Urteil Deutsche Bahn

  • Seite 1 von 2
03.08.2006 00:41 (zuletzt bearbeitet: 03.08.2006 00:42)
#1 Urteil Deutsche Bahn
avatar
Rey/Reina del Foro
Ich hoffe, ihr erinnert euch noch: Hatte vor geraumer Zeit hier mal gepostet, dass ich mit der Deutschen Bahn im Clinch liege, weil diese mir Taxikosten in Höhe von 160 EUR nicht erstatten wollte, die ich berappen musste für eine Fahrt von Würzburg zum Flughafen Frankfurt am Main.

Grund für die Taxifahrt war, dass sich der Nachtzug nach Würzburg, wo ich früh morgens umsteigen musste, um mehr als eine Stunde verspätete, weil in der Nacht die Zeitumstellung auf Sommerzeit war (+ 1h) und der Zug in den verbleibenden drei Stunden unmöglich diese eine Stunde aufholen konnte. Auf der Verbindungsübersicht, die ich mir vor der Fahrt ausdrucken ließ, wurde die Zeitumstellung gar nicht berücksichtigt. Faktisch existierte die ausgedruckte Verbindung in jener Nacht gar nicht. Dennoch habe ich mich natürlich auf die schriftliche Auskunft verlassen, denn wer rechnet schon mit einem Programmierfehler bei so einem Unternehmen?

Um mein Flugzeug nach Kuba nicht zu verpassen, musste ich mir jedenfalls ein Taxi nehmen. Die Rechnung reichte ich bei der Deutschen Bahn ein. Normaler Erstattungsvorgang - dachte ich. Die Bahn wies jedoch meine Forderung zurück, eine derartige Erstattung sei in ihren Beförderungsrichtlinien nicht vorgesehen. Daraufhin klagte ich gegen die Deutsche Bahn.

Heute wurde mir das Urteil zugestellt, ich zitiere die entscheidenden Passagen:

Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.[...] Die Beklagte beruft sich mit Erfolg auf § 17 der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO), in dem bestimmt ist, dass die Verspätung eines Zuges keinen Anspruch auf Entschädigung begründet. [...] Das Gericht hält diese Vorschrift zwar für höchstgradig kundenfeindlich, sieht sich allerdings durch den Grundsatz der Gewaltenteilung gehindert, der Entscheidung des Gesetzgebers die Geltung abzusprechen. [...] Die Berufung gegen das Urteil wird nicht zugelassen [...].

Für mich als Konsequenz, für euch als Empfehlung und Warnung:

1. Versucht, wenn möglich, eine Anreise mit der Deutschen Bahn zum Flughafen zu vermeiden.

2. Wenn ihr doch mit der Deutschen Bahn zum Flughafen fahrt, plant die Anreise zeitlich großzügig.

3. Verlasst euch nicht auf Auskünfte der Deutschen Bahn zu Reiseverbindungen, auch wenn diese schriftlich sind.

4. Vermeidet Zugfahrten während der Zeitumstellung von Winter- auf Sommerzeit, die Deutsche Bahn stößt hierbei sowohl programmier- bzw. auskunftstechnisch als auch logistisch an ihre Grenzen.

5. Lasst euch von Misserfolgen nicht abschrecken - wehrt euch, wenn ihr ungerecht behandelt wurdet.

6. Schließt vor dem Schaden eine Rechtsschutzversicherung ab, Sich-Wehren kann teuer werden.

7. Wenn euch durch Fehlverhalten der Deutschen Bahn ein Schaden entstanden sein sollte, sendet nie Originalbelege zur Schadensregulierung an die Deutsche Bahn - sie könnte später behaupten, ihr wäret überhaupt nie mit der Deutschen Bahn gefahren, weil ihr dafür dem Gericht keine Beweise vorlegen könntet.


 Antworten

 Beitrag melden
03.08.2006 00:55
#2 RE: Urteil Deutsche Bahn
avatar
Forenliebhaber/in

tschatananga tschu tschu


 Antworten

 Beitrag melden
03.08.2006 02:08
avatar  Jogni
#3 RE: Urteil Deutsche Bahn
avatar
spitzen Mitglied

Als wir in 01.2003 aus Cuba kamen, hatte ein Mitreisender einen DB-Spartarif von Frankfurt/M nach Stuttgart. Da wir Verspätung hatten (in Leipzig lagen drei cm Schnee, die Maschine war zu spät in Varadero und demzufolge auch zu spät zurück in Deutschland), war der Spartarif hinfällig und die Fahrkarte für die Tonne. Das konnte er gar nicht fassen.

Da dachte ich, Cubaner, die auf ihrer Autobahn einen staatlichen LKW anhalten müssen, um überhaupt von A nach B zu kommen, würden diese Absurdität überhaupt nicht begreifen können. Man hat ein Ticket gekauft und das "güldet" dann einfach nicht mehr.


 Antworten

 Beitrag melden
03.08.2006 10:11
avatar  stendi
#4 RE: Urteil Deutsche Bahn
avatar

In Antwort auf:
Schließt vor dem Schaden eine Rechtsschutzversicherung ab, Sich-Wehren kann teuer werden.

gute idee.......
schließlich weis man immer im vorraus was auf einen zukommt.
und bei 3 monatiger wartezeit bei einem neuantrag hilft es ungemein.

ne,spass beiseite.....hombre hat recht.rechtsanwaltskosten undgerichtskosten können einem
unter umständen das genick brechen.
stendi
Kamener kreuz



 Antworten

 Beitrag melden
03.08.2006 11:33
avatar  ( Gast )
#5 RE: Urteil Deutsche Bahn
avatar
( Gast )

In Antwort auf:
rechtsanwaltskosten undgerichtskosten können einem
unter umständen das genick brechen.

Dafür gibt es Versicherungen oder?


 Antworten

 Beitrag melden
03.08.2006 11:36 (zuletzt bearbeitet: 03.08.2006 11:37)
#6 RE: Urteil Deutsche Bahn
avatar
Rey/Reina del Foro
Zitat von Dasu
Dafür gibt es Versicherungen oder?

Na klar, Stendi hat nur etwas umständlich ausgedrückt, dass er entsprechende RSV (Rechtsschutzversicherungen) in seinem Portfolio hat.
___________________________________
La distancia no es la causa para que nazca el olvido.

 Antworten

 Beitrag melden
03.08.2006 11:41 (zuletzt bearbeitet: 03.08.2006 11:42)
avatar  stendi
#7 RE: Urteil Deutsche Bahn
avatar
In Antwort auf:
dass er entsprechende RSV (Rechtsschutzversicherungen) in seinem Portfolio hat

nö...........

das,wenns kind in den brunnen gefallen iss,du dann auch keine versicherung mehr brauchst.

In Antwort auf:
siehe bemerkung hombre

Schließt vor dem Schaden eine Rechtsschutzversicherung ab, Sich-Wehren kann teuer werden


stendi
Kamener kreuz


 Antworten

 Beitrag melden
03.08.2006 12:23 (zuletzt bearbeitet: 03.08.2006 12:27)
#8 RE: Urteil Deutsche Bahn
avatar
Rey/Reina del Foro
In Antwort auf:
Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.[...] Die Beklagte beruft sich mit Erfolg auf § 17 der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO), in dem bestimmt ist, dass die Verspätung eines Zuges keinen Anspruch auf Entschädigung begründet. [...] Das Gericht hält diese Vorschrift zwar für höchstgradig kundenfeindlich, sieht sich allerdings durch den Grundsatz der Gewaltenteilung gehindert, der Entscheidung des Gesetzgebers die Geltung abzusprechen. [...] Die Berufung gegen das Urteil wird nicht zugelassen
Wieder ein Beispiel mehr für die "Gerechtigkeit" der BRD-Justiz.
Als Einzelner hast du vor denen so gut wie null Chance.
Reine Geldverschwendung.
Eine RSV kostet auch nur zusätzlich Geld. Die Prozesskosten werden zwar meist bis in die 2. Instanz übernommen, aber Recht bekommst du als "Kleiner" in solchen Fällen gegen "die Großen" trotzdem nicht.


e-l-a
_______________________________________________
Alles unter Privatreisen-Cuba.de
Reiseleitung: Mit mir als Reiseleiter in Kuba unterwegs.
Mailservie: E-Mails nach Kuba, auch wenn der Empfänger dort kein Internet hat.
Buchtipp: "Havanna auf allen Vieren - oder der Traum vom Leben auf Kuba"


 Antworten

 Beitrag melden
03.08.2006 19:12
#9 RE: Urteil Deutsche Bahn
avatar
Rey/Reina del Foro

Berufung wird wegen des geringen Streitwertes nicht zugelassen, erst ab 600 EUR.


 Antworten

 Beitrag melden
03.08.2006 19:19 (zuletzt bearbeitet: 03.08.2006 19:21)
#10 RE: Urteil Deutsche Bahn
avatar
Top - Forenliebhaber/in
Schick das mal an Stiftung Warentest, die haben sowas gern auf der Seite 3 und im Internet.
Oder frag' bei der Bahn an, ob sie Dir kulanterweise Deine Kosten erstatten, wenn Du auf Veröffentlichung verzichtest.

Aber die normale Erstattung bei Verspätung (freier Eintritt im Bahnhofsklo oder so) hast Du doch schon bekommen, oder??


Alles wird gut, immer nur lächeln! (schön wär's)


 Antworten

 Beitrag melden
03.08.2006 19:46 (zuletzt bearbeitet: 03.08.2006 19:47)
#11 RE: Urteil Deutsche Bahn
avatar
Rey/Reina del Foro
In Antwort auf:
Aber die normale Erstattung bei Verspätung (freier Eintritt im Bahnhofsklo oder so) hast Du doch schon bekommen, oder??

Nein. Werde ich auch nicht bekommen, weil es 1. ein Rail-and-Fly-Ticket für 29 EUR (ida y vuelta) war und ich mir 2. die Verspätung leider nicht schriftlich bestätigen ließ und ich 3. keinen Originalbeleg (mehr) habe, den ich einreichen könnte (siehe obiger Beitrag).

Also ich denke, normalerweise läuft das so ab: Zug hat Verspätung, Schaffner oder Bahnhofspersonal stellt eine Bestätigung aus, Schaffner ruft vorab Zielbahnhof an und organisiert Weiterfahrt (Taxi), Bahn erstattet die Unkosten nach Vorlage von Ticket und Bestätigung. So weit die Theorie. Praktisch war es so, dass es sich die Schaffner vor Würzburg im Speisewagen gemütlich gemacht hatten und erst auf Nachfrage erklärten, dass kein weiterer Anschlusszug fahren würde, weil Ostersonntag sei. Erst auf Drängen versuchten sie, den Servicepoint im Bahnhof Würzburg telefonisch zu erreichen, da es jedoch ständig durch Tunnel ging, kam keine Verbindung zustande. Deshalb baten sie, sich in Würzburg selbst an den Servicepoint zu wenden. Der dortige Mitarbeiter war vollkommen überrascht und überfordert und meinte nur, vor dem Bahnhof würden normalerweise Taxis stehen, man sollte sich bitte selbst kümmern. Ich bin dann zu einem Taxi gehastet, Verspätungsbestätigung hin oder her, das Wichtigste war in diesem Moment, ein Taxi zu ergattern und dann das Flugzeug nicht zu verpassen. Eine Erstattungspflicht der Bahn erschien mir selbstverständlich - fataler Irrtum, wie sich später herausstellte ...

Im Laufe des Gerichtsprozesses wurde dann herausgefunden, dass nicht nur die Reiseverbindung falsch ausgestellt war, sondern die Schaffner auch eine falsche Auskunft gegeben hatten: Es fuhr noch ein Zug zum Flughafen Frankfurt am Main, der allerdings erst 1h 15min vor Abflug dort eintreffen sollte (ob er das auch wirklich tat oder auch Verspätung hatte, entzieht sich meiner Kenntnis). Ob die Zeit aber für den Check-In gereicht hätte?

Stiftung Warentest? Gute Idee, danke! Nur: Was kann ich denen schicken, habe doch nix mehr ...


 Antworten

 Beitrag melden
04.08.2006 09:17
avatar  ( gelöscht )
#12 RE: Urteil Deutsche Bahn
avatar
( gelöscht )

Auch wenn mich jetzt einige fuer diese Aussage steinigen und am liebsten an das naechste Scheuentor
nageln wuerden, die Deutsche Bahn ist besser als ihr Ruf persoenliche Erfahrung.
Und man koennte solche Anreisen auch etwas besser planen, ein bisschen mehr Zeit einkalkulieren dann wird es bei
einer verspaetung nicht so knapp und stressig. Ich bin nach einer aehnlichen Erfahrung danach immer schon am
Vortag angereist, wenn moeglich Vorabend Check In nutzen und dann ganz entspannt ein Hotel in AP naehe
nur mit Handgepaeck und Bordkarte, ein paar Bierchen und am Morgenm bzw. Vormittag ganz entspannt und ausgeschlafen zum Flieger. Ist ein bisschen teurer und nichts fuer "Sparfuechse" schont aber die
nerven und einen aufwendigen Rechtsstreit muss man auch nicht fuehren.


 Antworten

 Beitrag melden
04.08.2006 09:34
avatar  Moskito
#13 RE: Urteil Deutsche Bahn
avatar
Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
ein bisschen mehr Zeit einkalkulieren
An Reisetagen setzte sich meine kubanische Schwiegermutter, in Begleitung ihrer Töchter und eines großen Vesperkorbs, schon morgens gegen 10 Uhr an den Bahnhof, um keinesfalls den 20.30 Express nach Havana zu verpassen......

Moskito


 Antworten

 Beitrag melden
04.08.2006 09:40
avatar  ( gelöscht )
#14 RE: Urteil Deutsche Bahn
avatar
( gelöscht )

Ganz so dolle muss man es ja nicht treiben aber 4-5 Stunden Luft sollten schon drin sein,
dann bekommt man nicht bei jeder kleinen Verspaetung gleich Schweissflecken


 Antworten

 Beitrag melden
04.08.2006 10:07 (zuletzt bearbeitet: 04.08.2006 10:10)
avatar  jhonnie
#15 RE: Urteil Deutsche Bahn
avatar
Cubaliebhaber/in
In Antwort auf:
--------------------------------------------------------------------------------
ein bisschen mehr Zeit einkalkulieren
--------------------------------------------------------------------------------

Dem kann ich mich nur anschließen.
Nur so kann ich dann "Cuba" locker auf mich zu kommen lassen.

Und so schlecht ist unsere "Deutsche Bahn" nun auch wirklich nicht.
Meine Erfahrungen sind auch als Vielfahrer immer noch positiv.
Gruss johannes


 Antworten

 Beitrag melden
04.08.2006 14:36
avatar  el carino ( gelöscht )
#16 RE: Urteil Deutsche Bahn
avatar
el carino ( gelöscht )

@ hombre
hast du`s schon mal mit der presse versucht? es gibt doch zeitungen für die sowas ein gefundenes fressen ist.
mit ein bischen glück findet sich ein reporter den das interessiert. vielleicht klappts wenn du der bahn damit drohst?


 Antworten

 Beitrag melden
04.08.2006 14:44
avatar  ( gelöscht )
#17 RE: Urteil Deutsche Bahn
avatar
( gelöscht )

Vielleicht bei irgendeinem Lokalkaeseblatt, und vor denen zittert die Bahn ganz furchtbar

Bei den Boulevardblaettern musst Du schon mit anderen Kalibern kommen.

Zugbegleiter erkennt Bahncard des Deutschen Schaeferhundes nicht an oder aehnlich


 Antworten

 Beitrag melden
04.08.2006 17:55
#18 RE: Urteil Deutsche Bahn
avatar
Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Und man koennte solche Anreisen auch etwas besser planen, ein bisschen mehr Zeit einkalkulieren dann wird es bei einer verspaetung nicht so knapp und stressig.

Español, wenn die Verbindung so, wie sie mir ausgedruckt wurde, auch funktioniert hätte (also an allen anderen Tagen des Jahres außer dem der Zeitumstellung Winter->Sommer), dann hätte ich locker Zeit gehabt. Habe ja, wie sich später rausstellte, noch nicht mal den letzten möglichen Zug genommen (es gab noch einen ICE 08:29 Uhr ab Würzburg, Ankunft Flughafen FFM 09:57 Uhr).

Nur mal zur Info meine Reisedaten: Fahrplanmäßige Ankunft in Würzburg wäre 05:43 Uhr gewesen, Weiterfahrt mit Anschlusszug (ICE) 06:29 Uhr, Ankunft Flughafen FFM 07:57 Uhr, Abflug des Flugzeuges 11:15 Uhr.

Der Nachtzug nach Würzburg schaffte es nicht, die 1h der Zeitumstellung ab 03:00 Uhr aufzuholen, im Gegenteil, er verlor noch mehr Zeit und erreichte erst 06:55 Uhr den Bahnhof Würzburg. Da war der ICE natürlich schon lange weg.

In Antwort auf:
nichts fuer "Sparfuechse"

Dann bin ich wohl eher ein Sparfuchs. Habe es noch nie so wie du gemacht und vor dem Abflug im Hotel genächtigt. Aber so manches Mal (Düsseldorf, Leipzig, Berlin) bei Freunden und Bekannten, auch hier aus dem Forum.


 Antworten

 Beitrag melden
06.08.2006 18:30
#19 RE: Urteil Deutsche Bahn
avatar
super Mitglied

Unternehmen Zukunft
Ein Unternehmen in der freien Wirtschaft wäre schon längst Pleite, so wie die bei der Bahn arbeiten.


 Antworten

 Beitrag melden
12.08.2006 22:23
avatar  ( Gast )
#20 RE: Urteil Deutsche Bahn
avatar
( Gast )

HDN

den witzbold muss ja auch immer der Rockefeller spielen , spass bei seite es ist mehr als traurig, sie machen fehler und du darfst auch noch zahlen, eigentlich halte ich es kaum für möglich, das sowas in germany passiert< lohnt sich nicht weiter zu klagen, notfalls bis zu strasburg hin

Hast du denn auch die bahn fahrkarte zahlen müssen ??

Scheisse würde ich sagen


 Antworten

 Beitrag melden
12.08.2006 22:58
avatar  ( Gast )
#21 RE: Urteil Deutsche Bahn
avatar
( Gast )

In Antwort auf:
witzbold

cubanito2006,

was hast Du denn da für wirres Zeugs geschrieben. Als ehemaliger (oder immer noch) Fahrscheinknipser hättest Du auch kompetenter oder engagierter uns zu diesem Thema etwas mitteilen können. So können wir nur vermuten, dass wieder mal ein anderer unter Deinem Namen bei Dir zu Hause die Tastatur ausprobieren wollte.



 Antworten

 Beitrag melden
13.08.2006 10:49
avatar  ( Gast )
#22 RE: Urteil Deutsche Bahn
avatar
( Gast )


Ich habe nur fahrscheine geprüft und zwar auf S-bahnen, wer keinen gueltigen fahrschein gehabt hat ( ausgenommen cubanas ) würde gemeldet, ob sie dann zahlten oder nicht, war nicht mehr meine Bier, ich dürfte weder kassieren noch fahrscheine verkaufen, in S-Bahnen geht das nicht, zumindestens in NRW.
Habe mit reklamationen und sonstiges nichts zutun gehabt.
Wenn es nach mir ginge, so hätte HDN das Geld bekommen, da die Bahn eindeutig Schuld ist.
Ich wusste gar nicht wo der Schwachsinn ist.


 Antworten

 Beitrag melden
15.09.2006 12:08
#23 RE: Urteil Deutsche Bahn
avatar
Rey/Reina del Foro

Schade, dass ich von dieser Stelle erst jetzt gehört habe:

http://www.schlichtungsstelle-mobilitaet...chlichtung.html

Nicht nur sinnvoll für Bahnbenutzer, sondern vor allem auch für Flugreisende. Wollte euch deshalb diesen Link nicht vorenthalten.

hdn


 Antworten

 Beitrag melden
15.09.2006 12:47
#24 RE: Urteil Deutsche Bahn
avatar
Forums-Senator/in

Danke für den Link zur Schlichtungsstelle:

Und nun gehen alle Airlines pleite, welche eine Destination auf Cuba anfliegen, weil ihnen dermassen viele Klagen von Forumsmitgliedern ins Haus flattern.


Saludos

El Cubanito Suizo


 Antworten

 Beitrag melden
15.09.2006 13:28
#25 RE: Urteil Deutsche Bahn
avatar
Rey/Reina del Foro

Schön wär´s! Habe einen Beitrag dazu im Radio gehört. Da haben sie gesagt, dass bei Querelen mit der Bahn 4 von 5 Fällen zugunsten des Fahrgastes ausgehen, weil die Bahn nachgibt. Bei Fluggesellschaften sieht die Erfolgsquote wohl viel schlechter aus, zumal schon allein die Lufthansa sich auf gar keine Diskussionen mit der Schlichtungsstelle einlässt!


 Antworten

 Beitrag melden
Seite 1 von 2 « Seite 1 2 Seite »
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!