carta de invitación via Botschaft

11.02.2007 21:38
avatar  Gladis_Y_Erik ( gelöscht )
#1 carta de invitación via Botschaft
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Gladis_Y_Erik ( gelöscht )

Hallo zusammen,

ein Freund erzählte uns und nun habe ich das auch im Info-Forum gelesen, dass die Einladung auch via Deutsche Botschaft in Havanna gemacht werden kann. Weiß jemand näheres?

Liebe Grüße

Erik


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12.02.2007 11:09
avatar  dirk_71
#2 RE: carta de invitación via Botschaft
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
dass die Einladung auch via Deutsche Botschaft in Havanna


Was hat denn die Deutsche Botschaft mit der kubanischen Einladung zu tun?

Also ich weiß nur, dass man hier über die Kubanische Botschaft die Invitacion machen kann..
Dabei muss man aber Geduld haben, da die Einladung schonmal 2 Monate brauchen kann,
bis sie endlich beim Empfänger in Kuba ankommt...

Nos vemos
Dirk

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12.02.2007 12:21 (zuletzt bearbeitet: 12.02.2007 12:22)
avatar  ehemaliges mitglied ( gelöscht )
#3 RE: carta de invitación via Botschaft
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ehemaliges mitglied ( gelöscht )
Andere Möglichkeit besteht in dem "Man" oder Frau das angehängte Formular ausfüllt und mit einer Kopie des Passes an die Consultoria Juridica schickt.
Kosten wie bei der Botschaft 225 CUC

Funzt aber nur wenn die eingeladene Person schonmal von dir eingeladen wurde und deine Daten vorliegen.
Bei mir hat das jetzt funktioniert.

Salu2

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12.02.2007 17:33
avatar  Gladis_Y_Erik ( gelöscht )
#4 RE: carta de invitación via Botschaft
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Gladis_Y_Erik ( gelöscht )

Hallo zusammen,

Zitat von dirk_71
Was hat denn die Deutsche Botschaft mit der kubanischen Einladung zu tun?


Das hat mich ja auch gewundert. Aber ein Freund von uns hat uns das so erzählt und hier steht auch so eine Bemerkung:

https://www.kubaforen.de/t457614f11793243...r-Deutsche.html

Deswegen frage ich ja. Bisher war ich auch der Meinung, dass das nur über die kubanischen Behörden läuft.

Liebe Grüße

Erik


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12.02.2007 17:45
avatar  dirk_71
#5 RE: carta de invitación via Botschaft
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Rey/Reina del Foro

Chris hatte doch nur folgendes gepostet...

In Antwort auf:
1. offizielle Einladung...
...über die kubanische Botschaft in Berlin machen
(Achtung: wer das ganze in Cuba erledigen kann spart Geld - kostet dort derzeit 140 $ + 10 Peso in Sellos)

Wichtig: Schritt 1 kann nach neuesten Erfahrungsberichten auch erst nach Visa-Erteilung seitens der deutschen Botschaft erfolgen!!Man spart sich hierdurch bei Ablehnung die Einladungsgebühr!!




Also mehr finde ich dort nicht über die Einladung und dort steht auch nichts, dass man die Einladung über die Deutsche Botschaft machen kann..

Nos vemos
Dirk

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12.02.2007 19:55
avatar  Gladis_Y_Erik ( gelöscht )
#6 RE: carta de invitación via Botschaft
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Gladis_Y_Erik ( gelöscht )

Hallo zusammen,

vielleicht eine Fehlinterpretation meinerseits. Die Frage ist, worauf sich das "seitens der deutschen Botschaft" bezieht. Heißt das "Schritt eins kann [...] auch seitens der deutschen Botschaft erfolgen." oder "Schritt eins kann [...] nach der Visa-Erteilung seitens der deutschen Botschaft erfolgen."? Auf meine Interpretation kam ich, da mir ein Freund erzählte, er hätte seine letzte Einladung komplett über die deutsche Botschaft in Havana erledigt. Komisch kam mir das schon vor. Deshalb die Nachfrage. Scheint aber eine Ente.

Liebe Grüße

Erik


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13.02.2007 00:41
avatar  b12
#7 RE: carta de invitación via Botschaft
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b12
Rey/Reina del Foro



hallo erik, war bestimmt ein cubanischer freund

aber was neues (für mich) zum thema einladung. man bezahlt jetzt auf der deutschen botschaft in havanna die 3 monate "miete" für den besuch komplett und braucht dann nicht mehr auf die dubanische botschaft in bonn oder berlin um den eintrag im reisepass zu erledigen.

gruß


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26.02.2007 22:21
avatar  pepilla
#8 RE: carta de invitación via Botschaft
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sehr erfahrenes Mitglied

wieso kassiert die deutsche botschaft geld, das für die cubanische staatskasse bestimmt ist?


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26.02.2007 22:23
avatar  pepilla
#9 RE: carta de invitación via Botschaft
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sehr erfahrenes Mitglied

und bitte welcher eintrag im pass wird auf einer cubanischen botschaft in deutschland erledigt?


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26.02.2007 22:31
avatar  ( Gast )
#10 RE: carta de invitación via Botschaft
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( Gast )

Zitat von pepilla
wieso kassiert die deutsche botschaft geld, das für die cubanische staatskasse bestimmt ist?

Guck hier:

https://www.kubaforen.de/t515521f3427-PVE...d-was-dann.html


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26.02.2007 23:00
avatar  ( Gast )
#11 RE: carta de invitación via Botschaft
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( Gast )

In Antwort auf:
Kosten wie bei der Botschaft 225 CUC

Die kubanische Botschaft verlangt aber 225 EUR (Dauer bis zu 2 Monate). CUC verlangt die Consultoria juridica in Kuba, nämlich 140 CUC (Dauer bis zu 2 Stunden).


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26.02.2007 23:18 (zuletzt bearbeitet: 26.02.2007 23:18)
avatar  ehemaliges mitglied ( gelöscht )
#12 RE: carta de invitación via Botschaft
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ehemaliges mitglied ( gelöscht )
In Antwort auf:
Die kubanische Botschaft verlangt aber 225 EUR (Dauer bis zu 2 Monate). CUC verlangt die Consultoria juridica in Kuba, nämlich 140 CUC (Dauer bis zu 2 Stunden).


Oder per Mail aus "D" kosten 140 + 25 CUC ohne Wartezeit.

Salu2

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26.02.2007 23:25
avatar  pepilla
#13 RE: carta de invitación via Botschaft
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sehr erfahrenes Mitglied

@esperanto: <<Guck hier:>>
das hab ich schon gelesen, aber auch nicht verstanden, das geld kann doch die immigration in cuba kassieren. also: die botschaft kassiert, um die fluggesellschaften zu schützen?


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26.02.2007 23:28
avatar  pepilla
#14 RE: carta de invitación via Botschaft
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sehr erfahrenes Mitglied

In Antwort auf:
per Mail aus "D" kosten 140 + 25 CUC

das klingt ja interessant. und wie bezahlt man ?


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27.02.2007 10:55 (zuletzt bearbeitet: 27.02.2007 11:22)
avatar  ( Gast )
#15 RE: carta de invitación via Botschaft
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( Gast )
Zitat von Pepilla
das geld kann doch die immigration in cuba kassieren. also: die botschaft kassiert, um die fluggesellschaften zu schützen?

Wen immer unsere Botschaft auch schützen will, der praktische Ablauf ist sehr einfach:

Die Botschaft gibt erst ein Schengen-Visum für 3 Monate, wenn vorher 2 Monate Verlängerung der PVE bei der Consultoria Juridica nebenan bezahlt wurde. Die PVE, 1 Monat gültig aber bis zu 11 Monaten verlängerbar, gibt es erst später von der Inmigracion, jedoch nur wenn man das Schengen-Visum von der deutschen Botschaft schon hat.

Die Botschaft kassiert also nicht. Formell bezahlt diese kubanische Gebühr sogar der Kubaner. Kann es aber gar nicht, nachdem ihm schon vorher all die Früchte seiner Arbeit vorenthalten wurden. Ähnliches gilt auch für die PVE selbst und selbstverständlich dient auch die notarielle Einladung demselben Zweck. Yuma ist beteiligt und dort gibt es noch was zu holen. In Wahrheit ist dies also eine miese Geldmacherei des kubanischen Staates, die es soweit wie möglich zu verschleiern gilt. Natürlich gäbe es einfachere Möglichkeiten des Abkassierens.

Aber die Souveränität der kubanischen Verwaltung zu kommentieren, ist nicht unsere Sache. Wünschen können wir aber, dass sich die deutsche Botschaft auch ihrer Souveränität bewusst wäre und sich nicht an dieser Sache beteiligen würde. So macht sie sich zum Handlanger dieser -nach unserem Staatsverständnis- unappetitlichen Geldschneiderei. Auch wenn dies auf den ersten Blick als hilfreich für die Betroffenen erscheinen mag.

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27.02.2007 12:22
avatar  b12
#16 RE: carta de invitación via Botschaft
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b12
Rey/Reina del Foro



@ esperanto 2, diese regelung finde ich von der deutschen botschaft selten gut. ich bin kein freund dieses vereins, aber auf diese art erspart er uns viel arbeit.
man muß nicht mehr hier auf die botschaft in bonn/berlin oder 25€ für "per post" erledigung bezahlen.
die airlines haben auch keine veranlassung mehr, leute mit gültigem ticket zurückzuweisen.
das hat zwar etwas von unterstützung von zuhälterei, läßt sich aber nicht anderst regeln, außer cuba komplett ignorieren.

gruß


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27.02.2007 14:45
avatar  ( Gast )
#17 RE: carta de invitación via Botschaft
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( Gast )

In Antwort auf:
... läßt sich aber nicht anderst regeln, außer cuba komplett ignorieren.

Oh doch, es läßt sich anders regeln.

Die Vertretung Deutschlands sollten sie sich bei Erteilung der Visa auf die deutschen Interessen beschränken und diese nicht von der Erfüllung kubanischer Geldmacherei abhängig machen.

Sollen die doch dieses Geschäft selber betreiben. Warum sollte die Bezahlung der Verlängerung nicht ohne Zwänge der deutschen Botschaft möglich sein? Wo gibt es Vergleichbares, in welcher die Bezahlung einer Verlängerung abverlangt wird für etwas, dass es nicht gibt, erst noch beantragt und folglich auch abgelehnt werden kann?

Auch die Kontrolle der Airlines hinsichtlich der erfolgten PVE-Verlängerung sowie die Verweigerung der Einreise von Kubanern nach Kuba werden dadurch nicht unterbunden. Dies haben wir doch im Nachbarthread über die Folgen der unterlassenen PVE-Verlängerung erfahren können. Mich würde schon interessieren was passieren würde, wenn mehrere, vielleicht 10 oder 20 Kubaner die Verlängerung nicht bezahlt haben und von den kubanischen Grenzern nicht ins Land gelassen würden. Ob es dann noch möglich wäre diese Personen, wie in Einzelfällen geschehen, auf einem Notsitz und damit wie auf einem Pranger auszustellen, wie die Fluggesellschaften durch deren Rücktransport offenbar gezwungen waren?

Ich meine, die deutsche Botschaft sollte sich aus dieser Sache heraushalten und sich lediglich um Aufklärung bemühen.


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27.02.2007 22:26
avatar  pepilla
#18 RE: carta de invitación via Botschaft
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sehr erfahrenes Mitglied

In Antwort auf:
wenn vorher 2 Monate Verlängerung der PVE bei der Consultoria Juridica nebenan bezahlt wurde

also nebenan und nicht bei der botschaft? tut mir leid ich habe keine ortskenntnis, zur consultoria juridica mußte ich nie. aber dann ist doch alles in ordnung, ich gäbe esperanto2 ja komplett recht, die botschaft muß das geld nicht eintreiben, wenn sie das eh nur für weitere 2 monate täte, wenn es doch (natürlich unberechtigterweise in dieser höhe) der cubanische staat verlangt. wir hatten bisher nur 3-monatige aufenthalte, daher kennen wir auch die verlängerungspraxis auf der cubanischen botschaft nicht. aber was genau jetzt die arbeit erleichtert, wenn weitere verlängerungen doch anstehen (hier in D)und warum wir dafür eine arbeitsteilung zwischen deutscher botschaft/cuba akzeptieren sollten, müsste b12 bitte nochmal erläutern.


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27.02.2007 22:36 (zuletzt bearbeitet: 27.02.2007 22:40)
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#19 RE: carta de invitación via Botschaft
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( Gast )
Nebenan oder nicht nebenan - die Botschaft stellt im Zweifelsfall nur 1 Monat aus, selbst wenn 3 Monate beantragt sind. Und das ist eine Sauerei. Der Deutsche Bürger wird von Seiten der Deutschen Botschaft "bestraft", weil er eine kubanische Gebühr nicht VORAUSbezahlen kann. Nebst der Eingrenzung der Visagültigkeit zwingt die Deutsche Botschaft den Antragsteller eine Gebühr im Voraus zu bezahlen, die er auch später, evtl. mit weniger Stress (Geld ist erstmal nach Kuba zu schaffen, bevor Antragsteller bezahlen kann) z. B. 1 Tag vor Abreise direkt in D zahlen könnte - gemäss kubanischem Recht! Das ist fast schon Rechtsbeugung und von einem ausländischen Konsulat einfach nur eine Sauerei!

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27.02.2007 23:26
avatar  pepilla
#20 RE: carta de invitación via Botschaft
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sehr erfahrenes Mitglied

In Antwort auf:
Pasu Ecopeta
sehr gutes Mitglied


das bezieht sich ja wohl nur auf die anzahl deiner meldungen, inhaltlich ist zumindest der vorangegangene beitrag komplett unverständlich.


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27.02.2007 23:37 (zuletzt bearbeitet: 27.02.2007 23:43)
avatar  ( Gast )
#21 RE: carta de invitación via Botschaft
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( Gast )
In Antwort auf:
komplett unverständlich


Okay, wo hast Du Probleme? Was kannst Du nicht verstehen? Ich helf ja gern:

- Botschaft stellt nur für den Zeitraum aus, für den auch prorroga bezahlt ist. Den ersten Monat bezahlt man mit der PVE. Wird "vor Ort" nicht nachbezahlt, stellt die Deutsche Botschaft entgegen des Antrages auf z. B. 3 Monate auch nur einen Monat aus. Visagültigkeit wird somit willkürlich, ohne Rechtsgrundlage, beschränkt.

- Die Folgemonate kann man, gemäss kubanischen Recht, jederzeit bezahlen, theoretisch also nach 10 Monaten und 29 Tagen. Welches Recht nimmt sich die Deutsche Botschaft heraus, sich über dieses Gesetzt hinwegzusetzen und Vorauskasse zu verlangen?

- Die Deutsche Botschaft nötigt den Einlader (von dem die Kohle ja kommt), dem Gast mehr Geld als nötig zu übesenden, da dieser sonst nicht noch vor Ort die Folgeprorroga bezahlen könnte. Auch hier - ein Nachteil zu Lasten des deutschen Staatsbürgers ohne Rechtsgrundlage.

So, nun zu Dir und Deiner rotzigen Antwort. Nimm Dir in Zukunft vor, weniger zu saufen, bevor die Leute anpisst oder zeig mir auf, wo mein Beitrag unverständlich ist. Sollten sonstige Probleme in Deinem Leben bzw. Deine schelchte Tagesverfassung Dich veranlasst haben, so ein Müll zu blubbern, empfehle ich vor dem nächsten Post eine Runde um die Mietskaseren. Das wars von meiner Seite zu Dir.

In Antwort auf:
pepilla
normales Mitglied


Naja, "normal" ist Dein Tonfall sicher nicht....

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27.02.2007 23:54
avatar  bezage
#22 RE: carta de invitación via Botschaft
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super Mitglied

---- Visagültigkeit wird somit willkürlich, ohne Rechtsgrundlage, beschränkt. ----

Dann nenn doch mal die Rechtsgrundlage, aufgrund dessen ein Visum erteilt werden MUSS


Voraussetzung für die Erteilung von kurzfristigen Visa (Schengen-Visa)
Bei der Erteilung von Besuchsvisa müssen die Auslandsvertretungen die einschlägigen ausländerrechtlichen Bestimmungen des Europäischen Gemeinschaftsrechts und des deutschen Ausländerrechts (Aufenthaltsgesetz mit Durchführungsverordnungen) zu Grunde legen. Einen Anspruch auf ein Besuchs- oder Touristenvisum vermittelt das Aufenthaltsgesetz nicht. Das Visum darf erteilt werden, wenn die Anwesenheit des Ausländers Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht beeinträchtigt oder gefährdet.

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/...mmungen.html#t2


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27.02.2007 23:55
avatar  b12
#23 RE: carta de invitación via Botschaft
avatar
b12
Rey/Reina del Foro



also, ich versuchs nochmal aus meiner sicht, irgendwie ist hier was unklar:

in der regel kommen besucher 1-3 monate. bei 3 monaten mußte in deutschland auf der cubibotschaft 2monatsmieten für den besuch nachbezahlt werden.
das wurde oft vergessen oder wie bei mir, in der eile des abfluges nicht mehr möglich.

dann nehmen die airlines den ticketbesitzer aus cuba nicht mit, da sie sonst in cuba zu 3000€ geldstrafe verknackt werden, wegen illegaler einschläusung eines cubanischen staatsbürgers. (idiotisch wie vieles von der insel)

die airlines kontrollieren das die miete bezahlt ist lieber vorher und schicken die cubaner wieder weg.

da das öfters vorkam, schützt die deutsche botschaft havanna nun die airlines und die deutschen zahlemänner durch vorherige eintreibung der veranschlagten cubanermiete. genau für die zeit, die er auch in deutschland zu bezahlen hätte.
bezahlen tut´s eh der yuma, wie das ticket, den pass, die bilder usw.... bevor also noch ein ticket flöten geht besser alles in cuba erledigen.

also danke der deutschen botschaft, aber nur in diesem fall.

an euch: wo lieg ich falsch?

gruß


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28.02.2007 00:23 (zuletzt bearbeitet: 28.02.2007 00:26)
avatar  ( Gast )
#24 RE: carta de invitación via Botschaft
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( Gast )
Zitat von b12
an euch: wo lieg ich falsch?

Du liegst schon richtig. Mit einer Ausnahme:

Der deutschen Botschaft gebührt kein Dank, wenn sie zwangsweise eine Verlängerung der PVE zu unserem vermeindlichen Glück verlangt. Wir sind mündig genug, um für uns und den von uns Eingeladenen selbst zu sorgen. Soll heissen, dass wir selbst am besten wissen, wann, wo und für welchen Zeitraum wir die Verlängerung machen. Wenn uns die deutsche Botschaft helfen will, genügt uns ihr Hinweis über die Notwendigkeit und auch über die eventuellen Folgen, die eine Nichtverlängerung mit sich bringen könnte. Ich denke die anderen Botschaften verfahren so und machen sich nicht zum Komplizen kubanischer Willkür.


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01.03.2007 00:13
avatar  pepilla
#25 RE: carta de invitación via Botschaft
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sehr erfahrenes Mitglied

In Antwort auf:
Pasu Ecopeta

bist du beleidigt? komm runter, is doch nich so schlimm. nun hab ich dich auch verstanden.
in esperantos beitrag ist die sache auf den punkt gebracht, dem ist nichts mehr hinzuzufügen, vielen dank.


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