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Hin- und Rückflug zwingend?
#1 Hin- und Rückflug zwingend?
In Antwort auf:
Braucht eine eingeladene Person aus Kuba gleich einen Rückflug nach Kuba
Wahrscheinlich beziehst Du Dich auf die Flugtickets und auf ein Schengener Visum für kurzfristige Besuchs-/Geschaftsreisen (Art des Visums: C). Hierzu:
Deine Frage ist noch nicht endgültig geklärt. Im einzelnen:
.
a) Für die Genehmigung dieses Visums verlangt die deutsche Botschaft keinen Nachweis über die Flugtickets.
b) Für die Ausreisegenehmigung (PVE) ist schwer vorhersehbar, ob die Inmigracion Hin- oder Rückflugticket sehen will. Mal ja mal nein. So pragmatisch wird das dort gehandhabt, wie fast alles in Kuba. In meinem Einladungsfall wurde nicht nach den Tickets gefragt. Es gab noch kein Flugticket als die Ausreisegenehmigung erteilt wurde.
Schwierigkeiten machte die Fluglinie, die ihr eigenes Flugticket für einen Einfachflug Cu – DE in Havanna unter dem Hinweis auf das fehlende Rückflugticket nicht akzeptierte. Zu dieser Erkenntnis kam der Vertreter der Fluglinie Condor beim Check-in, nachdem er dort eine Grenzbeamtin befragte und diese unter Hinweis auf die Art des deutschen Visums (Klasse C) meinte, eine Ausreise sei ohne Rückflugticket nicht gestattet. Daraufhin wurde keine Bordkarte ausgestellt, die Beförderung verweigert. Drei Tage später, nach Umbuchung und Beschaffung des Rückflugtickets, aber mit den gleichen gültigen Ein- und Ausreisegenehmigungen konnte dann der Flug durchgeführt werden.
Seitdem läuft eine Forderung gegenüber der Fluglinie, wie sie in der Verordnung Nr. 261/2004 der Europäischen Gemeinschaft seit Februar 2005 im Falle der Nichtbeförderung trotz rechtzeitigem Einfinden vor dem Abflug und trotz gültiger Reisedokumente geregelt wurde.
Die Vorgeschichte ist im Forum nachzulesen unter:
https://www.kubaforen.de/t512686f11740567...flugticket.html
https://www.kubaforen.de/t512184f3426-Rue...-notwendig.html
Esperanto2
In Antwort auf:Vorausgesetzt, sie hat vor zurückzukehren, was soll das bringen?
Braucht eine eingeladene Person aus Kuba gleich einen Rückflug nach Kuba oder reicht erst mal der Flug nach Deutschland und mit dem Rückflug kann man sich dann innerhalb der 3 Monate Zeit lassen?
Moskito
In Antwort auf:
...reicht erst mal der Flug nach Deutschland ....
Stimmt Moskito, diese Fragestellung ist dürftig. Weil er etwas von drei Monaten schreibt und auch schon die Frage nach der Reisekrankenversicherung für eine 70 jährigen Person stellte, hatte ich angenommen, dass es sich um eine Einladung handelt.
Der Fragesteller hätte nachzulegen, wenn er eine maßgeschneiderte Antwort erwartet.
#5 RE: Hin- und Rückflug zwingend?
(
Gast
)
#7 RE: Hin- und Rückflug zwingend?
#8 RE: Hin- und Rückflug zwingend?
Hat schon jemand vom Forum-Reisebüro gesagt bekommen, warum es zwingend ist, dass Kubaner mit Wohnsitz in Kuba Hin- und Rückflugticket für Besuchsreisen gleichzeitig erwerben und dann der Fluglinie bei Beginn ihrer Reise vorlegen müssen? Oder traut sich unser Forum-Reisebüro darüber nur hinter geschlossener Tür zu äußern. Ein auf Kuba spezialisiertes Reisebüro müsste diese Frage eigentlich kompetent und offen beantworten können.
Oder hat schon jemand Antwort von einem anderen Reisebüro erhalten?
Esperanto2
#11 RE: Hin- und Rückflug zwingend?
@Esperanto, frag doch mal die kubanische Flughafenbeamtin, die (kraft ihrer Wassersuppe) damals deiner Freundin die Ausreise verweigert hatte, bloß weil sie, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, kein Return-Ticket hatte!
___________________________________
La distancia no es la causa para que nazca el olvido.
#12 RE: Hin- und Rückflug zwingend?
Die einzigen die's interessieren würde wäre das Zielland bzw. dasjenige, welches das Touristenvisa ausgestellt hat. Die Verlangen eine fristgerechte Ausreise. Wenn man die Garantie erbracht hat (schriftlich) ist es auch in seinem Sinne ir y vuelta zu buchen. Wenn jemand aber zwei Oneways buchen möchte und sich eine Ersparnis daraus erhofft ist selber schuld wenn's nicht klappt mit dem Fristgerecht.
Saludos
El Cubanito Suizo
“Wenn die Sozialisten in der Wüste an die Macht kommen, wird der Sand knapp”
In Antwort auf:
Wassersuppe
Die Angelegenheit ist ja noch nicht zu Ende, wie Du eingangs lesen kannst. Wer weiß, vielleicht werde ich der Grenzbeamtin, die sich zwischen den Schaltern herumtrieb und die Angestellten der Fluglinie bei der Ausstellung der Bordkarte verunsicherte, noch einmal sehr dankbar sein.
Das mit der Wassersuppe habe ich aber nicht verstanden. Sag mir, was Du damit meinst. Vorab: Über die Figur der Grenzbeamtin kann ich aber nichts sagen.
Und für das Forums-Reisebüro, bei dem wir meistens unsere Flugtickets erwerben, brauchst Du nicht antworten. Ich denke unser Moderator, sowohl für die Themen Einladung und natürlich auch für alle anderen Thema im Zusammenhang mit der Beschaffung von Flugtickets und deren Gültigkeit wird sich sicher bald als Sachkundiger melden. Das sollte man schon erwarten können.
#14 RE: Hin- und Rückflug zwingend?
Zitat von Esperanto2
Das mit der Wassersuppe habe ich aber nicht verstanden.
Die Redewendung „kraft meiner Wassersuppe“ spielt auf den geringen Energiewert an und verballhornt die Redewendung „kraft meines Amtes“.
http://de.wikipedia.org/wiki/Wassersuppe
Laut Redensarten-Index soll es Ossi-Deutsch sein.
___________________________________
La distancia no es la causa para que nazca el olvido.
Weiss nicht genau, was das alles soll, denke etwas einfacher. Wenn ich ein Bersucher Visum beantrage, dann bin ich zu Besuch, dann braucht man wieder ein retour Ticket. In Europa gackert da keine Henne. Das soll doch beim Visumantrag beigelegt werden. Wenn die Person aus irgend Gründen nicht mehr zurückfliegt, ist es eben im Eimer.
In Antwort auf:
Weiss nicht genau, was das alles soll.
Das stimmt.
Es wäre auch zu umfassend Dir das zu erklären. Wenn es Dich wirklich interessiert so lese diesen Thread von Anfang an und nutze auch die dort angegebenen Links. Du wirst sehen, dass diese Frage hinsichtlich des Rückflugtickets immer wieder gestellt wird. Hast Du eine Antwort auf diese Frage? Oder meinst Du diese mit einer Gegenfrage beantworten zu können?
Wenn wir eine Antwort von den Reisebüro bekommen, welches sich offenbar schon einmal dazu gegenüber dem Initiator dieses Threads geäußert hat, wirst Du vielleicht mehr den Sinn dieser Frage erkennen. Bis dahin müssen wir uns gedulden.
In Antwort auf:
Das stimmt.
@ esperanto 2
habe schon alles gelesen, nur du solltest ja wissen wie es in cuba ist. Wo sind die gesetze und wo ist das recht, wenn du ins flugzeug steigen wilst und so ein voreiliger cubi lässt dich einfach nicht durch. Der fluggesellschaft kann das egal sein, für das musst du ja beim zoll durch dei ausreise und die sollen das prüfen. Also alles unlogisch und verwirrt wie eben kuba ist. Nie zu durchblicken.
(
Gast
)
#23 RE: Hin- und Rückflug zwingend?
In Antwort auf:
Der fluggesellschaft kann das egal sein, für das musst du ja beim zoll durch die ausreise und die sollen das prüfen.
Genau so ist es.
Mit der Fluggesellschaft wurde ein Vertrag geschlossen. Dies gilt auch, wenn sie Dir einen Einfachflug verkauft haben. Und wenn man dieses Ticket beim Einchecken vorlegt, so haben sie eine Bordkarte auszustellen, insbesondere dann, wenn man:
1. Rechtzeitig vor Abflug am Schalter erscheint
2. Gültige Reisedokumente wie Aus- und Einreisegenehmigungen vorlegen kann, die ja bekanntlich im Falle Kuba mit einem aufwendigen Prüfverfahren und auch mit beträchtlichen Kosten verbunden sind.
Überall auf dieser Welt fragen die Grenzbeamten erst nach dem Einchecken bei der Fluggesellschaft bei der Kontrolle des Ausreisenden nach Pass und evtl. Reisegenehmigung, welche gewöhnlich im Reisepass vermerkt ist sowie der Bordkarte. Sie fragen nicht wie man die Genehmigungen bekommen hat und beginnen erneut mit dem Genehmigungsverfahren. Dies ist schlichtweg mit dessen Genehmigung abgeschlossen. Und in Einzelfällen kann das Ticketpaket bei mehreren Zielen zu verwirrend für den Grenzbeamten sein, als er sich damit abgeben sollte. Warum auch? Da werden die doch nicht danach fragen, um darin nach Kaffeesatz zu suchen. Welchen Ergebnis könnte es bringen? Es reicht die Bordkarte als Erlaubnis das Flugzeug nehmen zu können. Dies alles gilt auch für Kuba, selbst wenn vielleicht ein Uniformierter wegen fehlender Vorgaben glaubt, die Welt müsse sich jetzt nach ihm drehen. Ich denke, dass sich auch die Inmigracion als zuständig für diese Erlaubnisse sich dies auch in Kuba nicht bieten lassen würde, wenn sich die Kontrolleure an der Grenze als die eigentlichen Herren dieses Verfahrens aufspielen würden.
In meinem Fall hat die Fluggesellschaft die Bordkarte nach Rücksprache mit einer hinter den Schaltern herumlungernden Grenzbeamtin in Uniform nicht ausgestellt. Was glaubst Du, wie wichtig sie sich auf einmal vorkam. Endlich wollte sie wissen, welche Kraft in ihrer Wassersuppe steckt. Nein, sagte sie dem Fragesteller: Bei Besuchsreisen, also des Visums C des Schengenabkommens müsse bei Ausreise auch gleich das Rückflugticket vorgelegt werden. Vielleicht flüsterte sie ihm dies auch nur zu. Nicht ausgeschlossen, dass sie ihn nur beriet oder was auch immer ihn veranlasste die Bordkarte nicht auszustellen, darüber kann man viel spekulieren. Entscheidet ist, er hat sie nicht ausgestellt und damit:
1. den Beförderungsvertrag gebrochen, welcher mit dem Erwerb des Tickets zustande kam.
2. einer Amtsanmaßung schuldig gemacht, indem er glaubte, er müsse die Sache mit den Reisegenehmigungen regeln, obwohl ihm an anhand der Vermerke im Reisepass leicht nachprüfbar gewesen wäre, dass die Ausreise und die Einreise in DE bereits genehmigt wurde.
Nachdem auch der Fluggast sich rechtzeitig zum Abflug eingefunden hatte, gab es keinen Grund die Ausstellung der Bordkarte zu verweigern.
Diese Fälle der Nichtbeförderung durch die Fluggesellschaft sind in der seit Anfang 2005 erlassenen Verordnung Nr. 261/2004 der Europäischen Gemeinschaft geregelt, auch wenn diese in Hinblick auf Überbuchungen geschaffen wurde. Der in dieser Verordnung aufgeführte Sachverhalt trifft aber auch in diesem Fall zu.
Insofern gibt die Frage an ein Reisebüro schon Sinn, warum die Ausstellung von Hin- und Rückflugticket zwingend sein soll. Schließlich könnten es einige satt haben, die Tickets immer wieder so lange im Voraus buchen zu müssen, dass sehr oft eine kostenträchtige Umbuchung erforderlich wird.
Esperanto2
(
Gast
)
#25 RE: Hin- und Rückflug zwingend?
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