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Einladung mit Arbeitsbewilligung
05.10.2006 09:59
#1 Einladung mit Arbeitsbewilligung
Mal ne Frage:
Ein sehr guter Freund unserer Familie lebt in Madrid. Er konnte ausreisen, weil er einen Arbeitsvertrag mit einer Spanischen Firma in Madrid vorweisen konnte.
Nun, wie geht das? Ist das so einfach wie oben beschrieben? Wenn ja wäre es ja eine gute Sache die Novi@ auf diesem Weg einzuladen. GmbH gründen Zwecks "cubanische Spezialitäten" und dann hat man das Personal. Man könnte dann sogar die Ausgaben für die Liebste(n) als Lohn von den Steuern abziehen (Lohnausgaben für die Firma)
Was meint ihr?
Saludos
El Cubanito Suizo
Hallo
Welches Problem willst du so lösen? Die Ausreise aus Kuba oder die Erteilung des Visas für die Schweiz oder beides??
Ich habe vor ca. 1/2 Jahr folgendes geschrieben:
In Antwort auf:
Ich habe gestern von meiner Freundin erfahren, dass es scheinbar eine neue Regelung bei der Arbeitgeberbescheinigung, resp. privaten Einladungen ins Ausland gibt.
Wie schon früher, wollte meine Freundin (professionelle Tänzerin mit mehreren Auslandaufenthalten) bei Ihrem Arbeitgeber eine Arbeitsbescheinigung für den Visa-Antrag bei der CH-Botschaft und für die spätere Ausreise beantragen. Von Ihrem Arbeitgeber erhielt sie in etwa folgende Antwort: die Bestätigung könne nur noch für "Arbeitsaufenthalte" ausgestellt werden. Zudem müssen pro Monat CUC 90 an den Staat abgeliefert werden. Wenn sie aus privaten Gründen ins Ausland verreisen möchte, könne er zwar eine Bestätigung ausstellen, aber sie verlöre dadurch ihre Anstellung. Mit dem Arbeitsplatzverlust würden auch viele, durch langjährige Firmenzugehörigkeit erworbenen Rechte verloren gehen, z.B. Circulo por los niños. Dies ist also keine Alternative.
Könnte eine Tanzschule für den Kubi-Arbeitgeber einen Brief ausstellen, dass sie Frau xy als Tanzlehrerin für die Zeit vom .. bis beschäftigen will. Da ich annehme, dass es viel schwieriger ist, ein Arbeitsvisum von der CH-Botschaft zu bekommen, sollte es für CH-Botschaft immer noch ein privater Besuch sein, was es ja auch ist. Die Garantiebescheinigung/Verpflichtungserklärung würde ich als Privatperson übernehmen.
Also ich habe mir damals ähnliche Überlegungen gemacht wie du. Firma gründen, und Cuban@ einladen. Ich denke aber, dass vorallem die Schweiz mit der Arbeitserlaubnis klemmen würde. Es gibt Tanzlehrer die als "Künstler" ausreisen und mit einem normalen Tourivisum in die Schweiz einreisen. Eine Freundin (Kubanerin) von mir, will im Dezember wieder so ausreisen und sich als Tanzlehrerin (mit Arbeitsbewilligung) in der Schweiz anstellen lassen. Mal schauen ob es klappen wird. Im Dezember weiss ich mehr.
Wenn Cuban@ eine feste Anstellung hat, z.B. als Musiker, Tänzer, etc., verlangt der Arbeitgeber in Kuba sicher eine Ablösesumme. Meine Novia hat ja im Mai schon sowas angedeutet, allerdings wusste sich auch nichts genaues.
Saludos
05.10.2006 18:04 (zuletzt bearbeitet: 05.10.2006 18:05)
#3 RE: Einladung mit Arbeitsbewilligung
Also wenn es um die Aufenthaltserlaubnis hier in Europa geht kann ich für Deutschland folgendes sagen:
Man erhält eine Aufenthaltserlaubnis, wenn man in Deutschland eine Kapitalgesellschaft gründet mit der Perspektive, zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen oder wenn es eine wirtschaftliche Notwendigkeit besteht solche Firmen hier anzusiedeln. So erhalten viele Chinesen eine Aufenthaltsgenehmigung, indem sie hier GmbHs gründen und darlegen, daß es zu wirtschaftlichen Vorteilen für die Region kommt, insbesondere neue Arbeitsplätze für Deutsche geschaffen werden. Dann gibt es natürlich für den Gesellschaftergeschäftsführer und seine Familie eine Aufenthaltsgenehmigung sowie eine Arbeitserlaubnis für den GGF.
Einfach nur ein Arbeitsvertrag reicht nicht aus. Dafür gibt es ja die fabelhafte Greencard-Regel für hochqualifizierte Arbeitskräfte im IT-Bereich etc.
Man erhält eine Aufenthaltserlaubnis, wenn man in Deutschland eine Kapitalgesellschaft gründet mit der Perspektive, zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen oder wenn es eine wirtschaftliche Notwendigkeit besteht solche Firmen hier anzusiedeln. So erhalten viele Chinesen eine Aufenthaltsgenehmigung, indem sie hier GmbHs gründen und darlegen, daß es zu wirtschaftlichen Vorteilen für die Region kommt, insbesondere neue Arbeitsplätze für Deutsche geschaffen werden. Dann gibt es natürlich für den Gesellschaftergeschäftsführer und seine Familie eine Aufenthaltsgenehmigung sowie eine Arbeitserlaubnis für den GGF.
Einfach nur ein Arbeitsvertrag reicht nicht aus. Dafür gibt es ja die fabelhafte Greencard-Regel für hochqualifizierte Arbeitskräfte im IT-Bereich etc.
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