „Amtsblatt der Europäischen Union“ wiedergegeben sind und deren betreffende Artikel (2.1.3) bereits zitiert wurde. Danach ist es offensichtlich möglich sich in den Schengen-Staaten in der Hälfte der Zeit, bezogen auf ein halbes Jahr aufhalten zu können. Egal ob mit einem Visum durchgehend 3 Monate oder in Stückelung je nach Anzahl der genehmigten Einreisen und des vorgegebenen Zeitraums oder auch per mehrerer Visas.
Danach wäre bereits jetzt ein weiterer Aufenthalt bis zum 12. Januar 2008 von 2 Monaten möglich. Ab dem 12. November aber auch ein zusammenhängender Aufenthalt von 3 Monaten, da 1 Monat bereits in das nächste Halbjahr nach der ersten Einreise am 12.07.07 fällt. Schon möglich, dass die Visastelle der deutschen Botschaft in Havanna dies anders sieht. Tatsächlich wird wohl der frühestmögliche Zeitpunkt des nächsten Besuches von der neuen, zeitaufwändigen Einladungsprozedur über die kubanische Botschaft vorgegeben werden.
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