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staatsbürgerschaft verlieren?
Woher hast du diese Information?
Gesetzt den Fall, dem wäre wirklich so, dann wäre es nur eine Rechenaufgabe was günstiger kommt: einmalige Entlassungsgebühr oder ewige Passverlängerungen/Aufenthaltszahlungen.
...uppps sorry, falsch gedrückt...also, dann rufe doch die Botschaft an... ich hab mal gefragt und es geht, es ist schon eine weile her aber es ging aufjedenfall..ich war nur neugierig und hab nachgefragt.. es ist so.. ich möchte nicht auf meine kubanische Staatangehörigkeit verzichten, sorry...wer weiss was eines Tages passiert und dann bin ich in meinen eigennen Land ein fremder..nein danke!...
Klar das man nicht mehr bezahlen brauch..aber wenn ich mich damals entscheiden musste ob deutsch oder kubaner hätte ich den deutschen Pass nicht beantragt.
#29 RE: staatsbürgerschaft verlieren?
http://www.einbuergern.de/Aktuell/2007/k...staatigkeit.pdf
oder hier:
http://www.einbuergerung.de/26_120.htm
Dort steht u.a.:
"...Sie müssen Ihrer Einbürgerungsbehörde dafür Ihren Entlassungsantrag übergeben, damit sie ihn an den betreffenden Staat weiterleitet. Dies wird gegenwärtig vor allem bei Angehörigen bestimmter asiatischer oder nordafrikanischer Staaten (Afghanistan, Algerien, Eritrea, Iran, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien) sowie Kuba praktiziert..."
Ich hoffe damit ist alles klar!
Lieben Gruß
Piropo
Zitat von misscubaIn Antwort auf:
Woher hast du diese Information?
Gesetzt den Fall, dem wäre wirklich so, dann wäre es nur eine Rechenaufgabe was günstiger kommt: einmalige Entlassungsgebühr oder ewige Passverlängerungen/Aufenthaltszahlungen.
...uppps sorry, falsch gedrückt...also, dann rufe doch die Botschaft an... ich hab mal gefragt und es geht, es ist schon eine weile her aber es ging aufjedenfall..ich war nur neugierig und hab nachgefragt.. es ist so..
Wie das gehen soll, aus der kubanischen Staatsbürgerschaft auszutreten, ist in der Tat nicht herauszufinden. Aber gemäss der kubanischen Verfassung ist es ganz klar, die Doppelbürgerschaft ist für kubanische Staatsangehörige nicht zugelassen. Das ist im Capítulo II unter CIUDADANÍA folgendermassen vermerkt:
artículo 32o.- Los cubanos no podrán ser privados de su ciudadanía, salvo por causas legalmente establecidas. Tampoco podrán ser privados del derecho a cambiar de ésta.
No se admitirá la doble ciudadanía. En consecuencia, cuando se adquiera una ciudadanía extranjera, se perderá la cubana. La ley establece el procedimiento a seguir para la formalización de la pérdida de la ciudadanía y las autoridades facultadas para decidirlo.
(Von dem nicht betroffen sind alle kubanischen Staatsangehörigen, die Kuba vor dem 31.12.1970 verlassen haben.)
Die gängige Praxis im Umgang mit Doppelbürgerschaften ist "totalmente inconstitucional". Selbstverständlich weiss Kuba, dass die im Ausland lebenden Kubaner früher oder später eine andere Staatsbürgerschaft annehmen. Dagegen wird aber (vorerst) nichts unternommen, die Einnahmen durch Verlängerungen und Erneuerungen scheinen lukrativ zu sein.
Auch der folgende Wortlaut vom MINREX lässt schliessen, dass die kubanische Staatsbürgerschaft abgesprochen sein kann. Sonst würden sie bei in Kuba geborenen Menschen ohne Pass nicht ein Dokument verlangen, welches dies bestätigt.
Toda persona nacida en Cuba que no posea el documento acreditativo del Estado cubano donde conste que ha perdido la ciudadanía cubana, debe presentar su pasaporte cubano para entrar al territorio nacional, con la excepción de aquellos que emigraron antes del 31 de Diciembre de 1970 y que lo acrediten con documentos legales.
Ambas citas tienen mucho que ver con el lenguaje administrativo. Es decir, al interpretar las leyes - aquellos que las conozcan - deben tener en cuenta no sólo la letra, sino también el espíritu de lo escrito. Resumiendo en cuanto al espíritu: es posible renunciar a la nacionalidad cubana, así lo pone la letra. Ahora, quien lo haga (en caso de haber abandonado la isla como pone la letra "después del 31 de diciembre de 1970") se supone sea portador de algún documento donde conste tal renuncia. Todo ello si desea entrar en la isla con cualquier otro pasaporte que no sea cubano.
Salu2
Serafina & Zunzún
Ist es auch erlaubt, sich in diesem unlogischen wirr warr nicht zu äussern , die ganze Sache ist doch eindeutig und klar.
Cubinchen in Deutschland mit Deutschem Pass lebend, möchte zwecks Heimaturlaub für ihr 2 tes H.Land einen Pass beantragen zwecks einreise, da der Cuba nur cubis mit Cubi Pass einreisen lässt.
Das gibt es x mal. Wenn bei einem Cubi, der Cubi Pass abgelaufen ist bekommt er auch einen neuen. Sie muss halt mal zur Cubi Botschaft gehen und das ganze Anliegen mal vortragen.
Dem Deutschen Staat ist das egal, sonst müssten alle Cubis ihr blaues Büchlein abgeben. Wo laufen sie denn, wolaufen sie denn
/Bei Kubanern wird die doppelte Staatsangehörigkeit von den deutschen Behörden hingenommen, da Kuba niemand aus der Staatsangehörigkeit entläßt./
Natürlich gibt es die Möglichkeit, dass einem die kubanische Staatsbürgerschaft aberkannt wird. Das geht aber nicht auf Wunsch (bzw. Antrag von dir), sondern macht FC und Komparsen wenn Sie dich nicht mehr auf die Insel lassen wollen.
Die deutschen Behörden akzeptieren nur die doppelte Staatsbürgerschaft, weil Kuba die Anträge auf "Rückgabe" der Staatsbürgerschaft immer ablehnt.
Das ist aber nur vorübergehend, d.h. du überlässt die Absichtserklärung auf Aufgabe deiner kub. Staatsanghörigkeit den deutschen Behörden. Wenn das System sich ändert kann es sein dass die deutschen Behörden diese dann einlösen. Wenn du dann wieder eine kubanische benötigst, z.B. weil du dort länger leben willst als 11 Monate im Jahr, musst du die deutsche abgeben. Das ist aber nur hypotetisch, da Kuba im Moment keinen Kubaner auf Wunsch ausbürgert.
In der Verfassung steht auch, dass jedes im Ausland geborene Kind mit einem Vater oder Mutter als kubaner automatisch Kubaner ist. Und auch daran wird sich nicht gehalten.
Wenn du eine kubanische Geburtsurkunde hast, kannst du wahrscheinlich ohne Probleme ein kubanischen Pass beantragen, bist dann aber angewiesen den auch alle 2 Jahre zu verlängern etc.
Deutschland juckt das ziemlich wenig.
Und wenn die Kuba doch keinen Pass gibt, gehst du halt mit deiner kub. Geburtsurkunde zur US grenze, bittest um politisches Asyl, innerhalb von 20 Minuten hast du deine Arbeitserlaubnis etc. Dann schreibst du nen Brief an Fidel, mal sehen ob er es sich dann mit dem Pass überlegt :D
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