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kann jemand helfen zu übersetzen????
#1 kann jemand helfen zu übersetzen????
Die Erschienene will eine Versicherung an Eides Statt abgeben, um einer Behörde oder sonstigen Dienststelle gegenüber Tatsachen glaubhaft zu machen.
Die Erschienene wurde von mir eingehend über die Bedeutung einer eidesstattlichen Versicherung und die Folgen der wissentlichen oder fahrlässigen Verletzung der Wahrheitspflicht, insbesondere über die Bestimmungen der §§156, 163 des Strafge-setzbuches belehrt.
Die Erschienene erklärte sodann mit dem Ersuchen um Beurkundung.....
Vielen lieben Dank schon einmal für Eure Bemühungen....
Hier die Übersetzung. Falls du sie in reinstem und schönsten Juristenspanisch haben möchtest, würde ich sie noch etwas ausfeilen.
El comparecido quiere hacer una Declaración Jurada con el fin de hacer fidedigno hechos ante una autoridad u otras oficinas.
El comparecido ha sido instruido por mí sobre el significado de una Declaración Jurada, sobre las consecuencias que lleva consigo una violación premeditada o negligente de su deber de decir la verdad y ante todo sobre lo dispuesto en los § 156 y 163 del Código penal.
Dein letzter Satz ist leider so nicht zu übersetzen. Vielleicht solltest du ihn mal komplettieren.
Gruss
kdl
Zitat von Alemancito
Kann mir einer von Euch helfen und folgenden Text ins Spanische übersetzen????? Ihr würdet mir einen riesen Gefallen tun.....
Alemancito, wenn Du Deine Übersetzung dem Landgericht zur Beglaubigung vorlegst, werden sie dort nicht mitmachen. Schon mehrmal stand hier im Forum, dass das Landgericht nur Übersetzungen beglaubigt, die von den von ihnen anerkannten Dolmetschern erstellt wurden.
Natürlich ist die Übersetzung von Namen, Zahlen und sonstigen Personendaten nicht schwierig. Aber wenn Du jemand davon überzeugen willst, dass es auch einfacher geht, dann wäre dies die kubanische Botschaft. Abgesehen von den grundsätzlichen Unsinn dieser notariellen Urkunde, sollten Sie sich in Deutschland mit deutschen Texten abfinden. Schließlich dienen diese aufwendig zu beschaffenden Urkunden lediglich der Botschaft, damit sie ihr eigenes Formblatt -so wie bisher- mit den persönlichen Daten ausfüllen können, welches sie dann nach Kuba weiterleiten.
Genauso wie sie es schon vorher ohne Einschaltung hiesiger Notare, Übersetzer und Landgerichte praktiziert haben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie zwischenzeitlich hilfloser geworden sind, wenn sie einen deutschen Text sehen.
Hier das Ganze nochmal im feinsten Juristenspanisch:
El compareciente me manifestó su voluntad de prestar una declaración jurada con el objeto de acreditar ciertos hechos ante una autoridad o entidad pública.
El compareciente fue advertido ampliamente sobre el significado y alcance de una declaración jurada, sobre las consecuencias penales de faltar a la verdad por dolo o por imprudencia y, sobre todo, sobre lo dispuesto en los artículos 156 y 163 del Código Penal.
Kannste der Botschaft als Vordruck geben und Honorar verlangen.
Gruss
kdl
greenhorn
(
gelöscht
)
#7 RE: kann jemand helfen zu übersetzen????
Strafgesetzbuch (StGB)
párrafo = §, gibt es sicher im Spanischen auch!?
++++++
§ 156 StGB
Falsche Versicherung an Eides statt
Neunter Abschnitt
Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt
oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
+++
§ 163 StGB
Fahrlässiger Falscheid; fahrlässige falsche Versicherung an Eides statt
Neunter Abschnitt
(1) Wenn eine der in den §§ 154 bis 156 bezeichneten Handlungen aus Fahrlässigkeit begangen worden ist,
so tritt Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe ein.
(2) Straflosigkeit tritt ein, wenn der Täter die falsche Angabe rechtzeitig berichtigt.
Die Vorschriften des § 158 Abs. 2 und 3 gelten entsprechend.
+++
kdl
Ein StGB wirst du wahrscheinlich nicht da rumstehen haben
#8 RE: kann jemand helfen zu übersetzen????
(
Gast
)
#9 RE: kann jemand helfen zu übersetzen????
In Antwort auf:
§ 163 StGB
Fahrlässiger Falscheid; fahrlässige falsche Versicherung an Eides statt
Neunter Abschnitt
(1) Wenn eine der in den §§ 154 bis 156 bezeichneten Handlungen aus Fahrlässigkeit begangen worden ist, so tritt Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe ein.
Hinzu kommt, dass eine eidestattliche Erklärung nur über Vergangenes abgegeben werden kann.
Wenn es, wie ich vermute, darum geht, sich gegenüber der kubanischen Botschaft -oder wem auch immer- zu verpflichten die Kosten einer Einladung zu übernehmen, so ist das Abverlangen einer "Eidesstattliche Erklärung" nicht hinnehmbar.
#10 RE: kann jemand helfen zu übersetzen????
In Antwort auf:
Keine articolo sondern los párrafos
Keine párrafos, sondern artículos. Im Spanischen werden die Paragraphen eines Gesetzes als Artikel bezeichnet.
párrafo.
(Del lat. paragrăphus).
1. m. Gram. Cada una de las divisiones de un escrito señaladas por letra mayúscula al principio de línea y punto y aparte al final del fragmento de escritura.
2. m. Gram. Signo ortográfico (§) con que, a veces, se denota cada una de estas divisiones
In Antwort auf:
Ein StGB wirst du wahrscheinlich nicht da rumstehen haben
Und wieso nicht, du Schlaumeier?
Gruss
kdl
(
Gast
)
#13 RE: kann jemand helfen zu übersetzen????
Zitat von kdl
Das ist so nicht korrekt. Ich kann eine Eidesstattliche Erklärung über zurzeit bestehenden Verhältnisse oder Tatbestände abgeben.
Bin kein Notar, habe mich nur daran orientiert mit welchen Erkenntnissen Anina vom Notar zurückkam, als sie diese ominöse kubanische Verpflichtungserklärung an Eides statt zusammen mit dem Notar aufgesetzt hat.
Hier ihr Bericht:
Zitat von Anina am 11.05.07
So jetzt war ich beim Notar. Er hat sich wirklich viel Zeit genommen und mir ein sehr beeindruckend aussehendes Dokument gefertigt.
Zeitaufwand 2 Stunden, Kosten: 33 Euro.
Insgesamt hat die ganze neue Verfahrensweise einige Unstimmigkeiten:
- eine eidesstattliche Erklärung so habe ich gelernt, ist so etwas wie eine Gerichtsaussage unter Eid. Das heißt, sie kann immer nur für etwas abgegeben werden, was in der Vergangenheit liegt, nicht aber für eventuell eintretende Zukunftsgeschehen.
- die kubanische Botschaft ist nur mit mehrfachem notariellem Augenzudrücken eine "Behörde", die berechtigt ist, eine eidesstattliche Erklärung überhaupt entgegenzunehmen
- man kann, so wie es auf dem Informationsblatt der Botschaft in Berlin gewünscht wird, eine volljährige Person NICHT für "geistig zurückgeblieben erklären". (Im Text des Informationsblattes der Botschaft heißt es ja: "Es muss versichert werden, dass die eingeladene Person während seines Aufenthaltes nicht ohne Schutz bleibt und wie ein Unmündiger, Minderjähriger, bzw. geistig Zurückgebliebener behandelt wird".
Ist ja auch nicht durchfürbar, wie soll das gehen: darf der volljährige Kubaner dann auch weder Alkohol trinken noch Zigaretten kaufen???
Nun ja alles in allem, habe ich nun die eidesstattliche Erklärung und lasse sie gerade übersetzen. Mal sehen wie es weitergeht
#14 RE: kann jemand helfen zu übersetzen????
In Antwort auf:
sie kann immer nur für etwas abgegeben werden, was in der Vergangenheit liegt, nicht aber für eventuell eintretende Zukunftsgeschehen.
Von Zukunft habe ich ja auch nicht gesprochen, aber es fehlt noch die Gegenwart. (Ich kann ja an Eides Statt erklären, dass ich gegenwärtig nur eine chica habe.)
In Antwort auf:
- man kann, so wie es auf dem Informationsblatt der Botschaft in Berlin gewünscht wird, eine volljährige Person NICHT für "geistig zurückgeblieben erklären". (Im Text des Informationsblattes der Botschaft heißt es ja: "Es muss versichert werden, dass die eingeladene Person während seines Aufenthaltes nicht ohne Schutz bleibt und wie ein Unmündiger, Minderjähriger, bzw. geistig Zurückgebliebener behandelt wird".
Hier hat wohl der gute Notar im Deutschunterricht nicht aufgepasst oder Anina diese Passage falsch interpretiert. "...und wie ein Unmündiger..." ist Teil der Verneinung. Um Missverständnissen vorzubeugen, sollte man wahrscheinlich "...und nicht wie ein Unmündiger.." schreiben.
Gruss
kdl
Gruss
kdl
(
Gast
)
#17 RE: kann jemand helfen zu übersetzen????
In Antwort auf:
Hier hat wohl der gute Notar im Deutschunterricht nicht aufgepasst oder Anina diese Passage falsch interpretiert. "...und wie ein Unmündiger..." ist Teil der Verneinung. Um Missverständnissen vorzubeugen, sollte man wahrscheinlich "...und nicht wie ein Unmündiger.." schreiben.
Da bin ich sicher, dass Anina richtig abgeschrieben hat. Kommt hinzu, dass nur ein Unmündiger "Schutz" bedarf und die rechtliche Verantwortung für dessen Tun besser jemanden anderes übertragen wird. Hier die entsprechende Formulierung im Merkblatt der Botschaft:
Verpflichtung des Einladenden, die finanzielle und rechtliche Verantwortung für den Eingeladenen zu tragen. Die einladende Person muss sich zur Übernahme sämtlicher anfallender Unterkunfts-, Verpflegungskosten, Kosten für .... etc. verpflichten."
Zitat von kdl"Es muss versichert werden, dass die eingeladene Person während seines Aufenthaltes nicht ohne Schutz bleibt und wie ein Unmündiger, Minderjähriger, bzw. geistig Zurückgebliebener behandelt wird".[/quote]
Hier hat wohl der gute Notar im Deutschunterricht nicht aufgepasst oder Anina diese Passage falsch interpretiert. "...und wie ein Unmündiger..." ist Teil der Verneinung. Um Missverständnissen vorzubeugen, sollte man wahrscheinlich "...und nicht wie ein Unmündiger.." schreiben.[/quote]
und oder oder.
So wie´s jetzt da steht , gilt der Eingeladene als pflegebedürftig .
Somit kann man da ja jetzt eigenlich alle durch die Einladung entstandenen Kosten ( Einladung , Visa , Flug , Verpflegung ,.. ) als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend machen . ODER ETWA NICHT
(
Gast
)
#20 RE: kann jemand helfen zu übersetzen????
Zitat von George1
So wie´s jetzt da steht , gilt der Eingeladene als pflegebedürftig .
Somit kann man da ja jetzt eigenlich alle durch die Einladung entstandenen Kosten ( Einladung , Visa , Flug , Verpflegung ,.. ) als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend machen . ODER ETWA NICHT
Solange es nur auf dem Merkblatt der Kubaner steht, wird das Finanzamt dies nicht anerkennen. Es sollte da schon in dem vom Landgericht beglaubigten Notariatspapier enthalten sein. Aber bisher haben sämtliche Besitzer derartiger Dokumente die Auskunft verweigert, was der Notar so zu Papier gebracht hat. Und mit dem pauschalen Hinweis der kubanischen Botschaft, dass alle eingeladene Kubaner des Schutzes und der rechtlichen Entmündigung bedürfen, ist das auch so eine Sache, die unseren Behörden schwer zu vermitteln ist.
Zitat von Esperanto2
Und mit dem pauschalen Hinweis der kubanischen Botschaft, dass alle eingeladene Kubaner des Schutzes und der rechtlichen Entmündigung bedürfen, ist das auch so eine Sache, die unseren Behörden schwer zu vermitteln ist.
Is auch besser so - sonst entscheiden unsere Behörden am Ende , daß Cubis nur noch nach Heiligendamm eingeladen werden dürfen .
Schutz währe da zumindes genug - wegen der rechtlichen Endmündigung ...(na ja - ich sag nix dazu )
#22 RE: kann jemand helfen zu übersetzen????
#23 RE: kann jemand helfen zu übersetzen????
Saludos
kdl
ich bin enttäuscht von dir. deine juristischen begrigffe sind offensichtlich ungenügend. i.span.sowie bei der kubanischen Gesetzgebung wird nur über declaración bajo juramento gesprochen. der unterschied, den du zu machen versuchst ist künstlich, bodenlos.
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